Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
Letzte 30 Tage: 24 Nachrichten
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(47 in Alle Sachgebiete)
Online seit 10. Juni
Nachbesserungen bei BauGB-Reform dringend erforderlich
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"Bezahlbarer Wohnraum ist bundesweit Mangelware - mit dramatischen Folgen für Mieterinnen und Mieter. Daher begrüßen wir grundsätzlich die geplante Reform des Baugesetzbuches, die dazu führen soll, dass schneller gebaut wird und wieder mehr Wohnraum entsteht," kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Wohnungsübergabeprotokoll: Was sollte drinstehen?
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Ein Übergabeprotokoll für eine Wohnung wird häufig vor dem Auszug eines Mieters, oft aber auch beim Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Darin halten beide Seiten den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest. Vermerkt werden auch die Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten. Das Übergabeprotokoll hilft, Streit zu vermeiden - zum Beispiel um die Frage, ob eine Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters gesprungen war oder ob dieser dafür verantwortlich ist. Es hilft auch, zu klären, ob der alte oder der neue Mieter die hohe Heizungsrechnung bezahlen muss.
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Online seit 5. Juni
Mieterhöhung nach Modernisierung: Wann ist sie berechtigt?
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Derzeit werden viele Mietwohnungen und Mietshäuser modernisiert. Dies betrifft nicht nur Wärmedämmung und Heizung, sondern zum Beispiel auch Elektroleitungen, Türen und Fenster, Schließanlagen und Sprechanlagen. Natürlich verursacht eine Modernisierung für die Vermieterseite hohe Kosten. Einen Teil davon können Vermieter auf Dauer auf die neue Miete aufschlagen. Eine solche Mieterhöhung nach Modernisierung ist jedoch gar nicht so einfach. In vielen Fällen werden Fehler gemacht, welche die Mieterhöhung unwirksam machen.
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Online seit 4. Juni
Bankbürgschaft steht noch aus: Keine Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB
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Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, weil eine Bankbürgschaft nicht in den Anwendungsbereich dieses Kündigungstatbestands fällt. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.05.2025.