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Deutschland

SektVO - Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung)

Neu eingefügt durch Art. 2 der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen vom 17.08.2023 (BGBl. I 23, S. 222) mit Wirkung vom 24.08.2023

SektVO §


Gliederung

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation ( §§ 1 - 12 )

Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 8 )

Unterabschnitt 2: Kommunikation; Bekanntmachungen ( §§ 9 - 12 )

Abschnitt 2: Vergabeverfahren ( §§ 13 - 57 )

Unterabschnitt 1: Verfahrensarten, Fristen ( §§ 13 - 18 )

Unterabschnitt 2: Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren ( §§ 19 - 25 )

Unterabschnitt 3: Vorbereitung des Vergabeverfahrens ( §§ 16 - 34 )

Unterabschnitt 4: Veröffentlichung, Transparenz ( §§ 35 - 44 )

Unterabschnitt 5: Anforderungen an die Unternehmen ( §§ 45 - 50 )

Unterabschnitt 6: Prüfung und Wertung der Angebote ( §§ 51 - 57 )

Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen ( §§ 58 - 59 )

Abschnitt 4: Planungswettbewerbe ( §§ 60 - 63 )

Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussbestimmungen ( §§ 64 - 66 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

Anlage 2 ( Anlage 2 )

Anlage 3 ( Anlage 3 )

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