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Sachgebiet: Steuerrecht

1676 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IMRRS 2003, 1011
SteuerrechtSteuerrecht
Familienrecht - Gemeinsame ESt-Veranlagung bei Ehegatteninnengesellschaft

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - XII ZR 161/01

Zum Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur gemeinsamen ESt-Veranlagung bei Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft (im Anschluß an BGHZ 142, 137).*)

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IMRRS 2003, 0998
SteuerrechtSteuerrecht
Tiefgarage als Bestandteil eines denkmalgeschützten Gebäudes

BFH, Urteil vom 14.01.2003 - IX R 72/00

Hat die Denkmalbehörde die Herstellungskosten einer Tiefgarage in die nach § 7i Abs. 2 EStG erteilte Bescheinigung aufgenommen, ist diese denkmalrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, wenn zwischen den Baulichkeiten ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht, der auch in der baulichen Verbindung zum Ausdruck kommt, und die Tiefgarage deshalb kein selbständiges Gebäude, sondern Teil des Denkmals ist (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92, BFHE 181, 312, BStBl II 1997, 176).*)

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IMRRS 2003, 0997
SteuerrechtSteuerrecht
Arbeitszimmer im Hobbyraum als "häusliches" Arbeitszimmer?

BFH, Urteil vom 26.02.2003 - VI R 130/01

Ein Arbeitszimmer in einem zur Wohnung des Steuerpflichtigen gehörenden Hobbyraum ist auch dann ein "häusliches" Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG, wenn sich der betreffende Raum im Keller eines Mehrfamilienhauses befindet.*)

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IMRRS 2003, 0996
SteuerrechtSteuerrecht
Umschließung als Bauwerksschutz dem Grundvermögen zuzuordnen?

BFH, Urteil vom 28.05.2003 - II R 41/01

Bedarf ein Bauwerk der äußeren Umschließung, weil die in ihm stattfindenden betrieblichen Abläufe und/oder die darin eingebundenen Menschen vor Wind und Wetter geschützt werden müssen, sind die Konstruktionselemente, mit deren Hilfe die Standfestigkeit der Umschließung erreicht wird, auch dann dem Grundvermögen zuzuordnen, wenn sie gleichzeitig eine betriebliche Funktion erfüllen, zu diesen Zweck verstärkt sind und ohne die Stützfunktion für das Bauwerk als Betriebsvorrichtung anzusehen wären.*)

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IMRRS 2003, 0995
SteuerrechtSteuerrecht
Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken

BFH, Urteil vom 14.05.2003 - II R 14/01

1. Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich nach der Zumutbarkeit der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung zum Feststellungszeitpunkt.*)

2. Die Unzumutbarkeit einer bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie auf behebbaren Baumängeln und Bauschäden sowie sog. aufgestautem Reparaturbedarf beruht.*)

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IMRRS 2003, 0994
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist ein Grundstück "angeschafft" iSv § 10e Abs. 1 EStG?

BFH, Urteil vom 04.06.2003 - X R 49/01

Ein Grundstück ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums i.S. von § 10e Abs. 1 EStG angeschafft. Das ist der Zeitpunkt, zu dem nach der Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen.*)

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IMRRS 2003, 0993
SteuerrechtSteuerrecht
Aktivierte Bauzeitzinsen keine Dauerschuldentgelte

BFH, Urteil vom 30.04.2003 - I R 19/02

Die gemäß R 33 Abs. 7 EStR 1993 in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern als Anlagevermögen einbezogenen und aktivierten Bauzeitzinsen sind dem Gewinn weder in dem Erhebungszeitraum der Aktivierung noch in jenen Erhebungszeiträumen als Dauerschuldentgelte hinzuzurechnen, in denen gewinnmindernde AfA oder Teilwertabschreibungen von den Herstellungskosten vorgenommen werden (Fortführung des Senatsurteils vom 10. März 1993 I R 59/92, BFH/NV 1993, 561).*)

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IMRRS 2003, 0992
SteuerrechtSteuerrecht
Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

BFH, Urteil vom 03.04.2003 - V R 63/01

Die für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung kann bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein.*)

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IMRRS 2003, 0989
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage auch für Miteigentümer?

BFH, Urteil vom 05.06.2003 - III R 47/01

1. Dem Miteigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steht die Eigenheimzulage nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu, auch wenn der andere Miteigentümer mangels Eigennutzung keinen Anspruch auf Eigenheimzulage hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652).*)

2. Die Zusatzförderungen nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG stehen als Teil des einheitlichen Fördergrundbetrags einem Miteigentümer ebenfalls nur anteilig zu.*)

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IMRRS 2003, 0864
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuernachlass wegen strukturell bedingter Ertragsminderung?

BVerwG, Urteil vom 04.04.2001 - 11 C 12.00

Sind Wohnungen wegen des strukturell bedingten Überangebots in einer Gemeinde nicht vermietbar, rechtfertigen darauf beruhende Ertragsminderungen keinen Grundsteuererlass nach § 33 GrStG.*)

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IMRRS 2003, 0854
SteuerrechtSteuerrecht
Aufhebung eines Feststellungsbescheides

BFH, Urteil vom 05.12.2002 - IV R 58/01

1. Den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels erfüllt ein Steuerpflichtiger nach der Rechtsprechung des BFH, wenn er innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel fünf Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert.

2. Der zeitlichen Grenze von fünf Jahren kommt dabei keine starre Bedeutung zu. Geringfügige Überschreitungen beeinträchtigen noch nicht ohne weiteres den engen zeitlichen Zusammenhang. Die sich mit zunehmender Zeitdauer verringernde Indizwirkung muss dann jedoch ggf. durch andere Anhaltspunkte ergänzt werden.

3. Derartige Umstände können insbesondere in einer höheren Zahl der veräußerten Objekte oder in einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich gesehen werden.

4. Denn die Änderung eines Bescheids gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre. Dies setzt allerdings voraus, dass der Steuerpflichtige seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat.

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IMRRS 2003, 0852
SteuerrechtSteuerrecht
Abgrenzung: Anschaffungskosten / sofort abziehbare Werbungskosten

BFH, Urteil vom 20.08.2002 - IX R 68/00

1. Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 HGB.

2. Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

3. Sind die Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung der Wohnungen durch den Eigentümer durchgeführt worden, so stellt sich lediglich die Frage, ob die Aufwendungen Anschaffungskosten oder sofort abziehbare Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind. Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus.

4. Werden Räume eines Wohnhauses vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb zu Büroräumen umgestaltet, dann können derartige Baumaßnahmen zu Anschaffungskosten unter dem Gesichtspunkt des Betriebsbereit-Machens (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB) führen. Voraussetzung ist in diesem Fall nicht eine Standarderhöhung der Räume. Betriebsbereit unter dem Gesichtspunkt ihrer geänderten Zweckbestimmung werden die Räume vielmehr durch Baumaßnahmen gemacht, die die typischen Voraussetzungen für die Nutzung als Büro schaffen, z.B. im Bereich der Elektroinstallation. Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen, die das Vorhandene in seiner Funktion nicht ändern, machen einen Raum oder ein Gebäude auch in diesem Fall nicht betriebsbereit, es sei denn, die Reparaturen stellen die Funktionsfähigkeit des Gebäudes wieder her.

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IMRRS 2003, 0849
SteuerrechtSteuerrecht
Vorruhestandsleistungen im Baugewerbe

BFH, Urteil vom 19.03.2003 - II R 78/00

Hat die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes dem Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Vorruhestand im Baugewerbe mitgeteilt, dass der Anspruch auf Erstattung der einem bestimmten Arbeitnehmer zu erbringenden Vorruhestandsleistungen dem Grunde nach besteht, ist der Erstattungsanspruch gemäß § 95 Abs. 1 BewG i.d.F. vor In-Kraft-Treten des StÄndG 1992 bei der Vermögensaufstellung auf den nachfolgenden Stichtag zu erfassen.*)

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IMRRS 2003, 0839
SteuerrechtSteuerrecht
Rückgängigmachung eines Immobilienkaufs und Zweitveräußerung

BFH, Urteil vom 19.03.2003 - II R 12/01

Bei einer im Zusammenhang mit der "Rückgängigmachung" eines Erwerbsvorgangs erfolgenden Weiterveräußerung des Grundstücks ist die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG auf den ursprünglichen Erwerbsvorgang ausgeschlossen, wenn dem Ersterwerber die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem ursprünglichen Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben war, der Ersterwerber diese Rechtsposition im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung auch tatsächlich ausgeübt und hierbei im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse gehandelt hat. Das Handeln des Ersterwerbers "im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse" ist für sich allein kein Tatbestandsmerkmal, das die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG ausschließt.*)

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IMRRS 2003, 0812
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage auch bei Bauten auf fremdem Grundstück

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2003 - 2 K 303/01

1. Auch dem wirtschaftlichen Eigentümer eines Gebäudes nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist die Eigenheimzulage zu gewähren, wenn er die tatsächliche Herrschaft in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann.

2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein lebenslanges Nutzungsrecht an dem von ihm gebauten und bewohnten Gebäude hat und dieses nach seinem Tod nicht dem Grundstückseigentümer kraft seiner Eigentümerstellung zufällt.

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IMRRS 2003, 0811
SteuerrechtSteuerrecht
Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.05.2003 - 1 K 117/02

Nach Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit.*)

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IMRRS 2003, 0789
SteuerrechtSteuerrecht
Darlehenszinsen als Werbunkskosten

BFH, Urteil vom 25.03.2003 - IX R 22/01

1. Finanziert der Steuerpflichtige die Herstellung von Eigentumswohnungen, von denen eine dem Erzielen von Einkünften und die andere der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen (tatsächlich) zur Herstellung der der Einkünfteerzielung dienenden Eigentumswohnung verwendet.*)

2. Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige der vermieteten Eigentumswohnung die auf sie entfallenden Herstellungskosten (Sonderausstattung und Gemeinkosten) zuordnet und mit Darlehensmitteln gesondert bezahlt. Stellt der Unternehmer die Kosten des Gesamtgebäudes nur einheitlich in Rechnung, kann der Steuerpflichtige die für die Zuordnung erforderliche Aufteilung (im Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen) selbst vornehmen und die sich danach ergebenden Herstellungskosten der vermieteten Eigentumswohnung gesondert mit Darlehensmitteln bezahlen (gegen Schreiben des BMF vom 10. Dezember 1999 IV C 3 -S 2211- 34/99, BStBl I 1999, 1130).*)

3. Wird das der vermieteten Eigentumswohnung zugeordnete Darlehen einem (Eigen- und Fremdmittel umfassenden) Konto gutgeschrieben, von dem der Steuerpflichtige alle Gebäudeerrichtungskosten bezahlt, sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.*)

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IMRRS 2003, 0784
SteuerrechtSteuerrecht
Nur aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung

BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12.99

Eine Kommune ist befugt, sog. Erwerbszweitwohnungen der Zweitwohnungssteuer zu unterwerfen.*)

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IMRRS 2003, 0749
SteuerrechtSteuerrecht
Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 06.05.2003 - IX R 51/00

Aufwendungen für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen wegen (Nutzungs-)Änderung des Gebäudes (§ 39 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 LBO BW a.F. = § 37 Abs. 2 LBO BW n.F.) zählen zu den Herstellungskosten, wenn die zur Änderung führende Baumaßnahme als Herstellung i.S. von § 255 Abs. 2 HGB anzusehen ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702).*)

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IMRRS 2003, 0745
SteuerrechtSteuerrecht
Werbungskosten bei Schönheitsreperatur durch Vermieter

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - IX R 6/99

Übernimmt der Vermieter die Aufwendungen für Schönheitsreperaturen einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses selbst, weil er diese Wohnung alsbald selbst nutzen möchte, so kann er die Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Nr. 2 EStG geltend machen.

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IMRRS 2003, 0686
SteuerrechtSteuerrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitslohn: Schwarzgeldvereinbarung

BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig.*)

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IMRRS 2003, 0665
SteuerrechtSteuerrecht
Erlaß der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit

BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23.97

Der Anspruch auf Erlaß der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit eines unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitzes (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG) setzt voraus, daß die Unrentabilität auf der Kulturguteigenschaft (kausal) beruht.*)

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IMRRS 2003, 0652
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt keine Grunderwerbssteuerpflicht vor?

BFH, Urteil vom 22.01.2003 - II R 32/01

Tritt ein Dritter durch eine Vertragsübernahme als neuer Käufer in einen noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag ein, verwirklicht sich ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Nr. 7 GrEStG. Dieser schließt bezüglich des nämlichen Grundstücks einen Rechtsträgerwechsel vom Verkäufer auf den neuen Käufer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil des BFH vom 26. September 1990 II R 107/87, BFH/NV 1991, 482).*)

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IMRRS 2003, 0649
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt keine Grunderwerbssteuerpflicht vor?

BFH, Urteil vom 18.12.2002 - II R 12/00

1. Unter "Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" bei Abtretung eines Kaufangebots durch den Benennungsberechtigten ist die Möglichkeit zu verstehen, bei der Weitergabe des Grundstücks unter Ausnutzung der Rechtsstellung als Benennungsberechtigter wirtschaftliche Vorteile aus dem Handel mit einem Grundstück zu ziehen. Liegt der Vorteil in der Ausübung der sonst dem Veräußerer gegebenen Möglichkeit, den jeweiligen benannten Angebotsempfänger und Annehmenden zum Abschluss weiterer Verträge zu bestimmen, setzt die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 GrEStG voraus, dass der Benennungsberechtigte --verdeckt-- an den neuen Verträgen "verdient" und dadurch zu seinem Vorteil an der Verwertung des Grundstücks teilhat.*)

2. Sofern sich das Interesse des Benennungsberechtigten oder der mit ihm verbundenen Bank darauf beschränkt, Forderungen auf Rückzahlung der Kreditbeträge aus bestehenden Darlehensverträgen mit dem Grundstückseigentümer zu realisieren, liegt kein die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 GrEStG begründendes Interesse vor.*)

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IMRRS 2003, 0648
SteuerrechtSteuerrecht
Zinsberechnung: Freiwillige Zahlung unbeachtlich nach Soll-Prinzip

BFH, Urteil vom 06.11.2002 - V R 75/01

1. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO 1977 in der ab 1997 geltenden Fassung setzt voraus, dass sich zwischen der festgesetzten Steuer und einer vorangegangenen Festsetzung ein Unterschiedsbetrag ergibt. Freiwillige Zahlungen des Steuerpflichtigen auf die Steuerschuld vor deren Festsetzung sind für die Zinsberechnung nach dem Soll-Prinzip grundsätzlich unbeachtlich.*)

2. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Umsatz rechtsirrtümlich erst in dem auf die Entstehung der Steuerschuld folgenden Jahr - also vor Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 - erklärt und versteuert.*)

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IMRRS 2003, 0581
SteuerrechtSteuerrecht
Schuldzinsen für Erbschaftssteuer als Werbungskosten?

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2002 - 14 K 369/01

Schuldzinsen für die Finanzierung der Erbschaftsteuer können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

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IMRRS 2003, 0578
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums

BFH, Urteil vom 29.01.2003 - III R 53/00

Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt nach § 3 EigZulG auch bei Anschaffung einer mit Mängeln behafteten Wohnung im Jahr des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst in dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind.*)

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IMRRS 2003, 0571
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

BFH, Urteil vom 11.03.2003 - IX R 55/01

Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 AO 1977 liegt nicht vor, wenn ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort belegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen vermietet.

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IMRRS 2003, 0570
SteuerrechtSteuerrecht
Verpachtung v. unbebautem Grundbesitz: Einkünfteerzielungsabsicht?

BFH, Beschluss vom 25.03.2003 - IX B 2/03

Die der Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771), gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz.*)

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IMRRS 2003, 0444
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsversteigerung: Meistgebot ist Nettobetrag

BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 93/02

Das Meistgebot in der Zwangsversteigerung von Grundstücken (nebst Zubehör) ist ein Nettobetrag.*)

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IMRRS 2003, 0396
SteuerrechtSteuerrecht
Steueranspruchsverjährung bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

BFH, Beschluss vom 25.11.2002 - GrS 2/01

Die Festsetzungsfrist ist nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht.*)

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IMRRS 2003, 0368
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank

BGH, Urteil vom 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02

Zu gemeinsamen Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank.*)

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IMRRS 2003, 0347
SteuerrechtSteuerrecht
Notargebühren als Werbungskosten

BFH, Urteil vom 01.10.2002 - IX R 72/99

Notargebühren zur Besicherung eines Darlehens sind Schuldzinsen i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 9a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.*)

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IMRRS 2003, 0333
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Entfallen der Haftung für falsche Belehrung

BGH, Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 384/99

Belehrt der steuerliche Berater über die Anforderungen, die an Barquittungen zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, daß die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann die Haftung des steuerlichen Beraters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlaß der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.*)

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IMRRS 2003, 0307
SteuerrechtSteuerrecht
Anschaffungskosten auch bei vorübergehender Weitervermietung

BFH, Urteil vom 22.01.2003 - X R 9/99

1. Plant der Erwerber eines vermieteten Gebäudes bereits im Zeitpunkt der Anschaffung die Eigennutzung und nicht die weitere Vermietung, machen die von vornherein geplanten und nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführten Baumaßnahmen das Gebäude betriebsbereit, wenn dadurch ein höherer Standard erreicht wird. Die betreffenden Aufwendungen sind daher Anschaffungskosten.*)

2. Bei der Frage, ob Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes und damit zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S. von § 255 HGB führen, kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Erwerbers, sondern allein auf die objektiven Auswirkungen der Maßnahmen auf den Nutzungswert des Gebäudes an. Auch Aufwendungen für die Beseitigung versteckter Mängel können den Nutzungswert eines Gebäudes steigern.*)

3. Der Gebrauchswert eines Wohngebäudes wird auch durch Erweiterungen i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB bestimmt. Liegen insofern Herstellungskosten in einem der den Wohnstandard eines Gebäudes bestimmenden Bereiche vor, führen wesentliche Verbesserungen in wenigstens zwei weiteren Bereichen der Kernausstattung einer Wohnung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.*)

4. Aufwendungen, die mit Erweiterungen i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB bzw. mit zu einer Hebung des Wohnstandards führenden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bautechnisch zusammenhängen, führen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.*)

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IMRRS 2003, 0283
SteuerrechtSteuerrecht
Tragweite eines allgemeinen Prüfungsvorbehaltes

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - IX ZR 77/02

Zur Tragweite eines allgemeinen Prüfungsvorbehaltes eines Steuerberaters.*)

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IMRRS 2003, 0247
SteuerrechtSteuerrecht
Hauskauf: Wann besteht Steuerpflicht?

BFH, Beschluss vom 29.08.2002 - V R 40/01

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Handelt jemand, der für eigene Wohnzwecke ein Wohnhaus erwirbt oder errichtet, bei Erwerb oder Errichtung des Wohnhauses als Steuerpflichtiger, wenn er einen Raum des Gebäudes als sog. häusliches Arbeitszimmer für eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit verwenden will?

Falls Frage 1 bejaht wird:

2. Ist bei gemeinsamer Bestellung eines Investitionsgegenstands durch eine Bruchteils- oder Ehegattengemeinschaft, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist, von einem Erwerb durch einen Nichtsteuerpflichtigen, der nicht zum Vorsteuerabzug der auf den Erwerb fallenden Mehrwertsteuer berechtigt ist, auszugehen, oder sind die Gemeinschafter Leistungsempfänger?

Sofern Frage 2 bejaht wird:

3. Steht das Recht auf Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Investitionsguts durch Ehegatten in Bruchteilsgemeinschaft, wenn der Gegenstand nur von einem der Gemeinschafter für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wird,

a) diesem einen Gemeinschafter nur für den proportional auf seinen Anteil als Erwerber entfallenden Vorsteuerbetrag zu

oder

b) steht dem Gemeinschafter gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG der Vorsteuerbetrag zu, der auf den Anteil seiner unternehmerischen Verwendung des gesamten Gegenstands entfällt (vorbehaltlich der Rechnungsvoraussetzungen gemäß Frage 4)?

4. Bedarf es zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 18 der Richtlinie 77/388/EWG einer Rechnung i.S. von Art. 22 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG, die auf diesen Ehegatten/Gemeinschafter allein --und mit den auf ihn proportional entfallenden Entgelts- und Steuerbeträgen-- ausgestellt ist oder reicht die an die Gemeinschafter/Ehegatten ohne solche Aufteilung ausgestellte Rechnung aus?

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IMRRS 2003, 0246
SteuerrechtSteuerrecht
Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude

BFH, Urteil vom 05.09.2002 - III R 37/01

Die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäude voraus. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat.*)

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IMRRS 2003, 0245
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?

BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 5/00

1. Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)

2. Eine unbedingte Veräußerungsabsicht ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Planung entsprechend jeweils unmittelbar nach Ankauf bebaut und sodann veräußert.*)

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IMRRS 2003, 0244
SteuerrechtSteuerrecht
Erbbaurecht: Gebäudeherstellungsverpflichtung keine Gegenleistung!

BFH, Urteil vom 23.10.2002 - II R 81/00

Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück sowie zu dessen ordnungsgemäßer Unterhaltung über die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts und erhält er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts, kommen die Verwendungen auf das Erbbaugrundstück regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute. In der Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts.*)

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IMRRS 2003, 0243
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksbewertung: Verstoß gegen das Übermaßverbot?

BFH, Beschluss vom 23.10.2002 - II B 153/01

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Bewertung des mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem 18,6fachen des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Entgelts für die Grundstücksnutzung wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot mit der Verfassung vereinbar ist.*)

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IMRRS 2003, 0242
SteuerrechtSteuerrecht
Ferienwohnung: Einkünfteerzielung bei Vermietung

BFH, Urteil vom 05.11.2002 - IX R 18/02

1. Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist --auch beim Vermieten in Eigenregie-- ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen auszugehen (gegen BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 IV C 3 -S 2253- 77/02, BStBl I 2002, 1039, Tz. 1).*)

2. Bei einer teils selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist --nach Aufteilung der auf die Selbstnutzung und die Vermietung entfallenden Kosten-- durch eine Prognose festzustellen, ob in einem Zeitraum von 30 Jahren aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.*)

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IMRRS 2003, 0241
SteuerrechtSteuerrecht
Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens

BFH, Urteil vom 28.11.2002 - V R 3/01

Die unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn kann auch dann als nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung beurteilt werden, wenn dem Sohn das Betriebsgrundstück für zehn Jahre mit Verlängerungsoption zur Fortführung des Bauunternehmens vermietet wird.*)

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IMRRS 2003, 0240
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückslieferung: Nachträgliche Verzicht auf Steuerfreiheit

BFH, Urteil vom 28.11.2002 - V R 54/00

1. Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2 a AO 1977.*)

2. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977.*)

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IMRRS 2003, 0239
SteuerrechtSteuerrecht
Schenkung eines Geldbetrages zur Herstellung eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 04.12.2002 - II R 75/00

1. Bei der mittelbaren Schenkung eines noch herzustellenden Gebäudes gibt der Herstellungsaufwand die Höhe vor, bis zu der der Schenker die Finanzierung übernehmen kann. Soweit der Bedachte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist der Herstellungsaufwand mit den Nettobeträgen anzusetzen.*)

2. Wendet der Schenker dem Bedachten einen den Herstellungsaufwand übersteigenden Betrag zu, liegt darin eine zusätzliche Schenkung, und zwar in Gestalt einer Geldschenkung.*)

3. Stellt der Schenker dem Bedachten den Betrag in Höhe des maßgeblichen Herstellungsaufwandes im Voraus zinslos zur Verfügung, liegt darin eine weitere freigebige Zuwendung, und zwar in Gestalt einer Gewährung der Möglichkeit zur Kapitalnutzung, die unter Berücksichtigung der Fälligkeit(en) der Herstellungskosten gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 15 Abs. 1 BewG mit jährlich 5,5 v.H. des Kapitals zu bewerten ist.*)

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IMRRS 2003, 0238
SteuerrechtSteuerrecht
Beginn der 5-Jahre-Frist für gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 05.12.2002 - IV R 57/01

Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung mit Abschluss der Sanierungsarbeiten.*)

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IMRRS 2003, 0237
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 40/01

Eine Personengesellschaft, deren erklärter Gesellschaftszweck die Verwaltung ihres Vermögens ist und die Eigentümerin von sechs Grundstücksparzellen ist, kann selbst dann gewerblich tätig werden, wenn sie diese Grundstücke durch nur einen Vertrag an eine Erwerberin veräußert. Dies ist dann der Fall, wenn sie ab dem Zeitpunkt des Veräußerungsentschlusses zahlreiche Einzelaktivitäten verschiedenster Art im Hinblick darauf entfaltet hat, dass auf dem zu veräußernden Grundbesitz von der Käuferin ein Einkaufszentrum errichtet werden soll, dessen Baupläne Gegenstand des Kaufvertrages sind.*)

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IMRRS 2003, 0236
SteuerrechtSteuerrecht
Indiz für gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 12.12.2002 - III R 20/01

Die Veräußerung einer Immobilie durch einen gewerblichen Grundstückshändler zwei Jahre nach deren Erwerb ist ein gewichtiges Indiz für ein dem Gewerbebetrieb zuzuordnendes Geschäft. Eine Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung kommt nur in Betracht, wenn der Erwerb eindeutig privat veranlasst ist und aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Immobiliengeschäften zu unterscheiden ist, wie z.B. bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken oder deren langfristiger Vermietung.*)

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IMRRS 2003, 0235
SteuerrechtSteuerrecht
Einheitswertfeststellung bei baurechtswidriger Bebauung

BFH, Urteil vom 18.12.2002 - II R 20/01

Ein Grundstück, auf dem sich leer stehende, aber benutzbare Gebäude befinden, ist bei der Feststellung des Einheitswerts des Grundvermögens (auch nach dem in den neuen Bundesländern geltenden Bewertungsrecht) nicht allein deshalb als unbebautes Grundstück zu bewerten, weil am Stichtag eine Nutzung aus dem formalen Grund einer fehlenden Genehmigung oder aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen wäre.*)

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IMRRS 2003, 0222
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnungssteuern sind Werbungskosten

BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 58/01

Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.*)

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