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Nachrichten zum Wohnbau

Letzte 30 Tage: 29 Nachrichten

Zeige Nachrichten 1 bis 20 - (72 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

Regierung sieht Trendumkehr beim sozialen Wohnungsbau
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Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2022 bis 2027 rund 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das sei eine Rekordsumme und bedeute eine Trendumkehr im sozialen Wohnungsbau, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Für das Programmjahr 2022 hätten zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestanden und für 2023 2,5 Milliarden Euro, davon erstmalig 500 Millionen Euro für das Programm "Junges Wohnen". Für das Programmjahr 2024 würden 3,15 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, davon erneut 500 Millionen Euro für das Programm "Junges Wohnen".
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Online seit 5. Juni

"Brauchen verlässliches Bekenntnis zum Bau"
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▪ Studie zum Tag der BAUINDUSTRIE zeigt Relevanz der Branche
▪ Neue Prognose für 2024 revidiert Umsatz nach unten

Investitionen statt Subventionen - für eine gute Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, intakte Straßen und Brücken sowie ein modernes und funktionstüchtiges Schienennetz. Jeder in den Bau investierte Euro stabilisiert dabei nicht nur das Baugewerbe mit seinen 2,65 Millionen Arbeitsplätzen. Jede Bauinvestition stärkt auch den Industriestandort und die hiesige Wirtschaft und erzeugt ein erhebliches gesamtwirtschaftliches Wachstumspotenzial. Das ist das Ergebnis einer Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bauwirtschaft, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag der BAUINDUSTRIE erstellt hat.
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Schneller-Bauen-Gesetz: Wirtschaftsverbände setzen auf weniger Bürokratie und schnellere Entscheidungen
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Am 04.06.2024 hat sich der Berliner Senat zum ersten Mal mit dem Schneller-Bauen-Gesetz befasst. Dazu erklären der Bauindustrieverband Ost, der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, die Handwerkskammer Berlin, die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg:
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Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
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© VPB
Nach der erfolgten Abnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit, Mängelrechte geltend zu machen. Innerhalb dieses Zeitraums, auch als Gewährleistungsfrist bezeichnet, besteht im Falle von planungs- oder ausführungsbedingten Mängeln der rechtliche Anspruch auf Nachbesserung und damit auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Bauwerks. Die Kosten dafür muss die Baufirma tragen, die für die Mängel verantwortlich ist, auch wenn seit Abnahme und Einzug schon knapp fünf Jahre ins Land gegangen sind. Doch gerade weil sich verdeckte Mängel erst im Laufe der Zeit und mitunter lange nach Abnahme und Bezug der Immobilie bemerkbar machen, hat der Gesetzgeber den Bauherren diese vergleichsweise lange Frist eingeräumt.
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Konjunktureinbruch im Bayerischen Baugewerbe: Beispielloser Nachfragerückgang im Wohnungsbau, Eintrübung des Geschäftsklimas in allen Bausektoren
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"Der Konjunktureinbruch ist im bayerischen Baugewerbe angekommen. Unsere vor Jahresfrist geäußerten Warnungen haben sich leider bewahrheitet. Die Bundespolitik hat zu wenig getan, um gegenzusteuern. Geplante Investitionskürzungen der Bundesregierung in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind da Gift."
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Weniger Vorgaben - sonst lahmt der Wohnungsbau weiter
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Der Wohnungsbau, vor allem der soziale, muss dringend verstetigt werden - darin sind sich Klaus Wicher, Hamburger Vorsitzender Sozialverband SoVD, Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg, einig: Hamburg müsse dafür sorgen, dass auch künftig ausreichend Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.
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Online seit 4. Juni

Reimann: 2,1 Prozent weniger fertig gestellte Wohnungen in Hessen 2023
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© Ralf Geithe - iStock
'Milder Rückgang' darf nicht über Krise am Wohnungsbau hinwegtäuschen.

Zur Veröffentlichung des Hessischen Statistischen Landesamtes am 03.06.2024 zu den Baufertigstellungen in Hessen im Jahr 2023 erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:
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Online seit 31. Mai

Dummy statt echter Bürokratieentlastung - und glatt den Bau vergessen
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© Fokusiert - iStock
Großer Wurf beim Bürokratieentlastungsgesetz: sensationelle "6,65 Euro" Einsparungen pro Unternehmen

Seit langem pochen die Baugewerblichen Verbände für ihre Bauunternehmen darauf, diese von bürokratischen Lasten zu befreien, auch um das Bauen kostengünstiger zu machen. Nun hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Bürokratieentlastungsverordnung vorgelegt. Dies geschieht wohl in Erfüllung hehrer Ziele im Koalitionsvertrag. Interessierte Kreise können bis zum 21. Juni 2024 Stellung nehmen.
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Bauabnahme (Teil 3): Die förmliche Bauabnahme im Überblick
Auch wenn es für Bauherren kein Trost ist: Es gibt praktisch keinen Neubau, der ohne Beanstandung abgenommen wird. Irgendeinen Makel gibt es immer, das wissen auch die Fachleute vom Verband Privater Bauherren e. V. (VPB). Schon deshalb sollten Bauherren für die Abnahmebegehung nicht auf die Begleitung durch unabhängige Sachverständige verzichten.
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Online seit 29. Mai

Statement des BSB zur Ankündigung der KfW Bank, WEGs beim Heizungstausch zu fördern
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© Leonsbox - iStock
Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt die Ankündigung der KfW Bank, die Heizungsförderung auszuweiten und neben privaten Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern nun auch solche von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in den Förderkreis aufzunehmen. Dies mildere die immensen Kosten, die die betroffenen Gruppen auf Grund neuer Gesetzesregelungen zu leisten haben, etwas ab.
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Online seit 28. Mai

Ostdeutsche Baukonjunktur lahmt im 1. Quartal 2024
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© Bernd Kröger - Fotolia
Im ersten Quartal 2024 verzeichnete das ostdeutsche Bauhauptgewerbe im Hinblick auf den Auftragseingang ebenso wie bei der Umsatzentwicklung nominal, d. h. nicht preisbereinigt, jeweils negative Ergebnisse. "Der Start in das Baujahr 2024 war gerade im Hinblick auf die Nachfrage nach Bauleistungen durch eine deutliche Abkopplung der ostdeutschen Baukonjunktur von der Gesamtentwicklung im Bundesgebiet gekennzeichnet", erklärte Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) nach Bekanntgabe der Märzergebnisse im Bauhauptgewerbe für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten durch das Statistische Bundesamt.
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ifo Geschäftsklimaindex unverändert
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© Sven Bähren - Fotolia
Die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland ist unverändert. Der ifo Geschäftsklimaindex verharrte im Mai bei 89,3 Punkten.[1] Die Unternehmen zeigten sich weniger zufrieden mit der aktuellen Geschäftslage. Die Erwartungen hellten sich hingegen auf. Industrie, Handel und Bau erholen sich, während die Dienstleister einen Dämpfer bekommen. Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich schrittweise aus der Krise heraus.
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Online seit 27. Mai

Kein Lichtblick im Wohnungsbau
Wie erwartet war das Auftragsplus im Februar kein Zeichen eines Turnarounds in dem seit fast zwei Jahren arg gebeutelten Wohnungsbau. Im Gegenteil: Im März meldeten die Bauunternehmen1 für diese Sparte - im Vergleich zum Vorjahr - wieder einen Orderrückgang, und zwar um real 2,3 Prozent. Für das erste Quartal ergibt sich damit ein reales Minus von 6,1 Prozent.
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Online seit 23. Mai

Wohnungsbau: "Die Durststrecke kommt erst noch"
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Die am 23.05.2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Baufertigstellungen von Wohnungen für das Jahr 2023 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
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Baufertigstellungen 2023: Weiter deutlich unter Bedarf
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Aber Stabilisierung auf dem Niveau der Vorjahre - Grund: Baubeginn vorrangig aus 2022 und davor

Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen lag 2023 mit rund 294.400 auf dem Niveau von 2022 und damit über allen Prognosen, die zwischen 215.000 und 270.000 lagen. "Es ist zunächst einmal ein Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft auch in konjunkturell schwierigen Zeiten und unter problematischen Rahmenbedingungen beweist. Es zeigt außerdem den enormen zeitlichen Verzug bauwirtschaftlicher und baupolitischer Entscheidungen", kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie die Fertigstellungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 23.05.2024 bekannt gegeben hat.
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Online seit 22. Mai

Bauabnahme (Teil 2): Welche Formen und Fristen zu beachten sind
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© VPB
Mit der Bauabnahme geht, rechtlich gesehen, die gesamte Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen auf die Bauherren über. Dieser Schritt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Entsprechend § 640 Abs.1 BGB sind Bauherren verpflichtet, das von ihnen bestellte Bauwerk abzunehmen, sobald das mit der Errichtung beauftragte Unternehmen seine vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt hat und das Haus fertig ist. Was das Gesetz indes nicht näher vorschreibt, ist die Form der Bauabnahme, also die Art und Weise, in der Bauherren in die rechtlich verbindliche Verantwortung für das Bauwerk treten.
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BVMB tritt auf die Euphoriebremse in Sachen Wohnungsbau
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© Ralf Geithe - iStock
Verband sieht die Branche "weit entfernt" von einer Trendwende

Die Zahl der bei Bauunternehmen eingegangenen Aufträge im Wohnungsbau ist im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt gegenüber dem Vormonat real und saisonbereinigt um 1,8 Prozent angestiegen. Zum ersten Mal seit 22 Monaten stand kein Minus vor der Zahl. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich entsprechend zu Wort gemeldet und mitteilen lassen, dass sie "erste Anzeichen einer Erholung in der krisengeplagten Bau- und Immobilienbranche" wahrnehme und sprach von einem "Auftragsberg", der aktuell noch bestehe und abgearbeitet werden müsse. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) tritt hier, wie bereits auch einige andere Spitzenverbände der Bauwirtschaft auf die Euphoriebremse: "Es ist richtig, dass einige Bereiche der Bauwirtschaft durchaus noch einen guten Auftragsbestand haben, aber im Wohnungsbau sind wir noch ganz weit weg von einer Trendwende", rückt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Einschätzung gerade. Er verweist darauf, dass die Zahl der Baugenehmigung nach wie vor im Sinkflug ist, "und ohne Baugenehmigung wird bekanntlich nicht gebaut", quittiert Gilka.
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Was die Deutschen übers Bauen denken
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© HaraldBiebel - iStock
Bürgerinnen und Bürger benennen Aufgaben der Politik: Straßen und Brücken sanieren, mehr Wohnungen bauen, kein Sparzwang bei der Infrastruktur

Politik darf nicht im luftleeren Raum passieren, sie muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Das Institut für Demoskopie Allensbach hat deshalb im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe eine repräsentative Bevölkerungsumfrage durchgeführt. Die Beteiligten wurden sowohl zur Bedeutung der Bauwirtschaft als Branche für unsere Volkswirtschaft als auch zu einer Investitionsagenda befragt, die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger durch die Politik umgesetzt werden sollte.
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Online seit 21. Mai

Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort
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© Ralf Geithe - iStock
"Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau lassen immer noch keine Bodenbildung erkennen, der Rückgang setzte sich auch im März ungebremst fort. Seit dem Höhepunkt im März 2022 hat sich die Zahl der genehmigten Wohnungen halbiert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.500 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um 24,6 Prozent. Noch deutlicher ist der Einbruch im Eigenheimbau. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern ist im März sogar ein Genehmigungsrückgang von 32,1 Prozent zu verzeichnen, das Niveau vom März 2022 wird mittlerweile um 60 Prozent unterschritten." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Tim-Oliver Müller die Genehmigungszahlen, die das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben hat.
(Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"
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"Zahlen der Baugenehmigungen belegen Ernst der Lage"

Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. "Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln", sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. "Der Vorschlag, Freiräume für passgenaue Lösungen zu schaffen und von starren Vorgaben abzuweichen, zielt genau auf den richtigen Punkt." Gerade in Innenstädten, wo in Gewerbe- oder Industriegebieten über die TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm") starre Regeln greifen, sei es wichtig, mit individuellen Lösungen von immissionsrechtlichen Standards abweichen zu können. "Es geht darum, weiter gesunde Lebensverhältnisse sicherzustellen und zugleich bei den Vorgaben maßvolle individuelle Spielräume zu ermöglichen", so Özkan. "Den Ernst der Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir nicht nur beklagen, sondern wir müssen darauf auch konkrete Antworten finden."