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Online seit 28. März
Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!
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Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024, mit dem er sein Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13, IMR 2015, 268, bestätigt.
Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten
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Bis zu 72% in 10 Jahren
In den großen baden-württembergischen Städten sind die Angebotsmieten in den vergangenen zehn Jahren um bis zu 72 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/10620) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10494) der Gruppe Die Linke hervor.
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Immobilienfinanzierungsgeschäft im Jahr 2023 rückläufig, aber Stabilisierung erkennbar
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Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute sagten im Geschäftsjahr 2023 Kredite für den Bau und Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Höhe von 110,0 Mrd. Euro zu (Vorjahr: 160,0 Mrd. Euro), ein Rückgang um 31,3 Prozent. Mit -23,8 Prozent fiel die Abnahme bei Gewerbeimmobilienkrediten geringer aus als bei Wohnimmobilienkrediten (-35,8 Prozent).
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Online seit 27. März
Wann können die Wohnungseigentümer die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen ändern?
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Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 22.03.2024.
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Mieterbund fordert Nachbesserungen
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Verbesserter Kündigungsschutz essentiell im Kampf gegen Obdachlosigkeit
Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines "Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 - Gemeinsam für ein Zuhause", fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht.
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Schwachstelle Steildach
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Schimmel- oder Pilzbefall, schlimmstenfalls sogar Hausschwamm: Oft sind solche Schäden die Folge einer unzureichenden Luftdichtheit von gedämmten Holzkonstruktionen. Deshalb sollten Bauherren auf deren sorgfältiger und luftundurchlässiger Ausführung ein besonderes Augenmerk legen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Im Massivbau handelt es sich dabei fast immer um das Steildach. Wie diese Konstruktion zu einer Schwachstelle werden kann, die möglicherweise teure Schäden nach sich zieht, erklärt Dipl. Ing. (FH) Marc Ellinger, VPB-Bausachverständiger aus dem Regionalbüro Frei-burg-Südbaden:
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Neues Label klima.sicher.bauen für Nachhaltigkeit und Klimaresilienz
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Häuslebauer und Immobilienbesitzer geht der weltweite Klimawandel in mindestens zweierlei Hinsicht an: Zum einen können sie durch die Nutzung klimaschonender Bauprodukte bei Sanierung, Umbau und Neubau selbst einen Beitrag zur Begrenzung der Erderhitzung leisten. Zum anderen wird angesichts zunehmender Wetterextreme der Schutz der eigenen Immobilie vor Hitze, Starkregen, Hochwasser und Stürmen immer wichtiger. Beides, Klimaanpassung und Klimaschutz, berücksichtigt die neue Zertifizierung "klima.sicher.bauen" für Fenster, Tür- und Fassadenprodukte. Sie erleichtert für Planer, Architekten, Bauherren und Handel die Auswahl geeigneter Baustoffe und Bauelemente. Die Einführung dieser Zertifizierung ist noch für dieses Jahr geplant.
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Wärmepumpen in älteren und größeren Mehrfamilienhäusern
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Neuer dena-Praxisleitfaden zeigt, wie es gehen kann
Der Umstieg auf Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern bietet enormes Potenzial, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie sich dieses Potenzial heben lässt und stellt dazu Lösungsansätze und Praxisbeispiele vor. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Projekts "Gebäudeforum klimaneutral" der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Diese Kooperation ist eine Maßnahme aus der Wärmepumpen-Offensive der Bundesregierung.
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beA-Versand: Absender muss nicht immer Verfasser sein
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Reicht ein Anwalt einen qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatz über sein beA ein, ist dies wirksam, auch wenn ein anderer Anwalt ihn einfach elektronisch signiert hat, entschied der BGH. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur übernehme der Anwalt die Verantwortung für den Schriftsatz.
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Online seit 26. März
Düstere Aussichten für den Wohnungsmarkt: Aufträge im Wohnungsbau brechen weiter ein
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Die am 25.03.2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Auftragseingängen im Wohnungsbau kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
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Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite
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Die Angabe "Blatt" statt "Seite" bei der Nummerierung in einer elektronisch geführten Akte bedeutet nicht, dass das Gericht irgendwelche Informationen auf der Rückseite versteckt hat. Das zu erwähnen, ließ das OVG Münster sich nicht nehmen.
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