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IBRRS 2022, 2004; IMRRS 2022, 0829
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Umlage verbrauchsunabhängiger Betriebskosten nach Personenanzahl?

AG Bonn, Urteil vom 27.10.2021 - 204 C 56/21

1. Zwar ist eine Umlage der Betriebskosten nach der Personenanzahl an sich nur zulässig, soweit es sich um verbrauchsabhängige Betriebskosten handelt. Eine Klausel, die auch verbrauchsunabhängige Betriebskosten der Verteilung nach der Personenanzahl zuweist, ist gleichwohl nicht gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

2. Eine Umlage nach der Personenanzahl bei verbrauchsunabhängigen Betriebskosten wie der Grundsteuer kann erkennbar zu unbilligen Ergebnissen führen. Eine Klausel ist aber nur dann gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders vorliegt.

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