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Sachgebiet: Versicherungen

1183 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0205
BauvertragBauvertrag
Umfasst Gewährleistungsbürgschaft Versicherungsprämienforderungen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 23 U 288/04

Zur Frage, ob im Lauf der Zeit entstehende variable Versicherungsprämienforderungen ebenfalls von einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst sind.*)

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IMRRS 2006, 0183
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04

1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat.*)

2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer begeht, muss sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2006, 0126
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG

OLG Koblenz, Urteil vom 17.11.2005 - 5 U 289/05

Folgende, drucktechnisch nicht hervorgehobenen Ausführungen eines Versicherers in einem Ablehnungsschreiben genügen nicht den Anforderungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG, wenn zuvor noch ein gesondertes Abrechnungsschreiben angekündigt wird:

"Selbstverständlich möchten wir uns nicht mit Ihnen streiten. Gleichwohl haben Sie ein Anrecht darauf, von uns zu erfahren, dass Sie Ihren vermeintlichen Anspruch nur innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend machen können. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie dieses Schreiben erhalten haben. Mit Fristablauf verlieren Sie allein aus diesem Grunde Ihren Versicherungsanspruch".*)

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IMRRS 2006, 0066
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Keine Verletzung der Interessen bei bekannten Umständen

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - IV ZR 239/03

1. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung treten nicht bereits kraft Gesetzes und ohne weiteres Zutun des Versicherers ein. Die Inanspruchnahme der vertraglich ausbedungenen Leistungsfreiheit hängt deshalb von einer Entschließung des Versicherers ab, die gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären ist.*)

2. Aufklärungsobliegenheiten - wie die des § 7 I Nr. 2 Satz 3 AKB - dienen dem Zweck, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entschlüsse zu fassen. Fehlt das entsprechende Aufklärungsbedürfnis des Versicherers deshalb, weil er einen maßgeblichen Umstand bereits kennt, so verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers über diesen Umstand keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb die Sanktion der Leistungsfreiheit des Versicherers nicht rechtfertigen.*)

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IMRRS 2006, 0027
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Umfang der Hypothekenhaftung

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 224/03

Anders als der Erfüllungsanspruch auf die Versicherungsleistung fällt ein an seine Stelle tretender Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Brandes aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht unter die Hypothekenhaftung; er geht daher auch nicht gemäß §§ 90 Abs. 2, 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung über.*)

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IMRRS 2006, 0004
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Handwerkskammern: Umfang "Satzungsgemäßer Tätigkeit"

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 - 10 U 1366/04

Satzungsgemäße Tätigkeit im Sinne der Einleitung der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern ist nicht nur die Tätigkeit im öffentllich-rechtlichen Bereich zur unmittelbaren Erfüllung der in § 91 Handwerksordnung niedergelegten Aufgaben sondern auch die privatrechtlichen Hilfsgeschäfte, welche die Klägerin abschließen muss, um ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllen zu können.*)

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Online seit 2005

IMRRS 2005, 1916
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kfz-Haftpflicht: Zur Aufklärungspflicht des Versicherten

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04

1. Für die Frage, ob der Versicherungsnehmer in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung seine Aufklärungsobliegenheit gemäß § 7 AKB vorsätzlich verletzt hat, hat die Frage einer lediglich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit keine Bedeutung. Solange er nicht den Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich.*)

2. Werden vom Versicherungsnehmer zu unterschiedlichen Zeitpunkten Rechtsgüter unterschiedlicher Personen geschädigt, so liegen grundsätzlich mehrere Versicherungsfälle vor, für die den Versicherer jeweils neu die Obliegenheit aus § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB trifft, umfassend an der Aufklärung des Geschehens mitzuwirken.*)

3. Verursacht der Versicherungsnehmer nacheinander mehrere Versicherungsfälle und verletzt er dabei jeweils seine Aufklärungsobliegenheit, so wird der Versicherer für jeden Versicherungsfall leistungsfrei, wobei seine Leistungsfreiheit jeweils auf die in § 6 Abs. 1 und 3 KfzPflVV genannten Höchstbeträge begrenzt ist.*)

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IMRRS 2005, 1910
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bindung anderer Gerichte zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls

BGH, Beschluss vom 20.09.2005 - VI ZB 78/04

Hat ein Gericht in einem Rechtsstreit zwischen dem Sozialversicherungsträger des Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers über einen Anspruch aus einem Teilungsabkommen zu entscheiden, ist § 108 SGB VII nicht entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2005, 1906
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einwand des Ablaufs der Klagefrist

BGH, Urteil vom 19.10.2005 - IV ZR 89/05

1. Das Berufen auf den Ablauf einer zuvor nach § 12 Abs. 3 VVG gesetzten Klagfrist steht im Prozess zur Disposition des Versicherers. Das Gericht hat den Fristablauf deshalb nur dann zu beachten, wenn sich der Versicherer im Prozess ausdrücklich darauf beruft. Eine Prüfung von Amts wegen kommt insoweit nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - NJW 1959, 241).*)

2. Beruft ein Versicherer sich auf den Ablauf der Klagfrist erstmals in der Berufungsinstanz, so liegt allein darin weder ein (erstinstanzlich konkludent erklärter) Verzicht auf die sich aus § 12 Abs. 3 VVG ergebende Leistungsfreiheit noch ein Rechtsmissbrauch.*)

3. Auch die Auslegung des § 12 Abs. 3 VVG ergibt keine Verpflichtung des Versicherers, den Ablauf der Klagfrist im Prozess unverzüglich geltend zu machen.*)

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IMRRS 2005, 1904
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung der MwSt. im KfZ-Haftpflichtprozess

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - VI ZB 58/04

Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertsteuer, die die obsiegenden beklagten Streitgenossen (hier: Haftpflichtversicherer, Halter und Fahrer) ihrem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten schulden, von der unterlegenen Klägerseite auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen (hier: der Halter) vorsteuerabzugsberechtigt ist, sofern der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherer - wie im Regelfall - im Innenverhältnis der Streitgenossen die gesamten Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu tragen hat.*)

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IMRRS 2005, 1882
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch im Schadensfall bei Rückwärtsversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1999 - 4 U 81/98

Die Käuferin eines Grundstücks, die die Feuerversicherung vor der Umschreibung im Grundbuch auf Anregung des Versicherers gekündigt hat, diese Kündigung jedoch nach einem Brand widerruft und daraufhin von dem Versicherer in Kenntnis des Versicherungsfalls einen neuen, auf sie lautenden Versicherungsschein mit unveränderter Versicherungsnummer und mit Wirkung auf einen Zeitpunkt vor dem Versicherungsfall unter Anschluß an den Vorversicherungsvertrag erhält, hat aus einer wirksam zustandegekommenen Rückwärtsversicherung Anspruch auf die Versicherungsleistung.*)

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IMRRS 2005, 1880
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
KfZ-Versicherer darf Regressbeträge addieren

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - IV ZR 216/04

Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor (hier: Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles (hier: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), können die Beträge, bis zu denen der Versicherer Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen kann, addiert werden.*)

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IMRRS 2005, 1853
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gleicher Haftungsgrund im Haftpflicht- und Deckungsprozess

BGH, Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 255/04

Wird der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung (hier: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte) im Haftpflichtprozess zum Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verurteilt, so ist das Gericht im Deckungsprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer daran gebunden und kann seiner Entscheidung keinen anderen Haftungsgrund zugrunde legen.*)

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IMRRS 2005, 1845
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Stufenweise Abschaffung des Sterbegelds

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - IV ZR 198/04

§ 85 VBLS, wonach der bisherige Anspruch des Berechtigten auf jeweils einmalige Zahlung eines Sterbegeldes nach Ablauf einer mehrjährigen Übergangszeit ersatzlos entfällt, hält der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand.*)

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IMRRS 2005, 1790
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Abtretung von Schadensersatzansprüchen an Mietwagenfirma

BGH, Urteil vom 20.09.2005 - VI ZR 251/04

Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241 und vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256).*)

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IMRRS 2005, 1772
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Keinen ausgetrockneten Adventskranz anzünden!

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2001 - 2 U 300/00

Kommt es zu einem Versicherungsfall in der Feuerversicherung, weil der VN im Hochsommer beim Verlassen der Wohnung für längere Zeit die Kerzen in einem seit einem halben Jahr von ihm regelmäßig genutzten Adventsgesteck aus Tannenzweigen und Tannenzapfen in einer Tonschale nicht löscht mit der Folge, daß durch herunterbrennende Kerzen Teile des Gestecks entflammt werden und aus der Tonschale auf ein in unmittelbarer Nähe stehendes Sofa springen, so handelt der VN auch in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig im Sinn von § 61 VVG.*)

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IMRRS 2005, 1754
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Umfang des Rechtsschutzes bei Vergleich

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - IV ZR 145/04

Endet ein mit Rechtsschutz geführter Rechtsstreit durch Vergleich, hat der Versicherer dessen Kosten in Höhe der Misserfolgsquote des Versicherungsnehmers auch insoweit zu tragen, als in den Vergleich weitere, bisher nicht streitige Gegenstände einbezogen worden sind, wenn der Versicherer auch für sie Rechtsschutz zu gewähren hat und sie rechtlich mit dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits zusammenhängen.*)

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IMRRS 2005, 1713
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Für welche Schäden kommt Haftpflichtversicherung auf?

KG, Urteil vom 21.10.2005 - 6 U 330/03

Hat sich der Mangel des Architektenwerks im Bauwerk bereits verkörpert und fallen im Rahmen der Schadensbeseitigung durch den Auftraggeber des Architekten Kosten für Architektenplanung und Bauüberwachung an, so sind diese von der Architektenhaftpflichtversicherung umfasst und nicht gemäß § 4 Nr. 6 Abs. 3 AHB ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2005, 1701
AGBAGB
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03

1. § 172 Abs. 2 VVG ist auch auf die kapitalbildende Lebensversicherung anwendbar.*)

2. Zur Auslegung von § 172 Abs. 2 VVG und zu den Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren.*)

3. Die im Treuhänderverfahren durchgeführte Ersetzung der durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354 und 373) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln in Allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts, den Stornoabzug und die Verrechnung der Abschlusskosten durch inhaltsgleiche Bestimmungen ist unwirksam. Nach den Maßstäben des § 306 Abs. 2 BGB ergibt sich: Der Stornoabzug entfällt. Die beitragsfreie Versicherungssumme und der Rückkaufswert bei Kündigung dürfen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten.*)

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IMRRS 2005, 1657
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unfallversicherungsschutz bei Nachbarschaftshilfe?

BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

Für eine Versicherung als "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs 2 S 1 SGB VII reicht es nicht aus, dass die unfallbringende Tätigkeit einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen objektiv nützlich war. Notwendig ist, dass der Handelnde auch subjektiv ein Geschäft des anderen besorgen, also fremdnützig tätig sein wollte.

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IMRRS 2005, 1621
VersicherungenVersicherungen
Schadensersatzrecht - Ersatzanspruch wegen verlorener Postsendung

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1600
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Maschinenbruchversicherung für Baumaschinen

OLG Dresden, Urteil vom 28.04.2004 - 6 U 2142/03

1. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbei, so wird die Versicherung von ihrer Leistungspflicht gemäß § 61 VVG frei.

2. Wenn der Vermieter einer Baumaschine abredewidrig keine Maschinenbruchversicherung abschließt, so hat er den Mieter nur in dem Umfang freizustellen, wie ein Versicherungsschutz im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherungen von fahrbaren Geräten (ABMG) reichen würde.

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IMRRS 2005, 1482
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 132/04

Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen. Macht der Haftpflichtversicherer des Geschädigten demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm.

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IMRRS 2005, 1419
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Kostenerstattung bei Anmietung von Ersatzfahrzeug nach Unfall

BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 74/04

a) Mietet nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem sogenannten Unfallersatztarif an, kann er Erstattung dieser Kosten vom Schädiger nur insoweit ersetzt verlangen, als sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich waren (Bestätigung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03 - und vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 -).*)

b) Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen. Ob im Einzelfall Abzüge unter dem Gesichtspunkt eines Vorteilsausgleichs in Betracht kommen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung gemäß § 287 ZPO.*)

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IMRRS 2005, 1405
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einbruch bei nicht verschlossener Glastür

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 U 34/05

1.) Verlässt ein Versicherungsnehmer seine Wohnung über Nacht und zieht er die mit Glasfenstern versehene Wohnungseingangstür nur zu ohne sie abzuschließen, so verursacht er einen Einbruchdiebstahl grob fahrlässig, wenn der Täter eine schlossnahe Scheibe einschlägt, durchgreift und die Tür mit der inneren befindlichen Türklinke öffnet.*)

2.) Behauptet der Versicherungsnehmer, der Täter hätte den Einbruch auch bei abgeschlossener Tür ausgeführt, so trifft ihn hierfür die Beweislast. Die Annahme eines Anscheinsbeweises kommt insoweit nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2005, 1348
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Frist zur gerichtlichen Geltendmachung

BGH, Urteil vom 08.06.2005 - IV ZR 225/04

Das Berufen des Versicherers auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG ist treuwidrig, wenn er den Versicherungsnehmer hinsichtlich des Laufs der Frist verwirrt hat (hier: dem Versicherer zurechenbarer unterschiedlicher Kenntnisstand des Versicherungsnehmers und seiner Bevollmächtigten).*)

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IMRRS 2005, 1284
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftungsfreistellungspflicht des Vereins gegenüber Mitglied

BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 17/03

a) Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von einer Haftung gegenüber Dritten freizustellen, wenn sich bei der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)

b) Das gilt auch dann, wenn das Vereinsmitglied verstorben ist, sein Nachlaß erschöpft ist und die Erben aufgrund einer Beschränkung der Haftung auf den Nachlaß nicht weiter haften.*)

c) Dieser Freistellungspflicht steht der Abschluß einer freiwilligen Haftpflichtversicherung durch den Verein nicht entgegen.*)

d) Die Freistellungspflicht besteht nicht unbeschränkt. Vielmehr verbleibt je nach den Umständen des Einzelfalles ein Teil der Verantwortung bei dem Vereinsmitglied. Dabei kommt es u.a. darauf an, in welchem Maße dem Mitglied ein Verschulden zur Last fällt.*)

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IMRRS 2005, 1143
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung

BGH, Urteil vom 01.06.2005 - IV ZR 46/04

Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluß erhaltenen Prämien behalten darf.*)

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IMRRS 2005, 1067
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

BGH, Urteil vom 25.05.2005 - VIII ZR 279/04

Art und Umfang der einem Versicherungsunternehmen gemäß § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB obliegenden Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Versicherungsunternehmen kann entweder eigene geeignete Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 125/80, VersR 1983, 371; Urteil vom 12. November 1987 - I ZR 3/86, NJW-RR 1988, 546).*)

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IMRRS 2005, 1066
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Intransparenz einer Klausel

BGH, Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 25/04

Zur Intransparenz der Klausel einer sogenannten Arbeitslosigkeitsversicherung (Kreditversicherung für Kraftfahrzeugfinanzierungsverträge für den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit des versicherten Darlehensnehmers), in welcher die bedingungsgemäße Arbeitslosigkeit unter anderem davon abhängig gemacht wird, daß der Darlehensnehmer zum einen nicht gegen Entgelt tätig ist und außerdem Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht.*)

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IMRRS 2005, 0955
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruchsbegrenzung wegen Mitverschuldens des Geschädigten

BGH, Urteil vom 21.11.2000 - VI ZR 120/99

Trifft eine Anspruchsbegrenzung wegen Mitverschuldens des Geschädigten mit einer gesetzlichen Beschränkung der Haftung auf Höchstbeträge (hier § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG) zusammen, so steht dem Geschädigten bei teilweisem Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger ein Quotenvorrecht nicht zu (im Anschluß an BGHZ 135, 170).*)

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IMRRS 2005, 0953
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch des geschädigten Angehörigen gegen Versicherer

BGH, Urteil vom 28.11.2000 - VI ZR 352/99

a) § 116 Abs. 6 SGB X steht dem Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers aus § 3 Nr. 1 PflVG auf den Sozialversicherungsträger entgegen (Abgrenzung zu BGHZ 133, 192 ff.).*)

b) Auf den bei dem Geschädigten verbleibenden Anspruch sind Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nicht anzurechnen.*)

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IMRRS 2005, 0940
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschutz für "Überschwemmung des Grundstücks"

BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 252/03

Zur Kausalität zwischen der in einer Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahr "Überschwemmung des Grundstücks" und dem dabei eingetretenen Gebäudeschaden.*)

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IMRRS 2005, 0934
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutzversicherung

BGH, Urteil vom 04.05.2005 - IV ZR 135/04

Wird ein Rechtsstreit teils über versicherte, teils über unversicherte Ansprüche geführt, hat der Rechtsschutzversicherer die Quote der Prozeßkosten zu erstatten, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig ist.*)

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IMRRS 2005, 0923
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Prämienzahlung zum Zwecke des Betrugs: Keine Rückzahlung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2005 - 12 U 373/04

Wer nichtexistente Sachen versichert, um deren Vorhandensein im Rahmen eines Betrugs Dritten gegenüber vorzutäuschen, kann nach Aufdeckung der Tat geleistete Versicherungsprämien vom Versicherer nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.*)

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IMRRS 2005, 0908
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anforderungen an Nachweis eines Sturmschadens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2005 - 12 U 251/04

Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird.*)

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IMRRS 2005, 0907
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einsichtsrecht in Schadensgutachten für Versicherungsnehmer

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05

Hat in der Gebäudeversicherung der Versicherer ein Schadensgutachten eingeholt, so hat er auf Verlangen dem Versicherungsnehmer Einsicht zu gewähren.*)

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IMRRS 2005, 0884
VersicherungenVersicherungen
Sozialrecht - Haftungsprivileg des versicherten Unternehmers

BGH, Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 198/00

Die Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII kommt auch einem versicherten Unternehmer zugute, der selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt.*)

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IMRRS 2005, 0861
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckungsschutz für Produkthaftungsansprüche

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2005 - 7 U 209/04

Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.*)

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IMRRS 2005, 0847
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

BGH, Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04

Wird dem Versicherer im Zusammenhang mit der Anforderung einer grünen Versicherungskarte mitgeteilt, daß sich der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in die Türkei begeben wird, muß er diesem - auch für die Fahrzeugversicherung - Klarheit über die Besonderheiten des Versicherungsschutzes verschaffen, der sich für die Türkei in einen (versicherten) europäischen und einen (nicht versicherten) asiatischen Teil spaltet.*)

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IMRRS 2005, 0841
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zulässiges Vorbringen im Deckungsprozess

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2005 - 12 U 432/04

Im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung kann nicht die Feststellung begehrt werden, dass der Haftpflichtversicherer die vom Versicherten verursachten Schäden zu tragen habe.*)

Im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung kann der Versicherer nicht einwenden, der Versicherte hafte dem Geschädigten wegen eines gesetzlichen Haftungsausschlusses nicht.*)

Der gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 AHB, § 152 VVG haftungsausschließende Vorsatz bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls muss nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung, sondern auch die Verletzungsfolgen umfassen.*)

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IMRRS 2005, 0771
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bauherrenklausel bei Privathaftpflichtversicherung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2005 - 19 U 189/04

Wird ein Haus nach Beendigung der Bauarbeiten zu Wohnzwecken genutzt - wenn auch in nicht fertig gestelltem oder mit Baumängeln behafteten Zustand - haftet der Inhaber nicht mehr als Bauherr, sondern als Hauseigentümer.*)

Vom Versicherungsnehmer kann auch - ohne dahingehende ausdrückliche Bestimmung im Vertrag - nicht verlangt werden, dass er das Ende der Bauarbeiten bzw. eine Änderung der ursprünglichen Planung dem Versicherer mitteilt oder in anderer Weise nach außen hin manifestiert.*)

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IMRRS 2005, 0742
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gesetzlicher Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - IV ZR 212/04

Der gesetzliche Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG dient dem Schutz aller Grundpfandgläubiger, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 VVG privilegiert sind. Er greift unabhängig davon ein, ob der Versicherer die von ihm geschuldete Leistung an den vorrangigen Grundpfandgläubiger ganz oder nur zum Teil erbracht hat.*)

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IMRRS 2005, 0688
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verstoßen §§ 1, 7 AUB 94 gegen das AGB-Gesetz?

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03

Eine Fristenregelung wie in den §§ 1 und 7 AUB 94 in Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Unfallversicherers genügt den Anforderungen des Transparenzgebots.*)

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IMRRS 2005, 0667
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schaden nach Versicherungsende: Versicherungsschutz?

OLG München, Urteil vom 08.04.2003 - 25 U 4991/02

Für den Haftpflichtversicherungsschutz nach AHB kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, sondern des Schadenseintritts an!

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IMRRS 2005, 0512
BauvertragBauvertrag
Reichweite der Deliktshaftung ggü. Auftraggeber bei Bauschäden

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03

Entsteht infolge einer vertraglichen Leistung eines Bauunternehmers oder Architekten ein Schaden am Bauwerk, besteht kein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn dieser Schaden sich mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt. Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Leistung den Schutz des beschädigten Bauteils bezweckt.*)

Die Überprüfung eines Mangels durch die Haftpflichtversicherung des Architekten führt zur Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruchs nach § 639 Abs. 2 BGB, wenn ihr eine Regulierungsvollmacht nach § 5 Nr. 7 AHB erteilt worden ist.*)




IMRRS 2005, 0439
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 19.11.1997 - IV ZR 348/96

Die Regelung des § 7 I (1) Abs. 2 AUB 88, wonach die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie innerhalb 15 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muß, verstößt nicht gegen § 9 AGBG.*)

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IMRRS 2005, 0435
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 03.12.1997 - IV ZR 43/97

1. In einer Unfallversicherung, der die AUB 61 zugrundeliegen, sind Verschlimmerungen der innerhalb der Fristen des § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB 61 eingetretenen, ärztlich festgestellten und geltend gemachten gesundheitlichen Dauerfolgen eines Unfalls diesem auch dann zuzurechnen, wenn sie auf einem weiteren Unfallereignis beruhen, soweit und solange für den Erstunfall die Möglichkeit der Neufeststellung des Invaliditätsgrades nach § 13 Abs. 3a AUB 61 besteht.*)

2. Wird dagegen der erste Unfall - mag er zu Dauerschäden oder nur zu vorübergehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen des Versicherten geführt haben - adäquat kausal für ein weiteres Unfallereignis, so hat der für den ersten Unfall einstandspflichtige Versicherer eine aus dem Zweitunfall herrührende Invalidität nur dann zu entschädigen, wenn für sie die Fristen des § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB 61 (gerechnet ab dem ersten Unfallereignis) gewahrt sind.*)

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IMRRS 2005, 0433
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 17.12.1997 - IV ZR 136/96

1. § 55 VVG enthält keine Regelung über Zulässigkeit und Grenzen der Neuwertversicherung.*)

2. Ein ungeschriebenes allgemeines Bereicherungsverbot im Sinne eines zwingenden, die Neuwertversicherung einschränkenden Rechtssatzes gibt es nicht.*)

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IMRRS 2005, 0408
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 27.05.1998 - IV ZR 166/97

a) Auf die von den Notarkammern gem. § 67 Abs. 2 Nr. 3 BNotO abzuschließende Vertrauensschadenversicherung sind - wie bei der Haftpflichtversicherung - Trennungsprinzip und Bindungswirkung anwendbar.*)

b) Aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis zwischen Notarkammer und Geschädigtem ergibt sich kein Anspruch des Geschädigten auf Abtretung der Forderung der Notarkammer gegenüber dem Vertrauensschadenversicherer.*)

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