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Nordrhein-Westfalen

NachbG-NW - Nachbargesetz Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.05.2011 (GVBl. NRW 11, S. 272) mit Wirkung vom 04.06.2011

NachbG-NW §


Gliederung

I. Abschnitt: Grenzabstände für Gebäude ( §§ 1 - 3 )

II. Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 4 - 6 )

III. Abschnitt: Nachbarwand ( §§ 7 - 18 )

IV. Abschnitt: Grenzwand ( §§ 19 - 23 )

V. Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 24 - 25 )

VI. Abschnitt: Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen ( § 26 )

VII. Abschnitt: Dachtraufe ( §§ 27 - 28 )

VIII. Abschnitt: Abwässer ( § 29 )

IX. Abschnitt: Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen ( §§ 30 - 31 )

X. Abschnitt: Einfriedigungen ( §§ 32 - 39 )

XI. Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 40 - 48 )

XII. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften ( §§ 49 - 52 )

XIII. Abschnitt: Schlußbestimmungen ( §§ 53 - 55 )

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