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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5990 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2045
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

Zum Frage, ob ein von einem Wohnungseigentümer bei der Umstellung seiner Etagenheizung von Gas auf Strom angebrachter Zählerkasten im Treppenhaus zu beseitigen ist.*)

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IMRRS 2006, 2040
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erstreckt sich auf alle Zuständigkeitsfragen, die das verweisende Gericht erkennbar geprüft und bejaht hatte.*)

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IMRRS 2006, 2038
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 10.10.2001 - 2Z BR 143/01

Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ist bei Vollstreckungen aus einem im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Titel in Bayern das Bayerische oberste Landesgericht und nicht das Oberlandesgericht.*)

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IMRRS 2006, 2035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

Eine auf dem Flachdach einer Garage installierte Photovoltaikanlage mit dem Umfang 0,8 m² muß keine die übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigende bauliche Veränderung sein.*)

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IMRRS 2006, 2034
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 24.10.2001 - 16 Wx 192/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2032
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2001 - 6 U 185/00

1. Ein Anspruch des überstimmten Teilhabers auf eine Regelung "nach billigem Ermessen" gemäß § 745 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen solange der Mehrheitsbeschluss sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung hält.*)

2. Eine im Wege der Klage erstreitbare Zustimmung gemäß § 745 Abs. 2 BGB kann dem Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch der anderen Teilhaber nicht entgegengehalten werden. § 745 Abs. 2 BGB gestaltet nicht eigenmächtiges Handeln, sondern verleiht nur ein einklagbares Recht.*)

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IMRRS 2006, 2031
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2001 - 16 Wx 180/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2016
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2001 - 2Z BR 19/01

Aus § 254 BGB läßt sich keine Verpflichtung des Geschädigten folgern, zur Schadensabwendung oder -minderung auf Vergleichsverhandlungen des Schädigers einzugehen.*)

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IMRRS 2006, 2014
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2001 - 2Z BR 123/01

Die Eintragung im Fristenkalender darf erst gelöscht werden, wenn ein Sendeprotokoll über das durch Telefax eingelegte Rechtsmitel ausgedruckt ist.*)

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IMRRS 2006, 2012
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2001 - 16 Wx 221/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2010
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 146/01

Die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, die weitere Geschäftswertbeschwerde nicht zuzulassen, ist bindend.*)

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IMRRS 2006, 2009
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2001 - 5 Wx 15/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2007
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 26.11.2001 - 24 W 7/01

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers berechtigt, sowohl gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer wie auch gegenüber dessen Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Kaltwasser zu sperren.*)

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IMRRS 2006, 2006
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 26.11.2001 - 24 W 20/01

1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluss angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung).*)

2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluss verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).*)

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IMRRS 2006, 2003
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Bamberg, Urteil vom 03.12.2001 - 4 U 142/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1999
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2001 - 2 Wx 157/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1996
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 156/01

Eine Hausordnung ist mangels fehlender Bestimmtheit für ungültig zu erklären, als sie den Verwalter verpflichtet, "grobe Verstöße gerichtlich zu ahnden".*)

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IMRRS 2006, 1994
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 16 Wx 276/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1993
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 167/01

Es ist zulässig, den Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden, mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum den Wohnungseigentümern nur über den Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte zu ermöglichen.*)

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IMRRS 2006, 1991
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1985
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 WX 249/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1984
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1981
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2002 - 16 Wx 10/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1979
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 07.02.2002 - IX ZR 359/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1978
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2002 - 16 Wx 6/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1975
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)

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IMRRS 2006, 1969
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2002 - 16 Wx 30/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1968
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01

Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)

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IMRRS 2006, 1962
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01

In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)

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IMRRS 2006, 1953
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Klärung, ob Beschluss wirksam gefasst wurde

OLG München, Beschluss vom 26.06.2006 - 34 Wx 3/06

1. Unter § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG fällt auch der Antrag, festzustellen, dass ein Eigentümerbeschluss mit einem bestimmten (in der Versammlungsniederschrift protokollierten) Inhalt nicht zustande gekommen ist. Offen bleibt, ob ein solcher Antrag der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (wie BayObLGZ 1995, 407).*)

2. Ein Antrag auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift ausgewiesenen Beschlusses kann im Einzelfall in einen Antrag auf Feststellung, dass ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zustande gekommen ist, umgedeutet werden; er setzt entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse an der Feststellung voraus.*)

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IMRRS 2006, 1941
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertretung eines Wohnungseigentümers

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 Wx 50/04

1. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch einen bestimmten Personenkreis vertreten lassen kann, ist grundsätzlich wirksam.*)

2. Den die effektive Ausübung ihres Stimmrechts betreffenden Belangen von nicht dauerhaft in der EU (hier: in den USA) lebenden Wohnungseigentümern ist nur dann Genüge getan, wenn eine der gesetzlichen Mindestfrist von einer Woche entsprechende Frist für die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf zwei Wochen verlängert wird.*)

3. Solange eine Verlängerung der Einberufungsfrist nicht erfolgt ist, können sich nicht dauerhaft in der EU lebende Wohnungseigentümer - trotz dies grundsätzlich nicht zulassender, in der Teilungserklärung enthaltener "Vertreterklausel" - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (auch) durch einen Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsstandes (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) vertreten lassen.*)

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IMRRS 2006, 1937
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01

Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)

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IMRRS 2006, 1936
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01

Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)

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IMRRS 2006, 1932
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 2 Wx 78-102/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1927
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02

Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)

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IMRRS 2006, 1926
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2002 - 2 Wx 91/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1923
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

1. Durch Beschluß können Wohngeldrückstände eines zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 WEG auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.*)

2. Auch der Eigentümerbeschluß ist ordnungsgemäß, der einen einzelnen Wohnungseigentümer über dessen konkrete finanzielle Leistungsfähigkeit hinaus belastet.*)

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IMRRS 2006, 1915
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1913
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02

Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)

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IMRRS 2006, 1912
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02

Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)

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IMRRS 2006, 1908
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1906
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

1. Der Verwalter kann nicht wirksam als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer über seine eigene Entlastung abstimmen. Mangels anerer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung kann er aber im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht unter der Voraussetzung Untervollmacht erteilen, daß diese nicht mit der Umgehung seines Stimmrechts dienenden Weisungen verbunden ist.*)

2. Die durch einen nicht wirksam Bevollmächtigten erfolgte Stimmabgabe ist unabhängig davon unwirksam, ob sie für einen nicht Stimmberechtigten oder für einen Stimmberechtigten erfolgt.*)

3. Die für mangels wirksamer Untervollmacht nicht ordnungsgemäß vertretene Eigentümer abgegebenen Stimmen sind nicht nur bei der rechnerischen Bestimmung des Abstimmungsergebnisses, sondern auch bei der Ermittlung der Anzahl der für einen Mehrheitsbeschluß erforderlichen Stimmen nicht zu berücksichtigen.*)

4. Die Beschlußfähigkeit ist nicht für die Versammlung insgesamt, sondern für jede einzelne Beschlußfassung getrennt zu beurteilen.*)

5. Die das Gericht im WEG-Verfahren treffende Amtsermittlungspflicht ist nicht schrankenlos, sondern besteht nur im Rahmen des von den Beteiligten Dargelegten.*)

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IMRRS 2006, 1905
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2002 - 16 Wx 97/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1903
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1899
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02

Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)

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IMRRS 2006, 1898
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2002 - 16 Wx 73/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1896
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1895
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02

1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)

2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)

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IMRRS 2006, 1893
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02

Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)

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IMRRS 2006, 1891
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 46/02

Zur Frage der Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, wonach sich ein bestimmter Wohnungseigentümer ab sofort an der Rücklagenbildung zu beteiligen hat.*)

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