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Deutschland

InsO - Insolvenzordnung

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 20.01.2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 411) mit Wirkung vom 01.01.2024

InsO §


Gliederung

1. Teil - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 10 )

2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte ( §§ 11 - 79 )

1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren ( §§ 11 - 34 )

2. Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger ( §§ 35 - 55 )

3. Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger ( §§ 56 - 79 )

3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( §§ 80 - 147 )

1. Abschnitt - Allgemeine Wirkungen ( §§ 80 - 102 )

2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats ( §§ 103 - 128 )

3. Abschnitt - Insolvenzanfechtung ( §§ 129 - 147 )

4. Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse ( §§ 148 - 173 )

1. Abschnitt - Sicherung der Insolvenzmasse ( §§ 148 - 155 )

2. Abschnitt - Entscheidung über die Verwertung ( §§ 156 - 164 )

3. Abschnitt - Gegenstände mit Absonderungsrechten ( §§ 165 - 173 )

5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens ( §§ 174 - 216 )

1. Abschnitt - Feststellung der Forderungen ( §§ 174 - 186 )

2. Abschnitt - Verteilung ( §§ 187 - 206 )

3. Abschnitt - Einstellung des Verfahrens ( §§ 207 - 216 )

6. Teil - Insolvenzplan ( §§ 217 - 269 )

1. Abschnitt - Aufstellung des Plans ( §§ 217 - 234 )

2. Abschnitt - Annahme und Bestätigung des Plans ( §§ 235 - 253 )

3. Abschnitt - Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung ( §§ 254 - 269 )

7. Teil - Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören ( §§ 269a - 269i )

1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 269a - 269c )

2. Abschnitt - Koordinationsverfahren ( §§ 269d - 269i )

8. Teil - Eigenverwaltung ( §§ 270 - 285 )

9. Teil - Restschuldbefreiung ( §§ 286 - 303a )

10. Teil - Verbraucherinsolvenzverfahren ( §§ 304 - 314 )

11. Teil - Besondere Arten des Insolvenzverfahrens ( §§ 315 - 334 )

1. Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren ( §§ 315 - 331 )

2. Abschnitt - Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft ( § 332 )

3. Abschnitt - Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft ( §§ 333 - 334 )

12. Teil - Internationales Insolvenzrecht ( §§ 335 - 358 )

1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 335 - 342 )

2. Abschnitt - Ausländisches Insolvenzverfahren ( §§ 343 - 353 )

3. Abschnitt - Partikularverfahren über das Inlandsvermögen ( §§ 354 - 358 )

13. Teil - Inkrafttreten ( § 359 )

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