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Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
Online seit gestern
Ostdeutsche Baukonjunktur lahmt im 1. Quartal 2024
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Online seit 27. Mai
Wohnungsbaugenossenschaften warnen vor Überforderung beim Klimaschutz
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Kein Lichtblick im Wohnungsbau
Wie erwartet war das Auftragsplus im Februar kein Zeichen eines Turnarounds in dem seit fast zwei Jahren arg gebeutelten Wohnungsbau. Im Gegenteil: Im März meldeten die Bauunternehmen1 für diese Sparte - im Vergleich zum Vorjahr - wieder einen Orderrückgang, und zwar um real 2,3 Prozent. Für das erste Quartal ergibt sich damit ein reales Minus von 6,1 Prozent.
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Online seit 23. Mai
Wohnungsbau: "Die Durststrecke kommt erst noch"
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Baufertigstellungen 2023: Weiter deutlich unter Bedarf
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Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen lag 2023 mit rund 294.400 auf dem Niveau von 2022 und damit über allen Prognosen, die zwischen 215.000 und 270.000 lagen. "Es ist zunächst einmal ein Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft auch in konjunkturell schwierigen Zeiten und unter problematischen Rahmenbedingungen beweist. Es zeigt außerdem den enormen zeitlichen Verzug bauwirtschaftlicher und baupolitischer Entscheidungen", kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie die Fertigstellungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 23.05.2024 bekannt gegeben hat.
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Achtung, Eigenbedarf!
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Angesichts einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt fürchten viele Mieter, dass ihnen eines Tages der Eigentümer der Immobilie die Kündigung ausspricht. Die Begründung: Eigenbedarf. Das hat der Gesetzgeber eigens als Grund für eine ordentliche Kündigung vorgesehen. Doch nicht jede Variante, die Eigentümer vorbringen, hält auch vor Gericht stand. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat sich mit diesem heiklen Themengebiet befasst und stellt entsprechende Urteile vor.
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Online seit 22. Mai
BVMB tritt auf die Euphoriebremse in Sachen Wohnungsbau
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Die Zahl der bei Bauunternehmen eingegangenen Aufträge im Wohnungsbau ist im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt gegenüber dem Vormonat real und saisonbereinigt um 1,8 Prozent angestiegen. Zum ersten Mal seit 22 Monaten stand kein Minus vor der Zahl. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich entsprechend zu Wort gemeldet und mitteilen lassen, dass sie "erste Anzeichen einer Erholung in der krisengeplagten Bau- und Immobilienbranche" wahrnehme und sprach von einem "Auftragsberg", der aktuell noch bestehe und abgearbeitet werden müsse. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) tritt hier, wie bereits auch einige andere Spitzenverbände der Bauwirtschaft auf die Euphoriebremse: "Es ist richtig, dass einige Bereiche der Bauwirtschaft durchaus noch einen guten Auftragsbestand haben, aber im Wohnungsbau sind wir noch ganz weit weg von einer Trendwende", rückt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Einschätzung gerade. Er verweist darauf, dass die Zahl der Baugenehmigung nach wie vor im Sinkflug ist, "und ohne Baugenehmigung wird bekanntlich nicht gebaut", quittiert Gilka.
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Online seit 21. Mai
Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort
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( 1 Leseranmerkung)
Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"
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Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. "Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln", sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. "Der Vorschlag, Freiräume für passgenaue Lösungen zu schaffen und von starren Vorgaben abzuweichen, zielt genau auf den richtigen Punkt." Gerade in Innenstädten, wo in Gewerbe- oder Industriegebieten über die TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm") starre Regeln greifen, sei es wichtig, mit individuellen Lösungen von immissionsrechtlichen Standards abweichen zu können. "Es geht darum, weiter gesunde Lebensverhältnisse sicherzustellen und zugleich bei den Vorgaben maßvolle individuelle Spielräume zu ermöglichen", so Özkan. "Den Ernst der Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir nicht nur beklagen, sondern wir müssen darauf auch konkrete Antworten finden."
Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2024: -24,6 % zum Vorjahresmonat
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Online seit 17. Mai
Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?
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Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!
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Online seit 16. Mai
Steigende Holzbauquoten trotz Baukonjunkturflaute
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Online seit 15. Mai
Unangemessen hohe Mieten effektiv ahnden
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Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, da die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Trotz mehrerer Initiativen der Bundesländer, wird eine Reform des Mietwucherparagraphen von der Bundesregierung, insbesondere vom FDP geführten Justizministerium, blockiert:
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BDEW zu Preisanpassungsklauseln bei der Fernwärme: Urteil gibt Fernwärmeversorgern Klarheit und Sicherheit
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Online seit 14. Mai
Mietvertrag: Wann darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen?
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Online seit 13. Mai
Soziale Vermieter warnen vor Zunahme nachbarschaftlicher Konflikte nach der Legalisierung von Cannabis
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Die sozialen Vermieter haben vor der Zunahme nachbarschaftlicher Konflikte seit der Legalisierung des Konsums von Cannabis gewarnt. "Unsere Unternehmen erleben vermehrt, dass Mieterinnen und Mieter sich beschweren, weil sie sich durch den stechenden süßlichen Geruch belästigt fühlen", sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Es wird im Treppenhaus, aber vor allem auf den Balkonen gekifft. Der nicht unerhebliche Qualm nebelt Nachbarbalkone gleich mit ein. Das führe zu Konflikten unter den Nachbarn. Kiffen schafft Streit im Treppenhaus."
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Online seit 8. Mai
Eigenbedarfskündigung bei sog. "Mischnutzung"?
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BVMB fordert Augenmaß bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
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Die "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" - im Volksmund "EU-Gebäuderichtlinie" - ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent senken. Eine weitere Stufe soll 2035 erreicht werden. Dazu kommt eine Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 2030. Die Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - müssen die Richtlinie nun in nationale Regeln übersetzen.
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Online seit 7. Mai
Wie verläuft Härtefallprüfung bei Suizidgefahr?
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( 1 Leseranmerkung)
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