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Sachgebiet: Steuerrecht

1677 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 1586
SteuerrechtSteuerrecht
Öffentliche Zuschüsse als Mieteinahmen

BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 60/02

Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. Dritten Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern.*)

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IMRRS 2004, 1581
SteuerrechtSteuerrecht
Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 37/02

1. Werden zwei - in Eigentumswohnungen aufgeteilte - Mehrfamilienhäuser in zwei Kaufverträgen an zwei verschiedene Erwerber mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert, liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor.*)

2. Gleichheitsrechtlich unbedenklich ist es, die Veräußerung von zwei ungeteilten Mehrfamilienhäusern an zwei Erwerber im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze nur als zwei Objekte zu bewerten, hingegen die Veräußerung von zwei in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhäusern en bloc an zwei Erwerber als Veräußerung der der Zahl der Wohneigentumsrechte entsprechenden Objektzahl zu qualifizieren. Insoweit liegen weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte vor.*)

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IMRRS 2004, 1580
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksvermietung im Ausland

BFH, Urteil vom 06.05.2004 - V R 73/03

Bezieht ein Unternehmer im Inland Leistungen, die er im Ausland für eine Grundstücksvermietung verwendet, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu prüfen, ob die Grundstücksvermietung steuerfrei (vorsteuerabzugschädlich) wäre, wenn sie im Inland ausgeführt würde. Dies bestimmt sich nach den Vorschriften des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und des § 9 UStG. Die Grundstücksvermietung wäre im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Grundstücksvermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen des § 9 UStG für den Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung vorlagen (entgegen Abschn. 205 Abs. 1 UStR).*)

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IMRRS 2004, 1565
SteuerrechtSteuerrecht
Haftung bei sog. Nullregelung

BFH, Urteil vom 17.06.2004 - V R 61/00

Bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschriften des § 18 Abs. 8 UStG 1993, §§ 51 ff. UStDV 1993 ist die Vorschrift des § 52 Abs. 2 UStDV 1993 (Nullregelung) anwendbar, soweit der Leistungsempfänger entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG Steuerschuldner ist und den Vorsteuerabzug geltend machen kann.*)

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IMRRS 2004, 1502
SteuerrechtSteuerrecht
Provisionszahlungen Minderung der Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 16.03.2004 - IX R 46/03

Erhält der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.*)

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IMRRS 2004, 1462
SteuerrechtSteuerrecht
Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 52/02

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604).*)

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IMRRS 2004, 1461
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf

BFH, Urteil vom 01.07.2004 - IV R 10/03

1. Die Nutzung einer vor dem 1. Januar 1987 fremdvermieteten Wohnung zu eigenen Wohnzwecken oder für Wohnzwecke eines Altenteilers während des Zeitraums der Übergangsregelung führt nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG) zu einer Zwangsentnahme dieser bis dahin dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden Wohnung.*)

2. Das Entnahmeprivileg des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG) erfordert eine auf Dauer angelegte private Nutzung durch den Betriebsinhaber oder den Altenteiler. Die kurzzeitige Nutzung einer Wohnung des (gewillkürten) Betriebsvermögens durch den Altenteiler oder den Betriebsinhaber ist nicht geeignet, den betrieblichen Zusammenhang des Wirtschaftsguts zu lösen und endgültig notwendiges Privatvermögen zu begründen.*)

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IMRRS 2004, 1399
SachverständigeSachverständige
Protokollierung der Aussage des Sachverständigen

BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 310/03

Befindet sich im Verhandlungsprotokoll lediglich der Vermerk: "Der Sachverständige erläuterte mündlich seine Gutachten ..." und sind die Erläuterungen des Sachverständigen auch nicht in einem Aktenvermerk oder dem Tatbestand des Urteils festgehalten, so liegt ein Verstoß gegen § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO vor.

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IMRRS 2004, 1328
SteuerrechtSteuerrecht
Schadstoffbelastung eines Grundstückes

BFH, Urteil vom 19.11.2003 - I R 77/03

1. Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002, 486).*)

2. Eine wegen der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).*)

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IMRRS 2004, 1326
SteuerrechtSteuerrecht
Herstellung einer Wohnung nach EigZulG oder bloßer Ausbau?

BFH, Urteil vom 20.11.2003 - III R 14/03

Werden bei einer bereits vorhandenen Wohnung im Obergeschoss Räume angebaut und im Dachgeschoss vorhandene Räume in ihrer Größe und Funktion verändert, dann liegt keine Herstellung einer Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, sondern lediglich der Ausbau oder die Erweiterung einer vorhandenen Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 2 EigZulG vor.

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IMRRS 2004, 1252
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
GmbH: Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage?

BGH, Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 121/02

a) Sacheinlagen können im GmbH-Recht - nicht anders als im Aktienrecht (vgl. § 27 Abs. 2 AktG) - nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist.*)

b) Obligatorische Nutzungsrechte haben jedenfalls dann einen im Sinne der Sacheinlagefähigkeit feststellbaren wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Nutzungsdauer in Form einer festen Laufzeit oder als konkret bestimmte Mindestdauer feststeht (vgl. BGHZ 144, 290). Der Zeitwert eines solchen Nutzungsrechts errechnet sich aus dem für die Dauer des Rechts kapitalisierten Nutzungswert.*)

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IMRRS 2004, 1136
SteuerrechtSteuerrecht
Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 63/02

Veräußert ein Steuerpflichtiger sein Grundstück an seinen Nachbarn, der mit dem Eigentumserwerb zugleich erreichen möchte, dass der Steuerpflichtige seine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte gegen dessen Bauvorhaben nicht (mehr) geltend macht, so ist das Entgelt dem nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbaren Veräußerungsvorgang auch dann zuzuordnen, wenn sich der Steuerpflichtige im Kaufvertrag ausdrücklich zum Verzicht auf seine Nachbarrechte verpflichtet.*)

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IMRRS 2004, 1135
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 57/01

Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.*)

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IMRRS 2004, 1134
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

BFH, Urteil vom 15.04.2004 - IV R 54/02

1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein einziges schadstoffbelastetes Grundstück (wirtschaftliche Einheit), das er nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen veräußert, so ist die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb nicht überschritten, wenn nicht feststellbar ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.*)

2. Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit in der Regel, wenn der Steuerpflichtige (auch) mehrere unbebaute Grundstücke durch einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert.*)

3. Aus vor dem Verkauf vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen kann sich in einem solchen Fall Nachhaltigkeit nur ergeben, wenn die Maßnahmen mit dem Ziel einer Erhöhung des Kaufpreises vorgenommen wurden.*)

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IMRRS 2004, 1133
SteuerrechtSteuerrecht
Investitionszulage für Wohnungen

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 12/03

Eine Wohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken und ist daher investitionszulagenbegünstigt.*)

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IMRRS 2004, 1132
SteuerrechtSteuerrecht
Sachliche Unbilligkeit der Erhebung von Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 07.07.2004 - II R 3/02

1. Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbar.*)

2. Die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22. September 1990 erfolgt ist.*)

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IMRRS 2004, 1131
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.2004 - 12 K 376/00

1. Ist in einem notariellen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung für den Zeitpunkt des Besitzübergangs bzw. des Übergangs von Gefahr, Nutzen und Lasten kein genauer Termin vereinbart worden, ist von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Zeitpunkt der Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Eigentumswohnung auszugehen.

2. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Anschaffung vollzogen mit der Folge, dass auch in diesem Jahr erst der achtjährige Begünstigungszeitraum gemäß § 10e Abs. 1 EStG zu laufen beginnt.

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IMRRS 2004, 1052
SteuerrechtSteuerrecht
Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

BFH, Urteil vom 25.05.2004 - VIII R 6/01

1. Zu den Anforderungen an die Herstellung eines bautechnischen Neubaus i.S. von § 7 Abs. 5 EStG.*)

2. Die degressive Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 5 EStG) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für einen Teil der Sanierungsaufwendungen erhöhte Absetzungen zum Erhalt des schützenswerten äußeren Erscheinungsbilds der Gebäudegruppe nach § 7i Abs. 1 Satz 4 EStG (sog. Ensembleschutz) in Anspruch genommen werden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl II 2003, 916).*)

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IMRRS 2004, 1051
SteuerrechtSteuerrecht
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist

BFH, Beschluss vom 15.07.2004 - IX B 116/03

Die Rechtsfrage, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) mit dem Grundgesetz insoweit vereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) noch nicht abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil sie durch die BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) und IX B 203/02 (BFH/NV 2004, 650) geklärt ist.*)

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IMRRS 2004, 0936
SteuerrechtSteuerrecht
Wann entsteht die Umsatzsteuer für Bauleistungen?

FG Sachsen, Urteil vom 22.10.2003 - 1 K 1964/00

1. Die Umsatzsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht bei Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG).

2. Die Umsatzsteuer für Bauleistungen durch Werklieferung entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem der Bauunternehmer ein Wohngebäude fertig gestellt hat, was regelmäßig anzunehmen ist, wenn der Bauherr (oder seine Mieter) eingezogen sind, selbst wenn der Bauunternehmer die Schlußrechnung noch nicht erteilt hat und der Bauherr die zivilrechtliche Abnahme verweigert.

3. Die Abnahme gehört nicht zu den geschuldeten Leistungen; sie ist lediglich ein Indiz für die Ausführung der Leistung.

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IMRRS 2004, 0931
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

BFH, Urteil vom 16.06.2004 - X R 22/00

Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237).*)

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IMRRS 2004, 0920
SteuerrechtSteuerrecht
Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 55/01

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.*)

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IMRRS 2004, 0919
SteuerrechtSteuerrecht
Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet: Einheitswertfeststellung

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 63/00

Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet auch in den Fällen, in denen Mietwohngrundstücke i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV (entspricht § 75 Abs. 2 BewG) neben steuerbefreiten Wohnungen (§ 43 GrStG) nicht Wohnzwecken dienende Räume aufweisen.*)

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IMRRS 2004, 0909
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenbaubeitragspflicht beim Bau einer Zufahrt

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2004 - 15 B 747/04

Bei einer tatsächlich hergestellten und zum Erreichen des Grundstücks notwendigen Zufahrt von der ausgebauten Straße zu einem bebauten Hinterliegergrundstück besteht regelmäßig eine die Straßenbaubeitragspflicht auslösende gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dieser Annahme entgegenstehen.*)

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IMRRS 2004, 0880
SteuerrechtSteuerrecht
Abwasserbaubeiträge als nachträgliche Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 11.12.2003 - IV R 40/02

Wird ein zusammenhängendes Grundstück an die Kanalisation angeschlossen und werden dadurch bisher als Weideland genutzte Flächen bebaubar, handelt es sich bei den darauf entfallenden Abwasserbaubeiträgen auch dann um nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn ein im Übrigen aufstehendes Wohngebäude bereits über eine Sickergrube verfügte.*)

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IMRRS 2004, 0870
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für die Neueindeckung eines Daches

BFH, Urteil vom 13.05.2004 - IV R 1/02

Aufwendungen eines Pächters für die Erneuerung der Dacheindeckung eines im Eigentum des Verpächters stehenden und dem Pachtbetrieb dienenden Wirtschaftsgebäudes sind als Betriebsausgaben des landwirtschaftlichen Pachtbetriebes abziehbar, wenn sie in Erwartung des späteren Eigentumsübergangs erbracht worden sind.*)

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IMRRS 2004, 0869
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 49/02

1. Eine als Vermieterin auftretende Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rechtsprechung).*)

2. Erzielen Miteigentümer eines Wohnhauses aus der gemeinsamen Vermietung einer Wohnung gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind diese unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Miteigentümer die übrigen Räumlichkeiten des Hauses jeweils selbst nutzen, den Miteigentümern grundsätzlich entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzurechnen und einheitlich und gesondert festzustellen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 26. Januar 1999 IX R 17/95, BFHE 188, 53, BStBl II 1999, 360).*)

3. Wird eine Wohnung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses an einen Miteigentümer vermietet und nutzt dieser das gemeinschaftliche Wohnhaus insgesamt über seinen Miteigentumsanteil hinaus, so erzielt der andere Miteigentümer anteilig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.*)

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IMRRS 2004, 0817
SteuerrechtSteuerrecht
Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 29/03

1. Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.*)

2. Die Anweisung in Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG.*)

3. Die Gewährung der Eigenheimzulage im Wege einer Billigkeitsregelung in gesetzlich nicht vorgesehenen Fällen ist der Verwaltung durch § 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verwehrt.*)

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IMRRS 2004, 0798
SteuerrechtSteuerrecht
Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

BFH, Beschluss vom 28.04.2004 - VIII B 79/03

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die von der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 14. November 2000 IV A 6 -S 2174- 5/00, BStBl I 2000, 1514) vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung zulässig sei, der Rechtslage entspricht.*)

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IMRRS 2004, 0797
SteuerrechtSteuerrecht
Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

BFH, Urteil vom 25.03.2004 - IV R 35/02

Ein Unternehmen, dessen Zweck das Recycling von Bauschutt ist, kann eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, sofern die zeitnahe Verarbeitung behördlich überprüft wird.*)

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IMRRS 2004, 0773
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - XI R 7/02

Zum notwendigen Betriebsvermögen eines durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze entstandenen gewerblichen Grundstückshandels gehören nicht nur die Objekte, deren Veräußerung zur Annahme des gewerblichen Grundstückshandels geführt hat, sondern auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit ihnen veräußerte Objekte, die jedoch von vornherein eindeutig zur Veräußerung bestimmt waren.*)

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IMRRS 2004, 0758
SteuerrechtSteuerrecht
Freiberufler-GmbH sind gewerbesteuerpflichtig

BFH, Beschluss vom 03.12.2003 - IV B 192/03

1. An der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG bestehen keine ernstlichen Zweifel.*)

2. Dies gilt auch für die Gewerbesteuerpflicht einer Mitunternehmerschaft, an der neben freiberuflich tätigen Mitunternehmern eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, deren Gesellschafter und (hier) Geschäftsführer wiederum sämtlich freiberuflich tätig sind.

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IMRRS 2004, 0745
SteuerrechtSteuerrecht
Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 45/01

Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend Satz 2 der Vorschrift i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen.*)

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IMRRS 2004, 0728
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel: Doppelhaushälften = ein Objekt

BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 56/99

Zwei Doppelhaushälften auf ungeteiltem Grundstück bilden ein Objekt im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel.*)

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IMRRS 2004, 0725
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

FG Nürnberg, Urteil vom 04.11.2003 - I 290/2000

Zu der Frage, ob bei Großprojekten in der Baubranche für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder nachts nicht nur an Mitarbeiter steuerfreie Zuschläge gezahlt werden können, sondern auch an Gesellschafter-Geschäftsführer.

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IMRRS 2004, 0724
SteuerrechtSteuerrecht
Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG

BFH, Beschluss vom 01.04.2004 - V B 112/03

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei Übertragung verpachteter/vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt.*)

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IMRRS 2004, 0720
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

BFH, Urteil vom 18.03.2004 - III R 25/02

Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein von ihm erworbenes unaufgeteiltes Mehrfamilienhaus an "seine GmbH", die er zur Aufteilung bevollmächtigt und die die entstandenen vier Eigentumswohnungen noch im selben Jahr an verschiedene Erwerber veräußert, so können die Aktivitäten der GmbH nur dem Anteilseigner zugerechnet werden, wenn die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs vorliegen.*)

Für einen Gestaltungsmissbrauch kann insbesondere neben weiteren Umständen sprechen, dass die Mittel für den an den Anteilseigner zu entrichtenden Kaufpreis zu einem erheblichen Teil erst aus den Weiterverkaufserlösen zu erbringen sind.*)

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IMRRS 2004, 0666
SteuerrechtSteuerrecht
Geschäftsführung durch Gesellschafter: Gewerbliche Tätigkeit?

BFH, Beschluss vom 23.09.2003 - IX R 81/00

1. Führt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Geschäfte nach der Art eines leitenden Angestellten, so wird er auf Rechnung und Gefahr der Personengesellschaft tätig. Diese trägt damit das unmittelbare Erfolgsrisiko der Tätigkeit, auch wenn der Gesellschafter über seinen Gewinnanteil am Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft teilnehmen sollte.

2. Eine solche Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht gewerblicher Natur; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte mehrerer (Fonds-)Gesellschaften führt.

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IMRRS 2004, 0657
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Wohneinheiten zählen!

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - XI R 83/00

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags eines Steuerpflichtigen ist das FA an die gesonderte und einheitliche Feststellung der dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Einkünfte weder dem Grunde noch der Höhe nach gebunden.*)

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IMRRS 2004, 0656
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist ein Hopperbagger von der Mineralölsteuer befreit?

BFH, Urteil vom 03.02.2004 - VII R 4/03

Ein sog. Hopperbagger ist ein schwimmendes Arbeitsgerät i.S. des § 4 Abs. 1 Nr. 4 MinöStG 1993 i.V.m. § 17 Abs. 5 Nr. 2 MinöStV. Die von ihm während der Durchführung der Bagger- und Spülarbeiten auf Binnengewässern und während der sog. Brachzeiten verwendeten Schiffsbetriebsstoffe sind nicht von der Mineralölsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung besteht indes für Fahrten, mit denen Beförderungsleistungen erbracht werden sowie für Leerfahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Beförderungsleistungen stehen.*)

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IMRRS 2004, 0655
SteuerrechtSteuerrecht
Beihilfe zur Steuerhinterziehung

BFH, Urteil vom 21.01.2004 - XI R 3/03

1. Der Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist erfüllt, wenn der Gehilfe dem Haupttäter, der sog. Schwarzgeschäfte tätigt, die Tat dadurch erleichtert, dass dieser annehmen kann, auch in der Buchführung des Gehilfen nicht in Erscheinung zu treten.*)

2. Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist die Inanspruchnahme des Gehilfen als Haftungsschuldner auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen; die Vorprägung der Ermessensentscheidung durch die Teilnahme an der Steuerhinterziehung ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.*)

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IMRRS 2004, 0648
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist die Herstellung einer neuen Wohnung anzunehmen?

BFH, Beschluss vom 03.03.2004 - III B 45/03

1. Auch Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können zur Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 EigZulG führen. Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben.

2. Liegen bei Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude die Voraussetzungen einer bautechnischen Neuherstellung nicht vor, so kommt eine erhöhte Eigenheimzulage auch dann in Betracht, wenn eine weitere Wohnung hergestellt wird und die verwendeten Altbauteile gegenüber den neu eingefügten Teilen wertmäßig untergeordnet erscheinen.

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IMRRS 2004, 0614
SteuerrechtSteuerrecht
Doppelförderung für Baudenkmäler?

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 19/02

1. § 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG schließt eine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus. Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher Fördermöglichkeiten für dieselbe Baumaßnahme.*)

2. Der Grundlagenbescheid i.S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale haben die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ihnen ist auch die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist, vorbehalten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).*)

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IMRRS 2004, 0595
SteuerrechtSteuerrecht
Nutzungsrecht mindert den Wert i. S. d. Bewertungsgesetzes nicht!

BFH, Urteil vom 08.10.2003 - II R 27/02

1. Hat ein unentgeltliches Nutzungsrecht, welches im Rahmen der Feststellung der Ertrags- und Mindestwerte nach den Absätzen 2 bis 6 des § 146 BewG unberücksichtigt bliebe, den vom Steuerpflichtigen nach § 146 Abs. 7 BewG nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert (wertmindernd) beeinflusst, kann der nachgewiesene Wert nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen.*)

2. Bei einer Mehrheit von Erben, denen ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zuzurechnen ist, ist der Grundstückswert gegenüber allen Miterben nach § 138 Abs. 5 Satz 3 BewG i.V.m. § 179 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 gesondert und einheitlich festzustellen.*)

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IMRRS 2004, 0582
SteuerrechtSteuerrecht
AfaA wegen Mängeln eines Gebäudes?

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - IX R 30/02

Wird im Verfahren nach dem WEG die Nutzung von erworbenen Gebäudeteilen als Wohnung untersagt, rechtfertigt dies keine AfaA, wenn sich darin ein dem Kaufobjekt von vornherein anhaftender Mangel zeigt und die Parteien des Kaufvertrages die Gewährleistung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Sache ausgeschlossen haben.*)

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IMRRS 2004, 0555
ImmobilienImmobilien
Erschließungskosten und Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 31/02

Hat der Veräußerer eines noch nicht erschlossenen Grundstücks einen wirksamen Vertrag über die Ablöse künftig entstehender Erschließungskosten mit der Gebietskörperschaft nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB geschlossen und übernimmt der Erwerber die vom Veräußerer noch nicht erfüllte Verpflichtung aus dem Ablösevertrag, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig das unerschlossene Grundstück. Die Übernahme der Verbindlichkeit stellt keine Gegenleistung dar.*)

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IMRRS 2004, 0554
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsanwalts AG vor BFH vertretungsberechtigt?

BFH, Urteil vom 11.03.2004 - VII R 15/03

1. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG kommen als vor dem BFH vertretungsberechtigte Personen in Betracht.*)

2. Für die ordnungsgemäße Begründung der Revision reicht es jedenfalls aus, wenn die Revisionsbegründung auf die in Kopie beigefügte Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und auf den mit Gründen versehenen, die Revision wegen Divergenz zulassenden Beschluss des BFH Bezug nimmt, die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrerseits ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und der BFH in seinem Zulassungsbeschluss das Vorliegen der gerügten Divergenz bejaht hat.*)

3. Der nach § 268 AO 1977 gestellte Aufteilungsantrag ist identisch mit dem in § 277 AO 1977 genannten Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung. § 277 AO 1977 entfaltet seine Schutzwirkung für jeden der Gesamtschuldner, solange über einen Aufteilungsantrag noch nicht unanfechtbar entschieden ist. Verwertungsmaßnahmen (wie z.B. die Einziehung einer Forderung) sind daher erst nach Bestandskraft des Aufteilungsbescheids zulässig, unabhängig davon, ob der betreffende Gesamtschuldner diesen Schutz auch verdient.*)

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IMRRS 2004, 0475
SteuerrechtSteuerrecht
Nicht genehmigtes Haus hat Bestandsschutz: Eigenheimzulage?

BFH, Urteil vom 22.01.2004 - III R 52/01

1. Eine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Einfamilienhauses kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Anspruchsberechtigte nicht durch Vorlage einer Baugenehmigung nachweisen kann, dass der Rechtsvorgänger das Gebäude in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Baurecht errichtet hat. Entscheidend ist, ob das Gebäude in seinem Bestand geschützt ist und vom Anspruchsberechtigten auf Dauer uneingeschränkt zum Wohnen genutzt werden darf (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875).*)

2. Die Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Einfamilienhauses ist zu gewähren, wenn der Rechtsvorgänger das Gebäude in Übereinstimmung mit dem formellen oder materiellen Baurecht errichtet und zum dauernden Wohnen genutzt hat oder wenn das Gebäude in dem Jahr, ab dem der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage begehrt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (in der Regel das Jahr der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken), mit dem geltenden formellen oder materiellen Baurecht übereinstimmt.*)

3. Die Feststellungslast für diese Voraussetzungen trägt grundsätzlich der Anspruchsberechtigte. Ist das Einfamilienhaus vor Jahrzehnten errichtet worden und haben die Behörden das Gebäude und dessen Nutzung zum dauernden Wohnen offensichtlich nie beanstandet, ist jedoch widerlegbar zu vermuten, dass es seinerzeit in Übereinstimmung mit den damals geltenden Vorschriften errichtet und genutzt worden ist.*)

4. Wirtschaftliches Eigentum an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden kann nicht nur durch Errichtung auf eigene Kosten und Gefahr, sondern auch durch schuldrechtliche Vereinbarung vom bisherigen wirtschaftlichen Eigentümer erworben werden, wenn der Erwerber das uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem Gebäude erlangt, das Nutzungsrecht übertragen kann oder bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses einen Ersatzanspruch in Höhe des Verkehrswertes des Gebäudes gegen den Eigentümer des Grund und Bodens hat.*)

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IMRRS 2004, 0469
SteuerrechtSteuerrecht
Klagebefugnis bei Umsatzsteuerbescheid gegen eine GbR

FG Bremen, Urteil vom 10.03.2004 - 2 K 477/02(5)

1. Richtet sich ein Umsatzsteuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Steuerschuldnerin, so kann grundsätzlich auch nur diese - und nicht ein Gesellschafter - klagebefugt sein. Diesem Grundsatz entsprechend muss die Klage im Namen der Gesellschaft nach § 709 Abs. 1, § 714 BGB durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden.

2. Eine Klagebefugnis gegen die an die GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheide aus eigenem Recht kann einem Gesellschafter allenfalls zustehen, wenn er Gesamtrechtsnachfolger der GbR gemäß § 45 Abgabenordnung wäre und deshalb die Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegen die GbR auf ihn übergegangen wären.

3. Voraussetzung einer Streitgenossenschaft bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft - wie hier einer GbR als Gesamthandgemeinschaft - ist, dass nicht die Rechtsgemeinschaft selbst, sondern deren Mitglieder als solche an dem Rechtsstreit beteiligt sind; jedes Mitglied der Rechtsgemeinschaft muss also berechtigt sein, Klage zu erheben.

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IMRRS 2004, 0436
SteuerrechtSteuerrecht
Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen: Versteuerung der Entschädigung

BFH, Urteil vom 02.03.2004 - IX R 43/03

Erhält ein Eigentümer für die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück ein Entgelt, so muss er dieses nach § 21 Abs. 1 EStG versteuern.*)

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