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Baden-Württemberg
LVwVG-BW - Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
Fassung aufgrund 9. AnpassungsVO vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) mit Wirkung vom 11.03.2017
Gliederung
1. Teil - Gemeinsame Vorschriften ( §§ 1 - 12 )
2. Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten ( §§ 13 - 17 )
3. Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten ( §§ 18 - 28 )
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 18 - 22 )
2. Abschnitt - Die einzelnen Zwangsmittel ( §§ 23 - 26 )
3. Abschnitt - Besondere Fälle der Anwendung des unmittelbaren Zwangs ( §§ 27 - 28 )