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IBRRS 2022, 0031; IMRRS 2022, 0012
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Mieterhöhung kann nicht auf Uralt-Mietspiegel gestützt werden!

AG Hamburg, Urteil vom 22.12.2021 - 49 C 213/21

Ein 20 Jahre alter Mietenspiegel ist mangels eines Informationsgehalts für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ungeeignet (vgl. BGH, IMR 2019, 482).

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