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IBRRS 2024, 1634; IMRRS 2024, 0694
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Betriebs- und Heizkostenvorschuss vereinbart: Betriebskosten wirksam auf Mieter umgelegt

AG Paderborn, Urteil vom 24.02.2023 - 58 C 3/23

Die Betriebskosten sind wirksam auf den Mieter umgelegt, wenn zwar im Mietvertragsformular nichts angekreuzt ist, allerdings 45 Euro monatlich als "Betriebskostenvorschuss" und 50 Euro monatlich als "Heizkostenvorschuss" eingetragen ist.

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