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IBRRS 2021, 0001; IMRRS 2021, 0001
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§ 3 Abs. 1 MietenWoG Bln schließt Mierterhöhungen nach dem Stichtag aus

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 10.06.2020 - 124 C 5060/19

1. § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln verbietet Mieten, die über der Stichtagsmiete liegen, was begrifflich die Erhöhung von Bestandsmieten einschließt.

2. § 3 Abs.1 MietenWoG Bln ist verfassungskonform.

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