Nachrichten in allen Sachgebieten
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Online seit gestern
Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!
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Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024, mit dem er sein Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13, IMR 2015, 268, bestätigt.
Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten
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Bis zu 72% in 10 Jahren
In den großen baden-württembergischen Städten sind die Angebotsmieten in den vergangenen zehn Jahren um bis zu 72 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/10620) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10494) der Gruppe Die Linke hervor.
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Immobilienfinanzierungsgeschäft im Jahr 2023 rückläufig, aber Stabilisierung erkennbar
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Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute sagten im Geschäftsjahr 2023 Kredite für den Bau und Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Höhe von 110,0 Mrd. Euro zu (Vorjahr: 160,0 Mrd. Euro), ein Rückgang um 31,3 Prozent. Mit -23,8 Prozent fiel die Abnahme bei Gewerbeimmobilienkrediten geringer aus als bei Wohnimmobilienkrediten (-35,8 Prozent).
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Online seit 27. März
Wann können die Wohnungseigentümer die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen ändern?
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Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 22.03.2024.
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Mieterbund fordert Nachbesserungen
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Verbesserter Kündigungsschutz essentiell im Kampf gegen Obdachlosigkeit
Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines "Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 - Gemeinsam für ein Zuhause", fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht.
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Schwachstelle Steildach
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Schimmel- oder Pilzbefall, schlimmstenfalls sogar Hausschwamm: Oft sind solche Schäden die Folge einer unzureichenden Luftdichtheit von gedämmten Holzkonstruktionen. Deshalb sollten Bauherren auf deren sorgfältiger und luftundurchlässiger Ausführung ein besonderes Augenmerk legen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Im Massivbau handelt es sich dabei fast immer um das Steildach. Wie diese Konstruktion zu einer Schwachstelle werden kann, die möglicherweise teure Schäden nach sich zieht, erklärt Dipl. Ing. (FH) Marc Ellinger, VPB-Bausachverständiger aus dem Regionalbüro Frei-burg-Südbaden:
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Neues Label klima.sicher.bauen für Nachhaltigkeit und Klimaresilienz
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Häuslebauer und Immobilienbesitzer geht der weltweite Klimawandel in mindestens zweierlei Hinsicht an: Zum einen können sie durch die Nutzung klimaschonender Bauprodukte bei Sanierung, Umbau und Neubau selbst einen Beitrag zur Begrenzung der Erderhitzung leisten. Zum anderen wird angesichts zunehmender Wetterextreme der Schutz der eigenen Immobilie vor Hitze, Starkregen, Hochwasser und Stürmen immer wichtiger. Beides, Klimaanpassung und Klimaschutz, berücksichtigt die neue Zertifizierung "klima.sicher.bauen" für Fenster, Tür- und Fassadenprodukte. Sie erleichtert für Planer, Architekten, Bauherren und Handel die Auswahl geeigneter Baustoffe und Bauelemente. Die Einführung dieser Zertifizierung ist noch für dieses Jahr geplant.
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Wärmepumpen in älteren und größeren Mehrfamilienhäusern
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Neuer dena-Praxisleitfaden zeigt, wie es gehen kann
Der Umstieg auf Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern bietet enormes Potenzial, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie sich dieses Potenzial heben lässt und stellt dazu Lösungsansätze und Praxisbeispiele vor. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Projekts "Gebäudeforum klimaneutral" der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Diese Kooperation ist eine Maßnahme aus der Wärmepumpen-Offensive der Bundesregierung.
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beA-Versand: Absender muss nicht immer Verfasser sein
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Reicht ein Anwalt einen qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatz über sein beA ein, ist dies wirksam, auch wenn ein anderer Anwalt ihn einfach elektronisch signiert hat, entschied der BGH. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur übernehme der Anwalt die Verantwortung für den Schriftsatz.
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Online seit 26. März
Düstere Aussichten für den Wohnungsmarkt: Aufträge im Wohnungsbau brechen weiter ein
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Die am 25.03.2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Auftragseingängen im Wohnungsbau kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
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Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite
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Die Angabe "Blatt" statt "Seite" bei der Nummerierung in einer elektronisch geführten Akte bedeutet nicht, dass das Gericht irgendwelche Informationen auf der Rückseite versteckt hat. Das zu erwähnen, ließ das OVG Münster sich nicht nehmen.
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Online seit 25. März
Schwacher Jahresstart 2024
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Weiterer Ordereinbruch beim Wohnungsbau wird von Großprojekten im Wirtschaftstiefbau ausgeglichen. Umsatz aber im Minus.
Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Januar 2024 im Vergleich zum Vormonat1,3 einen Rückgang des Auftragseingangs um 7,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Auftragseingang1,2 hingegen leicht (+ 1,3 Prozent) zugelegt.
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Bauwirtschaft begrüßt Ja zum Wachstumschancengesetz
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Positives Signal, das einhergehen muss mit weiteren Maßnahmen
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz und damit der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude zugestimmt. "Wir begrüßen die Zustimmung und danken auch der Landesregierung, die sich dafür eingesetzt hat", sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden.
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Online seit 22. März
Wann können die Wohnungseigentümer die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen ändern?
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Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.
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Online seit 21. März
Wasserfest und abgedichtet: Keller richtig planen
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(21.03.20249 Wenn es um den Keller von Neubauprojekten geht, ist in den Leistungsbeschreibungen der Baufirmen oft von WU-Beton, seltener von Weißer Wanne, WU-Keller oder WU-Bauwerk die Rede. Mit all diesen Begriffen verbinden viele Bauherren die berechtigte Erwartung, dass die so ausgeführten Untergeschosse ausreichend dicht sind. Übersehen wird dabei, dass der Begriff "WU-Beton" keine Dichtigkeitsanforderung an das gesamte Bauwerk beschreibt. Aber auch die anderen Begriffe erfordern weitere Spezifikationen, um die von Bauherren gewünschte Qualität zu definieren. Dafür müssen solche Faktoren wie die Bodenbeschaffenheit, ein eventuell erhöhtes Hochwasserrisiko und die gewünschte spätere Nutzung berücksichtigt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) hin.
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Endlich Frühling: Rechtstipps für Gartenfreunde!
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Schon tauchen die ersten Frühlingsblumen aus der Erde auf. Wenn der Frühling Einzug hält, stehen auch wieder einige Arbeiten im Garten an. Hier die wichtigsten Rechtstipps für Gartenfreunde.
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Online seit 20. März
ifo Institut: Homeoffice könnte Büroflächenbedarf um 12 Prozent senken
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Das Homeoffice senkt in Deutschland den Bedarf an Büroflächen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des ifo Instituts und des Immobilienberaters Colliers für die Großstädte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf. "Die regelmäßige Arbeit im Homeoffice ist für etwa 25 Prozent der Beschäftigten und 69 Prozent der Unternehmen zur neuen Normalität geworden. Vor allem in Großunternehmen und in Branchen mit starker Homeoffice-Nutzung führt dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach Büros. Wahrscheinlich werden 12 Prozent weniger Flächen bis 2030 gesucht. Das entspräche in den 7 Großstädten einem Minderbedarf von rund 11,5 Millionen Quadratmeter Bürofläche. Die neue Arbeitswelt stößt einen Strukturwandel im Büromarkt an", sagt ifo-Forscher Simon Krause, Ko-Autor der Studie.
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Schritt für Schritt zur regenerativen Wärme: Zuerst Kaminfeuer, dann Solarthermie oder Wärmepumpe
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Der Austausch von Öl- und Gasheizungen steht ganz oben auf der politischen Agenda. Installierte Anlagen haben zwar noch Bestandschutz, sind aber auch durch die steigenden Energiekosten auf Dauer nicht mehr tragbar. Doch ein kompletter Austausch ist kostenintensiv. Daher bietet sich eine schrittweise Modernisierung an, wobei eine moderne Feuerstätte das vorhandene Heizungssystem unterstützt. Auf diese Möglichkeit weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Zumal bei einer zukünftigen Modernisierung der Zentralheizung die moderne Einzelraumfeuerung laut GEG, dem sogenannten Heizungsgesetz, mit einem Anteil von 10 Prozent zu den vorgeschriebenen 65 Prozent erneuerbarer Energien angerechnet werden kann.
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Online seit 19. März
Linke: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführen
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Die Gruppe Die Linke spricht sich für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. In einem Antrag (20/10678) führen die Abgeordneten zur Begründung unter anderem an, dass Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen im Zuge des Klimawandels immer häufiger aufträten und menschliches Leid sowie finanzielle Schäden verursachten. "Beidem kann und muss zukünftig stärker begegnet werden, durch vorbeugenden baulichen Schutz vor Großschadenereignissen und einer umfassenden finanziellen Absicherung gegen Schäden", heißt es in dem Antrag weiter.
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Baugenehmigungen im Januar 2024 - Negativer Trend geht ungebremst weiter
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Schwächster Jahresstart seit elf Jahren
"Der Jahresstart 2024 im Wohnungsbau zeigt an, wohin die Reise geht. Bei Neu- und Umbauten wurden nur noch 16.800 Wohnungen genehmigt, dies war ein weiterer deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um 23,5 Prozent. Besonders dramatisch ist die Situation im Eigenheimbau: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist sogar ein Genehmigungsrückgang von 37,8 Prozent zu verzeichnen. Ohne ein beherztes Eingreifen der Politik müssen sich viele Haushalte dauerhaft vom Traum der eigenen vier Wände verabschieden." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Tim-Oliver Müller die Genehmigungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 18.03.2024 bekannt gegeben hat. Nicht viel besser sieht es nach seinen Worten im Mietwohnungsbau mit einem Rückgang von 20,0 Prozent aus.