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Sachgebiet: Prozessuales

15679 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 1927
SachverständigeSachverständige
Streitverkündung und Zustellung an den Gutachter: Zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2005 - 12 W 251/05

Die Streitverkündung an den vom Gericht beauftragten Sachverständigen ist unzulässig. Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an diesen Sachverständigen ist rechtswidrig.

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IMRRS 2005, 1926
SachverständigeSachverständige
Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2005 - 4 W 399/05

Ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO rechtfertigt nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

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IMRRS 2005, 1922
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Auslegung über die Vereinbarung einer Prozessbürgschaft

BGH, Urteil vom 23.04.2002 - X ZR 209/99

1. Das Berufungsgericht setzt sich mit der eigenen Beweiswürdigung nicht in Widerspruch zur Vorinstanz und verletzt somit nicht den § 398 ZPO, wenn die Vorinstanz ihr Urteil allein aus der Würdigung des Sachvortrags gewinnt.

2. Das Berufungsgericht muss dem in der Vorinstanz unter Beweis gestellten Vortrag (hier der Mängelbeseitigung) nachgehen, soweit es in einem ersten Berufungs(-Zwischen)urteil beanstandet hat, dass die Vorinstanz diesen Vortrag übergangen hat und in seinem zweiten Berufungsurteil den gerügten Fehler selbst begangen hat, indem es keinen Beweis zu diesem Vortrag erhoben hat.

3. Zur Auslegung über die Wirksamkeit einer gestellten Prozessbürgschaft, wenn diese nicht an das Bestehen einer vollstreckbaren Forderung, sondern an die Anhängigkeit des Rechtsstreits geknüpft werden soll.

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IMRRS 2005, 1917
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung bei eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - VII ZR 121/02

Ist durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien der Rechtsstreit insgesamt erledigt, ist über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreites, einschließlich derjenigen der Vorinstanzen, nach der auch für die Revisionsinstanz geltenden Vorschrift des § 91 a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluß zu entscheiden. Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens zu beachten und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen.

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IMRRS 2005, 1914
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Unterbrechung des Rechtsstreits?

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - IX ZB 240/04

Ein Zwischenurteil, das die Unterbrechung des Rechtsstreits feststellt, jedoch gleichzeitig zum Ausdruck bringt, dass die Partei, die den Prozess aufnehmen will, daran endgültig gehindert ist, kann wie ein Endurteil angefochten werden (Anschluss an BGH WM 2004, 1656).*)

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IMRRS 2005, 1912
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersatzzustellung: Angabe der Empfangseinrichtung unnötig

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05

Zum Nachweis der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 180 ZPO ist es nicht erforderlich, dass der Zusteller in der Urkunde angibt, in welche Empfangseinrichtung - Briefkasten oder ähnliche Vorrichtung - er das Schriftstück eingelegt hat, und im Fall einer ähnlichen Vorrichtung diese näher bezeichnet.*)

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IMRRS 2005, 1910
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bindung anderer Gerichte zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls

BGH, Beschluss vom 20.09.2005 - VI ZB 78/04

Hat ein Gericht in einem Rechtsstreit zwischen dem Sozialversicherungsträger des Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers über einen Anspruch aus einem Teilungsabkommen zu entscheiden, ist § 108 SGB VII nicht entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2005, 1904
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung der MwSt. im KfZ-Haftpflichtprozess

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - VI ZB 58/04

Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertsteuer, die die obsiegenden beklagten Streitgenossen (hier: Haftpflichtversicherer, Halter und Fahrer) ihrem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten schulden, von der unterlegenen Klägerseite auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen (hier: der Halter) vorsteuerabzugsberechtigt ist, sofern der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherer - wie im Regelfall - im Innenverhältnis der Streitgenossen die gesamten Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu tragen hat.*)

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IMRRS 2005, 1896
ProzessualesProzessuales
Arbeit & Soziales - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AEntG

BAG, Urteil vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

1. Eine in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage, die sich auf neues Vorbringen stützt, ist nur zulässig, wenn die Berücksichtigung der neuen Tatsachen nach § 67 ArbGG zugelassen ist.*)

2. Bis zum 31. Dezember 2003 waren nach § 1 AEntG die das Urlaubskassenverfahren regelnden allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes auf Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer anwendbar, soweit in einem Betrieb oder in einer selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 211 Abs. 1 SGB III zumindest überwiegend baugewerbliche Leistungen erbracht wurden. Zusätzlich mussten die Voraussetzungen des Geltungsbereichs der Tarifverträge des Baugewerbes erfüllt sein. Mit der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelung ist die Erweiterung des Betriebsbegriffs im AEntG entfallen. § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG verweist jetzt auf den im fachlichen Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge verwandten Betriebsbegriff.*)

3. Die Erstreckung nach § 1 Abs. 1 AEntG findet nur statt, soweit die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt sind. Fällt ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich der am 17. Januar 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 1999 eingeführten Einschänkungen der Allgemeinverbindlichkeit, ist das Urlaubskassenverfahren auf Arbeitsverhältnisse der dem Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nicht anwendbar.*)

4. Die im Anhang der Allgemeinverbindlicherklärung enthaltene Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit für Betriebe der Metallindustrie stellt allein auf die fachliche Ausrichtung von Betrieben, nicht auf die selbständiger Betriebsabteilungen ab.*)

5. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 AEntG ist zum 1. Januar 2004 aufgehoben worden. Sie kann auch für Zeiträume davor nicht mehr angewandt werden.*)

6. Die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister begründet nach § 15 Abs. 3 HGB ein Vertrauen Dritter dahingehend, dass die Niederlassung tatsächlich selbständig geführt wird.*)

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IMRRS 2005, 1884
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - ZPO-Vollstreckung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs?

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - I ZB 3/05

Hat sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Form des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unterworfen, so richtet sich die Vollstreckung aus dem Titel auch dann nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, wenn die Unterwerfung einen Anspruch betrifft, der öffentlich-rechtlicher Natur ist.*)

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IMRRS 2005, 1881
BankrechtBankrecht
Girovertrag: Anspruch auf Kontoauszüge und Abschlüsse nicht pfändbar

BGH, Urteil vom 08.11.2005 - XI ZR 90/05

Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.*)

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IMRRS 2005, 1879
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung bei Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung

BGH, Urteil vom 24.10.2005 - II ZR 56/04

1. Eine auf Unterlassung einer Eigentumsbeeinträchtigung gerichtete Klage erledigt sich in der Hauptsache, wenn der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, die zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr geeignet ist.*)

2. Nichts anderes gilt, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung erst in zweiter Instanz abgegeben wird und der Kläger an seinem Unterlassungsbegehren festhält, weil gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts nach § 91 a ZPO derzeit kein Rechtsmittel gegeben ist und der Kläger auf Grund der vom Berufungsgericht beharrlich vertretenen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichenden Rechtsauffassung davon ausgehen muss, dass ihm die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 a ZPO auferlegt werden würden.*)

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IMRRS 2005, 1878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Warensendung per Nachnahme kein Anscheinsbeweis für Bezahlung

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 369/04

Die Weitergabe versandfertig verpackter Ware an ein Beförderungsunternehmen mit dem Auftrag, die Sendung per Nachnahme zuzustellen, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die dem Empfänger ausgehändigte Ware von diesem bezahlt worden ist.*)

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IMRRS 2005, 1869
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Verzögerung zwischen Beweis- und Hauptverfahren?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 4 U 276/04

Zwischen einem Beweissicherungsverfahren und dem anschließenden Hauptsacheprozess kann eine Verzögerung iSv. § 296 ZPO nicht eintreten.*)

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IMRRS 2005, 1865
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bestimmtheit des zu vollstreckenden Betrages

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 46/05

Der in einem Prozessvergleich ausgewiesene bezifferte Zahlungsbetrag ist vollstreckungsrechtlich bestimmt.*)

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IMRRS 2005, 1863
BauvertragBauvertrag
Umstellung von Vorschussklage auf Schadensersatz

LG Hamburg, Urteil vom 21.02.2005 - 415 O 48/02

Dem Bauherr steht im VOB-Bauvertrag ein Wahlrecht zur Seite, eine auf Vorschuss gerichtete Klage im Wege der Klageänderung auf Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten umzustellen. Er löst sich damit zugleich von seiner Verpflichtung, gegenüber dem Unternehmer einen Vorschuss abzurechnen.

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IMRRS 2005, 1854
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versäumnisurteil aus EU-Staat: Rechtzeitigkeit der Zustellung

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - IX ZB 360/02

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung ist vom Gericht des Vollstreckungsstaates der Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte vor dem Gericht des Urteilsstaates tatsächlich verfügte, um den Erlass einer vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern.*)

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IMRRS 2005, 1852
SachverständigeSachverständige
Zulässigkeit von Einwendungen gegen das Gutachten

BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04

Eine Partei ist auch außerhalb des Arzthaftungsprozesses grundsätzlich nicht verpflichtet, Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten bereits in erster Instanz auf ein Privatgutachten oder auf sachverständigen Rat zu stützen, wenn ihr Vortrag fachspezifische Fragen betrifft und eine besondere Sachkunde erfordert (Fortführung Senatsurteil BGHZ 159, 245).*)

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IMRRS 2005, 1839
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenbestimmung nach billigem Ermessen: Grundgesetzverstoß?

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - I ZB 37/05

1. Die Regelung in § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 ZPO, wonach sich die Kostentragungspflicht bei einer vor Zustellung zurückgenommenen Klage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen bestimmt, benachteiligt die beklagte Partei nicht in einer gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Weise.*)

2. Eine Kostenentscheidung zugunsten des Klägers scheidet nicht deshalb aus, weil er als abgemahnter Mitbewerber negative Feststellungsklage erhoben hat, ohne den Abmahnenden zuvor auf dessen fehlende Berechtigung hingewiesen zu haben; es besteht keine Obliegenheit des zu Unrecht Abgemahnten, eine Gegenabmahnung auszusprechen.*)

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IMRRS 2005, 1838
HandelsrechtHandelsrecht
Handelsregister: "Abfindungsversicherung" bleibt Beweismittel

BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04

An dem Erfordernis der vom Reichsgericht (RG, Beschl. v. 30. September 1944 - GSE 39/1943, DNotZ 1944, 195) als Beweismittel im Rahmen der registergerichtlichen Amtsprüfung (§ 12 FGG) der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil eingeführten sog. (negativen) "Abfindungsversicherung", die sich in langjähriger stetiger Praxis der meisten Registergerichte bewährt hat und die von den Antragstellern ohne Schwierigkeiten zu erbringen ist, ist im Interesse der Kontinuität der Rechtsprechung und der stetigen zügigen Abwicklung derartiger standardisierter registergerichtlicher Verfahren festzuhalten.*)

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IMRRS 2005, 1828
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang der Rüge der örtlichen Zuständigkeit

BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

1. In der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit ist im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten. Ob dies anzunehmen ist, ist durch Auslegung der Rüge zu ermitteln.*)

2. Hat die beklagte Partei die internationale Unzuständigkeit wirksam gerügt, so wirkt eine nur hilfsweise vorgebrachte Einlassung zur Sache nicht zuständigkeitsbegründend i.S.d. Art. 24 Satz 1 EuGVVO.

Im Verfahren vor einem deutschen Gericht bestimmt sich der Erfüllungsort i.S.d. Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO nach deutschem Kollisionsrecht. Gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB ist daher bei einem Streit über die Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag deutsches materielles Recht anzuwenden, wenn der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat.

Zur stillschweigenden Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschlüssen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen von Kaufleuten.*)

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IMRRS 2005, 1826
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber dem Sachverständigen

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2005 - 7 W 117/05

1. Das Gericht hat den Streitverkündungsschriftsatz dem Betroffenen grundsätzlich ohne Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung zuzustellen.*)

2. Dies gilt nicht, wenn die Streitverkündung gegenüber dem im Rechtsstreit tätigen Sachverständigen in der Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Einflussnahme auf die Gutachtertätigkeit erfolgt.*)

3. Gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag des Sachverständigen, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unzulässig zu erklären, zurückgewiesen wird, steht ihm das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.*)

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IMRRS 2005, 1949
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Anordnung ist keine einstweilige Verfügung!

BGH, Beschluss vom 01.12.2005 - IX ZB 208/05

1. Einstweilige Anordnungen nach §§ 575 V, 570 III ZPO haben nicht den Charakter einer einstweiligen Verfügung. Das Rechtsmittelgericht ist darauf beschränkt, Anordnungen in Bezug auf die Wirkungen der angefochtenen Entscheidung zu treffen.*)

2. Das Rechtsbeschwerdegericht ist im Insolvenzeröffnungsverfahren auch dann nicht zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen befugt, wenn es in der Hauptsache mit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Beschwerdegericht bestätigte Zurückweisung eines Insolvenzantrags befasst ist.*)

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IMRRS 2005, 1824
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Keine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.07.2005 - 16 W 37/05

Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen der Parteien ist im selbständigen Beweisverfahren unstatthaft.*)

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IMRRS 2005, 1821
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Bestimmung des Erfüllungsortes

OLG Köln, Beschluss vom 06.04.2005 - 5 W 37/05

Zu der Frage der Bestimmung des Erfüllungsortes, wenn der Käufer einer als Anlage- und Steuersparobjekt erworbenen Immobilie behauptet, der Verkäufer (zugleich Berater) habe ihn über Kosten und sonstige finanzielle Vor- und Nachteile des Erwerbs unrichtig beraten und er deshalb Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt.

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IMRRS 2005, 1815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einzelrichter statt Senat: Entzug des gesetzlichen Richters

BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 66/05

1. Die Zulassung der (Rechts-)Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 und 5 GVG an den Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ist dem Spruchkörper in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung vorbehalten; eine Zulassung durch den Einzelrichter unterliegt wegen fehlerhafter Besetzung der Aufhebung von Amts wegen (Fortführung von BGHZ 154, 200).*)

2. Nimmt ein Kläger mehrere Beklagte als einfache Streitgenossen auf Schadensersatz in Anspruch und erklärt das Landgericht den beschrittenen Rechtsweg unter Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht für unzulässig, so kann ein Beklagter mit der von ihm allein eingelegten Beschwerde nicht erreichen, dass die angefochtene Entscheidung auch in Bezug auf die anderen Streitgenossen rechtlich überprüft wird.*)

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IMRRS 2005, 1814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung bei grobem Verstoß gegen Verfahrensrecht

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2005 - 16 W 47/05

Ein grober Verstoß gegen Vorschriften des Verfahrensrechts kann dann ein Befangenheitsgesuch gegen einen Richter begründen, wenn diesem Verstoß bereits weitere fehlerhafte Entscheidungen gegenüber der betroffenen Partei vorausgegangen sind.*)

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IMRRS 2005, 1813
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Unverwertbarkeit heimlicher Videoüberwachung

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 12/05

Zur Frage der Zulässigkeit der heimlichen Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines Mehrfamilienhaus wegen der Beschädigung von Waschmaschinen.

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IMRRS 2005, 1807
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung: Verlorenes wirtschaftliches Interesse reicht nicht

BGH, Urteil vom 13.09.2005 - X ZR 62/03

Allein der Umstand, dass die klagende Partei ihr wirtschaftliches Interesse an der Durchsetzung der von ihr verfolgten Ansprüche verloren hat, ist im Zivilprozess kein Ereignis, das die Klage gegenstandslos macht.*)

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IMRRS 2005, 1801
KaufrechtKaufrecht
Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten: Verjährung

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

1. Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).*)

2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.*)

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IMRRS 2005, 1800
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - V ZR 271/04

1. Das Gebot aus Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, ist jedenfalls dann verletzt, wenn das Berufungsgericht neues Vorbringen unter offensichtlich fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO nicht zur Verhandlung zuläßt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 945, 946 - zur Präklusion).*)

2. Ein solcher Fehler liegt vor, wenn im Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Vortrag zu einem entscheidungserheblichen Punkt mangels hinreichender Substantiierung zurückgewiesen worden ist, ohne daß der Partei durch einen unmißverständlichen Hinweis Gelegenheit zur Ergänzung gegeben war, und das Berufungsgericht auch das neue, nunmehr substantiierte Vorbringen unter Hinweis auf § 531 Abs. 2 ZPO zurückweist.*)

3. Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Berufungsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.*)

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IMRRS 2005, 1799
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung des Urteils wegen fehlerhafter Besetzung

BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 161/04

Wirken zwei nicht planmäßige Richter an dem Urteil mit, so muss grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil mit der Berufung nur teilweise angegriffen ist, die Entscheidung in vollem Umfang aufgehoben werden, da sie insgesamt von dem Verfahrensfehler betroffen ist. Dies gilt zumindest für das bis zum 31.12.2001 geltende Rechtsmittelrecht.

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IMRRS 2005, 1797
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - ZPO-Reform: Erweiterung der Anschlussberufung noch möglich?

BGH, Urteil vom 06.07.2005 - XII ZR 293/02

Auch nach der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage kann die Anschlußberufung nach Ablauf der Einlegungsfrist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO erweitert werden, soweit die Erweiterung durch die fristgerecht eingereichte Anschlußberufungsbegründung gedeckt ist.*)

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IMRRS 2005, 1789
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach altem oder neuem Recht?

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 21/05

§ 798 a ZPO ist nur auf solche Vollstreckungstitel anwendbar, die Unterhaltsansprüche im Sinne von § 1612 a BGB in der seit 1. Juli 1998 geltenden Fassung feststellen oder die gemäß Art. 5 § 3 KindUG auf das seit 1. Juli 1998 geltende Recht umgestellt worden sind.*)

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IMRRS 2005, 1788
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bewilligte Prozesskostenhilfe gilt nicht für Klageänderung

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 163/04

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt nicht für eine nachträgliche Klageänderung.*)

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IMRRS 2005, 1787
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Drittwiderspruchsklage bei strafgerichtlicher Pfändung?

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04

Die (streitige) Zivilgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrests wendet.*)

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IMRRS 2005, 1786
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung der Lohnsteuerklasse bei Pfändung

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 26/05

1. Hat der Schuldner vor der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gewählt, so kann er bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrags schon im Jahre der Pfändung so behandelt werden, als sei sein Arbeitseinkommen gemäß der günstigeren Lohnsteuerklasse zu versteuern.

2. Wählt der Schuldner nach der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse oder behält er diese für das folgende Kalenderjahr bei, so gilt dies auch ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht schon dann, wenn für diese Wahl objektiv kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist.*)

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IMRRS 2005, 1785
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenzuschlag: Vertretung mehrer Mieter in der gleichen Sache

BGH, Beschluss vom 05.10.2005 - VIII ZB 52/04

Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Mieter gegen eine Klage auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung, ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO. In diesem Fall erhöht sich die Prozessgebühr des Rechtsanwalts für jeden Mitmieter um 3/10.*)

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IMRRS 2005, 1784
ProzessualesProzessuales
Sozialrecht - Pflegegeld: Zur Pfändbarkeit des "Anerkennungsbetrags"

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 13/05

Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter "Anerkennungsbetrag" ist unpfändbar.*)

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IMRRS 2005, 1783
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Formelle Rechtskraft bei Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 217/04

Wird die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil zurückgewiesen, so tritt die Rechtskraft des Berufungsurteils nicht bereits mit dem Erlass, sondern erst mit der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses ein.*)

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IMRRS 2005, 1776
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zum Umfang der Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - IX ZR 23/04

1. Liefert der von dem Mandanten mitgeteilte Sachverhalt keine tatsächlichen Anhaltspunkte für rechtshindernde Einwendungen, welche die Rechtslage zugunsten des Mandanten beeinflussen könnten, ist der Rechtsanwalt, der erst in der Phase der Vertragsabwicklung beauftragt worden ist, insoweit zu einer weiteren Erforschung des Sachverhalts nicht verpflichtet.*)

2. Eine Pflichtverletzung des Anwalts, der eine einschlägige Rechtsnorm übersehen hat, kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil es sich dabei um eine entlegene Rechtsmaterie handelt.*)

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IMRRS 2005, 1770
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Geständnis muss Tatsache betreffen

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - III ZR 367/04

Trägt der Kläger unter Vorlage einer von ihm und dem Beklagten unterzeichneten Vertragsurkunde - die dazu, ob der Beklagte den Vertrag in eigenem Namen oder im Namen eines Dritten abschließen wollte, auslegungsbedürftig und -fähig ist - vor, der betreffende Vertrag sei zwischen ihm und dem Beklagten abgeschlossen worden, so kann dieser Vortrag Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses des Beklagten sein (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - NJW-RR 2003, 1578).*)

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IMRRS 2005, 1767
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - V ZR 73/05

Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.

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IMRRS 2005, 1766
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Prozesskostenhilfe bei Vermögensweggabe

BGH, Beschluss vom 10.10.2005 - II ZR 23/05

Zwar steht im Grundsatz der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, dass eine Partei ihre Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hat. Einer Partei hingegen ist Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn sie sich in Kenntnis eines Rechtsstreits ihres vorhandenen Vermögens aus freien Stücken und ohne Rücksicht auf eine sorgsame Wirtschaftsführung entäußert hat.

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IMRRS 2005, 1765
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 11.10.2005 - NotZ 8/05

Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, die Anträge und das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Eine Anhörungsrüge bleibt dann ohne Erfolg, wenn das Vorbringen des Antragstellers in vollem Umfang der ablehnenden Entscheidung zugrunde gelegt wurde.

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IMRRS 2005, 1762
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzureichender Vortrag des Prozessbevollmächtigten: Berufung

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - IX ZR 111/02

Hat der Auftraggeber einen Prozess in erster Instanz aufgrund unzureichenden Vortrags seines Prozessbevollmächtigten verloren, darf er, ohne sich dem Einwand des Mitverschuldens auszusetzen, die Einlegung der Berufung von dessen Erklärung abhängig machen, dass er den Auftraggeber von den Kosten der zweiten Instanz freistelle, falls ergänzender Vortrag im Hinblick auf die Verspätungsvorschriften nicht zugelassen und deshalb die Berufung zurückgewiesen werde.*)

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IMRRS 2005, 1761
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Sachverständiger: Ablehnung wegen Befangenheit

KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 21 W 8/05

1. Wird der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des Sachverständigengutachtens hergeleitet, ist der Antrag unverzüglich gemäß § 121 BGB zu stellen; die Frist des § 406 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung.

2. Für die Befangenheitsablehnung genügen vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe, die aus den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit zu erregen.

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IMRRS 2005, 1753
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsschrift: Anforderungen für die Zulässigkeit

BGH, Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 398/04

1. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Berufungsklägers in der Berufungsschrift ist nicht Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (im Anschluss an BGHZ 102, 332).*)

2. Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein.*)

3. Anders als im Fall des Fehlens einer Unterschrift des Prozessbevollmächtigten unter einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift und der Prüfung, ob Umstände im Zusammenhang mit der Übermittlung dieses Schriftsatzes eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft des Prozessbevollmächtigten sowie seinen Willen ergeben, für den Inhalt die Verantwortung zu übernehmen und ihn bei Gericht einzureichen, müssen die Rechtsmittelvoraussetzungen, wenn das Berufungsgericht die Berufung nicht durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO als unzulässig verwirft, sondern aufgrund mündlicher Verhandlung entscheidet, - erst - nach dem Erkenntnisstand am Schluss dieser mündlichen Verhandlung gegeben sein.*)

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IMRRS 2005, 1752
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vergleich unter Vorbehalt: Rechtspfleger zuständig

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 40/05

Ist ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen worden, ist der Rechtspfleger für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zuständig (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 5. November 2003 - 10 AZB 38/03, NJW 2004, 701).*)

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IMRRS 2005, 1751
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeit ausländischer staatlicher Gebührenansprüche

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 9/05

Öffentlichrechtliche Gebührenansprüche eines ausländischen Staates (hier: Zahlungsansprüche der Russischen Föderation aus Einräumung von Überflugrechten, Transitrechten und Einflugrechten) unterliegen nicht der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und daher nicht dem inländischen Vollstreckungszugriff.*)

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