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Deutschland
AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 414) mit Wirkung vom 01.06.2023
Gliederung
Abschnitt 1 - Allgemeiner Teil ( §§ 1 - 5 )
Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung ( §§ 6 - 18 )
Unterabschnitt 1 - Verbot der Benachteiligung ( §§ 6 - 10 )
Unterabschnitt 2 - Organisationspflichten des Arbeitgebers ( §§ 11 - 12 )
Unterabschnitt 3 - Rechte der Beschäftigten ( §§ 13 - 16 )
Unterabschnitt 4 - Ergänzende Vorschriften ( §§ 17 - 18 )
Abschnitt 3 - Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr ( §§ 19 - 21 )
Abschnitt 4 - Rechtsschutz ( §§ 22 - 23 )
Abschnitt 5 - Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse ( § 24 )
Abschnitt 6 - Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung ( §§ 25 - 30 )