Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15694 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 1469
ProzessualesProzessuales
Formelle Anforderungen an einen Verhinderungsvermerk?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2023 - 2 A 831/22

1. Ein Urteil ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

2. Ein Verhinderungsvermerk ist formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und den Hinderungsgrund angibt. Detaillierte Angaben sind nicht erforderlich. Es genügt die kurze Mitteilung des Hinderungsgrundes in allgemeiner Form.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1468
ProzessualesProzessuales
Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2023 - 4 W 316/23

Die dienstliche Stellungnahme in einem Ablehnungsgesuch dient nicht der Ausforschung der Motivlage des abgelehnten Richters. Wird in einem Befangenheitsgesuch die Behauptung aufgestellt, der Richter habe sich bei einer Entscheidung vorrangig von dem Wunsch leiten lassen, sich einer Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen zu entziehen, muss dessen Stellungnahme daher hierauf nicht eingehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1455
ProzessualesProzessuales
Abweichende Gutachtermeinung ist kein Grund für ergänzende Beweisaufnahme!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2023 - 4 U 466/23

Für eine ergänzende Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz genügt es nicht, wenn die Partei der durch ein Sachverständigengutachten untersetzten Begründung des erstinstanzlichen Urteils lediglich ihre abweichende Meinung entgegenstellt (Festhaltung Senat, Beschluss vom 10.01.2023 - 4 U 750/19; vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1445
ProzessualesProzessuales
(ohne Titel)

KG, Beschluss vom 06.12.2022 - 27 U 102/22

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1427
ProzessualesProzessuales
Prozessvergleich kann nicht analog § 319 ZPO korrigiert werden!

OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2022 - 11 W 8/22

1. Prozessvergleiche können nicht in entsprechender Anwendung des § 319 ZPO korrigiert werden.

2. Sind die Erklärungen der Parteien nicht richtig in den Vergleich aufgenommen worden, ist das Protokoll, in dem der Vergleich festzustellen ist, nach Maßgabe des § 164 ZPO zu berichtigen.

3. Wurden die Erklärungen der Parteien richtig beurkundet und ist ihnen dabei nur ein gemeinsamer (Rechen-)Fehler unterlaufen, sind die Mittel des materiellen Rechts zu nutzen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1437
ProzessualesProzessuales
Einwand Kleingartenpachtvertrag: Rechtsmittelbeschwer einer Herausgabeklage?

BGH, Beschluss vom 28.09.2023 - III ZB 93/22

Zur Bemessung der Rechtsmittelbeschwer des die Herausgabe eines in seinem Eigentum stehenden Grundstücks begehrenden, in der Vorinstanz unterlegenen Klägers, wenn sich der Beklagte auf einen das Grundstück betreffenden Kleingartenpachtvertrag beruft.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1418
ProzessualesProzessuales
Neue Schlussrechnung in der Berufung: Was für Planer gilt, gilt auch für Anwälte!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2022 - 24 U 39/21

Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlussrechnung eines Architekten darf im Berufungsrechtszug nicht unberücksichtigt bleiben (BGH, IBR 2003, 705). Das gilt auch für eine Abrechnung einer anwaltlichen Tätigkeit, wenn eine bis zum Abschluss der ersten Instanz vorliegende Rechnung an einem formalen Mangel leidet, der den Eintritt der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs hindert.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1415
ProzessualesProzessuales
(ohne Titel)

KG, Beschluss vom 29.12.2022 - 27 U 102/22

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1414
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit abgeschlossen: Frühere Partei hat Akteneinsichtsrecht!

BayObLG, Beschluss vom 08.09.2023 - 101 VA 117/23

1. Begehrt eine frühere Partei eines Zivilprozesses Einsicht in die Akten des abgeschlossenen Rechtsstreits, ist ihr rechtliches Interesse in der Regel zu bejahen.*)

2. Wendet sich die Person, die der Gewährung von Akteneinsicht widersprochen hat, mit einem Anfechtungsantrag nach § 23 Abs. 1 EGGVG gegen die Bewilligung von Akteneinsicht, führt ein Ermessensfehler der Justizbehörde in Form des Ermessensnichtgebrauchs dann nicht zur Aufhebung des Bewilligungsbescheids und Zurückverweisung an die Justizverwaltung, wenn das Ermessen der Justizbehörde „auf Null“ reduziert und deshalb eine eigene Sachentscheidung des Gerichts ausnahmsweise zulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1408
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind zu begründen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2023 - 6 W 98/23

1. Kostenfestsetzungsbeschlüsse, mit denen das Gericht über den Antrag einer Partei auf Festsetzung der durch den Gegner zu erstattenden Kosten entscheidet, müssen aus sich heraus verständlich sein und die Parteien in die Lage versetzen, die tragenden Erwägungen des Gerichts nachzuvollziehen. Verstöße gegen den Begründungszwang können das rechtliche Gehör verletzen.

2. Der Umfang der jeweiligen Begründungspflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Begründungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Positionen, deren Festsetzung der Rechtspfleger verweigert oder deren Erstattungsfähigkeit zwischen den Parteien im Streit steht.

3. Eine dezidierte Begründung kann entbehrlich sein, z. B. wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss aus sich heraus in Verbindung mit der beigefügten oder vorab übersandten Kostenrechnung verständlich und überprüfbar ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1413
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Anhörungsrüge?

BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - II ZR 94/21

1. Mit der Anhörungsrüge kann allein eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden. Auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte, wie z. B. des Willkürverbots, ist die Anhörungsrüge weder unmittelbar noch - mangels planwidriger Regelungslücke - entsprechend anwendbar.

2. Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn eine entscheidungserheblichen Gehörsverletzung substantiiert dargelegt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rüge sich nicht auf eine wiederholende Darstellung oder Rechtfertigung des vermeintlich übergangenen Vorbringens beschränkt, sondern zugleich anhand der angegriffenen Entscheidung näher herausgearbeitet wird, dass darin ein Rechtsstandpunkt eingenommen worden ist, bei dem das als übergangen gerügte Vorbringen schlechthin nicht unberücksichtigt bleiben konnte und seine Nichtberücksichtigung sich deshalb nur damit erklären lässt, dass es nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1331
ProzessualesProzessuales
Schiedsvereinbarung für WEG-Sachen: Baulastbewilligungsanspruch fällt nicht darunter!

KG, Urteil vom 06.12.2022 - 7 U 97/21

1. Streiten die Wohnungseigentümer darüber, ob sie untereinander verpflichtet sind, die von den Klägern, welche zugleich Nachbarn sind, begehrte Baulast zu bewilligen, streiten sie nicht um einen Anspruch, welcher sich allein aus der Teilungserklärung oder aus den Regelungen des WEG ergibt, sondern um einen eigenen gesetzlichen Anspruch der Grundstücksnachbarn aus §§ 1018, 242 BGB.*)

2. Der Baulastbewilligungsanspruch der Kläger steht für sich genommen nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i.S.v. § 43 WEG a.F.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1182
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung als qualifizierte elektronische Signatur mit Dokumenteninhalt zulässig?

LG Berlin, Urteil vom 20.06.2023 - 65 S 198/22

1. Die bei Übermittlung einer Berufungsschrift verwendete Signatur verliert ihre Eigenschaft als qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Art. 26 eIDAS-VO, § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO nicht etwa dadurch, dass es sich um eine Signatur mit Dokumenteninhalt handelt ("enveloping signature"), d. h. eine Signatur, die mit dem zu übermittelnden Dokument dadurch verbunden ist, dass das Dokument in die Signatur eingebettet ist. Denn eine nachträgliche (unerkannte) Veränderung der Daten wird durch die Verwendung der Signatur nicht ermöglicht.

2. Wird eine Klageerweiterung im Urteil nicht erwähnt, so entfällt die Rechtshängigkeit dieser Ansprüche, wenn keine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO auf Antrag einer Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO erfolgt.

3. Die Mietbegrenzungsverordnung Berlin 2015 ist wirksam.

4. Eine Anschlussberufung, die sich gegen (eine) bisher am Verfahren nicht als Partei beteiligte Person(en) richtet, ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1417
WohnraummieteWohnraummiete
Mehr Mühe = Erfolg?

LG Berlin, Beschluss vom 19.10.2023 - 67 T 79/23

Die Zurückweisung eines auf Verlängerung der Räumungsfrist gerichteten Antrags ist verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht sie auf unzureichende Anmietbemühungen des Mieters stützt, ohne gleichzeitig tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob, gegebenenfalls wann, intensivere Anmietbemühungen vor Ablauf der ursprünglich gewährten Räumungsfrist zum Erfolg geführt hätten.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1410
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Unterbevollmächtigten = notwendige Kosten?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2023 - 6 W 51/23

1. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den nicht am Ort des Prozessgerichts und nicht am Wohnsitz der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine wahrnimmt, richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

2. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten stellen dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären.

3. Der Ersatz von Kosten für den mit der Terminswahrnehmung beauftragten Unterbevollmächtigten kann dabei insoweit beansprucht werden, als diese Kosten die ersparten Reisekosten nicht wesentlich (d. h. nicht mehr als 10 %) übersteigen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1409
ProzessualesProzessuales
Wann liegt ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz vor?

BVerwG, Beschluss vom 19.09.2023 - 9 B 14.23

1. Für das Merkmal der Öffentlichkeit i. S. d. § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG genügt es, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten von einer mündlichen Verhandlung Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01 -, NJW 2002, 814; BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 9 B 64.15 -, BeckRS 2016, 52829).*)

2. Weist der Kläger in der mündlichen Verhandlung nicht auf einen Verfahrensfehler (Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz durch fehlende Anzeige der Verhandlung auf der elektronischen Anzeigetafel) hin, obwohl er den Verstoß kannte oder hätte kennen müssen, tritt nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 295 Abs. 1 ZPO Rügeverlust ein.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Wie bestimmt sich das Gesamtinteresse?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 20.03.2023 - 980b C 2/23 WEG

Auch nach dem In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 ist bei der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen für die Bemessung des Gesamtinteresses weiterhin auf den Nennbetrag der (gesamten) Jahresabrechnung abzustellen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1405
ProzessualesProzessuales
Rechtsfrage ungeklärt: Kostenaufhebung nach Erledigungserklärung!

BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - VIII ZB 44/22

1. Es ist - auch im Rechtsbeschwerdeverfahren - nicht Zweck einer Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des Zwangsvollstreckungsrechts geht.

2. Grundlage der Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären.

3. Der Senat lässt die in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Rechtsfrage, ob ein rechtsgeschäftlicher Verzicht auf den Antrag auf Bewilligung oder Verlängerung einer Räumungsfrist nach § 794a ZPO zulässig ist, offen.

4. Es ist ungewiss, welchen Ausgang ein Verfahren genommen hätte, wenn eine umstrittene Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist. Mangels anderer Verteilungskriterien sind die Kosten gegeneinander aufzuheben.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1399
ProzessualesProzessuales
Ausschöpfen gesetzlicher Fristen ist nicht dringlichkeitsschädlich!

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2023 - 3 U 965/23

Das volle Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und -begründungsfristen ist in der Regel nicht dringlichkeitsschädlich. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Selbstwiderlegung durch verzögertes Betreiben des Verfahrens auch bei der Einhaltung der Rechtsmittelfristen entfallen. Ein solcher Sonderfall kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung allenfalls in Betracht, wenn zum einen eine tatsächlich und rechtlich äußerst einfache Fallgestaltung gegeben ist, bei der keinerlei weitere tatsächliche Ermittlungen anzustellen und keine weiteren Glaubhaftmachungsmittel zu beschaffen sind, und wenn zum anderen der Verfügungskläger auch durch sein sonstiges Verhalten zum Ausdruck bringt, dass ihm selbst die Sache nicht so eilig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1389
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf Instandsetzung des Sondereigentums?

KG, Beschluss vom 25.10.2023 - 10 W 181/23

Verlangt ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, dass dieser sein Sondereigentum in einen aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers ordnungsmäßigen Zustand versetzen soll, bemisst sich der Gebührenstreitwert an dem Wertverlust, den das Wohnungseigentum des Klagenden durch die behauptete Störung erleidet.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1388
ProzessualesProzessuales
Verhältnis von Kostenbeschluss im sBV und Kostengrundentscheidung in der Hauptsache?

OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2023 - 25 W 234/23

Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung - auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens betreffend - getroffen wird. Die aufgrund des Beschlusses nach § 494a Abs. 2 ZPO festgesetzten und gezahlten Kosten sind bei geänderter Kostengrundentscheidung zurückzuerstatten.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1365
ProzessualesProzessuales
NZB-Zurückweisungsbeschluss bedarf keiner Begründung!

BGH, Beschluss vom 24.08.2023 - IX ZR 18/22

Das Fehlen einer näheren Begründung des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses stellt keine eigenständige Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör dar. Die Vorschrift des § 544 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 ZPO erlaubt unter den dort genannten Voraussetzungen verfassungsrechtlich unbedenklich das Absehen von einer Begründung des Zurückweisungsbeschlusses.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1549
ProzessualesProzessuales
Zulassungsgründe nicht gegeben: NZB wird zurückgewiesen!

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VII ZR 133/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1364
ProzessualesProzessuales
Völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 26.09.2023 - VI ZB 48/23

1. Ein völlig ungeeignetes oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch ist unzulässig und kann ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters verworfen werden.

2. Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1361
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine gehörsverletzende Überraschungsentscheidung vor?

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2023 - 4 BN 6.23

Eine Entscheidung ist eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1362
ProzessualesProzessuales
Kein Grund für die Zulassung der Berufung: Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht verletzt!

BGH, Beschluss vom 12.09.2023 - VI ZB 72/22

1. Das Berufungsgericht muss vor Verwerfung des Rechtsmittels mangels ausreichender Beschwer eine Zulassungsprüfung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht davon ausgegangen ist, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600,00 EUR übersteigt, und deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen hat (st. Rspr.).*)

2. Ein Grund für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO wegen einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes liegt in der Unterlassung einer gebotenen Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nur, wenn ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt (Anschluss BGH, Beschlüsse vom 29.01.2015 - V ZB 179/14, IBRRS 2015, 1384; vom 10.05.2012 - V ZB 242/11, IBRRS 2012, 2569 = IMRRS 2012, 1863).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1374
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Teilnahme per Video möglich: Kein Anspruch auf Terminverlegung!

BFH, Urteil vom 26.07.2023 - II R 4/21

Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1378
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 20.09.2023 - VIII ZR 432/21

Zur Frage der Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils (§ 304 Abs. 1 ZPO; im Anschluss an BGH, Urteile vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98, unter I 1 b, IBRRS 2006, 0123 = NJW 2000, 1572; vom 12.07.2002 - V ZR 441/00, Rz. 9 f., IBRRS 2002, 1045 = NJW-RR 2002, 1576; vom 18.10.2017 - VIII ZR 86/16, Rz. 33, IBRRS 2017, 4246 = BGHZ 216, 193; vom 19.03.2021 - V ZR 158/19, Rz. 7, IBRRS 2021, 1229 = NJW-RR 2021, 1068).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1373
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

BGH, Urteil vom 22.09.2023 - V ZR 254/22

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG a.F. (bzw. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG), wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Anlass der Äußerung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZB 73/16, Rz. 12, IMR 2017, 81 = MDR 2017, 78).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1355
ProzessualesProzessuales
Nicht der (äußere) Wortlaut, sondern der Sinn des Vortrags ist maßgeblich!

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VII ZR 212/22

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das Gericht ist unter anderem verpflichtet, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.

2. Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1111
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch der obsiegende Kläger trägt die Kosten der unterlegenen Gemeinschaft anteilig!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.03.2023 - 2 C 567/22 WEG

Die Kosten eines Rechtsstreits des Verbands gehören zu den Kosten der Verwaltung, die wiederum auf alle Wohnungseigentümer, also auch den obsiegenden Kläger, zu verteilen sind.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1357
ProzessualesProzessuales
Festsetzung des Kostenschuldners im Urteil ist bindend

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.09.2023 - 2-13 T 568/23

Weist das Urteil als Kostenschuldner eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus, können Kosten auch nur gegen diese festgesetzt werden und nicht gegen die Wohnungseigentümer.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1356
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit nur im Ausnahmefall!

BGH, Beschluss vom 12.09.2023 - VI ZR 371/21

1. Der Antritt eines Zeugenbeweises erfordert - außer bei inneren Tatsachen - grundsätzlich keine Angaben dazu, wie der Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren haben soll. Ein Beweisantrag ist nur unter sehr engen Voraussetzungen als rechtsmissbräuchlich und daher als unzulässig zu bewerten.

2. Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann.

3. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VI ZR 378/17, IBRRS 2018, 2210 = IMRRS 2018, 0792).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1350
ProzessualesProzessuales
Rechtsansicht beeinflusst Parteivortrag: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel möglich!

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VII ZR 113/22

1. Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt.

2. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zuzulassen, wenn sie einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist. Das gilt aber nur unter der ungeschriebenen Voraussetzung, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat.

3. Die Rechtsansicht des Gerichts hat den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Partei durch seine Prozessleitung oder seine erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten hat, zu bestimmten Gesichtspunkten vorzutragen. Das erstinstanzliche Gericht kann auch durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erwecken, der bisherige Parteivortrag sei ausreichend.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1325
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtliches Gehör bei der Nichtabhilfeentscheidung: Höre mir zu!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2023 - 11 T 259/23

1. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. Ergibt sich, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, so ist das rechtliche Gehör der betreffenden Partei verletzt.

3. Diese Grundsätze gelten auch in einem Abhilfeverfahren nach § 66 Abs. 3 Satz 1 GKG (Streitwertbeschwerde).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1339
ProzessualesProzessuales
Fristverlängerung ist keine Wiedereinsetzung!

OLG München, Beschluss vom 10.08.2023 - 7 U 1310/22

1. Die Versäumung der bereits zwei Mal verlängerten Berufungsbegründungsfrist erfolgt schuldhaft, wenn der zunächst mandatierte Rechtsanwalt dem Berufungskläger nicht so rechtzeitig seine Verhinderung an der Abfassung der Berufungsbegründung aus rechtlichen Gründen (hier: Vorbefassung als Notar) mitteilt, dass dieser noch einen anderen Rechtsanwalt beauftragen kann.

2. Die Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO setzt nur die Erteilung der Prozessvollmacht voraus, nicht aber auch die Anzeige der Prozessvertretung an das Gericht.

3. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt keine Gewährung einer mit dem Verlängerungsantrag zugleich begehrten Wiedereinsetzung dar.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1336
ProzessualesProzessuales
Beklagter scheidet aus: Kostenerstattung für gemeinsamen Anwalt?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.07.2023 - 8 W 277/22

Scheidet infolge eines Parteiwechsels ein Beklagter aus dem Rechtsstreit aus und ergeht zu seinen Gunsten eine Kostenentscheidung dahingehend, dass der Kläger die Kosten des ausgeschiedenen Beklagten zu tragen hat, sind bei Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts durch den ausgeschiedenen und den eingetretenen Beklagten die bisher angefallenen Gesamtkosten des gemeinsamen Anwalts hälftig zu erstatten und festzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1300
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Anhörungsrüge

KG, Beschluss vom 07.09.2022 - 7 EK 36/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1326
ProzessualesProzessuales
Sind Reisekosten eines „Rechtsanwalts am dritten Ort“ erstattungsfähig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2023 - 6 W 94/23

Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1324
ProzessualesProzessuales
Kein Name, kein Urteil!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2023 - L 6 SB 2273/23

1. Bei verkündeten Urteilen liegt eine Nichtentscheidung nicht schon deshalb vor, weil am Ende des elektronischen Dokuments keine erneute Namensnennung erfolgt ist.*)

2. Eine Nichtentscheidung ist hingegen dann gegeben, wenn bei einem Gerichtsbescheid weder im Rubrum noch am Ende des elektronischen Dokuments der Name des entscheidenden Berufsrichters aufgeführt ist, eine zweifelsfreie Zuordnung der Signatur damit nicht möglich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1323
ProzessualesProzessuales
Abrechnungsbescheide in Bauträgerfällen: Finanzgerichte machen auch Zivilrecht!

BFH, Urteil vom 26.09.2023 - V B 23/22

1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sog. Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der - dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen - zivilrechtlichen Werklohnforderungen.*)

2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfällt die Anordnung der vom Finanzgericht festgesetzten Sicherheitsleistung zumindest dann, wenn der Aussetzungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung erfolgt ist, so dass sich eine nur gegen die Festsetzung der Sicherheitsleistung gerichtete Beschwerde insoweit als im Ergebnis als begründet erweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1317
ProzessualesProzessuales
Prozesskostensicherheitsantrag

LG Berlin, Urteil vom 23.08.2023 - 10 O 25/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1308
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung wegen EuGH-Vorlage?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2023 - 17 W 23/23

Die auf die Vorlage durch ein anderes Landgericht gestützte Aussetzung durch das erkennende Landgericht hindert die sofortige Beschwerde nicht, weil im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde das berufene Beschwerdegericht darüber zu befinden hat, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Aussetzung infolge der Vorgreiflichkeit einer Entscheidung in einem anderen Verfahren vorliegen und das aussetzende Gericht von dem ihm obliegenden Ermessen (sachgerecht) Gebrauch gemacht und den Beschleunigungsbelangen der Prozessparteien hinreichend Rechnung getragen hat. Diese verfahrensimmanente Kontrolle ist bei einer Aussetzung nach Vorlage durch das aussetzende Gericht gewährleistet, ansonsten nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1309
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatzversand per beA: 20 Min. Sicherheitszuschlag einkalkulieren!

BVerwG, Beschluss vom 25.09.2023 - 1 C 10.23

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach entsprechen denen bei der Übersendung von Schriftsätzen per Telefax.*)

2. Auch im elektronischen Rechtsverkehr muss mit einer nicht jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden, der durch eine zeitliche Sicherheitsreserve bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze Rechnung zu tragen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1297
ProzessualesProzessuales
Nur gesetzlich vorgesehene Rechtsanwaltsgebühren sind erstattungsfähig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2023 - 4 OA 39/23

Auf der Grundlage von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1303
ProzessualesProzessuales
Beschwerde "in Zitatform" ist unzulässig!

BFH, Beschluss vom 25.07.2023 - VIII B 27/22

Der prozessuale Anwaltszwang verlangt, dass der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen muss; die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen. Daran fehlt es, wenn der Prozessbevollmächtigte eine Begründung des Klägers unter seinem Briefkopf als "Wortlautzitat" wiedergibt und anführt, es handle sich ausschließlich um eine Begründung des Klägers oder wenn der Prozessbevollmächtigte auf die in der jeweiligen Prozessordnung geregelten Zulassungsgründe verweist und mitteilt, der Kläger sei der Auffassung, das Rechtsmittel sei aus diesen Gründen zuzulassen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1288
ProzessualesProzessuales
Kostenregelung im Vergleich getroffen: Keine Gebühr zu erheben!

LAG Hessen, Beschluss vom 02.10.2023 - 18 Sa 1338/22

Die Vorbemerkung 8 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG führt auch im Berufungsverfahren zu dem Ergebnis, dass keine Gebühr zu erheben ist, wenn nach teilweiser Rücknahme der Berufung und anschließender Verhandlung ein Vergleich geschlossen wird, welcher den Rechtsstreit im Umfang der verbliebenen Anträge vollständig beendet und im Vergleich eine Kostenregelung geschlossen wurde oder diese sich unmittelbar aus § 98 ZPO ergibt (Anschluss an LAG Hessen 18.07.2016 - 2 Ta 597/14, BeckRS 2016, 116485).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1296
ProzessualesProzessuales
Verhandlung per ViKo: Alle Beteiligten müssen zeitgleich zu sehen sein!

BFH, Beschluss vom 18.08.2023 - IX B 104/22

1. Bei einer Videoverhandlung (...) muss jeder Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten visuell und akustisch wahrnehmen können. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn ein im Gerichtssaal anwesender Beteiligter den zugeschalteten Beteiligten nur sehen kann, wenn er selbst sich 180 Grad dreht.*)

2. Ist der Kläger (...) nicht rechtskundig vertreten, verliert er bei (verzichtbaren) Verfahrensmängeln (hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs) sein Rügerecht nicht durch rügelose Verhandlung zur Sache.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1292
ProzessualesProzessuales
Klageänderung ist keine Berufung!

BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - XI ZB 31/22

Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie nicht wenigstens teilweise den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Dies ist beim Übergang von einer in erster Instanz erhobenen Klage auf Feststellung des Wegfalls von Primärpflichten des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag infolge des Widerrufs seiner Darlehensvertragserklärung zu einer mit der Berufung verfolgten Klage auf Rückgewähr der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen der Fall.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2023, 1268
ProzessualesProzessuales
Kein Eigeninteresse, keine Nebenintervention!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2023 - 21 W 11/23

1. Ein für die Zulässigkeit der Nebenintervention ausreichendes rechtliches Interesse ist nur anzunehmen, wenn der Nebenintervenient zur unterstützten Partei oder zum Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt.

2. Ein rechtliches Interesse hat ein Streithelfer nur dann, wenn sich die Entscheidung des Streitfalls mittelbar oder unmittelbar auf seine privat- oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse rechtlich günstig oder ungünstig auswirkt, sie also "seine Rechtslage" verändert.

3. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit auszulegen. Ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt aber nicht. Liegt das Interesse des Nebenintervenienten nur darin, durch den Erfolg der Klage die Vermögenssituation des Klägers zu verbessern, begründet auch dies lediglich ein rein wirtschaftliches Interesse und kein die Nebenintervention rechtfertigendes rechtliches Interesse.

Dokument öffnen Volltext