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Sachgebiet: Steuerrecht

1676 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1247
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

BFH, Urteil vom 12.07.2022 - VIII R 8/19

1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.*)

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IMRRS 2022, 1137
SteuerrechtSteuerrecht
Lagewert als Steuermaß bei der Zweitwohnungssteuer

VG Schleswig, Urteil vom 23.03.2022 - 4 A 154/21

1. Die Zweitwohnungssteuer ist auch unter Anwendung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab mit der Berücksichtigung des Bodenrichtwerts keine zur Grundsteuer gleichartige Steuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a GG.*)

2. Der steuererhebenden Kommune ist es grundsätzlich nicht verwehrt, die Zweitwohnungssteuer nach der Flächengröße der Zweitwohnung zu bestimmen (Flächenmaßstab als Ersatzmaßstab).*)

3. Vor dem Hintergrund des sehr weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraums der Kommune sowohl bei der Wahl des Maßstabes als auch bei der konkreten Ausgestaltung und dem Bedarf nach einer als Verwaltungsmassengeschäft handhabbaren Lösung, können zur erforderlichen Differenzierung eines Flächenmaßstabes, sofern die Verhältnisse hinsichtlich des Wohnwertes in der Kommune nicht hinreichend homogen sind, grundsätzlich die Lage, das Baujahr und die Gebäudeart herangezogen werden.*)

4. Die Heranziehung des in €/m² ausgedrückten Bodenrichtwerts dient nicht mehr lediglich der Feindifferenzierung eines Flächenmaßstabes.*)

5. Ist der Bodenrichtwert mit seinem absoluten Wert in €/m² selbst maßstabprägend, fehlt es an der notwendigen Ausrichtung am Belastungsgrund der Zweitwohnungssteuer.*)

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IMRRS 2022, 1080
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer zugelassener Rechtsanwalt ist, muss beA nutzen!

FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2022 - 4 V 1340/22

Reicht ein Berufsträger, der als (zumindest auch) als Rechtsanwalt zugelassener Berufsträger für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig wird, ab dem 01.01.2022 einen bestimmenden Schriftsatz bei einem Finanzgericht nicht über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein, ist dieser formunwirksam, wenn keine Hinderungsgründe glaubhaft gemacht werden.*)

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IMRRS 2022, 0990
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

BFH, Urteil vom 01.12.2021 - II R 1/21

1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus.*)

2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar machen.*)

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IMRRS 2022, 0932
SteuerrechtSteuerrecht
Unrentables Objekt ersteigert: Kein Teilerlass der Grundsteuer!

VG Koblenz, Urteil vom 05.04.2022 - 5 K 932/21

1. Ein (Teil-)Erlass der Grundsteuer kommt nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Minderung des Rohertrages nicht zu vertreten hat.

2. Er hat eine Ertragsminderung nicht zu vertreten, wenn diese auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können.

3. Wird ein Objekt durch Zuschlagsbeschluss im vollen Bewusstsein der Unrentabilität einer weiteren - bestimmungsgemäßen baurechtlichen - Nutzung als Tennishalle einerseits und der Sanierungsbedürftigkeit andererseits erworben - ist die Ertragsminderung aufgrund eigener Willensentschließung herbeigeführt und sehenden Auges in Kauf genommen.

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IMRRS 2022, 0579
SteuerrechtSteuerrecht
Praxistreuhänder ist innerhalb von 3 Jahren nach Todestag zu bestellen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2022 - 9 S 803/22

Der Zeitraum von bis zu drei Jahren, für den ein Praxistreuhänder gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 StBerG von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden kann, ist ab dem Tag des Todes des früheren Praxisinhabers zu berechnen.*)

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IMRRS 2022, 0494
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen

BFH, Urteil vom 02.02.2022 - III R 65/19

Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.*)

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IMRRS 2022, 0324
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Bau einer Touristenattraktion

BFH, Urteil vom 20.10.2021 - XI R 10/21

Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen.*)

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IMRRS 2022, 0263
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen!

BFH, Urteil vom 04.11.2021 - VI R 29/19

Für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war.*)

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IMRRS 2022, 0143
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuer für "unterverpachtetes" Waldstück?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2021 - 3 K 1844/20

1. Eine als Pacht bezeichnete ideelle Zuordnung einer ausgemessenen Waldfläche stellt keine Verpachtung i.S.d. Art. 135 Abs. 1 l MwStSystRL dar.*)

2. Damit eine Leistung unter die unionsrechtliche Begriffsbestimmung "Vermietung und Verpachtung" fällt, muss der Leistungsempfänger aus seiner Sicht eine Leistung erhalten, die mit irgendeiner Art der Nutzung aufgrund der Grundstücksüberlassung zusammenhängt.

3. Daran fehlt es, wenn Teile der Waldflächen über einen Online-Shop an Kunden für die "nächsten 50 Jahre" gegen einmaliges Entgelt "unterverpachtet" werden. Denn dem Leistungsempfänger verbleibt dabei nicht mehr als das Affektionsinteresse am Schutz des Waldes.

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IMRRS 2022, 0046
SteuerrechtSteuerrecht
Welche Kosten sind für eine beruflich bedingte Zweitwohnung "notwendig"?

FG München, Urteil vom 26.11.2021 - 8 K 2143/21

1. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

2. Dazu gehören auch notwendige Unterkunftskosten, die einem Arbeitnehmer wegen beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entstehen.

3. Notwendig sind jedoch nur solche Unterkunftskosten, die den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten.

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1447
SteuerrechtSteuerrecht
"Kündigungsvergütung" ist nur zum Teil umsatzsteuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 26.08.2021 - V R 13/19

Die nach Kündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S.v. § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.*)

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IMRRS 2021, 1445
SteuerrechtSteuerrecht
Fortgeltungsanordnung des BVerfG ist erledigendes Ereignis!

VG Göttingen, Urteil vom 28.10.2021 - 2 A 312/18

Ordnet das Bundesverfassungsgericht die vorübergehende Weitergeltung einer als verfassungswidrig festgestellten Norm an, die Rechtsgrundlage eines mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit angefochtenen Bescheids war, so handelt es sich dabei um ein erledigendes Ereignis (hier: BVerfG, Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 -, zu Nachzahlungszinsen gem. §§ 233a, 238 Abs. 1 Satz 1 AO).*)

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IMRRS 2021, 1417
SteuerrechtSteuerrecht
Selbstgenutzte Zweitwohnung: Für Steuer gilt ortsübliche Nettokaltmiete!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21

1. Da für selbstgenutzte Eigentumswohnungen keine Miete zu zahlen ist, liegt der für das Innehaben einer solchen Zweitwohnung anfallende Aufwand im Verzicht der dadurch erzielbaren Mieteinnahmen.*)

2. Mangels einer für das konkrete Objekt bestehenden Mietvereinbarung stellt in solchen Fällen die Schätzung der Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar.*)

3. Eine ordnungsgemäße Schätzung der Vergleichsmiete hat sich daran zu orientieren, was für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.*)

4. In einem Fall, in dem im betreffenden Gemeindegebiet Ferienwohnungen die Regel und dauerhaft vermietete Wohnungen die Ausnahme sind, ist es geradezu fernliegend, als Vergleichsmiete für eine selbstgenutzte Ferienwohnung auf die ortsübliche Nettokaltmiete von dauerhaft vermieteten Wohnungen abzustellen.*)

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IMRRS 2021, 1260
SteuerrechtSteuerrecht
Haftung des Grundstückseigentümers für Grundsteuerschulden?

VG Bayreuth, Beschluss vom 30.08.2021 - B 4 S 21.641

1. Die Grundsteuerschuld stellt eine öffentliche Last dar, die als dingliche Haftung nicht im Grundbuch erscheint.

2. Der Steuergläubiger (vorliegend die Gemeinde) ist nicht verpflichtet, den Erwerber eines Grundstücks von Amts wegen über Grundsteuerrückstände des Voreigentümer zu unterrichten.

3. Ein Grundstückseigentümer haftet dinglich für die Grundsteuer des Voreigentümers, wenn der Steueranspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist.

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IMRRS 2021, 1387
BauträgerBauträger
Zwischen Unternehmen vereinbarte Preise sind Netto-Preise!

LG Heilbronn, Urteil vom 03.09.2021 - 11 O 248/20

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. Die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs des Bauunternehmers gegenüber dem Bauträger bedarf eines Steuerbescheids oder zumindest einer Steueranmeldung. Denn die Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind die Steuerbescheide, durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt werden.

3. Der Bauunternehmer hat einen solchen Steuerbescheid oder eine solche Steueranmeldung substantiiert darzulegen.

4. Zwischen Unternehmen werden regelmäßig "Nettovergütungen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer" und nicht etwa Bruttovergütungen vereinbart.

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IMRRS 2021, 1298
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsversteigerung als Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EstG?

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2021 - 2 K 2220/20 E

1. Die für steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken bestehende Voraussetzung einer willentlichen wirtschaftlichen Betätigung wird im Falle der Zwangsversteigerung durch die Abgabe eines Meistgebots erfüllt.

2. Die Abgabe eines Meistgebots ist im Falle der Zwangsversteigerung auch für die Berechnung der Veräußerungsfrist von zehn Jahren maßgebend.

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IMRRS 2021, 1273
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kanzleiraum untervermietet: Miete ist Einkunft aus Anwaltstätigkeit!

VG Schwerin, Urteil vom 10.08.2021 - 7 A 978/18

1. Bei der Beitragsbemessung der Versorgungsabgabe von Rechtsanwälten sind Einnahmen aus der Untervermietung von Kanzleiräumlichkeiten miteinzubeziehen.*)

2. Vom Begriff des Bruttoarbeitseinkommen i.S.d. § 24 Abs. 3 Satz 2 der Satzung des Beklagten sind sämtliche Einkünfte aufgrund der Verwertung der Arbeitskraft als Rechtsanwalt erfasst. Neben Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit zählen auch solche Einkünfte dazu, die ihrerseits den Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit zuzuordnen sind.*)

3. Für eine solche Auslegung spricht der Wortlaut von § 24 Abs. 3 Satz 2 bis Satz 4 der Satzung des Beklagten sowie der Sinn und Zweck der Versorgung durch den Beklagten.*)

4. Die Mieteinnahmen aus der Untervermietung von Kanzleiräumlichkeiten sind den Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit zuzuordnen. Denn zwischen beiden besteht ein Zusammenhang, weil die Mieteinnahmen ohne die anwaltliche Tätigkeit nicht angefallen wären. Die Mieteinnahmen resultieren aus der Untervermietung von Kanzleiräumlichkeiten an Anwaltskollegen, mit denen die Klägerin eine unselbständige Bürogemeinschaft hat.*)

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IMRRS 2021, 1237
SteuerrechtSteuerrecht
Dingliche Haftung des Grundstücks

VG Bayreuth, Beschluss vom 30.08.2021 - 4 S 21.641

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 1235
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerpflichtiger verlässt Wohnung nach Trennung: Privates Veräußerungsgeschäft!

FG München, Urteil vom 11.03.2021 - 11 K 2405/19

1. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt nicht vor, wenn der hälftige Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen an einer Wohnung ausschließlich einem i.S.d. § 32 EStG zu berücksichtigenden neunjährigen Kind unentgeltlich überlassen worden sein soll, das in der Wohnung gemeinsam mit der getrenntlebenden Ehefrau des Steuerpflichtigen wohnt.

2. An einer willentlichen Übertragung, mithin einer Veräußerung i.S.d. § 23 EStG fehlt es nur dann, wenn der Verlust des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet.

3. Eine Spekulationsabsicht ist nicht Tatbestandsvoraussetzung eines privaten Veräußerungsgeschäfts.

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IMRRS 2021, 1234
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Kredit zu marktüblichen Bedingungen: Stundung der Schenkungsteuer!

FG Münster, Urteil vom 11.03.2021 - 3 K 3054/19

1. Ein die Stundung ablehnender Verwaltungsakt erledigt sich nicht durch die Tilgung der Steuerschuld, deren Stundung begehrt wird.

2. Die Vorschrift des § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG soll aus wohnungsmarktpolitischen Gründen und zum Schutz des Erwerbers verhindern, dass dort genanntes Vermögen allein zum Zweck der Begleichung der darauf entfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer veräußert werden muss.

3. Der Erwerber eines zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücks i.S.d. § 13d Abs. 3, § 28 Abs. 3 ErbStG kann nicht darauf verwiesen werden, sich außerhalb der üblichen Bedingungen des Kapitalmarkts zu refinanzieren und muss somit nicht Geldbeschaffungsmöglichkeiten jedweder Art in Anspruch nehmen.

4. Ob der Schenker bei einer Stundung der Schenkungsteuer gegenüber dem Beschenkten ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden kann, ist zu der Entscheidung über die Stundung nachrangig.

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IMRRS 2021, 1186
SteuerrechtSteuerrecht
Gestaltungsmöglichkeit bedeutet: Vorteile ausnutzen, Nachteile hinnehmen!

FG München, Urteil vom 13.07.2021 - 6 K 215/19

Im deutschen Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass Steuerpflichtige, die eine bestimmte Gestaltung wählen, später entstehende Vorteile ausnutzen dürfen aber auch später entstehende Nachteile in Kauf nehmen müssen (kein Rosinenpicken). Es wird in solchen Fällen nicht als Aufgabe der Rechtsprechung angesehen, misslungene Steuergestaltungen zu retten.

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IMRRS 2021, 1187
ProzessualesProzessuales
Instanz beendet: Ablehnungsgesuch unzulässig!

FG München, Beschluss vom 26.05.2021 - 12 K 178/18

1. Die Richterablehnung verfolgt das Ziel, den abgelehnten Richter an weiterer Tätigkeit im betreffenden Verfahren zu hindern.

2. Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt oder entfällt daher das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch keine Abänderung der Entscheidung in Betracht kommt.

3. Ist das Ablehnungsgesuch unzulässig, sind dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter nicht erforderlich.

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IMRRS 2021, 1169
SteuerrechtSteuerrecht
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer

FG Münster, Urteil vom 16.09.2020 - 13 K 94/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 1153
SteuerrechtSteuerrecht
Aufhebung der Steuerfestsetzung nur bei vollständig rückabgewickeltem Kaufvertrag!

FG München, Urteil vom 12.05.2021 - 4 K 124/20

1. Zur vollständigen Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist neben zivilrechtlich wirksamer Beseitigung des ursprünglichen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgangs notwendig, dass der Erwerbsvorgang vollständig und tatsächlich rückgängig gemacht wird.

2. Dazu muss die Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück wegfallen, der Verkäufer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangen sowie der Veräußerer den empfangenen Kaufpreis in vollem Umfang dem Erwerber erstatten.

3. Es fehlt eine vollständige Rückgängigmachung, wenn zwar der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren zivilrechtlich wirksam aufgehoben worden ist, dabei jedoch der gezahlte Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Jahren an den Käufer zurückgezahlt, sondern in ein Darlehen des Käufers umgewandelt worden ist.

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IMRRS 2021, 1131
SteuerrechtSteuerrecht
Wonach bemisst sich Zweitwohnungssteuer?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2021 - 5 MB 10/21

1. Der Belastungsgrund einer kommunalen Zweitwohnungsteuer ist der finanzielle Aufwand des einzelnen Zweitwohnungsinhabers für das Innehaben der Zweitwohnung.*)

2. Lässt sich der individuelle, wirkliche Aufwand nicht oder kaum zuverlässig erfassen und steht damit kein praktikabler Wirklichkeitsmaßstab zur Verfügung, so darf der Satzungsgeber zur Bemessung einer Aufwandsteuer auf einen Ersatzmaßstab zurückgreifen. Der gewählte Ersatzmaßstab muss allerdings einen zumindest lockeren Bezug zu dem zu erfassenden Aufwand aufweisen.*)

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IMRRS 2021, 1011
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ist Stellplatzvermietung an Wohnungsmieter steuerfrei?

BFH, Urteil vom 10.12.2020 - V R 41/19

Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs mit dieser eng verbunden ist, da die Mietflächen Teil eines Gebäudekomplexes sind und von ein und demselben Vermieter an ein und denselben Mieter vermietet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob andere (externe) Mieter von Stellplätzen Zugang zu diesen haben, ohne das Mietwohngebäude betreten zu müssen.

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IMRRS 2021, 0977
ProzessualesProzessuales
Streitwerterhöhung nur bei absehbaren zukünftigen Auswirkungen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.03.2021 - 5 O 2/21

§ 52 Abs. 3 Satz 2 GKG soll eine Erhöhung des Streitwerts in den Fällen vorsehen, in denen die Entscheidung absehbar Auswirkungen für den Betroffenen nicht nur auf das im Streit befindliche Steuerjahr, sondern auch auf zukünftige Steuerjahre haben wird. Das ist nicht der Fall, wenn es naheliegt, dass die Mängel in der Rechtsgrundlage der Steuer behoben werden.*)

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IMRRS 2021, 0992
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Gestaltungsmissbrauch durch Weiterverkauf nach Schenkung!

BFH, Urteil vom 23.04.2021 - IX R 8/20

1. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S.v. § 42 Abs. 1 Satz 2 AO; damit ist die Annahme eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO für den Fall der Veräußerung nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich ausgeschlossen.*)

2. Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung eines Grundstücks angebahnt, liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich nicht vor, wenn er das Grundstück unentgeltlich auf seine Kinder überträgt und diese das Grundstück an den Erwerber veräußern; der Veräußerungsgewinn ist dann bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen*)

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IMRRS 2021, 0915
SteuerrechtSteuerrecht
Rendering-Leistungen sind freiberufliche Tätigkeiten!

FG Köln, Urteil vom 21.04.2021 - 9 K 2291/17

Architekten und Ingenieure, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen erbringen und bei der Entwicklung von Architekturprojekten in das Entwurfsstadium eingebunden werden, in dem sie mit Hilfe der Visualisierung am Entwurfsprojekt im Dialog mit den originär beauftragten Architekten gestalterisch planend beteiligt sind, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig.

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IMRRS 2021, 0860
ProzessualesProzessuales
Gegenvorstellung ist kein gesetzlicher Rechtsbehelf!

FG München, Beschluss vom 29.03.2021 - 12 K 3052/18

1. Eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, dass die angegriffene Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.*)

2. Die Gegenvorstellung ist kein gesetzlich geregelter Rechtsbehelf.*)

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IMRRS 2021, 0861
SteuerrechtSteuerrecht
Auch Mietverträge sind steuerlich anzuerkennen!

FG München, Urteil vom 19.04.2021 - 7 K 1162/19

Auch schuldrechtliche Verträge (hier: Mietvertrag) zwischen einer Kapitalgesellschaft und dessen Gesellschafter oder einer den Gesellschaftern nahestehenden Person sind steuerlich anzuerkennen, wenn von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen.

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IMRRS 2021, 0821
SteuerrechtSteuerrecht
Handlungsgrundlage nicht deutlich: Duldungsbescheid rechtswidrig!

FG Hessen, Beschluss vom 04.06.2021 - 9 V 336/21

Ein in Umsetzung des § 278 Abs. 2 AO ergangener Duldungsbescheid ist wegen mangelnder Bestimmtheit rechtswidrig, wenn aus seiner Begründung nicht deutlich wird, ob die Finanzbehörde tatsächlich nach § 278 Abs. 2 AO oder nach dem Anfechtungsgesetz vorgehen will.*)

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IMRRS 2021, 0793
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

BFH, Urteil vom 11.11.2020 - XI R 7/20

Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Bestätigung der Rechtsprechung; s. Senatsurteil vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFHE 254, 461; BFH, Beschluss vom 27.03.2019 - V R 43/17, BFH/NV 2019, 719).*)

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IMRRS 2021, 0722
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Energielieferung ist keine unselbstständige Nebenleistung der Vermietung!

FG Münster, Beschluss vom 06.04.2021 - 5 K 3866/18

1. Ein einheitlicher Umsatz liegt vor, wenn die Leistung des Steuerpflichtigen aus zwei oder mehreren Elementen oder Handlungen besteht, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre.

2. Eine Leistung ist insbesondere dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kunden keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

3. Nach diesen Grundsätzen handelt es sich bei einerseits steuerfreien Vermietungsleistungen und andererseits steuerpflichtigen Energielieferungen, die gesondert über Mietnebenkosten abgerechnet werden, um getrennte Leistungen. Energielieferungen sind nicht umsatzsteuerbefreit, so dass ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

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IMRRS 2021, 0685
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfte aus der Vermietung eines Hausboots

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2021 - 11 K 3321/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 0648
SteuerrechtSteuerrecht
Ausübung des Eigentumsrechts ist keine wirtschaftliche Tätigkeit!

EuGH, Urteil vom 20.01.2021 - Rs. C-655/19

Art. 2 Abs. 1 a und Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass der Umsatz, bei dem eine Person den Zuschlag für eine Immobilie erhält, die in einem zur Beitreibung eines zuvor gewährten Darlehens eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren beschlagnahmt wurde, und diese Immobilie später verkauft, für sich genommen keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, wenn dieser Umsatz zur bloßen Ausübung des Eigentumsrechts und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Privatvermögens gehört, so dass diese Person in Bezug auf diesen Umsatz nicht als Steuerpflichtiger angesehen werden kann.

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IMRRS 2021, 0624
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fremdgeld gegen Honorar aufgerechnet: Fremdgeld ist Betriebseinnahme in EÜR!

BFH, Urteil vom 29.09.2020 - VIII R 14/17

1. Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf.*)

2. Mit dem Wegfall der Verklammerung und damit der Voraussetzungen eines durchlaufenden Postens ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Ermittlung des Gewinns für den Betrieb einzubeziehen.*)

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IMRRS 2021, 0586
SteuerrechtSteuerrecht
Bloße "Ungewöhnlichkeiten" sind kein Scheingeschäft!

FG München, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 K 1983/17

1. Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen von Scheingeschäften, wenn die Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte nach § 41 Abs. 2 AO vom Finanzamt geltend gemacht wird.*)

2. Bloße „Ungewöhnlichkeiten“ bei Anbahnung der Geschäftsbeziehungen und Ausführung der Leistungen stellen keinen ausreichenden Nachweis für das Vorliegen von Scheingeschäften dar.*)

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IMRRS 2021, 0583
ProzessualesProzessuales
Streitwert für zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2021 - 2 S 379/21

Der Streitwert für eine Klage auf zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen beträgt 21 Prozent des zu stundenden Betrags. Das errechnet sich aus dem Jahreszins von 6 Prozent aus § 238 Abs. 1 AO, multipliziert nach Maßgabe von § 9 ZPO mit dem Dreieinhalbfachen des Jahresbetrags.*)

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IMRRS 2021, 0576
SteuerrechtSteuerrecht
Ortsübliche Marktmiete ist auf Basis des Mietspiegels zu bestimmen!

BFH, Urteil vom 22.02.2021 - IX R 7/20

1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen.*)

2. Kann ein Mietspiegel nicht zu Grunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z. B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 558e BGB oder unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden; jeder dieser Ermittlungswege ist grundsätzlich gleichrangig.*)

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IMRRS 2021, 0419
SteuerrechtSteuerrecht
Indifferente Räume sind als Wohnräume zu bewerten!

BFH, Urteil vom 26.08.2020 - II R 6/19

Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten.*)

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IMRRS 2021, 0407
RechtsanwälteRechtsanwälte
Stellt die Sozietätsversicherung für angestellte Anwälte einen geldwerten Vorteil dar?

BFH, Urteil vom 01.10.2020 - VI R 12/18

1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO genügt.*)

2. Haftet der angestellte "Briefkopfanwalt" im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung, ist seine Einbeziehung in den über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Versicherungsschutz der Sozietät allein dieser aus versicherungsrechtlichen Gründen geschuldet. Der hierauf entfallende Prämienanteil führt daher nicht zu Arbeitslohn.*)

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IMRRS 2021, 0420
SteuerrechtSteuerrecht
Wildtierschaden ist keine außergewöhnliche Belastung!

BFH, Urteil vom 01.10.2020 - VI R 42/18

1. Wildtierschäden als solche sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Schadensereignissen i.S. des § 33 EStG vergleichbar.*)

2. Mit einem Wildtierschaden in Zusammenhang stehende Aufwendungen zur Beseitigung konkreter, von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehender Gesundheitsgefahren erlauben deshalb keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen.*)

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IMRRS 2021, 0369
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts?

BFH, Urteil vom 05.09.2019 - II R 41/16

1. Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist.*)

2. Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20% niedriger ist als der unterste Wert der Spanne des verwendeten Mietspiegels oder wenn sie mehr als 20% höher ist als der oberste Wert der Spanne. Auf den Mittelwert kommt es insoweit nicht an.*)

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IMRRS 2021, 0337
SteuerrechtSteuerrecht
Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.2021 - 11 K 201/19

Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.*)

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IMRRS 2021, 0294
SteuerrechtSteuerrecht
Wann wird Ausschluss der Sicherheitsleistung angeordnet?

FG München, Beschluss vom 05.01.2021 - 12 V 2528/20

1. Nur wenn bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, darf gem. § 69 Abs. 2 S. 6 FGO über die Sicherheitsleistung nicht mehr bei der Aussetzung des Folgebescheids entschieden werden.*)

2. Diese Anordnung, dass die Sicherheitsleistung ausgeschlossen ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs gegen den Grundlagenbescheid offensichtlich ist.*)

3. Wenn der Antragsteller mit dem Begehren, von einer Sicherheitsleistung freigestellt zu werden, unterlegen ist, wirkt sich dies kostenmäßig nicht aus.*)

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IMRRS 2021, 0260
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Stundung ohne nachgewiesene ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2020 - 2 MB 6/20

1. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner darstellen würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

2. Der Antragsteller muss daher glaubhaft machen und anhand eines Fragebogens substanziiert belegen, dass die Entrichtung der Grundsteuer eine erhebliche Härte, das heißt ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, für ihn bedeutet.

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IMRRS 2021, 0154
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsverwalter muss Einkommensteuer abführen

AG Medebach, Beschluss vom 09.04.2020 - 5 L 1/13

Eine Anweisung, die dem Zwangsverwalter vorgibt, festgesetzte Einkommensteuern nicht abzuführen, ist unwirksam.

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IMRRS 2021, 0124
SteuerrechtSteuerrecht
Erst denkmalschutzrechtliches Einverständnis, dann Baubeginn!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2021 - 1 LA 4/19

Die Abstimmung einer Baumaßnahme an einem Baudenkmal gem. § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG ist nur dann erfolgt, wenn vor Durchführung der Baumaßnahme das Einverständnis der Denkmalschutzbehörde mit der Maßnahme als solcher und mit allen denkmalrelevanten Details vorliegt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 09.05.2018 - 4 B 40.17, IBRRS 2018, 2072; Senatsbeschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 48/16). Ist die Baumaßnahme genehmigungspflichtig, setzt das in aller Regel voraus, dass vor Durchführung der Baumaßnahme die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.*)

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