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Niedersachsen
NRG-Nds - Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz
In der Bekanntmachung vom 31.03.1967 (GVBl. Nds 67, S. 91) mit Wirkung vom 01.01.1968
Gliederung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Zweiter Abschnitt: Nachbarwand ( §§ 3 - 15 )
Dritter Abschnitt: Grenzwand ( §§ 16 - 22 )
Vierter Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 23 - 25 )
Fünfter Abschnitt: Bodenerhöhungen ( § 26 )
Sechster Abschnitt: Einfriedung ( §§ 27 - 37 )
Siebenter Abschnitt: Wasserrechtliches Nachbarrecht ( §§ 38 - 44 )
Achter Abschnitt: Dachtraufe ( §§ 45 - 46 )
Neunter Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 47 - 48 )
Zehnter Abschnitt: Höherführen von Schornsteinen ( § 49 )
Elfter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen ( §§ 50 - 57 )
Zwölfter Abschnitt: Grenzabstände für Waldungen ( §§ 58 - 60 )
Dreizehnter Abschnitt: Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich ( §§ 61 - 62 )