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Nachrichten zum Wohnungseigentum
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Online seit 10. Oktober
Bau-Turbo im Bundestag beschlossen

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Der Deutsche Bundestag hat am 09.10.2025 in 2. und 3. Lesung das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet. Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Rede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo für den 17. Oktober an.
Bau-Turbo allein löst die Krise nicht

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Online seit 9. Oktober
Bundestag entscheidet heute über Bau-Turbo

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Der Deutsche Bundestag befasst sich heute abschließend mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten Bau-Turbo ("Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", BT-Drs. 21/781 neu). Vorgesehen ist die Verlängerung des Schutzes von Mieter:innen vor Wohnungsverlust durch Umwandlung von Miet- in Wohneigentum. Zudem sollen Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit haben Gebiete auszuweisen, in denen Mieterinnen und Mieter besonders vor Verdrängung geschützt werden. "Beide Instrumente sind zentral zum Schutz von Mieterhaushalten vor Verdrängung und Kündigung sowie zur Nutzung von Vorkaufsrechten oder Baugeboten für Kommunen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, anlässlich der heute stattfindenden 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag.

Online seit 11. September
Bau-Turbo wird unterschiedlich bewertet

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Online seit 10. September
Mieterbund begrüßt Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- in Wohneigentum für Mieterhaushalte

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Der Deutsche Mieterbund begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum sogenannten Bau-Turbo der Schutz von Mieter:innen vor Wohnungsverlust durch Umwandlung von Miet- in Wohneigentum verlängert werden soll. Zudem sollen Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit haben, Gebiete auszuweisen, in denen Mieterinnen und Mieter besonders vor Verdrängung geschützt werden. Beide Instrumente sind zentral zum Schutz von Mieterhaushalten vor Verdrängung und Kündigung sowie zur Nutzung von Vorkaufsrechten oder Baugeboten für Kommunen," erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages. "Die Verlängerung der Fristen ist ein erster Schritt. Was wir aber brauchen, ist ihre dauerhafte Entfristung. Nur so kann ein nachhaltiger und effektiver Schutz von Mieterhaushalten vor Wohnungsverlust durch Verdrängung erreicht werden."

Online seit 11. Juli
Bau-Turbo: Kommunen sind der Zündschlüssel

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Online seit 10. Juli
Mehr Bauen braucht kluge Regeln - NABU fordert Kurskorrektur beim Bau-Turbo

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Online seit 9. Juli
§ 246e BauGB: Durchbruch für selbstnutzende Wohneigentümer*innen

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Online seit Juni
Gesetzentwurf zum "Bau-Turbo" verabschiedet

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Nachbesserungen bei BauGB-Reform dringend erforderlich

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Wärmedämmung & Co: Nachrüstpflichten für Hauseigentümer

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Online seit Mai
Justizministerin kündigt Hochwasser-Pflichtversicherung für Wohngebäude an

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Online seit Januar
NABU-Negativpreis "Dinosaurier des Jahres 2024" geht an "Schneller-Bauen-Gesetz"

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Online seit 2024
FDP will befristete Sonderregeln für den Wohnungsbau


Gebäudetyp-E-Gesetz verfehlt das angestrebte Ziel

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses vom 06.11.2024 zum Gebäudetyp-E-Gesetz zeigt sich die Bauwirtschaft Baden-Württemberg enttäuscht über die erreichten Ergebnisse. "Unser Fazit zur Neuregelung lautet: Gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, das Bauen zu erleichtern. Doch das neue Gesetz verfehlt das erklärte Ziel bei weitem. Aus unserer Sicht macht die Novelle das Bauen noch komplizierter und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit", erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Möller.

Anhörung im Bundestag zu Neuer Wohngemeinnützigkeit

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Im Rahmen der Anhörung zum Jahressteuergesetz hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heute (07.10.2024) mit der geplanten Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit befasst. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, fordert aber mehr Anreize für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen. "Für den Erfolg einer neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es zwingend Investitionszuschüsse, umfangreiche Steuerbefreiungen und die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben. Der Bund muss in dieser Legislatur dafür mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr bereitstellten. Mittelfristig muss der Anteil dauerhaft gebundener Wohnungen am Immobilienmarkt auf 30 Prozent erhöht werden", so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz.

Bundesrat ermöglicht virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und erleichtert Nutzung von Steckersolargeräten

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Faire und bezahlbare Fernwärme muss Grundvoraussetzung bei der Reform der Fernwärmeverordnung sein

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Die Reform der Fernwärmeverordnung enthält zwar deutlich verbesserte Transparenzvorgaben und stärkt die Rechte von direkten Kundinnen und Kunden, wird aber der besonderen Situation von Mietenden bei der Fernwärmeversorgung nicht gerecht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert Anpassungen, um Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Heizkosten zu schützen:

Bauvorschriften radikal vereinfachen

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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung hat das Bundesbauministerium neue Regelungen zur Verbändeanhörung vorgelegt, mit deren Hilfe es gelingen soll, mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft kritisiert, dass der Entwurf weit hinter dem Machbaren und Notwendigen zurückbleibt. Die Zeit bis zur Entscheidung im Bundeskabinett Anfang September sollte genutzt werden, um dringend notwendige Verbesserungen an dem Entwurf vorzunehmen.

Die virtuelle Eigentümerversammlung kommt

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