AG Biberach, Beschluss vom 07.05.2019 - 1 M 1140/19
1. Minderjährige Kinder des Mieters erhalten regelmäßig mit Erreichen der Volljährigkeit kein eigenständiges Besitzrecht an der Mietwohnung.
2. Mit Erreichen der Volljährigkeit bleiben Kinder des Mieters lediglich Besitzdiener, so dass ein eigenständiger Räumungstitel nicht erforderlich ist.
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