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IBRRS 2017, 3080; IMRRS 2017, 1270; IVRRS 2017, 0495
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Beschlüsse gelten bis zur ihrer Aufhebung fort

AG Dortmund, Urteil vom 22.08.2017 - 512 C 18/17

1. Beschlüsse gelten solange fort, bis eine rechtskräftige Aufhebung erfolgt ist.

2. Eine isolierte Drittwiderklage ist grundsätzlich unzulässig.

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Dokument öffnen IMR 2017, 469