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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1183 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 0402
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 07.07.1998 - VI ZR 241/97

a) Bei einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegebenen Versorgungszusage bilden nicht erst die nach Eintritt des Versorgungsfalles anfallenden Renten, sondern bereits die Aufwendungen einen Bestandteil der Arbeitsvergütung, die der Arbeitgeber während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses tätigt, um die Ruhegehaltszusage im Versorgungsfall erfüllen zu können.*)

b) Zu diesen Aufwendungen gehören auch Rückstellungen, die zur Sicherung der Ruhegehaltsverbindlichkeit gebildet werden. Sie sind demgemäß dem Regreß gegen den Schädiger zugänglich.*)

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IMRRS 2005, 0394
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 30.09.1998 - IV ZR 262/97

Die Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte benachteiligt den Versicherten insoweit unangemessen, als sie ein hochgerechnetes fiktives Nettogehalt für Vollzeitbeschäftigte zugrunde legt.*)

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IMRRS 2005, 0383
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 09.12.1998 - IV ZR 306/97

Wenn der Versicherte, der zugleich Versicherungsnehmer ist, den Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung blanko unterschreibt und die weitere Ausfüllung Dritten überläßt, kann ein wirksamer Lebensversicherungsvertrag nicht zustandekommen; § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG ist in diesem Fall entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2005, 0379
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung des Dachdeckers für Brandstiftung Dritter

OLG Bremen, Urteil vom 29.06.2004 - 3 U 80/03

Ein Dachdecker haftet aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung für die Folgen eines Großbrandes, wenn Kanister mit leicht entzündlichen Chemikalien (Quellschweißmittel) bei einer Arbeitsunterbrechung auf dem Dach zurückgelassen werden und Kinder den Inhalt beim Spielen ausschütten und anzünden.

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IMRRS 2005, 0373
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 27.01.1999 - IV ZR 72/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 0363
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 17.03.1999 - IV ZR 218/97

Die Bedingungsanpassungsklausel des § 10 A ARB 94 ist unwirksam.*)

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IMRRS 2005, 0361
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 24.03.1999 - IV ZR 90/98

Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit mit geregeltem Anspruch auf Beitragsrückerstattung (PVA 96).*)

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IMRRS 2005, 0356
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 21.04.1999 - IV ZR 192/98

Ein privat Krankenversicherter, der seinen Vertrag kündigt, hat keinen Anspruch auf Auszahlung einer Alterungsrückstellung.*)

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IMRRS 2005, 0309
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: Übernahme der Risikoverwaltung

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2004 - 10 U 1252/03

1) Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder sonstigen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache allein reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (Risikoverwaltung). Es braucht nicht noch hinzuzutreten, dass der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat. Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250 [252 ff.] = VersR 1993, 828 [829]; BGH Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229,1230 = NJW 1996, 2935,2936; Senatsurteile vom 20. November 1998 - 10 U 1428/97 - NJW-RR 1999, 536 = NVersZ 1999, 482 = VersR 1999, 1231; vom 22. Dezember 2000 - 10 U 508/00 - NVersZ 2001, 325 = OLGR 2001, 353 = VersR 2001, 1507; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2003 -10 U 1117/02 - OLGR 2004, 251 = VersR 2004, 642).*)

2) Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kann von einer Übernahme der Risikoverwaltung für ein Hausanwesen nicht ausgegangen werden, wenn die pflegebedürftige und an einer Alzheimer-Erkrankung leidende Versicherungsnehmerin sich zeitweilig im Haushalt ihrer Tochter aufhält, andere Personen sich indes sich um das Hausanwesen der Versicherungsnehmer kümmern.*)

3) Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung setzt eine Gefahrerhöhung im Sinne von § 10 Ziffer 3 b) VGB 88 voraus, dass sich die Gefahrenlage gegenüber der Situation bei Vertragsschluss nachträglich verschlechtert hat. Das Leerstehenlassen eines Gebäudes begründet für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr, wenn nicht weitere Umstände hinzukommen. Eine Gefahrerhöhung kann zu bejahen sein, wenn durch Verwahrlosung des Gebäudes das Leerstehen offenbart wird.*)

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IMRRS 2005, 0275
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung bei Rohrbruch wegen Nichtheizens

OLG Bremen, Urteil vom 04.09.2003 - 2 U 64/02

1. Ist ein Hauseigentümer zugleich Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in diesem Haus Räume angemietet hat, so muss sich die GmbH das Wissen des Geschäftsführers, das dieser in seiner Eigenschaft als Hauseigentümer erworben hat, zurechnen lassen.*)

2. Der Versicherer ist wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter Kenntnis davon hat, dass die oberhalb der von ihm angemieteten Räumlichkeiten liegenden zwei Geschosse leer stehen und im Winter nicht beheizt werden, und infolgedessen ein Leitungswasserschaden an den in den vom Mieter angemieteten Räumen eingebrachten Sachen entsteht, sofern der Mieter diesen Zustand ändern konnte.*)

3. In einem solchen Fall tritt mit dem erstmaligen Leerstand der oberhalb der angemieteten Räumlichkeiten befindlichen Geschosse zugleich eine der Anzeige nach § 27 Abs. 2 VVG bedürftige objektive Gefahrerhöhung ein.*)

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IMRRS 2005, 0192
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Übernahme der Anwaltskosten bei Prozessvergleich

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2005 - 3 U 109/04

Verzichtet in einem Prozessvergleich der Beklagte neben der von ihm eingegangenen Zahlungsverpflichtung auch auf einen Gegenanspruch, hinsichtlich dessen er ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hatte, entspricht die Kostenverteilung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen, wenn auch der Wert des Gegenanspruchs (hier: auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen) berücksichtigt wird.*)

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IMRRS 2005, 0115
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Risikoausschluss für Munition

BGH, Urteil vom 03.11.2004 - IV ZR 250/03

Ein Risikoausschluß, der Nr. 1.6 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung (Waffenklausel) entspricht, erfaßt nur solche Geschosse, die zum Verschießen aus Schußwaffen im Sinne von § 1 Abs. 1 WaffG in der Fassung vom 8. März 1976 (jetzt: Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG in der Fassung vom 11. Oktober 2002) bestimmt sind. Eine für den Abschuß aus Schreckschußpistolen mit eigens vorgeschraubtem Abschußbecher bestimmte Pyro-Knallpatrone (sog. Starenschreck) fällt nicht hierunter (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Februar 1978 - IV ZR 105/76 - VersR 1978, 409).*)

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IMRRS 2005, 0059
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verlust des Versicherungsschutzes für ungenutzte Gebäude

OLG Celle, Urteil vom 14.12.2004 - 16 U 60/04

§ 11 Nr. 1 der Versicherungsbedingungen (für Gebäude) ist nicht eindeutig formuliert. Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer wird nicht unmissverständlich deutlich, dass er bei einem unbewohnten Gebäude den Versicherungsschutz selbst dann verliert, wenn er es heizt und in angemessenen Abständen kontrolliert.*)

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IMRRS 2005, 0057
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einwendungen im Deckungsprozess

OLG Celle, Urteil vom 04.11.2004 - 8 U 81/04

Auch im nachfolgenden Deckungsprozess können versicherungsrechtliche Einwendungen erhoben werden, insbesondere die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers.

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IMRRS 2005, 0041
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung bei Frostschäden

OLG Bamberg, Urteil vom 23.05.2002 - 1 U 174/01

Der Eigentümer muss sein unbewohntes Anwesen frostsicher machen, ansonsten hat er keinen Versicherungsschutz für durch Frost verursachte Schäden.

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Online seit 2004

IMRRS 2004, 2292
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Grobfahrlässige Gerätevermietung

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2004 - 3 U 152/03

Grobfahrlässig handelt ein Baumaschinenvermieter, der auf telefonische Anforderung eines Unbekannten ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausweisvorlage und ohne Kaution ein Fahrzeug auf einem nicht zum Betriebsgelände gehörigen, mehrere Kilometer entfernten Platz zur Abholung bereitstellt.*)

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IMRRS 2004, 2272
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wirksame Kündigung nach § 178h Abs. 2 Satz 1 VVG

BGH, Urteil vom 03.11.2004 - IV ZR 214/03

§ 178h Abs. 2 Satz 1 VVG setzt für eine wirksame Kündigung nicht voraus, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt seiner gesetzlichen Versicherungspflicht nachweist.*)

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IMRRS 2004, 2248
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckt Rechtsschutz Finanzierung von Bauvorhaben?

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 170/03

Der Leistungsausschluß in § 3 (1) d) dd) i.V. mit bb) ARB 94 (Baufinanzierungsklausel) setzt keinen Bezug zu einem spezifischen Baurisiko voraus.*)

Auf den genauen Errichtungsstand bei dem Erwerb der Immobilie kommt es nicht an, sondern darauf, daß der Erwerbsvorgang nicht losgelöst von der Planung und Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils ist.*)

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IMRRS 2004, 2246
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht: Zum Miet- und Dienstverschaffungsvertrag

LG Berlin, Urteil vom 03.05.1991 - 28 O 8/91

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 2217
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beschränkung in privater Krankenversicherung unwirksam!

BGH, Urteil vom 17.03.1999 - IV ZR 137/98

Die in einer privaten Krankenversicherung enthaltene Tarifbedingung, nach der Leistungen des Versicherers für psychotherapeutische Behandlungen auf 30 Sitzungen (oder 30 stationäre Behandlungstage) während der Vertragsdauer beschränkt werden, ist unwirksam.*)

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IMRRS 2004, 2211
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Risikoausschluss in Versicherungsverträgen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2004 - 12 U 145/04

Beim Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 Nr. 6 b AHB (Tätigkeitsklausel) ist das Ausschlussobjekt mit dem Auftragsgegenstand gleichzusetzen. Andere Gegenstände, die bei den Arbeiten am Auftragsgegenstand in Mitleidenschaft gezogen werden können, sind jedenfalls dann keine Ausschlussobjekte, wenn auf sie im Rahmen der Durchführung des Auftrags nicht unvermeidlich bzw. praktisch zwangsläufig (mit)eingewirkt wird.*)

Ein laufender Haftungsprozess kann ein triftiger Grund dafür sein, den Deckungsprozess einstweilen nicht weiter zu betreiben. In diesem Fall endet die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf Deckungsschutz nicht mit der der letzten Prozesshandlung.*)

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IMRRS 2004, 2163
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Tinnitus nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen!

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 233/03

Krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, sind nicht gemäß § 2 IV AUB 88 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt (hier: Tinnitus).*)

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IMRRS 2004, 2150
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Sachschaden und bloßer Mangel

BGH, Beschluss vom 29.09.2004 - IV ZR 162/02

1. Ist eine auf die zu niedrig angegebene Abgastemperatur abgestimmte Filteranlage für den Ofenbetrieb mit der tatsächlich wesentlich höheren Abgastemperatur nicht geeignet, so ist der Ofen zwar insgesamt mangelhaft, weil er nicht wie geplant betrieben werden kann. Die Herstellung einer mangelhaften Sache ist aber keine Sachbeschädigung im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB. Die Kosten für den Umbau des Ofens sind ein reiner, nach § 1 Nr. 1 AHB nicht versicherter Vermögensschaden.

2. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk, das insbesondere eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder zugesicherte Eigenschaft aufweisen muss.

3. Erreicht die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit oder Eigenschaft nicht, ist sie mangelhaft und löst Gewährleistungsansprüche aus, die dem nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind.*)

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IMRRS 2004, 2148
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann greift Baurisikoausschluss?

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 189/03

1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an.

2. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet. Ihr Anwendungsbereich darf mithin nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung des wirtschaftlichen Ziels und der gewählten Ausdrucksweise erfordert. Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.

3. Nach den ARB 94 wird bei missglückten Immobilien-Kapitalanlagen für Auseinandersetzungen, die sich auf den Vorwurf fehlerhafter Finanzierungsberatung durch das Kreditinstitut gründen, Rechtsschutz nicht gewährt. Das schließt vor allem auch dann Versicherungsschutz aus, wenn die Aufklärung des Finanzierungsinstituts über mögliche Risiken bei den zu realisierenden Renditen fehlerhaft gewesen sein soll.

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IMRRS 2004, 2022
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung

OLG Celle, Urteil vom 19.08.2004 - 8 U 49/04

Der Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung gem. § 4 Abs. 1 k) ARB 75 (Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen oder von diesem zu erwerbenden Grundstücks) greift nicht ein, wenn es sich nicht um eine Streitigkeit wegen der Errichtung oder Planung eines mangelfreien Gebäudes handelt, sondern um Ansprüche gegen den den Erwerb vorbereitenden Vermittler sowie die finanzierenden Kreditinstitute wegen mangelnder Rentabilität der zum Zweck der Steuerersparnis und zur Vermietung erworbenen Eigentumswohnung (im Anschluss an BGH VersR 2003, 454).

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IMRRS 2004, 1909
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Haftpflichtprozess gegen insolv. Schuldner: Passivlegitimation

LG Köln, Urteil vom 05.05.2004 - 20 O 690/03

Auch wenn der Geschädigte nach § 157 VVG befugt ist, den Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer einzuziehen, ändert dies nichts an der Passivlegitimation des Insolvenzverwalters im Haftpflichtprozess. Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung kann ohne Umwege über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

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IMRRS 2004, 1901
VersicherungenVersicherungen
Reiserecht - Begrenzung der Insolvenzabsicherung für Zahlungen des Reisenden?

BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 19/00

In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.*)

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IMRRS 2004, 1898
VersicherungenVersicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung - Zur Wirksamkeit einer Umstellungsklausel

BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 180/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1897
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zum maßgebl. Zeitpunkt der Kenntnis vom Schadensfall

BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00

Haben die Parteien eines Teilungsabkommens eine Ausschlußfrist vereinbart, nach der Ansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn sie innerhalb von drei Jahren seit Kenntnis vom Schadensfall angemeldet worden sind, so kann es für den Beginn der Frist auf die Kenntnis der Mitarbeiter der für Regresse zuständigen Abteilung der Körperschaft anstelle derjenigen der Leistungsabteilung ankommen.*)

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IMRRS 2004, 1872
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Finanzierungsstreitigkeiten v. Bauausschlussklausel erfasst

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 173/03

§ 3 Abs. 1 d dd ARB 98 schließt Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von Anteilen einer Eigentumswohnung schlechthin aus. Nach dem klaren Wortlaut, der Einschränkung weder vorsieht, noch sonst dafür einen Anhalt bietet, fallen alle Streitigkeiten mit dem finanzierenden Kreditinstitut unter die Ausschlussklausel. Unerheblich ist danach insbesondere, ob der Streit seine Grundlage in dem baurechtlichen Verhältnis selbst oder lediglich in dem Kreditvertrag findet. Der Ausschluss greift, sofern nur der geforderte bloße ursächliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens besteht.

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IMRRS 2004, 1839
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schadensereignis ist das ursächliche Verhalten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 117/04

Bestimmt sich der zeitliche Deckungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung nach den AHB, so ist als Schadenereignis im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB das Verhalten des Versicherungsnehmers anzusehen, das die Haftpflicht für die spätere Schädigung ausgelöst hat.*)

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IMRRS 2004, 1828
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gefahrerhöhung durch Leerstand der Hauptwohnung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2004 - 5 W 134/04

1. § 13 VHB schließt einen Rückgriff auf § 23 ff. VVG für die Annahme einer Gefahrerhöhung nicht aus.*)

2. Zieht der Mieter eines Anwesens, in dem der Versicherte eine nur gelegentlich benutzte Zweitwohnung unterhält, aus und steht die Hauptwohnung in der folgenden Zeit leer. so stellt dies eine Gefahrerhöhung dar.*)

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IMRRS 2004, 1810
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verantwortung für ordnungsgemäße Absturzsicherung ?

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2001 - 11 U 134/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1761
ImmobilienImmobilien
Haftung für Gebäudebrand

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.09.2004 - 15 U 36/04

Wird ein Gebäude unter nicht aufklärbaren Umständen von mehreren Kindern in Brand gesetzt, so kommt eine Haftung - auch unter dem Gesichtspunkt einer psychischen Beihilfe sowie nach § 830 BGB - jedenfalls desjenigen Kindes und seiner Eltern nicht in Betracht, von dem nicht mehr als seine bloße Anwesenheit bei der Brandlegung festgestellt werden kann.*)

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IMRRS 2004, 1744
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nachweis eines Diebstahls bei vorhergehender Unredlichkeit

BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1700
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutzversicherung greift bei Sanierungsarbeiten ein

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2004 - 3 U 44/04

1. Nicht baugenehmigungspflichtige Sanierungsarbeiten an Altbauten werden nicht vom Baurisikoausschluss des § 4 Abs. 1 k ARB 75 erfasst. Dies gilt auch, wenn der Wert der vom Verkäufer durchzuführenden Sanierungsarbeiten denjenigen von Grundstück und Altbausubstanz übersteigt.*)

2. Zwischen der beabsichtigten Rechtsverfolgung wegen mangelhafter Ausführung nicht genehmigungspflichtiger Sanierungsarbeiten an einer bereits vorhandenen Eigentumswohnung und dem Gemeinschaftseigentum einerseits und der genehmigungspflichtigen Errichtung von im Sondereigentum Dritter stehender Wohnungen durch Ausbau des Dachgeschosses andererseits besteht kein unmittelbarer Zusammenhang i.S.v. § 4 Abs. 1 k ARB 75.*)

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IMRRS 2004, 1678
VersicherungenVersicherungen
Transportrecht - Grobes Verschulden bei fehlenden Ein- und Ausgangskontrollen

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 163/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1479
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweislast für ein arglistiges Verhalten

BGH, Urteil vom 14.07.2004 - IV ZR 161/03

Die Beweislast für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers im Sinne von § 18 VVG trägt der Versicherer.*)

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IMRRS 2004, 1439
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann ist ein Makler vermittelnd tätig geworden?

KG, Urteil vom 01.12.2003 - 10 U 274/02

1. Auch wenn der Versicherungsmakler beim förmlichen endgültigen Vertragsschluss aufgrund seiner den Vertrag vorbereitenden Funktion nicht mehr mitwirken muss, bedarf es dennoch eines "Vermittelns" im engeren Sinn.

2. Unter einem "Vermitteln" im Sinne von § 652 BGB ist die bewusste, finale Herbeiführung der Bereitschaft des Vertragspartners zum Abschluss des in Aussicht genommenen Hauptvertrages zu sehen, wobei es genügt, dass die Vermittlungstätigkeit mitursächlich für das Zustandekommen des Hauptvertrages gewesen ist. Sie braucht nicht die einzige oder die Hauptursache zu sein.

3. Etwaige Betreuungs- und Verwaltungsleistungen des Versicherungsmaklers nach Abschluss der Versicherungsverträge können mangels Ursächlichkeit für den jeweiligen Vertragsschluss keine Vermittlungsleistungen sein.

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IMRRS 2004, 1397
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Irreführende Belehrung des Versicherers ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - IV ZR 15/03

1. An die Belehrung (§ 12 Abs. 3 Satz 2 VVG) über die Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG sind strenge Anforderungen zu stellen. Sie muss den Versicherungsnehmer klar und deutlich darüber aufklären, dass er durch bloßen Zeitablauf seinen materiellen Versicherungsanspruch verliert, wenn er ihn nicht vor Fristende gerichtlich geltend macht.

2. Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam.

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IMRRS 2004, 1255
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 482/00

Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt. Anders liegt es dann, wenn der Versicherer erkennbar zum Ausdruck bringt, daß er die über die Deckungssumme hinausgehenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung nicht anerkennen wolle. Da es auf die objektive Auslegung der Erklärung des Versicherers ankommt, schadet es nicht, daß der Geschädigte der umfassenden Unterbrechungswirkung mißtraut, ohne daß dies in einer Erklärung des Versicherers einen Anhalt findet (im Anschluß an BGH, NJW 1979, 866, 867).*)

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IMRRS 2004, 1123
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutz für Streit vorm Arbeitsgericht?

OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1999 - 20 U 121/99

1) Streitigkeiten über die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens sind dem Arbeitsverhältnis zuzuordnen.*)

2) Streitigkeiten bei einem Darlehen, zur Finanzierung eines Bauvorhabens unterfallen nur dann dem Ausschluß des § 4 ARB, wenn sich bei der Auseinandersetzung das typische Baurisiko verwirklicht.*)

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IMRRS 2004, 0948
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anwendung der Grundsätze der Relevanzrechtsprechung: Wann?

BGH, Urteil vom 07.07.2004 - IV ZR 265/03

Die Grundsätze der Relevanzrechtsprechung finden nur dann Anwendung, wenn die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers folgenlos geblieben ist, d.h. dem Versicherer bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder des Schadenumfanges keine Nachteile entstanden sind. Das ist nicht notwendig schon dann der Fall, wenn der Versicherer nicht geleistet hat.*)

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IMRRS 2004, 0845
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wirksamkeit von AGB einer privaten Krankenversicherung

BGH, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 257/03

Eine Tarifbedingung in einer privaten Krankenversicherung, mit der die Erstattung von Aufwendungen für Psychotherapie auf bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr beschränkt wird, ist wirksam.*)

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IMRRS 2004, 0840
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Inhalt des § 4c ABEH

BGH, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 201/03

§ 4c der Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Haushaltversicherung (ABEH) enthält keine Risikobeschränkung, sondern eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers.*)

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IMRRS 2004, 0830
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Lebensversicherung: Verbot der Sondervergütung

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - III ZR 271/03

Das durch die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8. März 1934 gegenüber den Lebensversicherungsunternehmen und den Vermittlern von Lebensversicherungsverträgen ausgesprochene Verbot, Versicherungsnehmern in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren, enthält kein gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge im Sinne des § 134 BGB.*)

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IMRRS 2004, 0828
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann verjährt der Deckungsanspruch?

BGH, Urteil vom 09.06.2004 - IV ZR 115/03

Ob bereits in der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens das ernsthafte Geltendmachen eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer gesehen werden kann, welches die Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung begründet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht anhand des für Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers geltenden Maßstabs aus § 153 VVG beantwortet werden.*)

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IMRRS 2004, 0795
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Berufshaftpflichtversicherung: Deckung für Erdrutschungen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2004 - 10 W 587/03

1. Nach § 4 Abs. 1 Ziffer 5 AHB sind vom Versicherungsschutz u.a. Haftpflichtschäden ausgeschlossen, welche durch Senkungen von Grundstücken, auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles einen solchen, durch Erdrutschungen oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten entstehen. Im Gegensatz zu einer Senkung eines Grundstücks liegt eine Erdrutschung dann vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.*)

2. Die Reglung will neben der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten den Versicherer vor schweren und unkalkulierbaren Katastrophenschäden bewahren. Der Ausschluss umfasst die unmittelbaren und mittelbaren Folgeschäden. Es kommt nicht darauf an, ob die Ursache für den unter den Ausschlusstatbestand fallenden Sachverhalt die einzige und überwiegende oder unmittelbare Ursache ist. Es genügt, dass diese Ursache im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden angesehen werden muss. Auf ein schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen des VN kommt es nicht an. Hat der VN durch Freilegung einer Kegelbahnaußenmauer einen Erdrutsch verursacht, besteht ein Ausschluss vom Versicherungsschutz, auch wenn es sich nicht um ein Naturereignis handelt.*)

3. Bei der konstitutiven Charakter habenden Ausschlussklausel des § 4 Abs. 1 Ziffer 5 AHB handelt es sich um einen objektiven Ausschlusstatbestand und nicht um eine Obliegenheit oder sog. verhüllte Obliegenheit im Sinne einer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Risikobeschränkung, die als Ausschlusstatbestand formuliert, ihrer wahren Rechtsnatur aber eine Obliegenheit ist. Der Ausschlusstatbestand steht nach Schadenseintritt hinsichtlich der Frage der Geltendmachung nicht zur Disposition der Parteien. Nur wenn sich aus dem Versicherungsschein oder den Nachträgen ergibt, dass die Regelung abbedungen ist, kann auf die Anwendung der Ausschlussklausel durch den Versicherer verzichtet werden.*)

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IMRRS 2004, 0784
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
§ 4 Abs. 1 Ziff. 6 a AHB gegenüber besonderen Bedingungen

BGH, Urteil vom 09.06.2004 - IV ZR 228/03

Zum Verhältnis des Ausschlußtatbestandes in § 4 I Ziff. 6a AHB zu Regelungen in Besonderen Bedingungen.*)

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IMRRS 2004, 0771
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG

BGH, Urteil vom 05.05.2004 - IV ZR 183/03

Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG ist die Gefahrenlage bei Abschluß des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist. Dabei ist die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen. Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, hat in diesem Zusammenhang zwar erhebliche Indizwirkung, ersetzt die vom Tatrichter geforderte eigene Gesamtabwägung aber nicht.*)

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