Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1022
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schadenspositionen sind nur unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten!

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2022 - 4 U 436/21

1. In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten dar.*)

2. Die Berufung des Versicherers auf den Fristablauf einer strengen Wiederherstellungsklausel für die Erstattung des Neuwerts ist nicht schon deswegen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil Zahlungen auf den Zeitwert erst nach Ablauf dieser Frist geleistet wurden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0819
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rückstausicherung muss nicht „funktionsbereit" gehalten werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2022 - 7 U 71/21

Eine Klausel, die dem Versicherungsnehmer die Obliegenheit auferlegt, zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen "funktionsbereit" zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0736
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Konstruktions- oder Materialfehler ist kein Sachschaden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.06.2022 - 8 U 424/22

In der Maschinenversicherung stellt der Konstruktions- oder Materialfehler einer versicherten Sache als solcher keinen Sachschaden dar. Folglich sind Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer bei Vertragsschluss mangelhaften Sache erforderlich sind und demnach den vorbestehenden Mangelunwert beseitigen sollen, nicht erstattungsfähig (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18, IBRRS 2019, 4234).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0721
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Falsches Kochfeld bedient: Brand grob fahrlässig verursacht!

OLG Bremen, Urteil vom 12.05.2022 - 3 U 37/21

1. Die Versicherung ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer im guten Glauben, den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, das Haus verlässt, tatsächlich aber beim Abschalten eine falsches Kochfeld bedient hat.*)

2. In einem solchen Fall liegt grobe Fahrlässigkeit vor, weil eine Vergewisserung, ob das richtige Kochfeld ausgeschaltet und auch kein anderes in Betrieb ist, unterblieben ist.*)

3. Eine solche Nachschaupflicht besteht jedenfalls dann, wenn der Küchenherd ohne Sicht auf die Bedienelemente und in dem Wissen, dass unmittelbar an die Beendigung des Bedienvorgangs das Haus verlassen wird, betätigt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0482
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein ewiges Widerrufsrecht wegen fehlenden Formhinweises!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21

Enthält eine bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages unter Geltung des § 5a VVG in der Fassung vom 02.12.2004 erteilte Widerspruchsbelehrung nur die Angabe, dass hinsichtlich des Widerspruchs die "rechtzeitige Absendung" genüge, nicht aber, dass dabei die Schriftform einzuhalten sei, wird einem Versicherungsnehmer durch den Belehrungsverstoß nicht die Möglichkeit genommen, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, sodass ihm kein "ewiges Widerspruchsrecht" zusteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0424
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel ist keine verdeckte Obliegenheit!

KG, Urteil vom 29.03.2022 - 6 U 125/19

1. Die sog. erweiterte Schlüsselklausel in der Einbruchdiebstahlversicherung, wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter "in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat", stellt eine primäre Risikobeschreibung dar und keine sog. verhüllte Obliegenheit.*)

2. Die Klausel hält der Wirksamkeitskontrolle gem. § 307 BGB stand, insbesondere weicht sie nicht von den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§§ 28, 81 VVG) ab und genügt dem Transparenzgebot.*)

3. Bei der fehlenden Fahrlässigkeit des (berechtigten) Schlüsselbesitzers handelt es sich um eine Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes, deren Vorliegen der Versicherungsnehmer beweisen muss.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0336
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet nicht für Schäden durch Sanierungsarbeiten!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21

1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer.*)

2. Der Versicherer schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten verursacht haben soll (Fortführung von OLG Nürnberg, Urteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, NJW-RR 1994, 1512).*)

3. Solange das Rechtsmittel in der Hauptsache bei ihm anhängig ist, ist das Berufungsgericht auch dann zur Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG befugt, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Festsetzungsbeschluss verzichtet haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0270
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Geschädigter muss keine Nachunternehmer-Rechnungen offen legen!

LG Bremen, Urteil vom 22.12.2021 - 4 S 187/21

Der Haftpflichtversicherer kann von dem Geschädigten nicht die Offenlegung der Rechnungen der Subunternehmer (hier Lackierer) von der von dem Geschädigten beauftragen Fachwerkstatt verlangen. Dies ändert sich auch bei Abtretung der Ansprüche von dem Geschädigten an die Fachwerkstatt nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0208
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwertberechnung muss Nutzungsherausgaben berücksichtigen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2021 - 16 W 104/21

1. In „5a VVG-Fällen“ ist ein in diesem Rahmen geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei der Streitwertberechnung – auch für den Gebührenstreitwert – zu berücksichtigen.*)

2. Bei der Bemessung des Wertes der Nutzungen haben offensichtlich übertriebene Einschätzungen – namentlich eine unrichtige Berechnung nach Maßgabe der Eigenkapitalrendite des Versicherers – außer Betracht zu bleiben.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0201
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Lösungsrecht kann auch ohne ordnungsgemäße Belehrung verwirkt werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2022 - 12 U 80/21

1. Das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. bzw. das Rücktrittsrecht nach § 8 VVG a.F. kann auch im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung in Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB verwirkt sein, sofern besonders gravierende Umstände vorliegen.*)

2. Die Maßstäbe für eine Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben im Bereich der Ausübung von Lösungsrechten von einem Lebensversicherungsvertrag sind in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt. Die Entscheidung des Gerichtshofs zu den Voraussetzungen einer Einschränkung des Verbraucherwiderrufsrechts bei Kreditverträgen (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20) steht dem nicht entgegen und gebietet auch nicht ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0156
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer muss tatsächliche Kosten nachweisen!

OLG Schleswig, Urteil vom 13.09.2021 - 16 U 151/20

1. § 13 Nr. 6 a VGB 2008-SL, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist und das gleiche gilt, wenn er Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist wirksam.*)

2. § 13 Nr. 4 VGB 2008-SL, wonach Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Abschnitt A § 7: u.a. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen) der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten ist, benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0157
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unzutreffende Belehrung führt nicht zu ewigem Widerrufsrecht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2022 - 30 O 186/21

Trotz fehlenden Hinweises auf ein Formerfordernis besteht ausnahmsweise kein "ewiges Widerrufsrecht", wenn auf die Fristwahrung der rechtzeitigen Absendung hingewiesen wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0144
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließung wegen COVID-19 ist nicht versichert!

BGH, Urteil vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21

1. Nach § 2 Nr. 1 a Halbs. 1 ZBSV 2008 besteht Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden. Die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger ergeben sich aus dem Katalog in § 2 Nr. 2 ZBSV 2008, der abschließend ist und weder die Krankheit COVID-19 noch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 aufführt.*)

2. Die Regelung in § 2 Nr. 2 ZBSV 2008 ist weder intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0133
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Gerüstbauer bringt kein Fangnetz an: Dachdecker haftet nicht für Arbeitsunfall!

BGH, Urteil vom 09.12.2021 - VII ZR 170/19

Ein Rückgriffsanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegen den Unternehmer gem. § 110 Abs. 1 SGB VII setzt voraus, dass der Unternehmer, dessen Haftung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII beschränkt ist, selbst oder durch eine in § 111 Satz 1 SGB VII genannte, in Ausführung der ihr zustehenden Verrichtungen handelnde, vertretungsberechtigte Person den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Zurechnung des Verschuldens sonstiger Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, gem. § 278 BGB kommt im Rahmen des Rückgriffsanspruchs gem. § 110 Abs. 1 SGB VII nicht in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2022, 0071
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mangelfreien Bolzen fehlerhaft montiert: Kein Fall für die Montageversicherung!

OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2021 - 20 U 66/21

1. Leistet der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen keine Entschädigung für Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen, ist die isoliert mangelhafte Ausführung einer vertraglich geschuldeten Montageleistung – also ein sog. Erfüllungsschaden – nicht versichert, so dass der Versicherte etwaige Gewährleistungsansprüche grundsätzlich auf eigene Kosten zu bewältigen hat.

2. Hieran ändert sich nichts, wenn das Montageobjekt zunächst fehlerfrei hergestellt wurde und sodann aufgrund fehlerhafter Handhabung im Rahmen der Montage selbst beschädigt wird.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2021

IMRRS 2021, 1378
VersicherungenVersicherungen
Muss Versicherung bei corona-bedingter Schließung zahlen?

OLG Celle, Urteil vom 18.11.2021 - 8 U 123/21

1. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, "Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger..." dann unterfallen wegen der Corona-Pandemie behördlich angeordnete Betriebsschließungen in der Zeit nach dem 01.11.2020 (sog. 2. Lockdown) grundsätzlich dem Versicherungsschutz.*)

2. Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung liegt auch dann vor, wenn die Anordnung im Wege einer Rechtsverordnung durch ein Landesministerium erlassen wurde.*)

3. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt nicht voraus, dass die behördlich angeordnete Betriebsschließung rechtmäßig war.*)

4. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt eine Betriebsschließung aufgrund einer sog. intrinsischen Gefahr nicht voraus.*)

5. Die behördlich angeordnete Schließung nur eines Teilbetriebs (hier: Übernachtung zu touristischen Zwecken) unterfällt jedenfalls dann dem Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsbedingungen einen Versicherungsschutz auch für Teilschließungen vorsehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1377
VersicherungenVersicherungen
Wahlklausel im Vordruck unterliegt nicht der AGB-Kontrolle!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2021 - 7 U 74/20

Lässt ein Antragsformular für eine Risikolebensversicherung dem Versicherungsnehmer die freie Wahl, ob und wie er eine Begünstigungserklärung hinsichtlich des Bezugsrechts einer namentlich zu bezeichnenden Person vornimmt, unterliegt die in dem Vordruck enthaltene Wahlklausel nicht der AGB-Kontrolle, da erst die individuelle Ergänzung des Vordrucks durch den Versicherungsnehmer deren wesentlichen Inhalt festlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1350
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt insolvent: Wie lange haftet die Versicherung nach?

OLG Köln, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 145/20

1. Wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten mangels Masse abgewiesen, kann der Auftraggeber seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Planungs- und/oder Überwachungsfehlern gem. § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG auch gegen die Versicherung des Architekten machen.

2. Die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse wirkt zwar zeitlich nach, jedoch im Fall einer natürlichen Person nur befristet. Liegt die Abweisungsentscheidung des Insolvenzgerichts länger als drei Jahre zurück, kommt ihr keine rechtliche Wirkung mehr zu.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1341
VersicherungenVersicherungen
Rauchen ist zwar tödlich, aber kein Beweis für die Brandursache!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2021 - 14 U 401/20

Das Rauchen einer industriell gefertigten Sicherheitszigarette begründet nicht ohne weiteres einen Beweis des ersten Anscheins für die Verursachung eines später bemerkten Brands.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1295
VersicherungenVersicherungen
Wohngebäude-Versicherung muss nicht für Wasserschaden wegen undichtiger Fuge einstehen!

BGH, Urteil vom 20.10.2021 - IV ZR 236/20

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1178
VersicherungenVersicherungen
Schäden "als Folge eines Werkmangels" sind nicht nur Mangelfolgeschäden!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2021 - 20 U 215/20

1. Ist in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu einer Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart, dass sich der Versicherungsschutz auch auf solche Schäden erstreckt, die als Folge eines mangelhaften Werks auftreten, ist dieser Wiedereinschluss wohl nicht auf Mangelfolgeschäden im Sinne des BGB beschränkt.*)

2. Einer daran anschließenden Bestimmung, wonach in keinem Fall die Kosten für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst gedeckt sind, kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer aber jedenfalls entnehmen, dass damit kein Versicherungsschutz für solche Vermögensschäden besteht, die bereits mit der Erbringung der mangelhaften Werkleistung selbst im Vermögen des Bestellers eingetreten sind.*)

3. Errichtet ein Bauunternehmer in mehreren selbstständigen Wohneinheiten jeweils unzureichend abgedichtete Sanitäranlagen, sind die Kosten für die Instandsetzung dieser Anlagen deshalb jedenfalls für diejenigen Wohneinheiten nicht vom Versicherungsschutz umfasst, in denen es nicht zu einem Nässeschaden gekommen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1147
VersicherungenVersicherungen
Kaminofen nicht förmlich abgenommen: Leistungsfreiheit im Brandfall?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2021 - 20 U 63/21

1. Einschlägige gesetzliche Sicherheitsvorschriften insbesondere die Landesbauordnungen und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, die Brandschutzgesetze sowie die in verschiedenen Bundesländern bestehenden Feuerungsverordnungen enthalten Regelungen, die als gesetzliche Sicherheitsvorschriften in der Wohngebäudeversicherung einzustufen und zu beachten sind.

2. Der Kausalitätsgegenbeweis scheitert nicht daran, dass eine Feuerungsanlage wegen der fehlenden Genehmigung überhaupt nicht hätte in Betrieb gesetzt werden dürfen.

3. Steht fest, dass Eintritt und Umfang des Versicherungsfalls nichts mit der in der Obliegenheit vorausgesetzten Risikoerhöhung zu tun haben, ist der ursächliche Zusammenhang rechtlich nicht erheblich. Es fehlt dann an dem notwendigen Rechtswidrigkeitszusammenhang.

4. Der Versicherungsnehmer muss im Rahmen des Kausalitätsgegenbeweises nur den Nachweis erbringen, dass der Schaden mit Sicherheit auch dann entstanden wäre, wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet worden wären.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 1036
VersicherungenVersicherungen
Abwehrdeckung vorbehaltlos erteilt: Kein Einwand der verstrichenen Nachhaftung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 8 U 1012/21

1. Hat ein Berufshaftpflichtversicherer gegenüber einem Architekten vorbehaltlos Abwehrdeckung erteilt, kann darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Leistungspflicht liegen. Dessen Folge ist, dass der Versicherer für die Zukunft mit solchen Einwendungen ausgeschlossen ist, die er im Zeitpunkt des Anerkenntnisses bereits gekannt hat oder bei gehöriger Prüfung hätte kennen müssen. Dies kann insbesondere den Einwand der bereits verstrichenen Nachhaftungsfrist betreffen.*)

2. Ein Versicherer, der zu Unrecht das Fortbestehen weiteren Deckungsschutzes in Abrede stellt, ist grundsätzlich an einen im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleich gebunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer in zumindest leichtfertiger Weise seine eigenen wohlverstandenen Interessen missachtet, indem er einen Betrag anerkennt, der grob unbillig ist und den Versicherer in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2012 - 3 U 307/10, BeckRS 2013, 8425).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0920
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließungsversicherung greift nicht bei pandemiebedingtem Nachfrageeinbruch

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2021 - 8 U 61/21

1. Der Versicherungsfall einer Betriebsschließung liegt für einen Partyservice nicht vor, wenn am Versicherungsort ausschließlich die Zubereitung von Speisen und kein Verzehr vor Ort erfolgt und die behördliche Schließungsanordnung den Außerhausverkauf sowie Lieferservice ausdrücklich von der Schließung ausnimmt.*)

2. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss,

"Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger...",

dann ist die nachfolgende Aufzählung der dem Versicherungsschutz unterfallenden Krankheiten und Krankheitserreger abschließender Natur.*)

3. Eine solche Leistungsbeschreibung ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0908
VersicherungenVersicherungen
Was nicht im Katalog steht, ist auch nicht versichert!

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2021 - 7 U 351/20

1. Verspricht der Versicherer in den AVB einer Betriebsschließungsversicherung für den Fall, dass die zuständige Behörde aufgrund des Auftretens der "folgenden, im IfSG in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger", die anschließend in den AVB in Form eines Katalogs aufgeführt sind, den versicherten Betrieb schließt, so kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht erwarten, dass sich der Versicherungsschutz auf Krankheiten und Krankheitserreger erstreckt, die nicht in dem in den AVB enthaltenen Katalog aufgeführt sind. Soweit eine Krankheit oder ein Krankheitserreger nicht in dem in den AVB enthaltenen Katalog aufgeführt ist, liegt im Fall der Schließung wegen des Auftretens dieser Krankheit oder des Krankheitserregers somit kein Versicherungsfall vor.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag als "All Inclusive" bezeichnet und wenn in den AVB an anderer Stelle unter der Überschrift "Ausschlüsse" einzelne im Katalog des IfSG, nicht jedoch im Katalog der AVB enthaltene Krankheiten (hier: Prionenerkrankungen) konkret vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

3. Eine solche Bestimmung in AVB ist weder unklar, noch intransparent noch führt sie sonst zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0896
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eigene Werkstatt zur Reparatur genutzt: Höhe der Reparaturkosten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2021 - 1 U 142/20

1. Nutzt ein Busunternehmen seine eigene Werkstatt zur Reparatur seines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Busses, beschränkt sich der zur Herstellung erforderliche Betrag auf die insoweit anfallenden Kosten.*)

2. Die höheren Kosten einer externen Werkstatt können grundsätzlich zugrunde gelegt werden, wenn das Busunternehmen einen Teil der Kapazitäten seiner Werkstatt als freie Werkstatt zur Gewinnerzielung verwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast hinreichend dazu vortragen kann, dass es in der Zeit der Reparatur des Busses Fremdaufträge hätte annehmen können.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0851
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsschutz für "namentliche benannte Krankheiten" ist abschließend!

OLG Dresden, Urteil vom 06.07.2021 - 4 U 335/21

1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn "die zuständige Behörde aufgrund einer Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz den Betrieb schließt", ist der Deckungsumfang nicht auf sog. intrinsische Gefahren beschränkt.*)

2. Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung, die meldepflichtige Erkrankungen als "die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger" definiert und diese sodann im Einzelnen auflistet, ist nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers als abschließend zu verstehen; eine Erstreckung auf Betriebsschließungen aufgrund von SARS-COV 2/Covid-19 scheidet aus. Eine unangemessene Benachteiligung wegen einer Entkernung des Schutzgedankens der Betriebsschließungsversicherung liegt hierin nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0796
VersicherungenVersicherungen
Andere Schadensursachen möglich: Sturmschaden nicht nachgewiesen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2020 - 5 U 89/19

1. Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis zurückzuführen sind, ist nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer die Schäden erst längere Zeit nach dem Sturm bemerkt, seine Schilderung diese Annahme nicht trägt und der nachweislich schlechte Zustand der Dacheindeckung sowie, daraus resultierend, andere Naturereignisse, die die bedingungsgemäßen Anforderungen an einen Sturm nicht erfüllen, für die Schäden ursächlich gewesen sein können.*)

2. Das Recht der Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens bezieht sich nur auf die Person des gerichtlich bestellten Sachverständigen, nicht dagegen auf Personen, die diese Funktion nicht innehaben (hier: Gutachtergehilfe).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0795
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Und nochmal: Muss Versicherung bei corona-bedingter Schließung zahlen?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.05.2021 - 16 U 25/21

1. Leistet der Versicherer einer Betriebsschließungsversicherung nach seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes den versicherten Betrieb zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten oder Krankheitserregern schließt, so ist damit vorausgesetzt, dass eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer gerade aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr (sog. intrinsische Gefahr) erfolgt. Ein derartiges Leistungsversprechen erfasst daher nicht faktische Betriebsschließungen aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation wie im Rahmen des Corona-Lockdown.

2. Definieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger als "die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger", handelt es sich zudem um eine abschließende Aufzählung, so dass kein Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht, wenn weder COVID-19 noch SARS-CoV-2 in der nachfolgenden Aufzählung benannt sind.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0738
VersicherungenVersicherungen
An Rechtsanwalt erstattete Gerichtskosten gehen auf Rechtsschutzversicherung über!

BGH, Urteil vom 10.06.2021 - IX ZR 76/20

1. Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.*)

2. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0747
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der Corona-Pandemie

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21

1. Nehmen Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung mehrfach auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Bezug und bestimmen diese eine Entschädigungspflicht für eine Betriebsschließung "beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)", wobei der in dieser Nr. 2 enthaltene und abschließend zu verstehende Katalog mit den "folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger[n]", gegenüber dem Katalog in § 6 und § 7 IfSG eingeschränkt ist, so ist die den abschließenden Katalog enthaltende Klausel wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

2. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel besteht Versicherungsschutz für eine bedingungsgemäße Betriebsschließung auch aufgrund des Auftretens von Krankheiten und Krankheitserregern, die von den Generalklauseln in § 6 und § 7 IfSG erfasst werden. Diese Generalklauseln schließen die Krankheit COVID-19 bzw. den Krankheitserreger SARS-CoV-2 mit ein.*)

3. Ob eine Betriebsschließung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Allein der Umstand, dass weiterhin in geringem Umfang eine geschäftliche Tätigkeit möglich war, schließt die Annahme eines Versicherungsfalles nicht aus, wenn sich die behördliche Anordnung im konkreten Fall faktisch wie eine Betriebsschließung ausgewirkt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0745
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Greift Betriebsschließungsversicherung bei corona-bedingter Schließung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 11/21

1. Enthalten Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung die ausdrückliche Regelung, dass meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieses Vertrags "nur" die in einem nachfolgenden Katalog - ohne Erwähnung des Infektionsschutzgesetzes - aufgezählten sind, wobei weder die Krankheit COVID-19 noch der Krankheitserreger SARS-CoV-2 enthalten ist, so ist eine Betriebsschließung infolge des Auftretens dieser Krankheit bzw. dieses Erregers nicht vom Versicherungsschutz umfasst.*)

2. Die hierin liegende Risikobegrenzung ist wirksam. Sie ist weder mehrdeutig noch überraschend gemäß § 305c BGB und begründet auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne von § 307 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0602
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Corona-bedingte Schließung einer Gaststätte: Muss Betriebsschließungsversicherung zahlen?

LG Bielefeld, Urteil vom 11.12.2020 - 18 O 234/20

1. Versicherungsbedingungen sind objektiv auszulegen.

2. Beginnt eine Klausel, in der die wegen einer Betriebsschließung versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Kranheitserreger aufgezählt werden, mit den Worten "die folgenden" und enthält auch noch den Satz "Diese Aufzählung ist vollständig", so ist klar, dass die Auflistung abschließend ist.

3. Die Zusage eines Versicherungsvertreters, der Versicherungsnehmer sei "gegen alles" und "alle Eventualitäten" abgesichert, kann nur als generelle Werbeaussagen ohne konkret erkennbaren rechtlichen Bindungswillen verstanden werden. Auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer kann nicht davon ausgehen, dass eine Versicherung gegen Risiken versichert, die noch niemandem auf der Welt bekannt sind.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0572
VersicherungenVersicherungen
Verzögerter Regulierung eines Wasserschadens: Wohnungseigentümer kann Schadensersatz verlangen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.05.2021 - 8 U 3174/20

1. Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wegen pflichtwidrig verzögerter Regulierung eines Leitungswasserschadens Ersatz nach § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1, § 252 BGB in Gestalt entgangener Mieteinnahmen verlangen.*)

2. Den Wohnungseigentümer kann im Einzelfall nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB die Obliegenheit treffen, die sein Sondereigentum betreffenden Schäden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen, um die Wohnung mit zumutbarem Aufwand wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der zu ersetzende Mietausfallschaden zeitlich zu begrenzen.*)

3. Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und eine Anschlussberufung damit gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos, sind dem Berufungsführer grundsätzlich die gesamten Kosten der zweiten Instanz aufzuerlegen (Anschluss an OLG Hamm, NJW 2011, 1520; OLG Köln, NJW-RR 2011, 1435; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2018 - 13 U 236/16, IBRRS 2018, 2638; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2019 - 11 U 85/18, BeckRS 2019, 39093).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0615
VersicherungenVersicherungen
Außerhausverkauf ist keine Betriebsschließung!

LG München I, Urteil vom 30.03.2021 - 12 O 11163/20

1. Die Gefahr, dass die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG) beim Menschen beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb schließt, ist durch Betriebsschließungsversicherungen abgesicherbar. Die konkreten Bedingungen regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen; hier: "Ertragsausfallersatz bei Betriebsschließungen nach dem IfSG".

2. Muss der Versicherungsnehmer wegen behördlicher Anordnungen die Präsenzgastronomie schließen, stellt jedoch stattdessen auf einen Außerhausverkauf um, liegt keine vollständige Betriebsschließung vor, sondern nur eine nicht versicherte Betriebseinschränkung.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0547
VersicherungenVersicherungen
Sturm der Windstärke 8 aufgetreten: Ursache für Sachschäden nachgewiesen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.2020 - 1 U 181/19

Der Nachweis der Mitursächlichkeit eines Sturms der Windstärke 8 für Sachschäden an versicherten Sachen ist bereits dann erbracht, wenn feststeht, dass am Schadensort der Wind mit einer solchen Stärke geweht hat und der Schaden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang damit eingetreten ist. Es ist in diesen Fällen Sache des Versicherers, zu beweisen, dass der Schaden wegen zuvor schon vorhandener Substanzschäden an der versicherten Sache bereits bei Windstärke 7 oder weniger eingetreten ist, sofern er sich hierauf beruft.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0544
VersicherungenVersicherungen
Reiserücktrittskostenversicherung ist Schadenversicherung!

BGH, Urteil vom 21.04.2021 - IV ZR 169/20

Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung i.S.v. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0497
VersicherungenVersicherungen
Was ist ein Erdrutsch?

LG Bamberg, Urteil vom 18.03.2021 - 41 O 301/20

1. Unter einem Erdrutsch ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht, wobei ein nur allmähliches Lösen und Verlagern von Bodenbestandteilen - sei deren Zahl auch sehr groß - nicht genügt. Erst wenn diese ihrer Art nach langsam wirkenden Vorgänge (Gesteinsverwitterungen, Unterspülungen usw.) dazu führen, das sich ganze Teile lösen und ihrerseits in Bewegung übergehen, ist der Tatbestand des Erdrutsches erfüllt.

2. Nicht augenscheinliche Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr unterfallen nicht dem Begriff des Erdrutschs als naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0461
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hauptwasserhahn muss nicht vorsorglich abgedreht werden!

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2021 - 14 U 135/20

1. Ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann zu einem anspruchsmindernden, gegebenenfalls sogar anspruchsausschließenden, Mitverschulden führen, das der Schuldner dem Versicherer entgegenhalten kann.*)

2. Das Abdrehen des Hauptwasserhahns stellt keine Obliegenheit dar, die der Versicherungsnehmer nach dem Verlassen einer Wohnung vornehmen muss, um einem Schaden aus einem Rohrbruch entgegenzuwirken, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden bestehen.*)

3. Gegen versteckte mangelhafte Werkleistungen muss ein Versicherungsnehmer keine Vorkehrungen treffen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0460
VersicherungenVersicherungen
Dreijahresfrist zur Wiederherstellung lässt Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 nicht entfallen!

BGH, Beschluss vom 10.03.2021 - IV ZR 337/19

1. Die in § 29 Ziff. 5 VGB 2006 geregelte Dreijahresfrist zur Sicherstellung der Wiederherstellung ist für die Frage der Wiederherstellung i.S.v. § 2 Ziff. 6 Buchst. a VGB 2006 nicht maßgeblich.

2. Die Versäumnis dieser Frist führt zwar nach § 29 Ziff. 5 VGB 2006 dazu, dass der Anspruch auf Erstattung der Neuwertspitze nicht entsteht, kann aber nicht zugleich den Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 entfallen lassen.

3. ...

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0316
VersicherungenVersicherungen
All-Risk-Projektversicherung: Kein Direktanspruch gegen die Versicherung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.05.2020 - 7 U 504/19

Ein Generalunternehmer kann als Versicherungsnehmer einer All-Risk-Versicherung und als Geschädigter einer streitigen Pflichtverletzung der mitversicherten Planer kann die Versicherung nicht direkt auf Regulierung seines Schadens in Anspruch nehmen, sondern muss zunächst gegen die von ihm unterbeauftragten Planer vorgehen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0368
VersicherungenVersicherungen
Altschäden verschwiegen: Sachverständigenkosten nicht ersatzfähig!

LG Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2021 - 13 S 139/20

Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen als Leistung an den Unfallgeschädigten, ist er nicht gehindert, die Zahlung mit dessen weiteren Ersatzansprüchen zu verrechnen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gutachten für den Geschädigten erkennbar unbrauchbar war und die Zahlung an den Sachverständigen daher rechtsgrundlos erfolgt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0359
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2021 - 8 U 193/20

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist nicht überraschend, wenn die Vertragsparteien keine individuellen Regelungen zur Höhe der Ersatzleistung getroffen haben. Dann muss der Vertragspartner des Verwenders von einer entsprechenden Regelung in den Versicherungsbedingungen ausgehen.

2. Ein Verstoß der Mehrwertsteuerklausel gegen das Transparenzgebot kann nicht darin gesehen werden, dass im Versicherungsfall die Ersatzleistung hinter der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zurückbleiben kann und dem Versicherungsnehmer/Versicherten dies nicht hinreichend deutlich vor Augen geführt wird.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0354
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Haftpflichtanspruch zur Tabelle festgestellt: Muss die Versicherung zahlen?

BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 309/19

Zur Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch den Geschädigten nach Feststellung des Haftpflichtanspruchs zur Tabelle.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0286
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine Überschwemmung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2021 - 11 U 213/20

1. Unter einer Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden zu verstehen, die voraussetzt, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln.

2. Auch wenn ein versicherter Überschwemmungsschaden nicht voraussetzt, dass das gesamte Grundstück überflutet wird, ist jedoch erforderlich, dass das Wasser in erheblichem Umfange meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalen Weg abfließen kann und sich Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln.

3. Das schadenstiftende Wasser muss sich infolge der Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder von Witterungsniederschlägen außerhalb des Gebäudes, nämlich auf dem das Gebäude umgebenden "Grund und Boden", auf dem das Gebäude liegt, angesammelt haben. Es genügt nicht, dass Regenwasser ohne eine solche Ansammlung außerhalb des Grundstücks in ein Gebäude hineingeflossen ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0217
VersicherungenVersicherungen
Mangelhafte Belehrung: Ewiges Widerspruchsrecht auch für Unternehmer!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2021 - 12 U 221/20

1. Die Jahreshöchstfrist für den Widerspruch gem. § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. findet im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung auch dann keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist.*)

2. Eine Widerspruchsbelehrung, die den Versicherungsnehmer darauf hinweist, dass er „schriftlich widersprechen“ könne und „eine Erklärung in Textform, z. B. per Fax oder eMail mit Angabe Ihres Namens“ genüge, widerspricht nicht den Vorgaben des § 5a VVG in der ab dem 01.08.2001 geltenden Fassung.*)

3. Den Anforderungen gem. § 10a Abs. 1 Satz 1 VAG a.F. i.V.m. der Anlage D zum VAG a.F. ist genügt, wenn ersichtlich ist, dass die angegebenen Rückkaufswerte und beitragsfreien Leistungen vertraglich vereinbart sind. Der ausdrücklichen Formulierung einer Garantie bedarf es nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0216
VersicherungenVersicherungen
Anforderungen an die Entscheidung über den Direktanspruch eines Dritten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2020 - 22 U 222/19

1. Zu den Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG.*)

2. Die Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum führt im Regelfall nicht zu einer Verwirkung der Geltendmachung des Anspruchs.*)

3. Zur Aktivlegitimation bei Besitzdienerschaft.*)

4. Bei offensichtlichen Schreibfehlern im Urteil besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Einlegung der Berufung, wenn das Verfahren nach § 319 ZPO innerhalb der Rechtsmittelfrist durchgeführt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0198
VersicherungenVersicherungen
Welche Angaben gehören in die Anzeige eines Versicherungsfalls?

OLG Dresden, Beschluss vom 07.12.2020 - 4 U 1691/20

1. Ist nach den maßgelblichen Versicherungsbedingungen in der Kaskoversicherung ein Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, hat der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist zugleich die wesentlichen, den Versicherungsfall begründenden Tatsachen mitzuteilen. Hierzu gehören Angaben zu Ort und Zeit des Versicherungsfalls und die Bezugnahme auf einen bestimmten Versicherungsvertrag.*)

2. Die Beweislast für die Behauptung, dass sich eine verspätete oder unzureichende Anzeige des Versicherungsfalls nicht ausgewirkt hat, trägt der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat aber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast vorzutragen, was er bei rechtzeitiger Meldung getan hätte. Die pauschale Behauptung des Verlusts eigener Erkenntnismöglichkeiten genügt hierfür nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0197
VersicherungenVersicherungen
Welche Angaben gehören in die Anzeige eines Versicherungsfalls?

OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2021 - 4 U 1691/20

1. Ist nach den maßgelblichen Versicherungsbedingungen in der Kaskoversicherung ein Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, hat der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist zugleich die wesentlichen, den Versicherungsfall begründenden Tatsachen mitzuteilen. Hierzu gehören Angaben zu Ort und Zeit des Versicherungsfalls und die Bezugnahme auf einen bestimmten Versicherungsvertrag.*)

2. Die Beweislast für die Behauptung, dass sich eine verspätete oder unzureichende Anzeige des Versicherungsfalls nicht ausgewirkt hat, trägt der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat aber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast vorzutragen, was er bei rechtzeitiger Meldung getan hätte. Die pauschale Behauptung des Verlusts eigener Erkenntnismöglichkeiten genügt hierfür nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2021, 0188
ProzessualesProzessuales
Gewillkürte Prozessführungsbefugnis durch Ausgliederungsvertrag?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2021 - 12 U 216/20

1. § 126 Abs. 2 VVG begründet keine gesetzliche Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens zur Geltendmachung von gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Regressansprüchen.*)

2. Aus einem Ausgliederungsvertrag zwischen dem Rechtsschutzversicherer und einem Schadensabwicklungsunternehmen kann sich eine gewillkürte Prozessführungsbefugnis ergeben.

3. Bei einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft tritt die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist. Dafür genügte es, dass die Klagepartei offenlegte, dass sie als Schadensabwicklungsunternehmen auftrete und Auskunfts- sowie Zahlungsansprüche des Rechtsschutzversicherers geltend mache.*)

Dokument öffnen Volltext