Nachrichten zum Wohnungseigentum
Online seit 27. Oktober
Herbstlaub als Unfallgefahr: Wer muss wie oft kehren?
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Feuchtes und rutschiges Herbstlaub ist eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Es führt im Herbst immer wieder zu Unfällen und Stürzen mit Verletzungen. In Gerichtsverfahren werden immer wieder hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Natürlich gibt es Regeln für das Laubkehren. Diese werden oft mit denen für das Schneeräumen verglichen. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede. Die Gerichte stellen nämlich bei den bunten Blättern im Herbst deutlich höhere Anforderungen an die Eigenverantwortung von Passanten. Der einfache Grund ist: Im Herbst fällt nun einmal das Herbstlaub - und zwar immer und fast überall. Passanten müssen daher auch immer und überall damit rechnen.
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Online seit 23. Oktober
Beschluss über Vorschüsse nur bei evidenten Fehlern anfechtbar
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Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu. Anfechtbar kann der Beschluss allenfalls dann sein, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung evident ist, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 26.09.2025.
Online seit 22. Oktober
"Riesen" vor dem Kadi: Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema Bäume sagen
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Sie sind nicht zu übersehen. Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen Laub ab, sie nehmen Nachbarn die Sicht, sie stehen bei geplanten Umbauten im Wege, sie richten im Falle eines Astbruchs erheblichen Schaden an. Das alles kann gelegentlich auch zu einem Rechtsstreit führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Gerichtsurteile vor, die sich mit den "grünen Riesen" befassen.
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Online seit 21. Oktober
Start der Winterzeit: Bedarfsgerecht heizen durch Umstellung der Zeitschaltuhr
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Willkommen, Winterzeit: In der Nacht auf den 26. Oktober werden die Uhren von drei Uhr auf zwei Uhr zurückgestellt. Bei Zeitschaltuhren von Heizungsanlagen funktioniert die Umstellung auf Winterzeit meist nicht automatisch - anders als bei vielen Smartphones und Laptops. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher selbst aktiv werden und die Zeitumstellung per Hand vornehmen. Nur so arbeiten Funktionen wie die Nachtabsenkung weiterhin bedarfsgerecht. Die Funktion sorgt dafür, dass beispielsweise nachts, in der Zeit des reduzierten Betriebs, weniger geheizt wird. Verbleibt die Nachtabsenkung versehentlich in der bisherigen Einstellung, heizt sie am tatsächlichen Bedarf vorbei. Womöglich sogar ein halbes Jahr lang bis zum 29. März 2026, wenn die nächste Sommerzeit beginnt.
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Gebäudeenergiegesetz wird zur Hängepartie - Politik muss endlich handeln und die Realität der Eigentümergemeinschaften anerkennen
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Die politische Diskussion um eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verliert an Dynamik. Inzwischen zeichnet sich ab: Das Gesetz bleibt in seiner Grundstruktur bestehen. Paragraph 71 mit der Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, wird voraussichtlich unverändert bleiben. Der VDIV Deutschland hat Zahlen zur grundsätzlichen Machbarkeit energetischer Sanierungen in WEG erhoben.
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Online seit 20. Oktober
Bau-Turbo trifft Praxis: Auftakt zum Umsetzungslabor mit Bundesbauministerin Verena Hubertz
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Unser Ziel ist klar: Schneller bauen, Flächen smart nutzen und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" hat am 17.10.2025 den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert - somit kann jetzt die praktische Umsetzung starten. Im Rahmen einer Online-Konferenz mit über 2.500 Anmeldungen hat Bundesbauministerin Verena Hubertz gemeinsam mit einem Expertenteam des BMWSB Fragen von kommunalen Vertreterinnen und Vertreter beantwortet und das neue Umsetzungslabor für den Bau-Turbo vorgestellt. Es fokussiert auf die Startphase des Bau-Turbos und bietet in Werkstattatmosphäre eine Lernumgebung für alle, die vor Ort schneller bauen wollen.
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Länder billigen "Bau-Turbo"
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Der sogenannte "Bau-Turbo" hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.
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Online seit 17. Oktober
Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?
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Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann.
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Wohnungsbau: Zahl der Baugenehmigungen leicht nach oben
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Mit insgesamt 19.300 genehmigten Wohnungen (Neu- und Umbau in Wohn- und Nichtwohngebäuden) wurde im August das Niveau des Vorjahresmonats um 5,7 Prozent überschritten. Von Januar bis August 2025 bedeutet dies ein Plus von 6,5 Prozent auf rund 151.200 Wohnungen. Hierbei zeichne sich jedoch ein heterogenes Bild: Während die Zahl der genehmigten Wohnungen in neuen Einfamilienhäusern gegenüber dem Vorjahreszeitraum weiter - auf historisch niedrigem Niveau - zunahm (+ 15,5 %), war sie bei den Zweifamilienhäusern rückläufig (- 5,3 %).
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Online seit 15. Oktober
Vermieter einer Eigentumswohnung haftet für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück
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Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
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BVMB: Bau-Turbo löst die Krise im Wohnungsbau nicht allein
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Verband mahnt erneut neue Förderprogramm für Bauherrn an
Der Bundestag hat den "Bau-Turbo" gezündet: In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag, 9. Oktober 2025, hat das Parlament das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" beschlossen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verspricht sich davon eine deutliche Stimulation im Wohnungsbau. Verfahren würden vereinfacht, Hürden abgebaut und Projekte könnten schneller umgesetzt werden. Konkret können Kommunen in Deutschland jetzt schneller Baugenehmigungen erteilen.
Online seit 14. Oktober
Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung - was muss ich als Eigentümer wissen?
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Wenn Haus- und Wohnungseigentümer ihre Schuldenlast nicht mehr bewältigen können, wird ihr Wohneigentum oft unter Zwangsverwaltung gestellt. Eigentümer wissen meist wenig über die Rechte und Aufgaben des Zwangsverwalters.
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Online seit 13. Oktober
Herbstlaub: Wer muss wann fegen?
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Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.
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Online seit 10. Oktober
Bau-Turbo im Bundestag beschlossen
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Online-Konferenz am 17. Oktober
Der Deutsche Bundestag hat am 09.10.2025 in 2. und 3. Lesung das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet. Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Rede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo für den 17. Oktober an.
Bau-Turbo allein löst die Krise nicht
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Der Bundestag hat am 09.10.2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Ziel ist es, die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
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Online seit 9. Oktober
Bundestag entscheidet heute über Bau-Turbo
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Mieterbund sieht dringenden Reformbedarf
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute abschließend mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten Bau-Turbo ("Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", BT-Drs. 21/781 neu). Vorgesehen ist die Verlängerung des Schutzes von Mieter:innen vor Wohnungsverlust durch Umwandlung von Miet- in Wohneigentum. Zudem sollen Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit haben Gebiete auszuweisen, in denen Mieterinnen und Mieter besonders vor Verdrängung geschützt werden. "Beide Instrumente sind zentral zum Schutz von Mieterhaushalten vor Verdrängung und Kündigung sowie zur Nutzung von Vorkaufsrechten oder Baugeboten für Kommunen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, anlässlich der heute stattfindenden 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag.
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Online seit 2. Oktober
Asbest in Gebäuden - die versteckte Gefahr
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"Asbest ist ein krebserzeugender Stoff, der mit dem bloßen Auge häufig nicht zu erkennen ist. Für den Schutz der Gesundheit ist es daher unerlässlich, umfassend über die Risiken und den richtigen Umgang mit den gefährlichen Fasern informiert zu sein. Unser neues Faltblatt zeigt übersichtlich, was es bei Arbeiten an betroffenen Häusern zu beachten gilt und wie wichtig die Zusammenarbeit mit geschulten Fachleuten ist", erklärt Umweltministerin Thekla Walker.
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Online seit 29. September
Zu wenig sozialer Wohnungsbau - Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden verlängern
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18. Sächsischer Mietertag 2025 in Dresden
Auch in diesem Jahr ziehen die sächsischen Mietervereine eine ernüchternde Bilanz: Der soziale Wohnungsbau kommt nicht voran. 2024 wurden in ganz Sachsen lediglich 315 Sozialwohnungen fertiggestellt - der Bedarf liegt aber um ein Vielfaches höher. Zusätzlich benötigt werden aber aktuell rund 11.000 Sozialwohnungen. Mit den derzeitigen Förderprogrammen lässt sich dieser Bedarf nicht annähernd decken.
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Online seit 24. September
Baukonjunktur: Wohnungsbau weiterhin tief in der Krise
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Hoher Investitionsbedarf auch in der energetischen Sanierung
Die Baukonjunktur im Land schwächelt. So stieg der baugewerbliche Umsatz von Januar bis Juli 2025 laut Statistischem Landesamt nominal lediglich um 2,7 Prozent. "Vor allem der Wohnungsbau kommt nicht aus der Talsohle heraus. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres sank der Umsatz hier um 4,3 Prozent", erklärt Markus Böll, Präsident der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Auch der Straßenbau ist mit einem Minus von 10,8 Prozent spürbar rückläufig. Er leidet unter der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes sowie zu geringen Investitionen des Landes und der Kommunen.
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Eigentümergemeinschaft: Diese Rechte sollten Wohnungseigentümer kennen!
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Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es besondere Regeln, niedergelegt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses wurde vor einigen Jahren reformiert. Dabei wurden auch neue Rechte für die Eigentümer eingeführt. So haben diese etwa Anspruch auf bestimmte bauliche Veränderungen. Viele Eigentümer kennen ihre Rechte nicht, was bei Streitigkeiten mit der Verwaltung oder anderen Eigentümern für Nachteile sorgen kann. Hier haben wir die wichtigsten Rechte von Wohnungseigentümern zusammengestellt.
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