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IBRRS 2020, 3078; IMRRS 2020, 1251; IVRRS 2020, 0555
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Keine Eigentümerversammlung am Himmelfahrtstag

AG Biedenkopf, Urteil vom 14.09.2020 - 50 C 208/19

1. Die Ansetzung einer Eigentümerversammlung an einem Sonn- oder Feiertag ist unzumutbar.

2. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind.

3. Gemeinsame Miteigentumsanteile sind grundsätzlich nur gemeinsam stimmberechtigt.

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