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Sachgebiet: Steuerrecht

1677 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IMRRS 2018, 0673
BauträgerBauträger
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)

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IMRRS 2018, 0667
SteuerrechtSteuerrecht
Leistungszeitpunkt kann sich aus Rechnungsdatum ergeben!

BFH, Urteil vom 01.03.2018 - V R 18/17

Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs. 4 UStDV) kann sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.*)

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IMRRS 2018, 0653
SteuerrechtSteuerrecht
Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten!

BFH, Urteil vom 08.11.2017 - IX R 25/15

1. Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.*)

2. Die "Anschaffung" eines Erbbaurechts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass das Recht im Zeitpunkt der Übertragung bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber entgeltlich überträgt.*)

3. Zwischen einem unbebauten Grundstück und einem nachfolgend für dieses Grundstück unentgeltlich bestellten Erbbaurecht besteht keine --auch keine partielle-- Identität i.S. der Rechtsprechung zum Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und innerhalb der Haltefrist veräußertem Wirtschaftsgut.*)

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IMRRS 2018, 0631
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Mietdienstbarkeit gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer!

BFH, Urteil vom 06.12.2017 - II R 55/15

Verpflichtet sich der Grundstückskäufer im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag, dem Mieter eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegen angemessenes Entgelt zu bestellen, liegt darin keine Gegenleistung für das Grundstück i.S.v. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.*)

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IMRRS 2018, 0601
BauträgerBauträger
Nettovergütung vereinbart: Bauträger muss Umsatzsteuer an Bauunternehmer zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2017 - 29 U 182/16

1. Gehen ein Bauträger und ein Bauunternehmer bei Vertragsschluss - unzutreffend - von einer Steuerschuldnerschaft des Bauträgers aus und vereinbaren deshalb eine Nettovergütung, hat der Bauunternehmer Anspruch auf restlichen Werklohn in Höhe der angefallenen Umsatzsteuer.

2. In einem solchen Fall kann der Bauträger nicht schutzwürdig auf einen steuerrechtlichen Zufallsgewinn vertrauen.

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IMRRS 2018, 0599
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Mehrfache persönliche Aufforderung: Mahnung ist entbehrlich!

LG Aurich, Urteil vom 26.04.2018 - 2 O 37/18

1. Verpflichtet ein Kaufvertrag den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbssteuer und setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, ist der Anspruch des Verkäufers, die nun der Höhe nach feststehende Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu zahlen und ihn damit im Außenverhältnis von seiner gesamtschuldnerischen Haftung freizustellen, fällig.

2. Hat der Verkäufer den Käufer mehrfach persönlich aufgefordert, die Grunderwerbssteuer zu begleichen und zahlt der Käufer nur geringe Teilbeträge auf die Steuerschuld, darf der Verkäufer einen Rechtsanwalt einschalten und diese Rechtsverfolgungskosten erstattet verlangen.

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IMRRS 2018, 0468
BauvertragBauvertrag
Kein Reverse-Charge-Fall: Bauträger muss an Bauunternehmer (auch) die Umsatzsteuer zahlen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.01.2018 - 10 U 144/17

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger in Übereinstimmung mit Abschnitt 182a der Umsatzsteuerrichtlinien 2005 und mit der Praxis der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgegangen, dass der Bauträger als Leistungsempfänger Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist und dementsprechend der Bauträger die Umsatzsteuer auf den bezahlten Werklohn abzuführen hat, und hat der Bauunternehmer dem Bauträger deshalb den Werklohn ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, kann der Bauunternehmer im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49), gem. § 313 BGB die Anpassung des Vertrags dahingehend verlangen, dass der Bauträger dem Bauunternehmer (auch) die Umsatzsteuer schuldet (im Anschluss an BFH, IBR 2017, 350).*)

2. Das Risiko der Änderung der finanzbehördlichen Praxis aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs fällt nicht in die Sphäre des Bauunternehmers. Auch die Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 19 UStG in der Fassung vom 25.07.2014 (eingefügt durch Art. 7 Nr. 9 des Gesetzes vom 25.07.2014, BGBl. 2014 I 1266) enthält keine gesetzgeberische Zuweisung des Risikos auf den leistenden Bauunternehmer.*)

3. Im Rechtsstreit kann direkt auf die angepasste Leistung geklagt werden.*)

4. Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs gem. § 313 BGB beginnt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst mit Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners. Zu den den Anspruch begründenden Umständen gehört die Kenntnis, dass nicht der Bauträger, sondern der Bauunternehmer gegenüber den Finanzbehörden Schuldner der Umsatzsteuer für seine Werklohnforderung ist.*)

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IMRRS 2018, 0465
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig!

BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

1. Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.*)

2. Ermöglichen Bewertungsregeln ganz generell keine in ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihre Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht.*)

3. Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen, die jedenfalls seit dem Jahr 2002 weder durch den vermiedenen Aufwand neuer Hauptfeststellungen noch durch geringe Höhe der individuellen Steuerlast noch durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt sind.*)

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IMRRS 2018, 0372
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuer gehört zur Geschäftsgrundlage des Bauvertrags!

OLG Braunschweig, Urteil vom 08.03.2018 - 8 U 80/17

1. Wird der Bauunternehmer gemäß § 27 Abs. 19 UStG aufgrund der Änderung der Verwaltungspraxis nachträglich zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen, liegt darin eine Änderung der Geschäftsgrundlage des Bauvertrags.*)

2. Resultiert die Verpflichtung des Bauunternehmens zur Zahlung der Umsatzsteuer entsprechend § 27 Abs. 19 UStG daraus, dass der ursprüngliche Umsatzsteuerschuldner die Erstattung der von ihm aufgrund der früheren Verwaltungspraxis entrichteten Umsatzsteuer gefordert hat, so steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu, weil ihm das Festhalten am ursprünglichen Bauvertrag nicht zumutbar ist. Ein Anspruch nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung kommt hingegen nicht in Betracht, da die vertragliche Regelung insoweit keine Lücke aufweist (entgegen OLG Köln, IBR 2017, 351).*)

3. Der Anspruch auf Vertragsanpassung und damit auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags steht in der Insolvenz des Bauunternehmers auch dem Insolvenzverwalter zu, solange Insolvenzmasse vorhanden ist, aus der Insolvenzgläubiger befriedigt werden können.*)

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IMRRS 2018, 0360
SteuerrechtSteuerrecht
Optionsrecht statt Vereinbarung: ÖPP bleibt grundsteuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 06.12.2017 - II R 26/15

Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden.*)

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IMRRS 2018, 0356
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vom Zwangsverwalter vereinnahmte Mieten sind Betriebseinnahmen!

BFH, Urteil vom 30.11.2017 - IV R 22/15

1. Wird ein betriebliches Grundstück durch eine Grundschuld belastet oder wird eine eingetragene Grundschuld an einen Dritten zur Besicherung einer betriebsfremden Verbindlichkeit abgetreten, kann die durch die Zwangsverwaltung bedingte Auskehrung der Mieten an den Grundpfandgläubiger nur dann zu Betriebsausgaben führen, wenn die Einräumung oder Abtretung der Grundschuld durch den Betrieb veranlasst worden ist.*)

2. Die betriebliche Veranlassung der Grundschuldbestellung ist bei einer Personengesellschaft als Gewinnermittlungssubjekt auf deren Betrieb bezogen zu prüfen.*)

3. Die Einräumung einer Grundschuld auf Grund einer konzernrechtlichen Verpflichtung ist dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen.*)

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IMRRS 2018, 0351
SteuerrechtSteuerrecht
Immobilie vor 1999 veräußert: Schuldzinsen sind keine Werbungskosten!

BFH, Urteil vom 11.10.2017 - IX R 10/17

Nachträgliche Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, die der Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie dienten, können nicht als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Immobilie vor dem 01.01.1999 veräußert worden ist.*)

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IMRRS 2018, 0353
SteuerrechtSteuerrecht
Wer jahrelang keine Grundsteuer zahlt, muss Vollstreckung dulden!

VG Würzburg, Urteil vom 06.11.2017 - W 8 K 16.457

1. Ein Eigentümer, der kraft Gesetzes verpflichtet ist, eine Steuer zu entrichten (hier: Grundsteuer), kann durch Duldungsbescheid verpflichtet werden, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden.

2. Für eine wirksame Unterbrechung der Verjährung ist ausreichend, wenn sich aus der jeweiligen Unterbrechungshandlung der - für den zahlungspflichtigen Steuerschuldner erkennbare Wille - der Behörde ergibt, an ihrer Steuerforderung festzuhalten und diese auch in Zukunft durchzusetzen zu wollen.

3. Der Steuergläubiger ist nicht verpflichtet, den Erwerber eines Grundstücks von Amts wegen aktiv über Grundsteuerrückstände des Voreigentümers oder über vergebliche Beitreibungsversuche gegen den Voreigentümer zu unterrichten.

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IMRRS 2018, 0342
SteuerrechtSteuerrecht
Sanierungskosten: Wann können Wertgutachten einen höheren Abzug nachweisen?

BFH, Urteil vom 24.10.2017 - II R 40/15

1. Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen.*)

2. Ist im Ertragswertverfahren dem schlechten Zustand eines Gebäudes bei Erträgen, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer nicht Rechnung getragen worden, können Instandsetzungskosten durch Abschläge zu berücksichtigen sein. Aus dem Gutachten muss sich jedoch ergeben, wie sich die Mängel und Schäden auf den Verkehrswert auswirken.*)

3. Je weniger unmittelbare tatsächliche Erkenntnisse des Sachverständigen vorliegen, umso geringer ist der Nachweiswert des Gutachtens.*)

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IMRRS 2018, 0332
SteuerrechtSteuerrecht
Einheitlicher Erwerbsvorgang: Grunderwerbsteuer in voller Höhe!

BFH, Urteil vom 30.08.2017 - II R 48/15

Der Veräußerer schuldet in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist.*)

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IMRRS 2018, 0244
SteuerrechtSteuerrecht
Veräußerung geschenkter Grundstücke: Wann liegt gewerblicher Grundstückshandel vor?

BFH, Urteil vom 23.08.2017 - X R 7/15

1. Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist dann als Zählobjekt der sog. Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige erhebliche Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet hat (Bestätigung des BFH-Urteils vom 20.04.2006 - III R 1/05).*)

2. Hinsichtlich der Frage des Überschreitens der sog. Drei-Objekt-Grenze kommt die Einbeziehung einer dem Ehegatten geschenkten Eigentumswohnung dann in Betracht, wenn der übertragende Steuerpflichtige --bevor er den Schenkungsentschluss fasst-- die (zumindest bedingte) Absicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.09.2002 - X R 183/96).*)

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IMRRS 2018, 0224
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung

FG Köln, Urteil vom 01.12.2017 - 3 K 625/17

Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre und zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sind keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen.

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IMRRS 2018, 0098
SteuerrechtSteuerrecht
Welches Wertermittlungsverfahren gilt für Gesamtkaufpreis einer Immobilie?

BFH, Beschluss vom 27.11.2017 - IX B 144/16

1. Ob bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie der Bodenwert und Gebäudewert mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens zu ermitteln ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.*)

2. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens ist vom FG zu begründen.*)

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IMRRS 2018, 0076
SteuerrechtSteuerrecht
Vor dem Bundesfinanzhof gilt Vertretungszwang!

BFH, Beschluss vom 15.12.2017 - IX B 130/17

Die Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss des Finanzgerichts ist unzulässig, wenn sie nicht von einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Behörde eingelegt worden ist.

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IMRRS 2018, 0051
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünftserzielungsabsicht nur bei ernsthafter Mietersuche!

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15

Ernsthafte und nachhaltige Bemühungen liegen nicht vor, wenn die Wohnung nach den für die Entscheidung maßgeblichen Verhältnissen ohne finanzielle Gegenleistung für einen familienangehörenden Wunschmieter freigehalten wurde und keine nachgewiesenen Bemühungen entfaltet wurden, um die Wohnung am Markt anzubieten.

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IMRRS 2018, 0029
SteuerrechtSteuerrecht
Unternehmer schuldet Umsatzsteuer - nicht Bauträger!

LG Heilbronn, Urteil vom 18.12.2017 - 6 O 344/17

Die Verjährungfrist des Anspruch des Unternehmers gegen den Bauträger auf Anpassung des Werkvertrags durch Erhöhung der Vergütung um die auf die Vergütung entfallende Mehrwertsteuer, die der Bauträger in den Jahren 2011 bis 2013 gemäß § 13b UStG zu Unrecht an das Finanzamt entrichten musste, begann mit dem Schluß des Jahres 2013 zu laufen, da mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. 08.2013 - V R 37/10, höchstrichterlich geklärt war, dass der Unternehmer und nicht der Bauträger der Umsatzsteuerschuldner ist. Alle anspruchsbegründenden Umstände für das Anpassungsverlangen waren dem Unternehmer ab da bekannt*).

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IMRRS 2018, 0120
SteuerrechtSteuerrecht
Aufstockung der Beteiligungsquote eines neuen Gesellschafters ist anzuzeigen!

BFH, Urteil vom 17.05.2017 - II R 35/15

1. Ein Gesellschafter ist neu i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstockt. Er verliert grunderwerbsteuerrechtlich die Eigenschaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jahren.*)

2. Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG erfasst auch die Aufstockung der Beteiligungsquote eines neuen Gesellschafters.*)

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Online seit 2017

IMRRS 2017, 1731
SteuerrechtSteuerrecht
Überlassung von Ferienwohnungen: Ermäßigter Steuersatz trotz Margenbesteuerung?

BFH, Urteil vom 03.08.2017 - V R 60/16

1. Unterliegt eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem EuGH-Urteil Van Ginkel vom 12.11.1992 - Rs. C-163/91 der Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 306 MwStSystRL?*)

2. Bei Bejahung der Frage zu 1.: Kann diese Leistung neben der Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 306 MwStSystRL zusätzlich auch der Steuersatzermäßigung für die Beherbergung in Ferienunterkünften im Sinne von Art. 98 Abs. 2 MwStSyStRL in Verbindung mit Anhang III Nummer 12 unterliegen?*)

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IMRRS 2017, 1689
SteuerrechtSteuerrecht
Erwerb weiterer Flächen: Grunderwerbssteuer-Bemessungsgrundlage erhöht sich nicht!

BFH, Urteil vom 17.05.2017 - II R 7/15

Beim Erwerb weiterer Flächen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs nach § 3 Abs. 7b Satz 2 i.V.m. Abs. 7a AusglLeistG gegen Zahlung eines Kaufpreisaufschlags führt die nur wertmäßige Zuordnung eines Teils des bereits für andere Flächen entrichteten Kaufpreises zu den neuen Flächen nicht zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.*)

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IMRRS 2017, 1688
SteuerrechtSteuerrecht
ÖPP ist von Grundsteuer befreit!

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - II R 13/15

1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden.*)

2. Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist.*)

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IMRRS 2017, 1623
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen: Steuerpflicht!

BFH, Urteil vom 25.01.2017 - X R 59/14

1. Die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird (Bestätigung der BFH-Urteile vom 02.09.1992 - XI R 26/91, und vom 12.06.1996 - XI R 56, 57/95; in Abgrenzung zur Rechtsprechung zur Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1987 - IV R 325/84, und vom 07.04.2016 - IV R 38/13).

2. Es ist insoweit unerheblich, ob ein aktiv betriebener oder ein verpachteter Betrieb unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen wird.*)

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IMRRS 2017, 1634
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - XI R 15/15

Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die u. a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern.*)

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IMRRS 2017, 1614
SteuerrechtSteuerrecht
Vorrangige Erbschafts- und Schenkungssteuer schließen Grunderwerbssteuer aus!

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2017 - 7 K 471/17

1. Die Grunderwerbssteuerbefreiung ist sowohl wegen der den Tatbestand einer Anteilsvereinigung erfüllenden Anteilsübertragung als auch wegen der vorhergehenden Anteilsübertragungen zu gewähren, wenn Anteile in vollem Umfang oder teilweise unentgeltlich übertragen wurden.

2. Eine Steuerbefreiung kommt jedoch nur insoweit in Betracht, als ein Grundstück bereits zum jeweiligen Zeitpunkt der unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Anteilsübertragung der Gesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen war.

3. Für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer durch den ausschließenden Vorrang der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommt es gerade nicht auf die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und deren tatsächliche Höhe an.

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IMRRS 2017, 1622
SteuerrechtSteuerrecht
Übertragung einer Fondsbeteiligung: Privates Veräußerungsgeschäft!

BFH, Urteil vom 31.01.2017 - IX R 26/16

Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.*)

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IMRRS 2017, 1477
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wer hat die Einkommensteuer zu entrichten: Der Insolvenz- oder der Zwangsverwalter?

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2017 - 15 K 2669/15

1. Ob die Einkommensteuer vom Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit oder aber vom Zwangsverwalter als Vermögensverwalter geschuldet wird, hängt von der Rechtsform des Schuldners ab.

2. Die Zwangsverwaltung eines Grundstücks im Vermögen einer Personengesellschaft oder Bruchteilsgemeinschaft, ob vor oder nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Gesellschafters bzw. -gemeinschafters angeordnet, hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuerentrichtungspflicht des Insolvenzverwalters.

3. Bei der Zwangsverwaltung über das Grundvermögen (allein) des Schuldners selbst hat indes nicht der Insolvenzverwalter, sondern der Zwangsverwalter die Einkommensteuer zu entrichten; ihm gegenüber ist die Steuer festzusetzen.

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IMRRS 2017, 1548
SteuerrechtSteuerrecht
Ernsthafte Vermietungsbemühungen: Aufwendungen sind Werbungskosten!

BFH, Urteil vom 11.07.2017 - IX R 42/15

1. Steht eine Wohnung nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leer, sind die hierauf getätigten Aufwendungen solange noch als Werbungskosten abziehbar, wie der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.

2. Die Absicht zur Einkunftserzielung besteht solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben -z.B. wegen der Schwierigkeiten einer Vermietung - auch zum Erwerb anbietet.

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IMRRS 2017, 1507
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsersuchen per Telefax am letzten Tag der Frist genügt!

OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2017 - 18 W 54/17

Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 AO reicht es aus, wenn das Ersuchen der Finanzbehörde um Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch am letzten Tag der Frist per Telefax bei dem Amtsgericht eingeht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört. Das nicht formgerechte Ersuchen stellt kein vollstreckungsrechtliches, sondern nur ein grundbuchrechtliches Eintragungshindernis dar, das auch nach Ablauf der Vollziehungsfrist beseitigt werden kann.*)

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IMRRS 2017, 1486
SteuerrechtSteuerrecht
Veräußerungsgewinnbesteuerung bei eigengenutzten Zweit- und Ferienwohnungen?

BFH, Urteil vom 27.06.2017 - IX R 37/16

1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.*)

2. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken "im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren" (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG) liegt vor, wenn das Gebäude in einem zusammenhängenden Zeitraum genutzt wird, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen.*)

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IMRRS 2017, 1446
SteuerrechtSteuerrecht
Geplantes Immobilienprojekt nicht realisiert: Kein gewerblicher Grundstückshandel!

BFH, Urteil vom 05.04.2017 - X R 6/15

1. Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus.*)

2. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen.*)

3. Obliegt es dem gewerblichen Händler zu bebauender Grundstücke, mit Rücksicht auf eine längere Verlustphase Umstrukturierungsmaßnahmen zu treffen, so hat er geänderte konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln und zu verfolgen.*)

4. Die Hoffnung auf einen Veräußerungsgewinn jenseits einer Haltefrist von zehn Jahren ist regelmäßig privater Natur.*)

5. Wird der Betrieb weder umstrukturiert noch aufgegeben, kommt es zum Strukturwandel zur Liebhaberei.*)

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IMRRS 2017, 1439
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Dachsanierung: Gesamtnutzung ist entscheidend!

BFH, Urteil vom 03.08.2017 - V R 59/16

Beim Vorsteuerabzug aus einer Werklieferung für die gesamte Dachfläche eines Gebäudes muss die Verwendungsmöglichkeit des gesamten Gebäudes in die durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG vorgegebene Verhältnisrechnung einbezogen werden.*)

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IMRRS 2017, 1416
SteuerrechtSteuerrecht
Herstellungskosten einer Sporthalle: Gemeinde darf Vorsteuer abziehen!

BFH, Urteil vom 28.06.2017 - XI R 12/15

1. Eine Gemeinde ist zum teilweisen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle, die sie (auch) Vereinen gegen eine nicht kostendeckende Nutzungspauschale überlässt, berechtigt, wenn die Prüfung aller Umstände ergibt, dass der für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt nicht gelöst ist.*)

2. Bei einer defizitären Leistungstätigkeit von Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG grundsätzlich nicht (entsprechend) anwendbar.*)

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IMRRS 2017, 1392
SteuerrechtSteuerrecht
Absetzbarer Höchstbetrag ist unabhängig von Anzahl der häuslichen Arbeitszimmer!

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - VIII R 15/15

Der personenbezogene Höchstbetrag in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 begrenzt den Abzug von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen auch bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten typisierend auf 1.250 EUR.*)

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IMRRS 2017, 1370
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Mieterschäden?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 6/16

Kosten für (unvermutete) Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, sind auch dann nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zuzuordnen, wenn die Maßnahmen vom Steuerpflichtigen innerhalb von drei Jahren seit Anschaffung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gebäudes durchgeführt werden.*)

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IMRRS 2017, 1324
SteuerrechtSteuerrecht
In Ausgaben enthaltene Umsatzsteuerbeträge sind nicht zuwendungsfähig!

VG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2017 - 3 A 164/16

In Ausgaben für die Behebung von Hochwasserschäden an gewerblich vermieteten Immobilien entstandene Schäden sind enthaltene Mehrwertsteuerbeträge wegen der Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmers nicht zuwendungsfähig.*)

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IMRRS 2017, 1290
SteuerrechtSteuerrecht
Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?

FG Münster, Urteil vom 07.06.2017 - 8 K 2338/14

1. Beim Übergang von Vermögen auf eine Stiftung können auch andere Motivationen als eine Freigebigkeit gegeben sein.

2. Fehlt das Merkmal der Freigebigkeit, liegt keine von der Grunderwerbssteuer befreite Schenkung vor.

3. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermögensübergang aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden oder durch Zustiftung erfolgt.

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IMRRS 2017, 1294
SteuerrechtSteuerrecht
Miete deckt die Kosten nicht: Verdeckte Gewinnausschüttung?

BFH, Urteil vom 27.07.2016 - I R 8/15

1. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken - also im privaten Interesse - eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem einen angemessenen Gewinnaufschlag erhält (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.11.2004 - I R 56/03). Eine Vermietung zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Bedingungen würde er (ausnahmsweise) in Betracht ziehen, wenn er bezogen auf den jeweils zu beurteilenden Veranlagungszeitraum bereits von der Erzielbarkeit einer angemessenen Rendite ausgehen kann.*)

2. Da sich der vorzunehmende Fremdvergleich (nur) auf das dem Gesellschafter konkret vermietete (Teil-) Grundstück bezieht, ist es unerheblich, ob dem Gesellschafter das Grundstück vollständig oder nur teilweise überlassen wird; auch kommt es nicht darauf an, ob die eigenbetriebliche Nutzung der Immobilie überwiegt.*)

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IMRRS 2017, 1285
SteuerrechtSteuerrecht
Ungeklärte Bareinzahlungen: Schätzung möglich!

FG Hamburg, Urteil vom 28.08.2017 - 2 K 184/15

1. Bei ungeklärten Bareinzahlungen auf betriebliche Konten ist der Steuerpflichtige wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind, nach § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet; bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahingehend würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen.*)

2. Die zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO führenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Unvollständigkeit der vom Steuerpflichtigen gemachten Angaben bzw. für die sachliche Richtigkeit der vorgelegten Aufzeichnungen können sich auch aus Lücken bei der fortlaufenden Nummerierung der Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben; Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die vollständige Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist.*)

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IMRRS 2017, 1284
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuerbegünstigt!

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.06.2017 - 5 K 210/15

Die Vermietung von Liegeplätzen für das Festmachen von Booten im Wasser unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG.*)

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IMRRS 2017, 1273
SteuerrechtSteuerrecht
Wer auf Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist nicht automatisch Unternehmer!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2017 - 1 O 110/17

1. Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, IBR 2010, 1245 - nur online).*)

2. Ausschlaggebendes Kriterium für die für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Anschluss BGH, Urteil vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01, IBRRS 2001, 0032 = IMRRS 2001, 0014).*)

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IMRRS 2017, 1245
SteuerrechtSteuerrecht
Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage ist Bauleistung!

FG Hessen, Urteil vom 16.05.2017 - 4 K 63/17

1. Bauleistungen sind nach § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken und deren bestimmungsgemäßer Nutzung dienen.

2. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen.

3. Auch das Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage ist grundsätzlich als Bauleistung anzusehen.

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IMRRS 2017, 1218
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Wie wird eine gemischte Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht besteuert?

FG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2017 - 3 V 12/17

1. Bei der Besteuerung gemischter Schenkungen sind seit der Verkehrswertorientierung 2009 grundsätzlich die steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.*)

2. Bei der Einzelbewertung des vorbehaltenen Wohnrechts ist von dem durch 18,6 geteilten Wert der Wohnung als Jahreswert auszugehen, der einer Rendite von 5,5 % entspricht und verhindert, dass der Kapitalwert der Nutzungen den Wert des Wirtschaftsguts übersteigt.*)

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IMRRS 2017, 1229
SteuerrechtSteuerrecht
Sind Leistungen zur Herstellung einer Haustür steuerbegünstigt?

FG Nürnberg, Urteil vom 04.08.2017 - 4 K 16/17

1. Die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG ist nicht um Werkleistungen zu ermäßigen, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden - hier: Herstellung einer Haustür in Abgrenzung zur Montage der Haustür.*)

2. Die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a Abs. 4 EStG werden allerdings nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 und Abs. 4 EStG begünstigt sein, wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.*)

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IMRRS 2017, 1226
SteuerrechtSteuerrecht
Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.05.2017 - 1 K 310/16

Die Aufwendungen für die Erneuerung einer irreparabel defekten Heizungsanlage sind als Versorgungsleistungen abzugsfähig, soweit sie auf die Wohnung der Altenteiler entfallen und sich der Übernehmer im Übergabevertrag klar und eindeutig zum Erhalt der Heizungsanlage verpflichtet hat.*)

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IMRRS 2017, 1230
SteuerrechtSteuerrecht
Sanierung einer Photovoltaik-Anlage auf gepachtetem Dach: Tauschähnlicher Umsatz!

FG München, Urteil vom 10.05.2017 - 3 K 1776/14

1. Ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, führt grundsätzlich eine Werklieferung an den Vermieter aus.*)

2. Die Sanierung des zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage gepachteten Dachs eines im Übrigen vom Verpächter zu Wohnzwecken vermieteten Gebäudes kann einen tauschähnlichen Umsatz (ggf. mit Baraufgabe) des Pächters an den Verpächter bewirken, wobei die Nutzungsüberlassung Entgelt für die Sanierung darstellt.*)

3. Lässt sich einer Klageschrift nicht eindeutig entnehmen, gegen welche Finanzbehörde sich die Klage richtet, ist die Klageschrift auszulegen, wobei als Auslegungshilfe der Gesichtspunkt dienen kann, dass die Klage im Zweifel nicht gegen den falschen, sondern gegen den nach dem Inhalt der Klage richtigen Beklagten gerichtet sein soll.*)

4. Bei der Auslegung einer beim Finanzgericht eingereichten Klageschrift sind neben den dem Finanzgericht als Adressaten auch die im Zeitpunkt des Klageeingangs der Behörde bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2017, 1243
SteuerrechtSteuerrecht
Betrug beim Immobilienkauf: Schaden steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 24/16

Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus.*)

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