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Deutschland
WoFG - Gesetz über soziale Wohnraumförderung
Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 10 des Gesetzes vom 29.06.2015 (BGBl. I 15, S. 1061) mit Wirkung vom 01.11.2015
Gliederung
Teil 1: Allgemeines zur Förderung ( §§ 1 - 15 )
Abschnitt 1: Zweck und Maßnahmen der Förderung ( §§ 1 - 4 )
Abschnitt 2: Grundsätze, Voraussetzungen und Förderzusage ( §§ 5 - 13 )
Abschnitt 3: Kooperationsvertrag ( §§ 14 - 15 )
Teil 2 Begriffsbestimmungen, Durchführung der sozialen Wohnraumförderung ( §§ 16 - 37 )
Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen ( §§ 16 - 19 )
Abschnitt 2: Einkommensermittlung ( §§ 20 - 24 )
Abschnitt 3: Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum ( §§ 25 - 33 )
Abschnitt 4Ausgleich von Fehlförderungen ( §§ 34 - 37 )
Teil 3 Bundesmittel ( §§ 38 - 40 )
Teil 4 Ergänzungsvorschriften ( §§ 41 - 45 )