Immobilien- und Mietrecht.
Deutschland
KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gliederung
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 5 )
Teil 2 - Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ( §§ 6 - 22 )
Abschnitt 1 - Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung ( § 6 )
Abschnitt 2 - Kreislaufwirtschaft ( §§ 7 - 14 )
Abschnitt 3 - Abfallbeseitigung ( §§ 15 - 16 )
Abschnitt 4 - Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter ( §§ 17 - 22 )
Teil 3 - Produktverantwortung ( §§ 23 - 27 )
Teil 4 - Planungsverantwortung ( §§ 28 - 44 )
Abschnitt 1 - Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung ( §§ 28 - 29 )
Abschnitt 2 - Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme ( §§ 30 - 33 )
Abschnitt 3 - Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden ( §§ 34 - 44 )
Teil 5 - Absatzförderung und Abfallberatung ( §§ 45 - 46 )
Teil 6 - Überwachung ( §§ 47 - 55 )
Teil 7 - Entsorgungsfachbetriebe ( §§ 56 - 57 )
Teil 8 - Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte ( §§ 58 - 61 )
Teil 9 - Schlussbestimmungen ( §§ 62 - 72 )
Anlage 1 ( Anlage 1 )
Anlage 2 ( Anlage 2 )
Anlage 3 ( Anlage 3 )
Anlage 4 ( Anlage 4 )