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IBRRS 2017, 2945; IMRRS 2017, 1232
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Thujabäume sind auf Höhe der Grenzwand zurückzuschneiden!

AG Gießen, Urteil vom 16.06.2017 - 41 C 49/14

Baumreihen, die hinter Grenzwänden gepflanzt werden, dürfen ohne Einhaltung eines Mindestabstandes bis zur Höhe der Grenzwand wachsen.*)

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