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IBRRS 2021, 1696; IMRRS 2021, 0608
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Wohnflächenangabe doch keine Sollbeschaffenheit?

AG Hamburg, Urteil vom 22.12.2020 - 25a C 312/20

Die in einem Mietvertrag enthaltene Wohnflächenangabe dient nicht zur Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts, sondern lediglich zu dessen Beschreibung, wenn in den der Quadratmeterangabe unmittel­bar nachfolgenden beiden Sätzen klargestellt wird, dass die Quadratmeterangabe nicht zur Festlegung des Miet­gegenstands dient und sich der räumliche Umfang der gemieteten Sache aus der vorstehenden Angabe der gemiete­ten Räume ergibt.

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