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Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IMRRS 2021, 0278
VersicherungenVersicherungen
Anscheinsbeweis für Brandursache nach Dachdeckerarbeiten?

LG Kiel, Urteil vom 24.02.2021 - 5 O 300/19

Ein Anscheinsbeweis kann in den Fällen eingreifen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist; das gilt grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen.

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IMRRS 2021, 0167
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Drainagerohre dienen nicht der Wasserversorgung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3471/20

1. Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.*)

2. Zur Beratungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.*)

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IMRRS 2021, 0066
VersicherungenVersicherungen
Auch Vermögensschäden sind Mangelfolgeschäden!

KG, Beschluss vom 05.07.2019 - 6 U 113/17

Erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werks auftreten, kann der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz auch reine Vermögensschäden umfasst und dass es sich nicht um einen weiteren Sachschaden am Bauwerk handeln muss, der durch die Auswirkungen eines Mangels einer Werkleistung entstanden ist.

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IMRRS 2021, 0025
VersicherungenVersicherungen
Entschädigung aus "Gastro Police" für Corona-bedingte Schließung!

LG Flensburg, Urteil vom 10.12.2020 - 4 O 153/20

§ 1 AVB Betriebsschließung umfasst auch das Corona-Virus.*)

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Online seit 2020

IMRRS 2020, 1477
VersicherungenVersicherungen
Steuerverwaltungsakt ist Versicherungsfall in Steuer-Rechtsschutz!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.11.2020 - 8 U 2967/20

Versicherungsfall in der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist der Erlass des vom Versicherungsnehmer angefochtenen Steuerverwaltungsakts. Dieser muss dem Versicherungsnehmer innerhalb des versicherten Zeitraums zugegangen sein.*)

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IMRRS 2020, 1452
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage?

OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 2047/19

1. Die Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer ist auch dann zulässig, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorgesehen ist.*)

2. Der Austritt von Wasser aus der Zuleitung eines Zahnarztstuhls ist ein versicherter Leitungswasserschaden.*)

3. Ist zwischen den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Direktinkasso vereinbart, kommt der Versicherungsnehmer in Verzug, wenn eine qualifizierte Mahnung allein seinem Versicherungsmakler zugeht.*)

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IMRRS 2020, 1405
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet für Betriebsschließung wegen Corona-Virus!

LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20

1. Wenn der Verwender von AVB einer Betriebsschließungsversicherung zum Ausdruck bringen will, dass der Versicherungsschutz trotz einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Vorschriften der §§ 6 und 7 IfSG auf eine in den Bedingungen enthaltene Liste von Krankheiten/Erregern beschränkt sein soll, muss dies klar und eindeutig geschehen; anderenfalls ist die Beschränkung unwirksam.*)

2. Nicht ausreichend ist es, den im Gesetz verwandten Begriff "meldepflichtige Krankheiten" bzw. "meldepflichtige Krankheitserreger" im Fließtext der AB mit dem Zusatz "im Sinne dieser Bedingungen" zu versehen, um so die in § 6 Abs. 1 Ziff. 5 bzw. § 7 Abs. 2 IfSG enthaltenen Öffnungsklauseln abzubedingen und den Versicherungsschutz auf die aufgelisteten Krankheiten/Erreger zu beschränken.*)

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IMRRS 2020, 1388
VersicherungenVersicherungen
Wie ist der Versicherungsfall „Sturm“ nachzuweisen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2020 - 5 U 61/19

1. Zur schlüssigen Darlegung des Versicherungsfalls "Sturm" reicht die Behauptung des Versicherungsnehmers, versicherte Sachen seien zu einem konkreten Zeitpunkt nach einer der in den Versicherungsbedingungen genannten Alternativen durch Sturm (Windstärke 8 Bft.) zerstört oder beschädigt worden, grundsätzlich aus. Weitergehender Vortrag auch zu den in den Bedingungen gewährten Beweiserleichterungen, bei deren Vorliegen ein Sturm unterstellt wird, ist dazu nicht erforderlich.*)

2. Der Nachweis eines bedingungsgemäßen Sturms ist jedoch nicht geführt, wenn nach der Beweisaufnahme offenbleibt, ob zum behaupteten Zeitpunkt am Versicherungsort wetterbedingte Luftbewegungen der Windstärke 8 Bft. geherrscht haben, und auch die tatsächlichen Voraussetzungen der von den Bedingungen gewährten Beweiserleichterungen nicht dargelegt und bewiesen wurden.*)

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IMRRS 2020, 1380
VersicherungenVersicherungen
Kommt einem Vergleich zur Abgeltung "aller Ansprüche" Gesamtwirkung zu?

OLG Dresden, Beschluss vom 15.10.2020 - 4 W 697/20

1. Schließt der Versicherungsnehmer bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung und des Versicherungsvermittlers nur mit der Versicherung einen Abfindungsvergleich, kann allein aus der Abgeltung "aller Ansprüche" noch nicht auf eine Gesamtwirkung des Vergleichs geschlossen werden.*)

2. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss der Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht umfasst sind.*)

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IMRRS 2020, 1312
VersicherungenVersicherungen
Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19

1. In der Gebäudeversicherung kann ein Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz der Neuwertspitze auch dann zulässig sein, wenn eine Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung noch nicht sichergestellt ist.*)

2. Die Berufung des Versicherers auf die Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn sich der Versicherer über längere Zeit treuwidrig seiner Leistungspflicht entzieht.*)

3. Die Beweislast für eine arglistige Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer; der Versicherungsnehmer, dessen Kenntnis von einem mitteilungspflichtigen Umstand bewiesen ist, trägt hingegen die Beweislast für einen nachträglichen Wegfall dieser Kenntnis.*)

4. Der dem Versicherungsnehmer obliegende Beweis mangelnder Ursächlichkeit einer Obliegenheitsverletzung erfordert, dass der Versicherungsnehmer die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten sowie die weitergehenden Behauptungen des Versicherers ausräumt. Der Versicherer muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast allerdings die konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses aufzeigen.*)

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IMRRS 2020, 1295
VersicherungenVersicherungen
Absackungen aufgrund einer Doline: Erdsenkung bzw. Erdfall!

LG Detmold, Urteil vom 13.10.2020 - 2 O 318/18

1. Eine Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Ein Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

2. Eine sinnvolle Abgrenzung zwischen den Begriffen "Erdsenkung" und "Erdfall" nicht möglich und demnach auch nicht erforderlich.

3. Unter natürlichen Hohlräumen sind solche Räume zu verstehen, die vom Erdreich völlig umschlossen sind und nach oben mit einer natürlichen Decke aus einer Erdschicht enden.

4. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf bei den Begriffen "Erdsenkung" bzw. "Erdfall" mangels Einschränkung auf ein "plötzliches Ereignis" annehmen, dass auch eine sich über einen längeren Zeitraum entwickelnde Absenkung des Erdbodens einen Versicherungsfall darstellt.

5. Absackungen aufgrund unter einer sich dem versicherten Gebäude befindlichen, nicht künstlich aufgeschütteten Doline beruhen auf einem Erdfall bzw. einer Erdsenkung.

6. Sind die in dem Versicherungsschein benannten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen versichert, gelten als Grundstücksbestandteile unter anderem auch Hof- und Gehwegbefestigungen.

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IMRRS 2020, 1240
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine (verjährungshemmende) Verhandlung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2017 - 4 U 114/17

1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.

2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.

3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.

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IMRRS 2020, 1238
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine (verjährungshemmende) Verhandlung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.11.2017 - 4 U 114/17

1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.

2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.

3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.

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IMRRS 2020, 1239
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine (verjährungshemmende) Verhandlung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.09.2017 - 4 U 114/17

1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.

2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.

3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.

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IMRRS 2020, 1152
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherung haftet nicht für Betriebsschließung wegen Corona-Virus

OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20

Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für "nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)" Krankheiten und Krankheitserreger, wobei COVID-19 und SARS-CoV-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Der Klammerzusatz ("vgl. §§ 6 und 7 IfSG") führt bei diesem Wortlaut nicht etwa zu einer Auslegung dahin, dass "dynamisch" (auch) auf spätere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verwiesen werde.*)

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IMRRS 2020, 1042
VersicherungenVersicherungen
Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

LG Köln, Urteil vom 03.06.2020 - 20 O 454/13

1. Die Feststellungen des Gutachters im Sachverständigenverfahren sind die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.

2. Als Maßstab für die Erheblichkeit einer Abweichung gilt, dass das Gutachten dann erheblich von der wahren Sachlage abweicht, wenn dies für einen Fachmann offensichtlich ist, wobei der Maßstab für die Erheblichkeit sich auf das Gesamtergebnis beziehen muss.

3. Eine erhebliche Abweichung liegt nur vor, wenn die Abweichung zwischen der Schadensfeststellung im Sachverständigenverfahren zu derjenigen, die ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vornimmt, besonders deutlich und damit offensichtlich ist. Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn der wirkliche Schaden den festgestellten Schaden um etwa 20% übersteigt.

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IMRRS 2020, 1005
VersicherungenVersicherungen
Mit-Versicherungsnehmer führt Versicherungsfall herbei: Versicherung wird leistungsfrei!

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2020 - 20 U 270/19

Die Eigenbrandstiftung eines von mehreren Versicherungsnehmern führt zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers auch gegenüber den übrigen Versicherungsnehmern.

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IMRRS 2020, 0926
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Welche Schäden deckt eine „Bauunternehmerpolice“ ab?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2020 - 12 U 22/20

1. Zu der Deckungserweiterung in einer Betriebshaftpflichtversicherung mit „Bauunternehmerpolice“, nach welcher die gesetzliche Haftpflicht „aus Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten“, mitversichert ist.*)

2. Ein danach versicherter Folgeschaden ist beim Generalunternehmer auch ein Schaden, welcher infolge einer mangelhaften Leistung nach Abnahme oder Fertigstellung in einem anderen, von seinem Auftrag ebenfalls umfassten Gewerk verursacht wird, wenn die beiden Gewerke nicht in einem funktionalen Zusammenhang stehen.*)

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IMRRS 2020, 0882
RechtsanwälteRechtsanwälte
Deckungszusage lässt Anwaltshaftung nicht entfallen!

OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2020 - 9 U 202/19

1. Klärt der Anwalt seinen Mandanten nicht zutreffend über die Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf, verletzt er seine Pflicht zur umfassenden Beratung seines Mandanten und haftet gegenüber dem Rechtsschutzversicherer für die Kosten eines Gerichtsverfahrens.

2. Das Einverständnis des Rechtsschutzversicherers mit der Durchführung der beabsichtigten Rechtsverfolgung und eine erteilte Deckungszusage lassen eine Anwaltshaftung nicht entfallen.

3. Ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos, besteht auch für rechtsschutzversicherte Mandanten ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant den Anspruch nicht verfolgt hätte, wenn der Anwalt ihm pflichtgemäß davon abgeraten hätte.

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IMRRS 2020, 0812
VersicherungenVersicherungen
"Drogenhölle" genießt keinen Versicherungsschutz!

OLG Dresden, Beschluss vom 09.06.2020 - 4 U 102/20

1. Überträgt der Versicherungsnehmer einem Dritten die Vertragsverwaltung, muss er sich dessen Verhalten nur in Vertragsangelegenheiten und nur für Obliegenheitsverletzungen zurechnen lassen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls liegen. Die Zurechnung eines Verhaltens des Vertragsverwalters, das zum Eintritt des Versicherungsfalls führt, kommt nur in Betracht, wenn diesem auch die Gefahrverwaltung übertragen war.*)

2. Wird das von einem Gebäudeversicherungsvertrag abgedeckte Grundstück auch nur zeitweise zur Lagerung von Drogen oder für Treffen mit Personen benutzt, die als Drogenkuriere fungierten, liegt eine Gefahrerhöhung vor.*)

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IMRRS 2020, 0633
VersicherungenVersicherungen
Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

OLG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 9 U 197/18

1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 m² auf 308,78 m² nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)

2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)

3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

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IMRRS 2020, 0632
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2019 - 9 U 197/18

1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 qm auf 308,78 qm nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)

2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)

3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

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IMRRS 2020, 0382
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsnehmer muss Auskunft über Gefahrerhöhung erteilen!

OLG Dresden, Urteil vom 21.01.2020 - 4 U 1656/19

1. Der Versicherer kann anlässlich eines Leistungsantrags vom Versicherungsnehmer auch Auskünfte verlangen, mit denen er die Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung in Erfahrung bringen will. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher über den Versicherungsnehmer geführter Behandlungsunterlagen hat er jedoch nicht.*)

2. Der Versicherungsnehmer ist für eine schuldhafte Verzögerung der Erhebungen zu einem Versicherungsfall seitens des Versicherers beweisbelastet; dem bloßen Zeitablauf kommt beweisrechtlich keine Bedeutung zu.*)

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IMRRS 2020, 0333
VersicherungenVersicherungen
Zurückgestautes Flusswasser ist keine Sturmflut!

BGH, Urteil vom 26.02.2020 - IV ZR 235/19

Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser).*)

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IMRRS 2020, 0314
VersicherungenVersicherungen
Versicherung kann sich nicht auf "Reserve-Ursache" berufen!

OLG Dresden, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18

1. Der Versicherer kann sich der Leistungspflicht in der Gebäudeversicherung nicht mit dem Einwand entziehen, der Schaden wäre auch aufgrund einer "Reserve-Ursache" entstanden. Der Einwand, es habe sich bei Abriss- und Aufräumkosten um Sowieso-Kosten gehandelt, weil das Gebäude auch ohne das versicherte Ereignis eingestürzt wäre, ist unerheblich.*)

2. Besteht nach Eintritt des Versicherungsfalls Streit über die Leistungspflicht des Versicherers, kann der Versicherungsnehmer auf Feststellung der Erstattungspflicht klagen.*)

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IMRRS 2020, 0147
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Eintrittspflicht für Kosten eines „mutwillig“ abgeschlossenen Vergleichs?

AG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2020 - 1 C 3954/19

Zur Frage der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines „mutwillig“ abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs.*)

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IMRRS 2020, 0132
VersicherungenVersicherungen
Vorauszahlung geleistet: Versicherung trägt bei Rückforderung die Beweislast!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 U 1245/19

Auch wenn der Versicherer auf einen behaupteten Einbruchsdiebstahl oder Raub lediglich eine "Vorauszahlung" auf die Schadenssumme leistet, trägt er in einem Rückforderungsprozess die Beweislast.*)

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Online seit 2019

IMRRS 2019, 1504
VersicherungenVersicherungen
Mehrzweckhalle ist kein landwirtschaftliches Nebengebäude!

OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2019 - 16 U 22/19

1. Eine Sicherstellung der Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Zweckbestimmung im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung ist nicht gegeben, wenn innerhalb der maßgeblichen Frist von drei Jahren lediglich ein Fundament errichtet und eine Baugenehmigung nebst Antragsunterlagen vorgelegt wird.*)

2. Es liegt keine Gleichartigkeit der beabsichtigten Wiederherstellung vor, wenn ein aus fünf Bauteilen bestehendes ungenutztes ehemaliges landwirtschaftliches Nebengebäude ohne Strom, Wasser und Verschlussmöglichkeiten durch eine moderne, um mehr als 55 % größere unterteilte Mehrzweckhalle ersetzt werden soll.*)

3. Die Erstattung von Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen für die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache (hier: der Bau eines Löschwasserbrunnens) scheidet aus, wenn es an der bedingungsgemäßen Wiederherstellung der versicherten Hauptsache fehlt.*)

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IMRRS 2019, 1496
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Muss der Mieter einen versicherten Brandschaden ersetzen?

LG Darmstadt, Urteil vom 18.09.2019 - 11 O 89/18

Verlangt der Gebäudeversicherer nach Regulierung eines Brandschadens im Regresswege den hälftigen Innenausgleich vom Haftpflichtversicherer eines Mieters, gelten für die Frage der Brandverursachung die im Mietrecht entwickelten Grundsätze der Sphärentheorie. Danach wird die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen aufgeteilt: Scheidet eine Schadensursache im Einfluss- und Herrschaftsbereich des Vermieters aus, obliegt es dem Mieter bzw. seinem Haftpflichtversicherer, nachzuweisen, dass die Schadensursache nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt.

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IMRRS 2019, 1215
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschutz trotz intransparenter Wiedereinschlussklausel!

OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2018 - 20 U 107/17

Auch ein eigentlich unwirksamer Wiedereinschluss in Versicherungsbedingungen kann zu einem umfassenderen Versicherungsschutz führen.

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IMRRS 2019, 1335
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Was deckt eine Immobilienmakler-Haftpflichtversicherung ab?

OLG Naumburg, Urteil vom 14.03.2018 - 4 U 58/17

Zur Reichweite des Versicherungsschutzes einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler.*)

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IMRRS 2019, 1332
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung aus Beratungsverschulden ohne Beratung

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2019 - 6 U 95/17

Der Versicherungsmakler kann auch gegenüber einem Versicherten, den er nicht selbst beraten hat, unmittelbar haften.

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IMRRS 2019, 1287
VersicherungenVersicherungen
Gelten Schäden durch Brand und Explosion als durch Umwelteinwirkung eingetreten?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2019 - 12 W 10/19

1. Bei einer Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung, durch die in Satz 1 "Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen" ausgeschlossen werden und nach deren Satz 2 "Schäden durch Brand und Explosion als durch Umwelteinwirkung eingetreten" gelten, könnte Satz 2 mit der Erstreckung auf Schäden durch Brand und Explosion gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sein. Dies ist eine schwierige Rechtsfrage, die nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe abschließend zu entscheiden ist.*)

2. Ein in allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltener Risikoausschluss wegen bewusster Abweichung von Vorschriften oder Vorgaben, die dem Umweltschutz dienen, setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers voraus, dass er von einer Umweltschutzbestimmung abweicht. Die wissentliche Außerachtlassung von allgemeinen Verkehrssicherungspflichten genügt hierfür nicht.*)

3. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist für eine Nebenintervention kein Raum. Eine sofortige Beschwerde des vermeintlichen Nebenintervenienten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss ist unzulässig.*)

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IMRRS 2019, 1264
SachverständigeSachverständige
Versicherung darf Gutachten überprüfen lassen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.02.2019 - 11 U 114/17

1. Ein Haftpflichtversicherer darf ein zur Schadensregulierung eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten einschließlich Lichtbilder an ein beauftragtes Unternehmen zur Überprüfung der Kalkulation weitergeben. Dies verstößt weder gegen das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung noch das Urheberrecht.*)

2. Die Versicherung darf die Daten des Versicherten und dessen Kraftfahrzeug zur Schadensregulierung speichern. Dies umfasst das Recht der Versicherung, die Speicherung von Daten zu Kontrollzwecken durch eine von ihr mit dieser Aufgabe betraute Stelle im Rahmen der Auftragsdatenverwaltung vornehmen zu lassen.*)

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IMRRS 2019, 1105
VersicherungenVersicherungen
Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel gilt auch für den Generalunternehmer!

OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16

Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.

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IMRRS 2019, 1037
VersicherungenVersicherungen
Hobby-Schrauber ist kein Abenteurer!

OLG Naumburg, Urteil vom 02.05.2019 - 4 U 95/18

1. Schließt eine Klausel in der privaten Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz für eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung aus, so kommt es insoweit nicht auf die einzelne Tätigkeit an, sondern auf die auf eine gewisse Dauer angelegte Beschäftigung, die den Rahmen für die schadensstiftende Tätigkeit bildet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 115/10, IBRRS 2012, 0076 = IMRRS 2012, 0055).

2. Der Betrieb einer Hobbywerkstatt, die mit Propangas geheizt wird und in der der Betreiber als sog. Hobby-Schrauber Schweißarbeiten an Kfz durchführt, ist nicht ungewöhnlich, rechtfertigt also auch dann keinen Leistungsausschluss, wenn die konkret schadensstiftende Tätigkeit, hier die Entleerung eines Auto-Gastanks, gefährlich und ungewöhnlich gewesen sein sollte.

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IMRRS 2019, 1019
VersicherungenVersicherungen
Bestehen die Rentenversicherungsverträge?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019 - 12 U 134/17

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0997
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zahlung an Mandanten weitergeleitet: Kann die Versicherung Schadensersatz verlangen?

BGH, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18

§ 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.*)

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IMRRS 2019, 0881
VersicherungenVersicherungen
Unterhalb der Bodenplatte ist nicht "innerhalb des Gebäudes"!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 20 U 2/19

Sind nach den Versicherungsbedingungen Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert, besteht auch für solche Rohre kein Versicherungsschutz, die zwar oberhalb einer gedachten Ebene zwischen den Unterkanten der Streifenfundamente, aber unterhalb des Kellerbodens liegen (Abgrenzung zu BGH, IBR 1998, 409).

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IMRRS 2019, 0824
VersicherungenVersicherungen
Einbruch innerhalb versicherter Zeit erfolgt?

OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2018 - 4 U 1759/18

Der Versicherungsnehmer trägt die volle Beweislast dafür, dass ein Einbruch innerhalb versicherter Zeit erfolgt ist. Hierfür reicht es nicht, dass der Diebstahl unmittelbar nach Versicherungsbeginn entdeckt wird.*)

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IMRRS 2019, 0823
VersicherungenVersicherungen
Einbruch innerhalb versicherter Zeit erfolgt?

OLG Dresden, Beschluss vom 08.05.2019 - 4 U 1759/18

Der Versicherungsnehmer trägt die volle Beweislast dafür, dass ein Einbruch innerhalb versicherter Zeit erfolgt ist. Hierfür reicht es nicht, dass der Diebstahl unmittelbar nach Versicherungsbeginn entdeckt wird.*)

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IMRRS 2019, 1536
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 03.07.2019 - IV ZR 111/18

Auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung ist bei der zeitlichen Festlegung des Rechtsschutzfalles (hier nach § 14 (3) ARB 1975/95) nur auf denjenigen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner im Ausgangsrechtsstreit anlastet (Fortführung des Senatsurteils vom 30. April 2014 - IV ZR 47/13, BGHZ 201, 73, 77 Rn. 15 ff.). (Rn. 26 - 31)*)

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IMRRS 2019, 1551
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Eintritt des Versicherungsfalls in der Maschinenversicherung (hier: WKA)

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18

Die Maschinenversicherung schützt die versicherte Maschine nur insoweit, als diese innerhalb der Laufzeit des Versicherungsschutzes jemals in einem integren Zustand war. Daher leistet der Maschinenversicherer wegen der gewährten Allgefahrendeckung zwar grundsätzlich auch dann, wenn die Maschine durch die Auswirkungen eines bereits zu Beginn vorhandenen Mangels, z.B. eines Konstruktions- oder Ausführungsfehlers, an anderen Teilen beschädigt wird, nicht jedoch insoweit, als eine Reparatur zur Beseitigung des bereits ursprünglich bestehenden Mangels erforderlich ist. Versichert ist somit nur ein Schaden, der durch einen vorbestehenden Mangel verursacht wird, nicht hingegen der Mangel selbst.*)

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IMRRS 2019, 0621
VersicherungenVersicherungen
Länger ist besser!

OLG Dresden, Urteil vom 30.04.2019 - 4 U 1863/18

Eine Widerspruchsbelehrung, die eine längere Frist als vom Gesetz vorgesehen einräumt, ist für den Versicherungsnehmer günstig; eine solche Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung.*)

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IMRRS 2019, 0445
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann greift der Regressverzicht des Versicherers gegenüber dem Mieter?

OLG Schleswig, Urteil vom 06.02.2019 - 12 U 19/18

1. Bei der Vornahme von Schweißarbeiten kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn die Vorgaben der GUV-R 500 oder der GUV-R 133 nicht eingehalten werden.

2. Der Regressverzicht des Gebäudeversicherers auch gegenüber dem Mieter des Versicherten, aufgrund dessen Regressansprüche bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschossen sind, lässt sich nicht auf Ansprüche aus der gleichzeitig bestehenden Hausratsversicherung des Vermieters ausweiten, wenn der Hausratsschaden in einem anderen Gebäude entstanden ist, auf das der Brand übergegriffen hat.

3. Ein Regressverzicht des Versicherers auch gegenüber dem Mieter des Versicherten kommt nur insoweit in Betracht, als für den Versicherer erkennbar ist, dass es durch den Mieter zu Schäden an den versicherten Sachen kommen kann.

4. Ein Regressverzicht des Versicherers, der gleichzeitig Gebäudeversicherer und Versicherer für einen Betriebsunterbrechungsschaden ist, scheidet gegenüber einem schädigenden Mieter aus, wenn der Versicherte des Betriebsunterbrechungsschadens nicht personengleich mit dem Vermieter und Gebäudeeigentümer ist, sondern es sich nur um einen Mitmieter handelt.

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IMRRS 2019, 0464
VersicherungenVersicherungen
Erklärungen des Versicherers sind kein Schuldanerkenntnis!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2019 - 24 U 15/18

1. Erklärungen eines Versicherers im Rahmen der Erstbemessungspflicht gem. § 11 AUB i.V.m. § 187 Abs. 1 Satz 2 VVG stellen in der Regel kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Vielmehr wird damit dem Versicherungsnehmer lediglich eine Erfüllungsbereitschaft des Inhalts mitgeteilt, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen.*)

2. Ein solches Abrechnungsschreiben führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast zu Lasten des Versicherers.*)

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IMRRS 2019, 0463
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrisiko liegt beim Gebäudekäufer!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2019 - 22 U 104/18

Der Käufer eines Grundstücks kann nicht auf das ungekündigte Bestehen einer auf ihn im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs nach § 95 VVG übergehenden Gebäudeversicherung vertrauen. Den Verkäufer trifft daher grundsätzlich keine Rechtspflicht, den Käufer ungefragt über die vom Versicherer erklärte Kündigung eines bei Vertragsschluss bestehenden Gebäudeversicherungsvertrags aufzuklären, die eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach Übergabe des Kaufgegenstandes bewirkt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15, IBRRS 2016, 1688).

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IMRRS 2019, 0415
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Diebstahl eines Leasingfahrzeugs

OLG München, Urteil vom 29.11.2018 - 32 U 1497/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0778
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Umweltschadenversicherung: Deckungsumfang vergrößert

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2018 - 9 S 1/18

In der Umweltschadenversicherung ist entgegen dem Wortlaut nicht nur die Inanspruchnahme aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG) versichert.

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IMRRS 2019, 0149
VersicherungenVersicherungen
Wann tritt der Versicherungsfall bei "Rohrbruch" ein?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2018 - 5 U 4/18

Gewährt ein Vertrag über eine Gebäudeversicherung Versicherungsschutz für den Fall des "Rohrbruchs", d.h. "für ein meist punktuelles Ereignis" (BGH, IBR 2017, 709), tritt der Versicherungsfall nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden durch den Rohrbruch hervorgerufener Wasserschäden ein, sondern bereits mit der Schädigung des Rohrs, die zu dem Wasseraustritt geführt hat. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Schädigung schon vor Abschluss des Vertrags vorlag, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall in den Haftungszeitraum fällt.*)

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