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IBRRS 2019, 3020; IMRRS 2019, 1131
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Standort der Mülltonnen per Beschluss ändern?

AG Bottrop, Urteil vom 14.02.2019 - 20 C 28/18

Wird in der Teilungserklärung der Standort der Mülltonnen festgelegt, können die Eigentümer deren Verlegung nicht beschließen, vielmehr bedürfte es einer Änderung der Teilungserklärung.

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