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Saarland
NachbG-SL - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.02.2004 (ABl. Sl 04, S. 822) mit Wirkung vom 01.05.2004
Gliederung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Zweiter Abschnitt: Nachbarwand ( §§ 3 - 14 )
Dritter Abschnitt: Grenzwand ( §§ 15 - 20 )
Vierter Abschnitt: Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen ( §§ 15 - 20 )
Fünfter Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 24 - 26 )
Sechster Abschnitt: Duldung von Leitungen ( §§ 27 - 34 )
Siebenter Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 35 - 37 )
Achter Abschnitt: Wasserrechtliches Nachbarrecht ( §§ 38 - 40 )
Neunter Abschnitt: Dachtraufe ( §§ 41 - 42 )
Zehnter Abschnitt: Einfriedungen ( §§ 43 - 46 )
Elfter Abschnitt: Bodenerhöhungen ( § 47 )
Zwölfter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 48 - 56 )
Dreizehnter Abschnitt: Verjährung ( § 57 )