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IBRRS 2023, 0595; IMRRS 2023, 0272
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Unzureichende Beschlussumsetzung hat Verwalter zu verantworten

AG Bonn, Urteil vom 09.09.2022 - 210 C 52/21

Wenn die gefassten Beschlüsse nach Auffassung eines Eigentümers unzureichend umgesetzt worden sind, so begründet dies ein Verschulden des Verwalters, nicht des Verbandes oder der Miteigentümer.

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Dokument öffnen IMR 2023, 1007 (nur online)