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Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"
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Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. "Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln", sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. "Der Vorschlag, Freiräume für passgenaue Lösungen zu schaffen und von starren Vorgaben abzuweichen, zielt genau auf den richtigen Punkt." Gerade in Innenstädten, wo in Gewerbe- oder Industriegebieten über die TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm") starre Regeln greifen, sei es wichtig, mit individuellen Lösungen von immissionsrechtlichen Standards abweichen zu können. "Es geht darum, weiter gesunde Lebensverhältnisse sicherzustellen und zugleich bei den Vorgaben maßvolle individuelle Spielräume zu ermöglichen", so Özkan. "Den Ernst der Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir nicht nur beklagen, sondern wir müssen darauf auch konkrete Antworten finden."
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Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, da die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Trotz mehrerer Initiativen der Bundesländer, wird eine Reform des Mietwucherparagraphen von der Bundesregierung, insbesondere vom FDP geführten Justizministerium, blockiert:
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