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IBRRS 2018, 3616; IMRRS 2018, 1309
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Auch für Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern sind mehrere Angebote einzuholen

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 20.12.2017 - 980b C 22/17 WEG

Grundsätzlich. sind bei größeren Vorhaben Vergleichsangebote einzuholen. Dies gilt auch für Aufträge über Rauchwarnmelder mit Funkwartung zu Kosten i.H.v. 676,87 Euro im Jahr für die Gerätemiete und den Service über eine Laufzeit von zehn Jahren.

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