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Deutschland

HandwO - Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.07.2011 (BGBl. I 11, S. 1341) mit Wirkung vom 12.07.2011

HandwO §


Gliederung

Erster Teil: Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes ( §§ 1 - 20 )

Erster Abschnitt: Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ( §§ 1 - 5a )

Zweiter Abschnitt: Handwerksrolle ( §§ 6 - 7 )

Dritter Abschnitt: Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe ( §§ 18 - 20 )

Zweiter Teil: Berufsbildung im Handwerk ( §§ 21 - 44b )

Erster Abschnitt: Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden ( §§ 21 - 24 )

Zweiter Abschnitt: Ausbildungsordnung, Änderung der Ausbildungszeit ( §§ 25 - 27c )

Dritter Abschnitt: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( §§ 28 - 30 )

Vierter Abschnitt: Prüfungswesen ( §§ 31 - 40 )

Fünfter Abschnitt: Regelung und Überwachung der Berufsausbildung ( §§ 41 - 41a )

Sechster Abschnitt: Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung ( §§ 42 - 42j )

Siebenter Abschnitt: Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung ( §§ 42k - 42q )

Achter Abschnitt: Berufsbildungsausschuss ( §§ 43 - 44b )

Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel ( §§ 45 - 51b )

Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ( §§ 45 - 51 )

Zweiter Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe ( §§ 51a - 51d )

Vierter Teil: Organisation des Handwerks ( §§ 52 - 116 )

Erster Abschnitt: Handwerksinnungen ( §§ 52 - 78 )

Zweiter Abschnitt: Innungsverbände ( §§ 79 - 85 )

Dritter Abschnitt: Kreishandwerkerschaften ( §§ 86 - 89 )

Vierter Abschnitt: Handwerkskammern ( §§ 90 - 116 )

Fünfter Teil: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften ( §§ 117 - 125 )

Erster Abschnitt: Bußgeldvorschriften ( §§ 117 - 118a )

Zweiter Abschnitt: Übergangsvorschriften ( §§ 119 - 124b )

Dritter Abschnitt: Schlussvorschriften ( § 125 )

Anlage A: Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können ( Anlage A )

Anlage B: Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können ( Anlage B )

Anlage C: Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern ( Anlage C )

Anlage D: Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle ( Anlage D )

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