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Baden-Württemberg

LBO-BW - Landesbauordnung

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) mit Wirkung vom 25.11.2023

LBO-BW §


Gliederung

1. Teil - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 3 )

2. Teil - Das Grundstück und seine Bebauung ( §§ 4 - 10 )

3. Teil - Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung ( §§ 11 - 16c )

4. Teil - Bauprodukte ( §§ 17 - 25 )

5. Teil - Der Bau und seine Teile ( §§ 26 - 33 )

6. Teil - Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen ( §§ 34 - 40 )

7. Teil - Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden ( §§ 41 - 48 )

8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten ( §§ 49 - 72 )

9. Teil - Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften ( §§ 73 - 79 )

Anhang ( )

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