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IBRRS 2021, 1540; IMRRS 2021, 0568
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Auch Mitmieter muss an Räumung aktiv mitwirken!

AG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2020 - 1 C 747/20

Auch ein Mitmieter, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, muss an der Räumung mitwirken, dem genügt er nicht, wenn er einfach den Besitz an den Räumen aufgibt, ohne dies dem Vermieter mitzuteilen.

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