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WärmeschutzV - Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden - Wärmeschutzverordnung (Seit dem 01.02.02 aufgrund § 20 Abs. 2 EnEV außer Kraft)

Außer Kraft getreten

WärmeschutzV §


Gliederung

Erster Abschnitt: Zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen ( §§ 1 - 4 )

Zweiter Abschnitt: Zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen ( §§ 5 - 7 )

Dritter Abschnitt: Bauliche Änderungen bestehender Gebäude ( § 8 )

Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften ( §§ 9 - 15 )

Anlage 1: Anforderungen zur Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs QH bei zu errichtenden Gebäuden mit normalen Innentemperaturen ( Anlage 1 )

Anlage 2: Anforderungen zur Begrenzung des Jahres-Transmissionswärmebedarfs QT bei zu errichtenden Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen ( Anlage 2 )

Anlage 3: Anforderungen zur Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude ( Anlage 3 )

Anlage 4: Anforderungen an die Dichtheit zur Begrenzung der Wärmeverluste ( Anlage 4 )

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