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Bremen

BremVergabeG - Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)

Zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 31.01.2023 (GBl. Brem. 23, S. 55) mit Wirkung vom 10.02.2023

BremVergabeG §


Gliederung

Abschnitt 1: Allgemeines ( §§ 1 - 4 )

Abschnitt 2: Anwendung von Vergaberegelungen ( §§ 5 - 8 )

Abschnitt 3: Tätigkeitsspezifisches Mindestentgelt, Tariftreue und Mindestlohn nach Bundesgesetzen sowie deren Kontrolle*) ( §§ 9 - 17 )

Abschnitt 4: Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien bei der Auftragsvergabe ( §§ 18 - 19 )

Abschnitt 5: Schlussvorschriften**) ( §§ 20 - 21 )

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