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Sachgebiet: Prozessuales

15686 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0483
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsrechtsstreit?

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.11.2005 - 1 W 18/05

Zur Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsstreit (hier: abgelehnt).*)

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IMRRS 2006, 0480
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVVO: Erfüllungsort

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005 - 19 U 120/05

Nach Art. 5 Nr. 1 b HS. 1 EuGVVO ist der Erfüllungsort prozessrechtlich autonom zu ermitteln. Bei einem Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen ist Erfüllungsort derjenige Ort, an dem der Käufer die Ware entgegennimmt oder hätte entgegennehmen müssen.*)

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IMRRS 2006, 0477
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einsatz von Entschädigungszahlungen statt Prozesskostenhilfe?

BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - VI ZB 27/05

1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben. Ausführungen des Beschwerdegerichts, die eine solche Überprüfung nicht ermöglichen, sind keine Gründe im zivilprozessualen Sinne; sie ziehen die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nach sich. Der Verfahrensmangel ist von Amts wegen zu berücksichtigen.

2. Der Einsatz von Entschädigungszahlungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Begleichung von Prozesskosten ist nicht in jedem Fall unzumutbar.

3. Eine Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht mit dem Schmerzensgeld vergleichbar.

4. Hat sich der Prozesskostenhilfesuchende durch eigenes Verhalten (trotz der gerichtlichen Auseinandersetzung) weitgehend mittellos gemacht, so stellt sich die Beanspruchung von Prozesskostenhilfe als rechtsmissbräuchlich dar.

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IMRRS 2006, 0474
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Anspruch auf vollständige Begründung der Nichtannahme

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZR 152/01

Auf eine dem Urteil entsprechende Vollständigkeit in der Begründung der Nichtannahme hat der Revisionskläger auch nach Einfügung des § 321a ZPO in der Fassung des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) keinen Anspruch.

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IMRRS 2006, 0473
MietrechtMietrecht
Kündigung eines Staffelmietvertrages und Abwendung der Vollstreckung

BGH, Urteil vom 16.11.2005 - VIII ZR 218/04

1. Für den Ausschluss der Geltendmachung von gesetzlichen Gestaltungsrechten nach § 767 Abs. 2 ZPO, hier der nach Abschluss des Vorprozesses erklärten ordentlichen Kündigung des Mieters, ist nicht auf den Zeitpunkt ihrer Ausübung, sondern auf den Zeitpunkt ihres Entstehens und der Befugnis zu ihrer Ausübung abzustellen.

2. § 767 Abs. 2 ZPO schließt lediglich Einwendungen gegenüber durch Urteil festgestellten Ansprüchen aus. Um einen solchen Anspruch handelt es sich nicht, wenn der vom Beklagten mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung verbrauchsabhängiger Betriebskosten nicht Gegenstand des Vorprozesses war.

3. Eine Staffelmietvereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 MHG setzt lediglich voraus, dass die Miete für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe vereinbart wird. Hierfür ist es ausreichend, dass sich die Miete während des vereinbarten Zeitraums lediglich einmal erhöht.

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IMRRS 2006, 0472
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 196/04

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Für die Zulässigkeit der Berufung ist ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder auch nur vertretbar sind.

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IMRRS 2006, 0470
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aufforderungsschreiben auf Erstattung von Prozesskosten

OLG Hamm, Beschluss vom 31.10.2005 - 24 W 23/05

1. Tritt der Bauunternehmer in dem Prozess des Baustofflieferanten gegen den Bauherrn auf Zahlung von Baustoffen dem obsiegenden Baustofflieferanten bei, so steht ihm ein prozessrechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Bauherrn zu. Diesem steht jedoch insoweit ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Bauunternehmer auf Rückzahlung dieser Kosten zu, wenn der Bauunternehmer aufgrund des Bauvertrages verpflichtet war, die Baustoffe zu bezahlen.

2. Lässt sich der Rechtsanwalt bei pflichtgemäßer Beratung des Mandanten bereits einen unbedingten Klageauftrag erteilen, so dient das Aufforderungsschreiben des Anwalts an den Gegner auf Erstattung der Kosten der Vorbereitung der Klage gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 RVG; es gehört damit zum Rechtszug und begründet keinen außergerichtlichen Gebührenanspruch gemäß Nr. 2400 VV RVG.

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IMRRS 2006, 0468
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZR 110/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0467
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.01.2006 - XI ZB 43/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0466
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - GbR ist "richtige" Partei eines Rechtsstreits

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 117/04

Für Forderungen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist die Gesellschaft selbst materiell Rechtsinhaberin und damit "richtige" Partei eines Rechtsstreits (BGHZ 146, 341, 348), nicht aber die Gesellschafter als Streitgenossen.

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IMRRS 2006, 0465
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZR 52/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0460
SachverständigeSachverständige
Geschäftsbeziehungen mit Partei: Befangenheitsgrund?

OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - 1 W 2990/05

Dass ein Sachverständiger in der Vergangenheit in Einzelfällen Privatgutachten für Mandanten des Anwalts der gegnerischen Partei erstattet hat, begründet für sich genommen keine Zweifel an dessen Unparteilichkeit.*)

Anlass zur Besorgnis der Befangenheit kann jedoch bestehen, wenn es sich um eine regelmäßige Geschäftsbeziehung handelt oder die Privatgutachtertätigkeit für die Kanzlei des Anwalts der gegnerischen Partei ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für den Sachverständigen ist.*)

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IMRRS 2006, 0458
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erweiterung der Berufung nach Ablauf der Begründungsfrist

BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - IX ZR 171/03

Die Erweiterung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ist unzulässig.

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IMRRS 2006, 0457
ProzessualesProzessuales
Vergfahrensrecht - Zum Zulassungsgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - XII ZR 86/04

Der Umstand, dass Berufungsgerichte die gleiche Vereinbarung unterschiedlich ausgelegt haben, stellt keinen Zulassungsgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde dar.

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IMRRS 2006, 0456
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachvortrag verspätet, wenn Gericht Verspätung mitverursacht?

BGH, Beschluss vom 08.12.2005 - VII ZR 90/05

Grobe Nachlässigkeit wegen erst im zweiten Rechtszug hinreichend substantiierten Sachvortrags und damit Ausschluss nach § 528 Abs. 2 ZPO a.F. scheidet aus, wenn die Verspätung durch eine versäumte Ausübung der Hinweispflicht des Gerichts mit verursacht worden ist.

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IMRRS 2006, 0455
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsbeschwerde gegen Beschluss des Insolvenzgerichts?

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZB 260/05

Gegen Entscheidungen gemäß § 36 Abs. 4 InsO, ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, findet keine sofortige Beschwerde nach der InsO, sondern nach § 793, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statt. Die Vorschrift des § 793 ZPO ist als die speziellere Norm vorrangig gegenüber § 6 Abs. 1 InsO, wenn das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht entscheidet.

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IMRRS 2006, 0454
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - VI ZB 52/05

1. Der Rechtsanwalt kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen erwarten, dass einem ersten Verlängerungsantrag dann entsprochen wird, wenn ein erheblicher Grund vorgetragen wird.

2. Für einen Verlängerungsantrag ist es nach üblicher Praxis ausreichend mit Hinweis auf die Arbeitsüberlastung durch eine Vielzahl von Terminen zu begründen.

3. Durfte der Klägervertreter die Bewilligung eines erstmals gestellten und ausreichend begründeten Gesuchs auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist erwarten, so ist ihm kein Vorwurf daraus zu machen, dass er sich nicht innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist erkundigt hat, ob dem Verlängerungsantrag stattgegeben wurde.

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IMRRS 2006, 0451
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2006 - 14 W 5/05

Im Falle einer teilweisen Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist kein Raum für eine Kostenentscheidung.

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IMRRS 2006, 0443
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge bei unterlassener EuGH-Vorlage?

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - I ZR 151/02

Zur Geltendmachung einer Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG im Rahmen der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO.*)

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IMRRS 2006, 0439
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Sofortigen Beschwerde durch nicht mehr zugelassenen Anwalt

BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - III ZB 63/05

1. Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers besteht kein Anwaltszwang.*)

2. Prozesshandlungen, die ein ehemaliger Rechtsanwalt nach dem Verlust seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Löschung in der Liste der zugelassenen Anwälte für die Partei vornimmt, sind im Parteiprozess nicht allein wegen der beendeten Zulassung unwirksam (Abgrenzung zu BGHZ 98, 325). Es bleibt offen, ob mit dem Ende der Zulassung auch die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht erlischt. Die Partei kann dessen - unterstellt vollmachtslose - weitere Prozessführung jedenfalls mit Rückwirkung genehmigen.*)

3. Der obsiegenden Partei steht ein Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten gemäß § 91 ZPO ausnahmsweise nicht zu, wenn für die Bestellung eines Rechtsanwalts kein Anlass mehr bestand, weil das Gericht bereits eine Verwerfung des vom Gegner eingelegten Rechtsbehelfs angekündigt hatte.*)

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IMRRS 2006, 0430
SachverständigeSachverständige
Keine Befangenheit bei Hinweis auf weitere Baumängel

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2005 - 10 W 71/05

Erlangt ein Sachverständiger im Rahmen eines Ortstermins Kenntnis von womöglich weiteren mangelhaften Bauleistungen einer Partei, begründet der Umstand, dass er seinen Verdacht zu den Akten mitteilt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht den Vorwurf seiner Befangenheit.*)

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IMRRS 2006, 0429
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitwert bei Verfahren wegen Mängelbeseitigung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - 23 W 10/06

1. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen und entspricht regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens.

2. Im Einzelfall kann jedoch eine andere Bemessung gerechtfertigt sein. Dies ist etwa der Fall, wenn nicht alle im selbständigen Beweisverfahren zur Prüfung gestellten Mängel im Hauptsacheverfahren weiter verfolgt werden.

3. Beantragt der Antragsteller, die Kosten für die Mängelbeseitigung sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist. Dabei ist jedoch der vom Antragsteller lediglich geschätzte Wert weder bindend noch maßgebend.

4. Das streitwertbildende Interesse an der Beweiserhebung wird jedenfalls dann nach den vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten zu veranschlagen sein, wenn die Angaben des Antragstellers zur Höhe des Streitwerts nur grob geschätzt sind und bei verständiger Auslegung vorrangig der Feststellung der sachlichen Zuständigkeit dienen sollten.

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IMRRS 2006, 0427
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtskosten selbständiges Beweis- und Hauptsacheverfahren

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05

1. Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar. Voraussetzung hierfür ist, dass Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1809, 1810 = ZfBR 2005, 53 = NZBau 2004, 674).*)

2. Eine Identität der Streitgegenstände in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn nur Teile des Streitgegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gemacht werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485, 1486 = ZfBR 2004, 785 = NZBau 2004, 507 und Beschluss vom 21. Oktober 2004 - V ZB 28/04, BauR 2005, 429, 430 = NZBau 2005, 43).*)

3. Bleibt die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurück, können im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten auferlegt werden. Hat das Gericht der Hauptsache von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, scheidet eine Korrektur der Kostengrundentscheidung im Wege der Kostenfestsetzung aus (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 34/03, BauR 2004, 1487, 1488 = ZfBR 2004, 788 = NZBau 2005, 44 und Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485, 1486 = ZfBR 2004, 785 = NZBau 2004, 507).*)

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IMRRS 2006, 0421
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme im Insolvenzverfahren: ZPO gilt entsprechend

BGH, Beschluss vom 02.02.2006 - IX ZB 279/04

Nach Eintritt der Rechtskraft eines streitentscheidenden Beschlusses gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens für das Insolvenzverfahren entsprechend.*)

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IMRRS 2006, 0419
SchiedswesenSchiedswesen
Umfasst eine Schiedsklausel auch den Urkundenprozess?

BGH, Urteil vom 12.01.2006 - III ZR 214/05

Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schließt dies grundsätzlich neben der ordentlichen Klage auch den gewöhnlichen Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht aus (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 28. Oktober 1993 - III ZR 175/92 = NJW 1994, 136).*)

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IMRRS 2006, 0417
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert im Selbständigen Beweisverfahren

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2005 - 14 W 64/05

Der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren bestimmt sich auch dann nach den vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten, wenn nach Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller dieser im Rahmen der Wertfestsetzung ein preisgünstigeres Angebot einer ausführenden Firma vorlegt.

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IMRRS 2006, 0413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflichten des unzuständigen Gerichts

BGH, Beschluss vom 22.11.2005 - VI ZB 15/05

1. Ein unzuständiges Gericht, das vorher mit der Sache befasst gewesen ist, ist verpflichtet, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.

2. Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht. Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus.

3. Zu Maßnahmen außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs besteht dagegen keine Verpflichtung. Insbesondere ist auch ein mit der Sache im vorausgegangenen Rechtszug befasst gewesenes Gericht nicht verpflichtet, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten.

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IMRRS 2006, 0409
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde des Sachverständigen gegen die Streitverkündung?

OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2005 - 7 W 86/05

Wendet sich der gerichtliche Sachverständige gegen die ihm zugestellte Streitverkündung unmittelbar mit der sofortigen Beschwerde, ist diese unzulässig.

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IMRRS 2006, 0408
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragungspflicht auch ohne Verwertung des Beweismittels?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.12.2005 - 8 W 585/05

Die Kostentragungspflicht der gerichtlichen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufgrund des Kostenausspruchs im Urteil hängt nicht davon ab, ob das Beweisergebnis verwertet worden ist.

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IMRRS 2006, 0407
BauvertragBauvertrag
Mangelschaden: Ersatz der Kosten einer vollständigen Neuherstellung

OLG Bamberg, Urteil vom 22.11.2004 - 4 U 50/02

1. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. umfasst bei einer Vielzahl von - überwiegend gravierenden - Mängeln die Kosten einer vollständigen Neuherstellung.

2. Diesem stehen weder der Einwand der Unverhältnismäßigkeit noch der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.

3. Ein Abzug "Neu für Alt" kommt nicht in Betracht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verzögert.

4. Die Verjährungseinrede hindert eine Aufrechnung nicht, wenn die verjährte Gegenforderung in dem Zeitpunkt, in dem sie gegen die Hauptforderung erstmals aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war (BGB a.F. § 390 Satz 2 = BGB n.F. § 215).

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IMRRS 2006, 0405
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klagezustellung wirksam? Falsche Angabe der Vertretungsbehörde

BGH, Urteil vom 01.12.2005 - III ZR 43/05

Die Zustellung einer Klage nach § 52 HEG, in der die (Prozess-)Vertretungsbehörde falsch angegeben war, kann als noch "demnächst erfolgt" zu bewerten sein, wenn der Fehler nicht nur auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers beruhte, sondern auch darauf, dass die benannte Behörde im Rubrum des angefochtenen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses als Vertretungsbehörde im Entschädigungsfestsetzungsverfahren aufgeführt war (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. März 1983 - III ZR 154/81 - LM StrEG § 13 Nr. 11).*)

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IMRRS 2006, 0399
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anmeldung zur Tabelle: EU-Rückforderungsanspruch auf Beihilfe

BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - IX ZB 135/03

Die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldung einer auf eine Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gestützten Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe ist auch dann noch anzuerkennen, wenn die Rückzahlung aus anderen Gründen schon innerhalb der Anmeldefrist hätte verlangt werden können.*)

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IMRRS 2006, 0396
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Finanzieller Ausgleich für nicht eingetragenen Miterfinder?

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04

Auch wenn das gemeinschaftliche Recht auf ein technisches Schutzrecht, das Miterfindern zusteht, nicht zu einem gemeinschaftlichen Recht am Schutzrecht geführt hat, kommt ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten des nicht eingetragenen Miterfinders für die von diesem nicht wahrgenommene Möglichkeit in Betracht, den Gegenstand der Erfindung selbst zu nutzen (Fortführung von BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II).*)

Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden. Mit der erstmals im Berufungsverfahren erhobenen Verjährungseinrede ist der Beklagte ausgeschlossen, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (Abgrenzung zu BGHZ 161, 138).*)

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IMRRS 2006, 0379
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde: Einzelrichter darf nicht selbst entscheiden

BGH, Beschluss vom 24.01.2006 - VII ZB 148/05

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entscheidet. Sie unterliegt jedoch der Aufhebung wegen Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters. Der Einzelrichter darf nicht selbst entscheiden, sondern muss das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der mit drei Richtern besetzten Kammer übertragen.

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IMRRS 2006, 0378
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antragsänderung in Berufung: Kostenvorschuss in -erstattung

BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 73/04

Passt der im ersten Rechtszug erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seinen Antrag dahin an, dass er statt des ursprünglich geforderten Kostenvorschusses nunmehr Kostenerstattung geltend macht, ist dies jedenfalls dann ohne Anschlussberufung zulässig, sofern der geltend gemachte Anspruch auf Kostenerstattung den im angefochtenen Urteil zuerkannten Betrag nicht übersteigt.*)

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IMRRS 2006, 0376
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vergleich: Generalquittung erfasst auch titulierte Ansprüche

OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2005 - 1 U 44/05

1. Die sog. Generalquittung in einem gerichtlich protokollierten Vergleich soll im Interesse des Rechtsverkehrs klare Verhältnisse schaffen und künftigen Streitigkeiten vorbeugen. Sie erfasst grundsätzlich auch bereits titulierte Ansprüche der Parteien.*)

2. Behauptet eine Partei, der Inhalt der Generalquittung sei abweichend von ihrem eindeutigen Wortlaut von den Parteien übereinstimmend dahingehend verstanden worden, sie erfasse titulierte Ansprüche nicht, so ist diese Partei insoweit beweisbelastet.*)

3. Eine Anfechtbarkeit einer im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs abgegebenen Willenserklärung wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung ist nicht eröffnet, wenn das rechtsirrtumsfrei erklärte und gewollte Rechtsgeschäft außer der mit seiner Vornahme erstrebten Rechtswirkung noch andere, nicht erkannte und nicht gewollte Rechtswirkungen hervorbringt (wie RGZ 88, 278, 284).*)

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IMRRS 2006, 0373
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristberechnung im Selbständigen Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2006 - 24 W 91/05

Die Frist zur Mitteilung von Einwendungen, ergänzenden Anträgen und Fragen zu dem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachten knüpft an die Vorlage des Ausgangsgutachtens, nicht an die Vorlage eines nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 ZPO eingeholten Ergänzungsgutachtens an.*)

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IMRRS 2006, 0363
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Sofortige Beschwerde gg. stattgebenden Beschluss

KG, Beschluss vom 25.10.2005 - 7 W 26/05

Zur Behandlung unzulässiger Beschwerden (hier: § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO, Selbständiges Beweisverfahren) nach der Änderung des Rechtsmittelsystems durch die Zivilprozessreform 2001.*)

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IMRRS 2006, 0362
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Haftung für Planungsmängel?

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 138/04

1. In der Vereinbarung eines Bauherrn mit einem Architekten, für diesen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Kosten der Architekt an ihn zu zahlen hat, liegt kein stillschweigender Ausschluss der Haftung des Architekten für Planungsmängel.*)

2. Die mit der Berufung vorgenommene Erweiterung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO wegen einer weitergehenden Schlussrechnungsforderung ist keine Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295).*)

3. Bei der Entscheidung über die Klageerweiterung hat das Berufungsgericht den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien zu berücksichtigen. Auch neuer Vortrag der Parteien ist jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als er die Klageerweiterung betrifft.*)

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IMRRS 2006, 0354
ImmobilienImmobilien
Gläubigernachteil: Belastetes Grundstück in der Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 276/02

1. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks kann nur dann eine Benachteiligung der Gläubiger zur Folge haben, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt.*)

2. Den Anfechtungsgegner, der sich auf eine wertausschöpfende Belastung des ihm übertragenen Grundstücks beruft, trifft eine sekundäre Darlegungslast dazu, in welcher Höhe im Zeitpunkt seines Erwerbs Belastungen bestanden und valutierten.*)

3. Hat der Anfechtungskläger den Abschluss eines entgeltlichen Vertrages mit einer nahestehenden Person sowie die dadurch verursachte unmittelbare Benachteiligung der Gläubiger dargelegt und bewiesen, werden sowohl der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon gesetzlich vermutet.*)

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IMRRS 2006, 0353
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Ankündigung mit Prozesskostenhilfeantrag genügt

BGH, Beschluss vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05

Ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 ZPO regelmäßig auch dann, wenn darin "zunächst" Prozesskostenhilfe beantragt und der Berufungsantrag mit den Worten "Nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde ich beantragen, ..." angekündigt wird.*)

Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das Berufungsgericht den (hilfsweise) gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Anwaltsverschuldens zurückgewiesen und sich die Verwerfung der Berufung vorbehalten hat, wenn diese Frist in Wirklichkeit nicht versäumt ist.*)

Zur Entscheidung über die Kosten der Rechtsbeschwerde in einem solchen Fall.*)

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IMRRS 2006, 0352
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gemeinschaftliches Gericht nach Verweisung an andere Gerichte?

BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - X ARZ 367/05

Die Bestimmung eines gemeinschaftlichen zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist nicht mehr möglich, wenn Klagen gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bereits auf Antrag des Klägers hin an unterschiedliche Gerichte bindend verwiesen worden sind.*)

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IMRRS 2006, 0348
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Berichtigungsbeschwerde gegen unrichtigen Mahnbescheid

OLG Bremen, Beschluss vom 23.08.2005 - 2 W 57/05

1. Erscheint in einem auf den Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten Mahnverfahren gerichteten Antrag anstelle des gemeinten Betrages "€ 6.814,68" die Zahl "6.814368", weil anstelle des Kommas die Ziffer "3" geschrieben worden ist, und wird der Mahnbescheid daraufhin mit dem Betrag von "€ 6.814.368,00" erlassen, so liegt kein Fehler vor, der im Wege des § 319 ZPO berichtigt werden kann, weil das Versehen seine Ursache nicht im Bereich des Gerichts, sondern des Antragstellers hatte.*)

2. Wird in einem solchen Fall nach Bemerken des Versehens von dem Amtsgericht der Mahnbescheid dahin berichtigt, dass er auf "€ 6.814,68" laute und hat der Antragsgegner bereits zuvor gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid Widerspruch erhoben, so fehlt seiner gegen den Berichtigungsbeschluss gerichteten Beschwerde das Rechtsschutzdürfnis.*)

3. Der Streitwert für eine gleichwohl eingelegte Beschwerde ist mit dem geringsten Wert (bis € 300,--) zu bemessen.*)

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IMRRS 2006, 0347
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen "vorläufige" Streitwertfestsetzung unzulässig

OLG Bremen, Beschluss vom 19.09.2005 - 2 W 71/05

Wird ein Streitwert von dem zur Entscheidung des Rechtsstreits in erster Instanz berufenen Gericht ausdrücklich "vorläufig" festgesetzt, so ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften des § 63 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 67 Abs. 1 Satz 1 GKG in der seit dem 1. Juli 2004 geltenden Fassung des Art. 1 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) ebenso wie aus den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen § 6 Satz 1, § 25 Abs. 1 GKG, dass eine eigenständige Beschwerde gegen diese Festsetzung unzulässig ist.*)

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IMRRS 2006, 0344
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pfändbarkeit eines Grabsteins?

BGH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 48/05

Ein Grabstein ist wegen einer Geldforderung grundsätzlich jedenfalls dann pfändbar, wenn er unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und der Steinmetz wegen seines Zahlungsanspruchs vollstreckt.*)

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IMRRS 2006, 0343
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZR 196/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0341
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Beschluss vom 19.10.2005 - XII ZR 67/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0340
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0339
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 24.01.2006 - VI ZR 126/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0338
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - IX ZR 83/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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