Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1183 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 2168OLG München, Urteil vom 12.10.2006 - 14 U 789/05
1. Die auf 14°C eingestellte Heizung eines nicht bewohnten Hauses muss bei Außentemperaturen von bis zu -14°C täglich überprüft werden.
2. Der Eigentümer darf sich nicht darauf verlassen, dass er vom Nachbarn von einem Ausfall der Heizung sofort unterrichtet werden würde, weil die Heizung mit der des Nachbarhauses verbunden ist.
VolltextIMRRS 2007, 2105
OLG Oldenburg, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 48/05
Der Rechtsschutzversicherer muss sich bei der Deckungszusage das Leistungsverweigerungsrecht gem. § 4 Abs. 2 a ARB 75 nicht vorbehalten, wenn er die Einwände der Gegenpartei zwar kannte, aber nicht erkennen konnte, ob die Einwände Erfolg haben würden, weil der zugrunde liegende Sachverhalt noch streitig war. In einem solchen Fall darf der Rechtsschutzversicherer sich zunächst auf die Richtigkeit der Sachdarstellung seines Versicherungsnehmers verlassen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2092
BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 19/05
1. Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.*)
2. Die fehlende Kenntnis der Rechtsprechung zur Erstattung von Sachverständigenkosten macht den Unfallgeschädigten nicht zu einer geschäftlich unerfahrenen Person i.S. von § 4 Nr. 2 UWG.*)
VolltextIMRRS 2007, 1968
BGH, Urteil vom 15.02.2006 - IV ZR 209/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1883
LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06
Begehrt ein Vermieter Rechtsschutz für eine Klage gegen Mieter auf Duldung baugenehmigungspflichtiger Baumaßnahmen, so ist die sog. Bauklausel nicht anwendbar, weil es insofern an einem Bezug zu dem spezifischen Baurisiko fehlt.
VolltextIMRRS 2007, 1839
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 129/06
Von der Regelung des § 1 Abs. 3 MB/KT 94 wird die Ausübung jedweder auch geringfügiger Tätigkeiten erfasst, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind (hier: Akquisitionstätigkeiten eines selbständigen Architekten).*)
VolltextIMRRS 2007, 1811
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 258/03
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG sind auch auf den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1759
OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007 - 4 U 104/06
Ist der Ablauf der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung zugleich gehemmt und unterbrochen worden, läuft die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Verjährung an. Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nichts geändert.*)
VolltextIMRRS 2007, 1733
OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07
1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)
2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1710
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - IV ZR 332/05
1. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt.*)
2. Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (Fortführung des Senatsurteils vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a; Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481).*)
VolltextIMRRS 2007, 1661
BGH, Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 110/06
Zur Auslegung eines Teilungsabkommens.*)
VolltextIMRRS 2007, 1659
BGH, Urteil vom 04.07.2007 - IV ZR 31/06
Zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG durch eine Feststellungsklage, die sich gegen die Wirksamkeit einer vom Versicherer erklärten Arglistanfechtung als alleinigem Grund der Leistungsablehnung richtet.*)
VolltextIMRRS 2007, 1645
LG Dortmund, Urteil vom 28.06.2007 - 2 O 97/07
Der Ausschluss nach § 4 Abs. 1 d aa ARB-HRV 94 umfasst das Erwerbsrisiko schlechthin; die Verwirklichung eines typischen Baurisikos ist nicht erforderlich.
VolltextIMRRS 2007, 1612
BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 24/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1485
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 269/06
Der Versicherungsmakler ist zur Beratung und Betreuung seines Kunden in Bezug auf den zu vermittelnden Versicherungsvertrag verpflichtet. Über den Inhalt des vorgelagerten Maklervertrags muss er dagegen auch bei der Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrags mit Nettopolice nur ausnahmsweise aufklären.*)
VolltextIMRRS 2007, 1405
BGH, Urteil vom 18.10.2006 - XII ZR 184/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1390
KG, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04
1. Auch nach Abtretung des Deckungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter an den Geschädigten hat dieser keinen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers.
2. Der geschädigte Dritte kann den Haftpflichtversicherer des Schädigers jedoch auf Feststellung dahingehend in Anspruch nehmen, dass dieser Deckungsschutz zu gewähren hat.
VolltextIMRRS 2007, 1386
AG Hannover, Urteil vom 04.04.2007 - 545 C 15574/06
Zur Frage der Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftungsansprüche aus einem Bauprozess.
VolltextIMRRS 2007, 1374
AG Bonn, Urteil vom 18.01.2007 - 4 C 294/06
Ein außerhalb des Gebäudes befindlicher Wasserzulauf muss ebenso überprüft werden, wie ein Zulauf zu einer im Gebäude befindlichen Wasch- oder Spülmaschine. Auch ein Offenlassen des Zulaufs am äußeren Gebäude birgt und ermöglicht die Gefahr eines Wasserschadens am und im versicherten Gebäude. Auch bei einem im Freien befindlichen Wasseranschluss ist mit dem Abspringen des unter Druck stehenden Schlauches und damit mit einer Überschwemmung zu rechnen, die Wasser durch Tür oder Gemäuer in das Gebäude eindringen lässt.
VolltextIMRRS 2007, 1373
LG Bonn, Urteil vom 21.11.2006 - 10 O 203/06
1. Eine Beheizung ist dann ausreichend und genügend häufig kontrolliert, wenn sie geeignet ist, das Einfrieren der wasserführenden Anlagen zu verhindern. Grundsätzlich sind an die Kontrollpflichten strenge Anforderungen zu stellen. Eine Kontrolle hat so häufig zu erfolgen, dass selbst nach einem Komplettausfall der Heizungsanlage nach der letzten Kontrolle das Einfrieren der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen und das Eintreten eines Frostschadens auszuschließen ist.
2. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus und bei einer niedrigen Einstellung der Heizung auf «Frosthüter» ist während einer lang anhaltenden Frostperiode eine tägliche Kontrolle erforderlich. Denn bei der ohnehin geringen Laufleistung der Heizung war mit einem besonders schnellen Auskühlen des Hauses bei Komplettausfall der Heizung zu rechnen.
VolltextIMRRS 2007, 1353
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 232/03
Bei einem Versicherten, der im Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit nicht in der Lage, aber auf einen Vergleichsberuf verweisbar ist, tritt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht allein dadurch ein, dass ihm bei unverändertem Gesundheitszustand die zur Ausübung des Vergleichsberufs erforderlichen Fähigkeiten abhanden kommen oder diese hinter der Entwicklung zurückbleiben; ob er den Vergleichsberuf ausgeübt hat, ist unerheblich.*)
VolltextIMRRS 2007, 1278
OLG Celle, Urteil vom 07.06.2007 - 8 U 1/07
1. Tritt der Erwerber nach § 69 VVG in ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein, so gilt der alte Vertrag mit den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen unverändert fort. Diese müssen dem Erwerber nicht erneut vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.*)
2. Entleert der Versicherungsnehmer in einem leer stehenden Gebäude die wasserführenden Leitungen nicht und kommt es zu einem Rohrbruch mit Leitungswasserschaden, so kann sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Obliegenheit des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 ergeben.*)
3. Diese für ungenutzte Gebäude geltende Regelung des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 geht als Spezialregelung dem § 11 Nr. 1 d) hinsichtlich der Obliegenheit zur Entleerung der Rohre oder zur ausreichenden Beheizung und Kontrolle in der kalten Jahreszeit vor.*)
VolltextIMRRS 2007, 1215
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - IV ZR 85/05
Eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung, wonach die "Haftpflicht als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen aus, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht.*)
VolltextIMRRS 2007, 1183
LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06
Die Feuerversicherung eines Vermieters, die für einen in der Mietwohnung durch ein zündelndes Kind verursachten Brand Versicherungsleistungen erbracht hat, kann gegen die Eltern Regress nehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben.
VolltextIMRRS 2007, 1139
LG München II, Urteil vom 26.02.2007 - 10V O 4677/06
Ein über einen Zeitraum von etwa fünf Monaten nicht benutztes Ferienhaus ist als nicht genutzt im Sinne von § 25 Nr. 1 c VGB 2001 anzusehen. Der Versicherungsnehmer muss daher das Gebäude genügend häufig kontrollieren und alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren.
VolltextIMRRS 2007, 1138
OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2007 - 20 U 132/06
1. In der Haftpflichtversicherung besteht Leistungsfreiheit wegen bewusst pflichtwidrigen Verhaltens des Versicherten nur, wenn der Versicherte die verletzte Pflicht gekannt und gewusst hat, wie er sich hätte verhalten müssen. Der dem Versicherer obliegende Beweis hierfür kann erbracht sein, wenn ein Versicherter (hier Architekt) das Primär- oder Elementarwissen seines Berufs außer Acht gelassen hat (hier bejaht). Dies gilt zumal für einen Versicherten mit langjähriger Berufserfahrung.*)
2. Es gehört in diesem Sinn zum Elementarwissen eines Architekten, dass ein bloß deckendes Dach nur bei einer bestimmten Dachneigung geplant werden darf und dass ohne eine solche Neigung eine Abdichtung vorzusehen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1137
BGH, Urteil vom 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers (hier: Angaben zu Vorschäden) unberührt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1134
BGH, Urteil vom 09.01.2007 - VI ZR 139/06
§ 3 Nr. 8 PflVG ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Unfallgeschädigter oder sein Rechtsnachfolger wegen unstreitiger Verjährung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers nach Ablauf von zehn Jahren (§ 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG) ausschließlich den Schädiger verklagt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1128
BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - VI ZR 200/05
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt.*)
Ist die Verweisung in Artikel 11 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) auf Artikel 9 Absatz 1 lit. b EuGVVO dahin zu verstehen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat?*)
VolltextIMRRS 2007, 1067
BGH, Urteil vom 28.03.2007 - IV ZR 145/06
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass bei der Ermittlung der Startgutschrift von am 1. Januar 2002 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beitragsfrei Versicherten, die wegen Nichterfüllung der Wartezeit von 60 Monaten (noch) keine Rentenanwartschaft erworben haben, der Altersfaktor nicht angewendet wird.*)
VolltextIMRRS 2007, 1057
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - IV ZR 150/05
Die Erklärung des Versicherungsnehmers in einem Versicherungsantrag, im Falle seines Todes solle "der Ehegatte der versicherten Person" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Festlegung der Bezugsberechtigung verheiratete Ehegatte begünstigt sein soll.*)
VolltextIMRRS 2007, 1019
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 8 U 13/06
1. Auf den Regressverzicht des Gebäude-Feuerversicherers gegenüber dem Mieter für den Fall nur leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (zuletzt BGH NJW 2006, 3707 ff.) kann sich nach einem Brandschaden auch der im Regressprozess vom Versicherer aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommene Untermieter des Hauptmieters berufen.*)
2. Gleiches gilt für den mit Billigung des Hauptvermieters/Versicherungsnehmers die Mieträume nutzenden Unter-Untermieter, weil im Bereich gewerblicher Mietverhältnisses die Staffelung von Miet- und Untermietverträgen häufig vorkommt und eine gegenüber dem Mieter und Untermieter abweichende Bewertung der Rechtsprechungsgrundsätze des Regressverzichts nicht geboten ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0992
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2006 - 4 U 106/05
Gemäß § 11 (1) VHB 92 geht bei einem Wohnungswechsel der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Aus dem folgenden Satz der Klausel erschließt sich, dass ein Wohnungswechsel auch dann vorliegen kann, wenn die alte Wohnung nebst Inventar beibehalten wird, es also - anders als möglicherweise auf der Basis der VHB 74 - nicht auf die Verlagerung des Hausrats und Mobiliars ankommt. Entscheidend ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Regelung, ob die neue Wohnung die Funktion der alten übernimmt, also hier die neue Hauptwohnung darstellt.
VolltextIMRRS 2007, 0907
BGH, Urteil vom 13.02.2007 - VI ZR 58/06
1. Die Schilderung, die ein Zeuge über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines der Unfallbeteiligten abgegeben hat, kann im Haftpflichtprozess nicht im Wege des Zeugenbeweises, wohl aber im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.*)
2. Beim Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Kraftfahrzeug kann für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis sprechen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0896
BGH, Urteil vom 13.12.2006 - IV ZR 120/05
Der Ausschluss einer Deckung von Haftpflichtansprüchen in der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht sind (sog. Benzinklausel), setzt voraus, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Für die Auslegung der Ausschlussklausel kommt es nicht auf § 10 AKB an.*)
VolltextIMRRS 2007, 0870
BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - IV ZR 152/05
Ob eine schon im Formular für die Schadensmeldung enthaltene Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei einer späteren Nachfrage des Versicherers wiederholt werden muss, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles.*)
VolltextIMRRS 2007, 0832
BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 46/06
Der Versicherer kann sich nach Treu und Glauben nicht auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an einer Aufklärung des Versicherungsnehmers über die damit für ihn verbundenen Nachteile fehlt (Fortführung des Senatsurteils vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
VolltextIMRRS 2007, 0823
BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 44/05
Eine Versicherungssumme ist regelmäßig dann nicht ausreichend, um alle Direktansprüche zu befriedigen, wenn nach Abzug der Kapitalzahlungen auf Ansprüche, die keine Rentenansprüche sind, die verbleibende Versicherungssumme geringer ist als die Summe der Kapitalisierungswerte aller Rentenleistungen (Fortführung des Urteils des erkennenden Senats BGHZ 84, 151 ff.).*)
VolltextIMRRS 2007, 0808
BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 331/05
Zur unterlassenen Angabe eines Schutzbriefes bei Abschluss einer Unfallversicherung.*)
VolltextIMRRS 2007, 0786
BGH, Urteil vom 14.03.2007 - IV ZR 102/03
1. Hat der Versicherungsnehmer die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einem Dritten übertragen, ist dieser insoweit sein Repräsentant.*)
2. Überträgt der Versicherungsnehmer dem Dritten die selbständige Wahrnehmung seiner Befugnisse nur in einem bestimmten, abgrenzbaren Geschäftsbereich - hier: Vertragsverwaltung -, ist die Zurechnung des Repräsentantenverhaltens darauf beschränkt und kann nicht auf andere Tätigkeitsbereiche ausgedehnt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0762
BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 175/05
Bei Anpassung des Versicherungsschutzes nach Änderung oder Wegfall der Beihilfeberechtigung darf der Versicherer für die begehrte Aufstockung des Versicherungsschutzes das aktuelle Lebensalter des Versicherten zugrunde legen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0742
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 244/03
Auf eine Vereinbarung über die Leistungspflicht nach (behauptetem) Eintritt des Versicherungsfalles, die die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers einschränkt, kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht deutlich darauf hingewiesen hat, wie sich seine Rechtsposition darstellt und in welcher Weise ein Abschluss der Vereinbarung sie einschränkt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0739
BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 67/06
1. Der Mieter, der infolge einfacher Fahrlässigkeit einen Brandschaden an den vermieteten Räumen verursacht hat, ist regelmäßig vor einem Rückgriff des Gebäudefeuerversicherers geschützt, weil eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, den der Vermieter mit dem Gebäudefeuerversicherer abgeschlossen hat, einen konkludenten Regressverzicht für derartige Fälle ergibt.
2. Das ist auch dann nicht anders, wenn für den Mieter eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den Brandschaden ebenfalls eintrittspflichtig wäre.
VolltextIMRRS 2007, 0714
BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 202/05
1. Der Kautionsversicherungsvertrag erlischt mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; dem Gesamtvollstreckungsverwalter steht kein Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 GesO zu.*)
2. Für die Zeit nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens stehen dem Kautionsversicherer keine Prämienansprüche mehr zu (im Anschluss an BGH ZIP 2006, 1781, z.V.b. in BGHZ).*)
VolltextIMRRS 2007, 0696
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2007 - 20 U 118/06
1. Die Prüfung der Wünsche potentieller Kunden eines Bauträgers auf ihre baurechtliche Zulässigkeit ist versicherte Architektentätigkeit.*)
2. Im vorweggenommenen Deckungsprozess kommt es maßgeblich auf den Vortrag des Geschädigten an, aus dem dieser seine Ansprüche herleitet.*)
3. Wird der Zweck von vom Bauträger aufgewandter (Vermessungs-/Notar-) Kosten verfehlt, ist darauf der Erfüllungsausschluss (§ 4 Abs. 6 AHB) nicht anzuwenden.*)
4. Die Klausel A II 3 RBB betreffend den Einschluss von Schäden am Bauwerk begründet keinen Ausschluss für anderweitige Schäden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0693
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007 - 23 S 491/02
Sinn und Zweck der Ausschlussklausel ist es, Streitigkeiten um Baumaßnahmen aller Art und die sie unmittelbar begleitenden Vorgänge der Planung und Errichtung eines Gebäudes von der Versicherung auszunehmen. Die Inanspruchnahme eines Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen, das nicht zu den von der Bauherrenklausel erfassten gehört.
VolltextIMRRS 2007, 0690
BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses belegene Loggia gelangt ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0689
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05
Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0684
OLG Celle, Urteil vom 07.03.2007 - 3 U 262/06
Es ist Aufgabe des Mandanten, dem Rechtsanwalt ausreichende Informationen über die im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls in Betracht kommende Rechtsschutzversicherung zur Verfügung zu stellen; den Rechtsanwalt trifft insoweit keine Pflicht zur eigenständigen Ermittlung des zuständigen Versicherungsunternehmens.*)
VolltextIMRRS 2007, 0631
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - 7 U 163/06
Ob ein Ereignis, das die wesentlichen Merkmale eines Unfalls aufweist, als Betriebsschaden oder als Unfallschaden anzusehen ist, hängt entscheidend von der konkreten Verwendung des Fahrzeugs ab. Bei einer selbstfahrenden Holzbearbeitungsmaschine liegt ein Betriebsschaden nicht schon dann vor, wenn diese bei der Anfahrt zu Holzrückarbeiten auf einem Waldweg mit einem am Wegesrand befindlichen Baumstumpf kollidiert.*)
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