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IBRRS 2021, 0124; IMRRS 2021, 0055
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Eigenbedarfskündigung nicht akzeptiert: Mieter muss keinen Schadensersatz zahlen!

AG Bremen, Urteil vom 08.01.2021 - 9 C 97/20

1. Der Mieter, der eine Eigenbedarfskündigung nicht akzeptiert und die Wohnung erst während eines laufenden Räumungsrechtsstreit an den Vermieter herausgibt, handelt nicht ohne Weiteres schuldhaft pflichtwidrig.*)

2. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch wegen Fortdauer eines in eigener Sache vor der Eigenbedarfskündigung abgeschlossenen Mietvertrags zu.*)

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