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Rheinland-Pfalz
LNRG-RP - Landesnachbarrechtsgesetz
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.07.2003 (GVBl. RP 2003, S. 209) mit Wirkung vom 06.08.2003
Gliederung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften ( )
Zweiter Abschnitt: Nachbarwand ( )
Dritter Abschnitt: Grenzwand ( )
Vierter Abschnitt: Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen ( §§ 17 - 20 )
Fünfter Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 21 - 25 )
Sechster Abschnitt: Duldung von Leitungen ( §§ 26 - 33 )
Siebenter Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 34 - 36 )
Achter Abschnitt: Dachtraufe ( §§ 37 - 38 )
Neunter Abschnitt: Einfriedungen ( §§ 39 - 42 )
Zehnter Abschnitt: Bodenerhöhungen ( § 43 )
Elfter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 44 - 52 )
Zwölfter Abschnitt: Verjährung ( § 53 )