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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5991 Entscheidungen insgesamt




Online seit 4. Januar

IMRRS 2024, 0005
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Für Alternativangebote reicht Nachfrage bei bekannten Unternehmen

AG Buxtehude, Urteil vom 06.04.2023 - 31 C 324/22

Ein Ansatz der Verwaltung, eine Hand voll Firmen zu kontaktieren, die in der Region ansässig sind und mit denen man bereits geschäftlichen Kontakt gehabt hat, ist nicht zu kritisieren. Der Verwaltung kann nicht zugemutet werden, zahlenmäßig unbeschränkte Telefonate zu führen oder Schreiben zu verfassen und abzusenden, allein zu dem Zweck, später den Vorwurf einer nicht ordnungsgemäßen Beschlussfassung zu vermeiden.

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Online seit 3. Januar

IMRRS 2024, 0006
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dürfen Kosten ordnungsgemäßer Erstherstellung einzelnen Eigentümern auferlegt werden?

LG Hamburg, Urteil vom 29.06.2022 - 318 S 80/21

Für Kosten ordnungsgemäßer Erstherstellung ist es bei entsprechenden Regelungen in der Teilungserklärung nicht ausgeschlossen, diese einzelnen Wohnungseigentümern aufzuerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2020 - V ZR 199/19, IMRRS 2020, 1555).

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Online seit 2. Januar

IMRRS 2024, 0007
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine hohen Anforderungen an Veränderung des geltenden Kostenverteilungsschlüssels

AG Neuss, Urteil vom 13.05.2022 - 82 C 2432/21

Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts sowohl für das "Ob" einer neuen Regelung als zugleich für das "Wie" ihrer Ausführung ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die Veränderung des geltenden Kostenverteilungsschlüssels setzt nicht voraus, dass einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt sind oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Mangels abweichender gesetzlicher Vorgaben hat ein wohnungseigentumsrechtlicher Beschluss nämlich nur dem Gebot der ordnungsmäßigen Verwaltung zu entsprechen und darf damit nicht willkürlich sein.

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Online seit 2023

IMRRS 2023, 1613
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Beiträgen ist ausgeschlossen!

AG Wilhelmshaven, Urteil vom 15.05.2023 - 6 C 123/22

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Eigentümers ist gegenüber dem Beitragsanspruch der WEG grundsätzlich nach § 242 BGB ausgeschlossen.

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IMRRS 2023, 1646
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Herstellung der Abgeschlossenheit des Treppenraumes

LG Berlin, Urteil vom 22.02.2023 - 44 O 103/22

Die Ausweisung des Treppenraumes ab der zweiten Stufe als das einer Wohneinheit zugeordnete Sondereigentum im Grundbuch ist unwirksam.

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IMRRS 2023, 1590
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kann ein Beschluss über eine Darlehensaufnahme gefasst werden?

LG Bremen, Beschluss vom 04.11.2022 - 4 S 156/22

Ein Beschluss über eine Darlehensaufnahme (hier: in Höhe von 3,5 Mio Euro) kann nur dann im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen werden, wenn aufgrund von Ausschreibungen und Angeboten die aufzunehmende Darlehenssumme bzw. zu beschließende Sonderumlage feststeht.

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IMRRS 2023, 1194
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie wird Beschluss durch das Gericht ersetzt?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 03.04.2023 - 980a C 29/22 WEG

Sofern der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beschlussfassung hat und den (übrigen) Wohnungseigentümern bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen ein Gestaltungsspielraum verbleibt (wie etwa bei der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums), wird bei der Beschlussersetzungsklage das den Eigentümern zustehende Ermessen durch das Gericht ausgeübt; prozessual wird dem dadurch Rechnung getragen, dass die Angabe des Rechtsschutzziels genügt und das Gericht an den Wortlaut eines konkreten Klageantrags nicht gebunden ist.

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IMRRS 2023, 1294
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwischenabrechnung bei Ausscheiden eines Wohnungseigentümers?

AG Tostedt, Urteil vom 21.03.2023 - 5 C 123/22

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der WEG-Verwalter sind bei unterjährigem Ausscheiden eines Wohnungseigentümers zur Aufstellung einer Zwischenabrechnung weder verpflichtet noch legitimiert.

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IMRRS 2023, 1640
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Balkonkraftwerke sind nicht privilegiert!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.11.2023 - 2-13 S 54/23

Ein Balkonkraftwerk stellt eine bauliche Veränderung dar, die nicht unter die Privilegierung des § 20 Abs. 2 WEG in der derzeitigen Fassung fällt.*)

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IMRRS 2023, 1638
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

AG Mainz, Urteil vom 13.04.2023 - 74 C 8/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1607
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist ein Negativ-Beschluss anfechtbar?

AG Rosenheim, Urteil vom 05.05.2023 - 8 C 1598/21 WEG

Der (Negativ-)Beschluss betreffend die Rückzahlung einer von der Untergemeinschaft erhobenen Sonderumlage ist nur anfechtbar, wenn eine vollständige Ermessensreduzierung der Wirtschaftseinheit/Untergemeinschaft dahingehend vorgliegt, den Beschluss zu erlassen. Diese käme in Betracht, wenn die zweckwidrige Verwendung der Sonderumlage offensichtlich vorliegt.

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IMRRS 2023, 1495
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtige Entnahme eventuell künftiger Verwaltervergütung ist Untreue!

AG Köln, Urteil vom 24.07.2023 - 202 C 6/23

Der Verwalter erfüllt durch die eigenmächtige Einvernahme der ihm nach seinem Dafürhalten zustehenden zukünftigen, noch nicht fälligen Vergütungsansprüchen den Tatbestand der Untreue gem. § 266 StGB.

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IMRRS 2023, 1606
WohnungseigentumWohnungseigentum
Freie Fahrt in der Tiefgarage nur bei "Grün"

AG München, Urteil vom 28.04.2023 - 1290 C 17690/22 WEG

Dem Eigentümer, der behauptet, dass das Rolltor der Tiefgarage unvermittelt hinuntergekracht sei, obliegt die Beweislast dafür, dass er bei auf "Grün" stehender Lichtzeichenanlage seine Fahrt die Auffahrtsrampe hinauf angetreten hat und das Rolltor ohne Verzögerung passiert hat bzw. passieren wollte.

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IMRRS 2023, 1568
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eingriffe in den Gebäudekörper wurden nicht mit Miteigentümer abgesprochen!

AG Cuxhaven, Urteil vom 13.04.2022 - 5 C 478/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 1570
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzulässige Änderung des Verteilungsschlüssels

AG Bonn, Urteil vom 30.03.2023 - 211 C 28/22

Die Eigentümer können gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine vom Gesetz und der Teilungserklärung abweichende Verteilung beschließen. Auf Erhaltungsmaßahmen gerichtete Änderungsbeschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Eigentümer möglich. So ist nach § 16 Abs. 2 WEG generell eine Abänderungsmöglichkeit der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss hinsichtlich der Verteilungsschlüssel möglich. Ein neuer Verteilungsschlüssel muss dabei ordnungsgemäßer Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 WEG, also dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen.

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IMRRS 2023, 1562
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 25 S 34/22

Es ist regelmäßig unzulässig, in bereits vollständig abgeschlossene Abrechnungszeiträume einzugreifen. Anders liegt es nur, wenn der bisherige Kostenverteilungsschlüssel unbrauchbar, in hohem Maße unpraktikabel oder grob unbillig ist.

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IMRRS 2023, 1599
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

BGH, Beschluss vom 25.10.2023 - V ZB 9/23

1. Wird die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen nach dem 30.11.2020 auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gefassten Beschluss über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen abgewiesen, bestimmt sich die Beschwer weiterhin in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 18.09.2014 - V ZR 290/13, Rz. 10, IMR 2014, 535 = NJW 2014, 3583).*)

2. Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den "der Wirtschaftsplan genehmigt wird", ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse) festlegen wollen.*)




IMRRS 2023, 1569
WohnungseigentumWohnungseigentum
Für zusammengelegte Wohnung soll Verwaltervergütung nur einmal berechnet werden!

AG Hamburg, Urteil vom 28.11.2022 - 22a C 226/21

Der richtige Berechnungsmodus der Verteilung der Verwaltungskosten stellt nicht auf die Zahl der Einheiten ab, sondern die Höhe der MEA.

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IMRRS 2023, 1579
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmung der Zuständigkeit

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2023 - 102 AR 154/23 e

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1574
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Allergie eines Eigentümers zwingt nicht zum absoluten (Fell-) Tierhaltungsverbot

LG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2023 - 11 S 126/22

1. Durch Zweitbeschlusses kann auch ein vereinbarungsersetzender Beschluss über ein generelles Tierhaltungsverbot aufgehoben werden und durch bloße Einschränkungen bei der Tierhaltung (hier: kein freies Herumlaufenlassen; kein Betreten fremder Flächen) ersetzt werden.*)

2. Eine streitige lebensbedrohliche Tierhaar-Allergie eines Wohnungseigentümers zwingt nicht zum Erlass eines generellen Tier- oder Felltierhaltungsverbots.*)

3. Angesichts des eher generalisierenden Ansatzes der WEG-Hausordnung kommt die Berücksichtigung jeder individuellen Besonderheit bzw. jeder individuellen Empfindlichkeit oder Unempfindlichkeit nicht in Betracht.*)

4. Es ist dem (angeblich) hochallergischen Sondereigentümer in der Regel zumutbar, aus der Betroffenheit eigener Rechte in individuellen, risikoreichen Prozessen die betreffenden Wohnungseigentümer auf Unterlassung der Tierhaltung in Anspruch zu nehmen. Denn umgekehrt würde die gänzliche Ablehnung des Beschlussantrags auf Lockerung des Tierhaltungsverbots die Gemeinschaft einem erheblichen Prozessrisiko aussetzen.*)

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IMRRS 2023, 1587
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Teilanfechtung von Beschlüssen über Vor- bzw. Nachschüsse!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2023 - 2-13 S 27/23

1. Eine Teilanfechtung der Beschlüsse über die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG) bzw. die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen (§ 28 Abs. 2 WEG) ist nicht möglich.*)

2. Enthält die Abrechnung bzw. der Wirtschaftsplan einen verteilungsrelevanten Fehler, sind die gefassten Beschlüsse insgesamt für ungültig zu erklären.*)




IMRRS 2023, 1575
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierungs- oder Stillegung eines Autowaschplatzes

AG München, Urteil vom 25.04.2022 - 1291 C 17006/21 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1522
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung von Wohnungseigentum bedarf einer Genehmigung

KG, Beschluss vom 06.01.2023 - 1 W 394/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 1550
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ohne Vermögensbericht keine Entlastung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2023 - 2-13 S 3/23

Hat der Verwalter keinen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht der Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Pflicht zur Vorlage des Vermögensberichts kommt der Verwalter nicht bereits mit der Vorlage der Jahresabrechnung und einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach.*)

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IMRRS 2023, 1540
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
„Faktische Stilllegung“ einer Aufzugsanlage ist keine bauliche Veränderung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2023 - 11 S 167/20

1. Die "faktische Stilllegung" eine WEG-Aufzugsanlage durch die Ablehnung der Instandsetzung greift nicht in dessen Substanz ein. Eine solchermaßen faktisch stillgelegte Anlage kann jederzeit wieder repariert und in Betrieb genommen werden. Hierdurch unterscheidet sich die "faktische Stilllegung durch Nichtstun" sowohl vom (unterlassenen) erstmaligen Einbau als auch von der Entfernung (Ausbau) einer Aufzugsanlage. Letztere greift in die Substanz des Gemeinschaftseigentums ein und verändert dieses tatsächlich, während die "faktische Stilllegung" lediglich zu einem - gegebenenfalls vorübergehenden - allgemeinen, sämtliche Wohnungseigentümer gleichermaßen treffenden - Gebrauchsausschluss führt.*)

2. Eine in der notariellen Teilungserklärung enthaltene "Gebrauchsregelung" u. a. zum Personenaufzug bestimmt nicht ohne Weiteres, welche Räume und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch zu errichten und in Stand zu halten sind, sondern im Ausgangspunkt lediglich, durch wen die zu diesem Zweck vorhandenen Anlagen benützt werden dürfen.*)

3. Solange die Wohnungseigentümer ihre Wohnungseigentumseinheit weiter über das Treppenhaus erreichen können, greift die "faktische Stilllegung" des Aufzugs nicht in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein. Etwas anderes mag gelten, wenn - wie denkbarerweise bei einer Wohnanlage zum "betreuten Wohnen" - erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit zum Kernbereich des konkreten Wohnungseigentums gehören.*)

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IMRRS 2023, 1529
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten für Installation einer Photovoltaikanlage über Erhaltungsrücklage finanzierbar?

AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 25.10.2023 - 13 C 1169/22

1. Die Installation einer Photovoltaikanlage stellt keine Erhaltungsmaßnahme, sondern eine bauliche Veränderung dar. Die Erhaltungsrücklage darf hierfür grundsätzlich nicht verwendet werden.

2. Eine Aufhebung der Zweckbindung der Erhaltungsrücklage durch Beschluss entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Rücklage hinreichend hoch angesammelt ist, eine "eiserne Reserve" verbleibt und eine zeitnahe Rückführung gewährleistet ist.

3. Es ist widersprüchlich, die Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage der Erhaltungsrücklage zu entnehmen, wenn nach dem Beschluss über die bauliche Veränderung nur einzelne der Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen haben.

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IMRRS 2023, 1513
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitseigentümer darf bei Abstimmung nicht einfach ignoriert werden

AG München, Urteil vom 15.11.2023 - 1295 C 16480/22 WEG

1. Die Wohnungseigentümer können durch Vereinbarung hinsichtlich der für die Mehrheitsberechnung maßgeblichen Stimmkraft anstelle des gesetzlich vorgesehenen Kopfprinzips auch z. B. das Objektprinzip anordnen.

2. Die bloße Gefahr der Majorisierung führt nicht zur Unzulässigkeit des Objektprinzips, weil die betroffenen Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit der Anfechtung der im Einzelfall gefassten Beschlüsse vor rechtsmissbräuchlichem Abstimmungsverhalten des Mehrheitseigentümers geschützt werden.

3. Die übrigen Wohnungseigentümer sind jedoch unabhängig von dieser Rechtsschutzmöglichkeit dann vor der Mehrheitsentscheidung eines einzelnen Mehrheitseigentümers zu schützen, wenn dieser seine Mehrheitsmacht rechtsmissbräuchlich ausübt.

4. Für die Annahme einer Majorisierung muss die Art und Weise der Stimmrechtsausübung die übrigen Wohnungseigentümer so offenkundig und ohne jeden Zweifel in treuwidriger Weise benachteiligen, dass der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet werden kann.

5. Majorisierende Beschlüsse können dabei insbesondere unter dem Blickwinkel der Willkür, des Rechtsmissbrauchs oder einer unbilligen Benachteiligung Einzelner ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.

6. Die Stimmabgabe eines Mehrheitseigentümers ist auch dann nicht unwirksam, wenn er trotz drohender Verwalterlosigkeit die Verwalterbestellung blockiert.

7. Die Klage auf Ungültigerklärung des zu Unrecht festgestellten negativen Beschlusses ist mit der Klage auf "Feststellung" eines positiven Beschlusses zu verbinden, wenn die erfolgreiche Anfechtung des "negativen" Beschlusses allein nicht zu einem positiven Beschluss im Sinne des wahren Beschlussergebnisses bei Berücksichtigung der zu Unrecht ausgeschlossenen Stimmen führt.

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IMRRS 2023, 1525
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss unzulässig durch Installation im Sondereigentumsbereich

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 03.05.2023 - 44 C 8/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1524
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Beseitigung einer Markise?

LG München I, Beschluss vom 18.02.2022 - 1 S 3709/21 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1526
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufhebung eines Beschlusses aufgrund unzulässiger Versammlung

AG München, Urteil vom 12.04.2023 - 1295 C 13199/22 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1518
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter abberufen: Erhält er noch Vergütung?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.04.2023 - 33 C 3478/22

Der Verwalter kann zwar jederzeit abberufen werden, seine Vergütung erhält er jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abberufung weiter. Die Vergütungspflicht richtet sich auch im Fall einer Abberufung nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

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IMRRS 2023, 1509
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer dürfen professionelle Filmaufnahmen in einer Wohnung untersagen

LG Dresden, Urteil vom 14.04.2023 - 2 S 291/22

Die Vermietung einer Wohnung zu Filmaufnahmen stellt keine Wohnnutzung dar, soweit für die Überlassung ein Entgelt erhoben wird, die Filmaufnahmen mit einem größeren Filmteam durch eine professionelle Filmproduktionsfirma erfolgen, hierzu eine Vielzahl von Mitarbeitern vor Ort im Einsatz sind, Mitarbeiter und Equipment mit mehreren Lastkraftwagen und Transportern zum Einsatzort gebracht werden müssen, an den Drehtagen umfangreiche Transporte und Abtransporte von Equipment in die Wohnung erforderlich werden und auch durch die Mitarbeitenden das Treppenhaus intensiver frequentiert wird wie an einem durchschnittlichen Tag bei reiner Wohnnutzung. Hier liegt eine gewerbliche Nutzung vor, die bei typisierender Betrachtungsweise stärker beeinträchtigt ist als eine reine Wohnnutzung. Die Belastung der übrigen Wohnungseigentümer an einem Drehtag geht über das Maß hinaus, dass bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist.

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IMRRS 2023, 1480
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umsetzung der DSGVO ist Grundleistung

AG München, Urteil vom 07.06.2023 - 1292 C 17051/22 WEG

1. Bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung, sondern um Grundleistungen des Verwalters.

2. Eine besondere Vergütung kann der Verwalter daher hierfür nicht verlangen.

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IMRRS 2023, 1510
WohnungseigentumWohnungseigentum
Formeller Beschlussmangel in der WEG mangels Ankündigung über Beschlussfassung

AG Kempten, Urteil vom 20.11.2023 - 40 C 357/23 WEG

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2023, 1497
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schnelltest als Teilnahmevoraussetzung

AG Saarbrücken, Urteil vom 20.04.2023 - 36 C 208/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1496
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

AG Niebüll, Beschluss vom 09.03.2023 - 18 C 10/23

Zwar ist es grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, wen sie schlussendlich als Verwalter bestimmen, allerdings kann das Ermessen auf Null reduziert sein. Die Beschlussersetzung kann im Wege der einstweiligen Verfügung begehrt werden. Die besondere Dringlichkeit folgt alleine daraus, dass eine Verwalterbestellung grundsätzlich zu wichtig ist, als dass sie bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufgeschoben werden könnte.

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IMRRS 2023, 1494
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durch (Negativ-) Beschluss verweigerte Zustimmung zur Veräußerung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 31.03.2023 - 980a C 20/22 WEG

Ein die Zustimmung versagender Beschluss der Wohnungseigentümer wird im Regelfall auch dann bestandskräftig, wenn ein wichtiger Grund zu Unrecht angenommen worden ist.

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IMRRS 2023, 1481
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entspricht Jahresabrechnung den Vorschriften der Heizkostenverordnung?

AG München, Urteil vom 19.05.2023 - 1290 C 12005/22 WEG

Eine Verteilung der Kosten auf der Grundlage einer Schätzung, ausgehend vom früher konkret ermittelten Verbrauch, ist uneingeschränkt vertretbar und mit Blick auf den Maßstab einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht zu beanstanden.

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IMRRS 2023, 1465
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbau eines Heizkörpers: Einholung von Vergleichsangeboten notwendig!

AG Fürth, Urteil vom 30.01.2023 - 310 C 1180/22

1. Unabhängig von der Frage, ob die Umbaumaßnahmen am Heizkörper als Maßnahme der erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung oder als Instandsetzungsmaßnahme zu qualifizieren sind, muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Auftrag aufgrund ausreichend fundierter Tatsachengrundlage vergibt.

2. Dabei gilt zumindest bei notwendigen, nicht nur geringfügigen Arbeiten, dass mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote eingeholt werden, damit gewährleistet ist, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln oder Schäden versprechen, und dass andererseits auf die Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden.

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IMRRS 2023, 1449
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilungserklärung; 24 Stunden Seniorenbetreuung ist keine Wohnnutzung

LG Berlin, Urteil vom 18.10.2022 - 55 S 124/21 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1402
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abweisbleche sollen geduldet werden!

AG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2022 - 5 C 2037/21 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 1282
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse müssen Teilungserklärung beachten

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.05.2023 - 980b C 22/22 WEG

1. Werden die Kosten nach Einheiten und nicht - wie in der Teilungserklärung festgelegt - nach Wohnfläche verteilt und führt dies zu höheren Kosten bei einem Eigentümer, entspricht ein entsprechender Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

2. Soll die Aufstellung von Fahrradständern beschlossen werden, so muss aus dem Beschluss das Modell, die Ausführung sowie die Maße hervorgehen.

3. Findet sich in der Teilungserklärung keine Regelung, wonach einem Miteigentümer die Kosten für den späteren Anschluss an eine gemeinschaftliche Heizungsanlage erstattet werden, so handelt die Gemeinschaft ordnungswidrig, wenn sie - ohne Rechtsgrundlage - zu ihren Lasten bzw. mit Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer einen Erstattungsanspruch dieses Eigentümers begründet.

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IMRRS 2023, 1412
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Position in Einzelabrechnung bedarf rechtlicher Grundlage!

AG Charlottenburg, Urteil vom 18.07.2023 - 74 C 15/23

Sind in einem Beschluss über die Jahresabrechnung Kostenverteilerschlüssel ausgewiesen, die nicht von einer Beschlussgrundlage gedeckt sind, und verstößt dieser zudem gegen das sog. Belastungsverbot, führt dies zu dessen Ungültigkeit.

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IMRRS 2023, 1310
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Obsiegender Anfechtungskläger trägt Prozesskosten der Gemeinschaft mit!

LG Rostock, Urteil vom 16.06.2023 - 1 S 109/22

1. Der im Anfechtungsprozess obsiegende Wohnungseigentümer ist intern an den Kosten der unterliegenden Wohnungseigentümergemeinschaft dann nicht zu beteiligen, wenn die Gemeinschaftsordnung eine von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichende Regelung enthält. Das ist bereits dann anzunehmen, wenn in einer Altvereinbarung die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Sondereigentumseinheiten verteilt werden.

2. Die Eigentümer haben ein Ermessen, ob sie einen Beschluss gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG über eine abweichende Kostenverteilung fassen. Ist ihnen diese Möglichkeit ersichtlich nicht bewusst, liegt ein Ermessensausfall vor, was ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.




IMRRS 2023, 1420
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auf Zufahrt darf nicht geparkt werden!

LG München I, Beschluss vom 22.09.2021 - 36 S 508/20 WEG

1. Allein das zweckbestimmungswidrige Parken auf der explizit in der Teilungserklärung als solche gekennzeichneten Zufahrt begründet schon per se einen relevanten Nachteil und damit einen Unterlassungsanspruch.

2. Es bedarf zusätzlich zum zweckwidrigen Parken nicht noch eines darüberhinausgehenden Nachteils im Sinne einer Behinderung der Zufahrt für andere PKWs.

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IMRRS 2023, 1331
ProzessualesProzessuales
Schiedsvereinbarung für WEG-Sachen: Baulastbewilligungsanspruch fällt nicht darunter!

KG, Urteil vom 06.12.2022 - 7 U 97/21

1. Streiten die Wohnungseigentümer darüber, ob sie untereinander verpflichtet sind, die von den Klägern, welche zugleich Nachbarn sind, begehrte Baulast zu bewilligen, streiten sie nicht um einen Anspruch, welcher sich allein aus der Teilungserklärung oder aus den Regelungen des WEG ergibt, sondern um einen eigenen gesetzlichen Anspruch der Grundstücksnachbarn aus §§ 1018, 242 BGB.*)

2. Der Baulastbewilligungsanspruch der Kläger steht für sich genommen nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i.S.v. § 43 WEG a.F.*)

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IMRRS 2023, 1214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Wie bestimmt sich das Gesamtinteresse?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 20.03.2023 - 980b C 2/23 WEG

Auch nach dem In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 ist bei der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen für die Bemessung des Gesamtinteresses weiterhin auf den Nennbetrag der (gesamten) Jahresabrechnung abzustellen.

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IMRRS 2023, 1115
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch Vorschüssen ist Kostenverteilungsschlüssel zu Grunde zu legen

AG Köln, Urteil vom 11.01.2023 - 204 C 75/22

Ergibt sich aus der Teilungserklärung eindeutig der Kostenverteilungsschlüssel und ist dieser nicht geändert worden, so entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, diesen auch bei der Festlegung der Vorschüsse nach § 28 WEG zu Grunde zu legen.

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IMRRS 2022, 0705
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch auf Gestattung des Durchbruchs durch eine tragende Wand

LG Itzehoe, Urteil vom 04.03.2022 - 11 S 37/20

1. Obwohl sich § 21 Abs. 8 WEG a.F. nicht im 3. Teil des WEG befindet, auf den § 48 Abs. 4 WEG Bezug nimmt, sind Verfahren aus der Zeit vor dem 01.12.2020 weiterhin nach dem bisherigen Verfahrensrecht und damit gegen die übrigen Eigentümer als Beklagte fortzuführen.

2. Bei tragenden Wänden, die im Gemeinschaftseigentum stehen, ist ein Nachteil i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG dann nicht anzunehmen, wenn es sich bei der baulichen Maßnahme um keinen wesentlichen Eingriff in die Substanz des Gebäudes handelt und hiermit insbesondere keine Nachteile für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen werden.

3. Dass diese maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen, muss bereits zum Zeitpunkt einer Beschlussfassung bzw. der begehrten Beschlussersetzung durch ein Gericht hinreichend absehbar sein. Der bauwillige Eigentümer muss deshalb bereits im Vorfeld durch Vorlage von entsprechenden Gutachten den Nachweis erbringen, dass mit der beabsichtigten Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sind.

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IMRRS 2023, 1401
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann WEG-Verwalter Abstandnahme vom Vollzug eines Beschlusses erklären?

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2023 - 11 S 82/22

1. Die Dispositionsbefugnis des WEG-Verwalters bzw. des Prozessanwalts geht nicht so weit, dass er die Nicht-Ausführung bzw. die Abstandnahme vom Vollzug eines Beschlusses ohne Beteiligung der Eigentümerversammlung rechtsverbindlich erklären könnte.*)

2. Die "faktische Erledigung" oder die "Gegenstandslosigkeit" oder die "Undurchführbarkeit" sind keine erledigenden Ereignisse in der Beschlussanfechtungsklage.*)

3. Aufforderungs-, Vorbereitungs- und Rechtsdurchsetzungbeschlüsse sind weiterhin nur beschränkt rechtlich überprüfbar.*)

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